Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Neid-Artikel in der Presse: "10.171 Euro Nachzahlung für Beamte"
Tagelöhner:
Es gibt ja aber für tarifbeschäftigte Lehrer auch noch eine Arbeitspflicht, da sie sonst vertragsbrüchig werden.
Und den shitstorm möchte ich sehen, wenn Schüler nicht unterrichtet werden, weil tarifbeschäftigte Lehrer tagelang-/wochenlang die Arbeit niederlegen und alles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Ich halte das eher für ein theoretisches Problem.
Finanzer:
--- Zitat von: Tagelöhner am 05.01.2023 10:33 ---Schon mal was vom "Hund-Würstchen-Effekt" gehört? So wird dem Beamten ständig die Belohnung vor die Nase gespannt um ihn motiviert zu halten und er darf sich besonders fühlen, hat ihm der Dienstherr doch Aufgaben der Wertigkeit A12 anvertraut, und das durch bloßes Verharren auf derselben Stelle/