Sie sind nicht mit Arbeitnehmern vergleichbar, wenn sie auch tatsächlich hoheitliche Aufgaben ausführen, die nur durch Beamte auszuführen sind. Alle anderen sind durchaus vergleichbar, denn es gibt in der alltäglichen Praxis zumeist überhaupt keinen Unterschied ob Person A einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder Person B eine Ernennungsurkunde empfangen hat. Hier liegt mal wieder der Fehler, der final behoben gehört.
Das Rentenproblem wurde z.B. in Österreich vor fast 20 Jahren angegangen, seither zahlen Beamte und Selbstständige ebenfalls in das System ein. Und dort funktioniert es komischerweise, in Deutschland scheut man derartige Veränderungen aber wie der Teufel das Weihwasser, weil an den vorhandenen Pfründen nicht gewackelt werden darf und sich die Beamtenlobby einig in der Bekämpfung derartiger Vorhaben ist.
Wenigstens streitet Dr. Strange die übliche Praxis der Zuspielung von statusrechtlichen Endämtern rechtzeitig vor Pensionsantritt nicht ab, weil es nun mal schlicht die Wahrheit in vielen Behörden ist.