Autor Thema: [NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"  (Read 14103 times)

Finanzer

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mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, welches in der alltäglichen Praxis zumindest bei Beamten außerhalb der Polizei/Justiz nur noch zu einer bedeutungslosen Floskel verkommen ist.

Wieso sollte dies bei Finanzbeamten eine bedeutungslose Floskel sein?

WasDennNun

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"faire Durchschnittsgröße" Wie wäre die denn deiner Meinung nach?
Na so wie bei den Rentnern halt auch. Man erwirbt "Prozentpunkte" in Abhängigkeit seiner Besoldungsstufe.
"Warum" erhält ein Pensionäre, der 30 Jahre A11 war und dann die letzten 5 Jahre A12 wird  genauso viel wie einer der 5 Jahre A11 und 30 Jahre A12?
Einen tieferen Sinn hat es nicht, oder?

Mir würde dazu noch einfallen das ein Angestellter einen einklagbaren Anspruch auf die Bezahlung für die Tätigkeit hat, die er auch ausübt. Meines Wissens gilt das für einen Beamten nicht.

Meine erste Stelle war mit A12 bewertet, gezahlt wurde mir über Jahre A9. Wie schlägst Du vor, wird meine Pension berechnet?
Anhand der Postenbewertung nicht anhand des Dienstgrades.
Zitat
P. S. Vor langer, langer Zeit habe ich einen Artikel über mehrere Berufsfelder im Stern gelesen. Dort wurde u. a. über die Beamten geschrieben, dass sie während Ihrer Dienstzeit weniger bekommen, als vergleichbare Angestellte in der freien Wirtschaft. Als Ausgleich würden die Beamten dann vergleichbar mehr Pension bekommen.
Interessant.
Aber
Netto Brutto ?
Jahreslohn/Stundenlohn?
mit / ohne Famzuschläge?
Ax verglichen mit Ey?? wie wurden da Vergleichsgruppen gebildet...
Was sind vergleichbare Angestellte?
lange rede kurzer Sinn: Ich glaube da gibt es Bereiche da steht der AN besser und mal schlechter da.
z.B. der mD/gD wird in der Ausbildung besser bezahlt als Beamter, aber wenn da jemand lebenslang im öD als Angestellter ist, dann hat er durch VBL das gleichen Anfangsrenten Niveau wie der Pensionionär
Bei Hochschulabsolventen sieht es da schlechter als Angestellter aus.
Zitat
Fazit ganz am Ende des Artikels: "Die Pensionen der Beamten sollten auf die Höhe der Angestellten gekürzt werden.".  Mir persönlich fehlte da der zweite Satz: "Dafür wird die Besoldung während der aktiven Zeit auf die Höhe eines vergleichbaren Angestellten in der freien Wirtschaft angehoben.".
Wie oben dargestellt, ist die Aussage natürlich BShit, weil undifferenziert und zum Teil fehlerhaft.

Rheini

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"faire Durchschnittsgröße" Wie wäre die denn deiner Meinung nach?
Na so wie bei den Rentnern halt auch. Man erwirbt "Prozentpunkte" in Abhängigkeit seiner Besoldungsstufe.
"Warum" erhält ein Pensionäre, der 30 Jahre A11 war und dann die letzten 5 Jahre A12 wird  genauso viel wie einer der 5 Jahre A11 und 30 Jahre A12?
Einen tieferen Sinn hat es nicht, oder?

Mir würde dazu noch einfallen das ein Angestellter einen einklagbaren Anspruch auf die Bezahlung für die Tätigkeit hat, die er auch ausübt. Meines Wissens gilt das für einen Beamten nicht.

Meine erste Stelle war mit A12 bewertet, gezahlt wurde mir über Jahre A9. Wie schlägst Du vor, wird meine Pension berechnet?
Anhand der Postenbewertung nicht anhand des Dienstgrades.
Zitat
P. S. Vor langer, langer Zeit habe ich einen Artikel über mehrere Berufsfelder im Stern gelesen. Dort wurde u. a. über die Beamten geschrieben, dass sie während Ihrer Dienstzeit weniger bekommen, als vergleichbare Angestellte in der freien Wirtschaft. Als Ausgleich würden die Beamten dann vergleichbar mehr Pension bekommen.
Interessant.
Aber
Netto Brutto ?
Jahreslohn/Stundenlohn?
mit / ohne Famzuschläge?
Ax verglichen mit Ey?? wie wurden da Vergleichsgruppen gebildet...
Was sind vergleichbare Angestellte?
lange rede kurzer Sinn: Ich glaube da gibt es Bereiche da steht der AN besser und mal schlechter da.
z.B. der mD/gD wird in der Ausbildung besser bezahlt als Beamter, aber wenn da jemand lebenslang im öD als Angestellter ist, dann hat er durch VBL das gleichen Anfangsrenten Niveau wie der Pensionionär
Bei Hochschulabsolventen sieht es da schlechter als Angestellter aus.
Zitat
Fazit ganz am Ende des Artikels: "Die Pensionen der Beamten sollten auf die Höhe der Angestellten gekürzt werden.".  Mir persönlich fehlte da der zweite Satz: "Dafür wird die Besoldung während der aktiven Zeit auf die Höhe eines vergleichbaren Angestellten in der freien Wirtschaft angehoben.".
Wie oben dargestellt, ist die Aussage natürlich BShit, weil undifferenziert und zum Teil fehlerhaft.

Bzgl. deiner Fragen über den STERN Artikel, musst Du dich leider an den Verlag wenden. Was die zur Bewertung Ihrer Aussagen herangezogen haben oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Für mich geht es einfach nur darum darzustellen, wie teilweise in der Presse berichtet wird und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

Darüber hinaus sollten wenn es in einem Bereich des Dienst- und Treueverhältnisses zu Änderungen kommt, dies ganzheitlich betrachtet werden. Es kann meiner Ansicht nicht sein, dass es nur bei einem Teil zu Änderungen kommt, andere aber außen vor gelassen werden.

Letztendlich wird aber auch einfach mit den "Füßen" abgestimmt. Passt mir das Angebot, nehme ich es an, passt es mir nicht, lehne ich dankend ab und suche mir was passendes. Meine Erfahrungen die ich mit Personalgewinnung im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren miterlebt habe ist es so, dass die "Füße" woanders hinziehen.

Aber dann ist es halt so ......
« Last Edit: 05.01.2023 10:20 von Rheini »

Tagelöhner

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Warum "versucht zu vermitteln"?

Schon mal was vom "Hund-Würstchen-Effekt" gehört? So wird dem Beamten ständig die Belohnung vor die Nase gespannt um ihn motiviert zu halten und er darf sich besonders fühlen, hat ihm der Dienstherr doch Aufgaben der Wertigkeit A12 anvertraut, und das durch bloßes Verharren auf derselben Stelle/Funktion, alles eine einzige Farce.

Eine Stellenbündelung von A9-A12 ist in dieser Breite doch der totale Unfug, sowas wie A11-A12 lasse ich mir ja noch gefallen.

@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
« Last Edit: 05.01.2023 10:39 von Tagelöhner »

WasDennNun

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@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
Wird nicht der verbeamtete Lehrer von einigen damit begründet, dass es ja eine Schulpflicht gibt

*duck weg*

Tagelöhner

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Es gibt ja aber für tarifbeschäftigte Lehrer auch noch eine Arbeitspflicht, da sie sonst vertragsbrüchig werden.
Und den shitstorm möchte ich sehen, wenn Schüler nicht unterrichtet werden, weil tarifbeschäftigte Lehrer tagelang-/wochenlang die Arbeit niederlegen und alles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Ich halte das eher für ein theoretisches Problem.

Finanzer

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Schon mal was vom "Hund-Würstchen-Effekt" gehört? So wird dem Beamten ständig die Belohnung vor die Nase gespannt um ihn motiviert zu halten und er darf sich besonders fühlen, hat ihm der Dienstherr doch Aufgaben der Wertigkeit A12 anvertraut, und das durch bloßes Verharren auf derselben Stelle/Funktion, alles eine einzige Farce.

Eine Stellenbündelung von A9-A12 ist in dieser Breite doch der totale Unfug, sowas wie A11-A12 lasse ich mir ja noch gefallen.

Das leuchtet mir ein.

was_guckst_du

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...sowas gibts aber auch nur beim Land und im Bund...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gewerbeaufsichtbeamter

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@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
Wird nicht der verbeamtete Lehrer von einigen damit begründet, dass es ja eine Schulpflicht gibt

*duck weg*

Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr. Daher bedürfen sie der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus nicht und können auch als Angestellte eingestellt werden..

auch eine Begründung für das Gegenteil :)

LehrerBW

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@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
Wird nicht der verbeamtete Lehrer von einigen damit begründet, dass es ja eine Schulpflicht gibt

*duck weg*

Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr. Daher bedürfen sie der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus nicht und können auch als Angestellte eingestellt werden..

auch eine Begründung für das Gegenteil :)
Das ist richtig soweit…realpolitisch sieht es allerdings so aus, dass nun mit Berlin das letzte Bundesland wieder zur Neuverbeamtung von Lehrkräften geschritten ist.

Reisinger850

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Soviel könnte man mir im TV-L kaum zahlen, sodass ich weiterhin morgens aufstehen würde, um
in meine Brennpunktschule zu gehen. Maximal mit E15 dann…

Würde teuer für die Länder werden, nicht mehr zu verbeamten. Ist ja auch nirgends Thema. Denn diese Entgeldstufe müsste erst noch erfunden werden, um das Lehramt attraktiv zu machen, was ja selbst jetzt schon nicht gelingt.
« Last Edit: 05.01.2023 12:51 von Reisinger850 »

xap

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Achja. Die armen Lehrer.

Opa

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Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr.
In diesem Forum ist das Argument der hoheitlichen Aufgaben immer schnell bei der Hand. Gleichzeitig scheint mir bei der Idee, was das genau sein könnte, eine große Bandbreite vorhanden zu sein.

Am zitierten Beispiel ist m.E. nichts auszusetzen, das es mit „in der Regel“ und „schwerpunktmäßig“ deutlich relativiert ist. Allerdings sehe ich durch Aspekte wie das Sonderrechtsverhältnis von Schülern, den Erlass von Verwaltungsakten bzw. das Handeln auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sowie die allgemeine Schulpflicht genügend Anhaltspunkte, die eine Verbeamtung von Lehrern rechtfertigen. Aufgeweicht wird diese Auffassung eventuell durch die Zulässigkeit von Privatschulen, wobei ja auch diese der staatlichen Zulassung und Aufsicht unterliegen.

Tagelöhner

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...genügend Anhaltspunkte, die eine Verbeamtung rechtfertigen... ;D :o

Eine Verbeamtung hat entweder nach klaren Kriterien zu erfolgen oder sie hat zu unterbleiben. Ich sehe überhaupt nicht, warum bei der Begründung dieses besonderen Dienstverhältnisses eine Art Ermessen bestehen soll, und dadurch auch immer Willkür im Spiel sein wird. Ermessensfehler sind ja nichts unübliches.

Verwaltungsakte werden in Behörden meines Wissens nach auch von Angestellten erlassen, und ansonsten ließe sich das ja arbeitsorganisatorisch so umsetzen, dass beispielsweise nur noch der Rektor einer Schule und seine Vertretung im Beamtenverhältnis sind, und beide derartige Spezialaufgaben übernehmen müssen. Auch denkbar wäre den Erlass von Verwaltungsakten von der übergeordneten Behörde durch Beamte formal durchführen zu lassen.

Finanzer

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Achja. Die armen Lehrer.

Naja, ich wöllte den Job nicht machen....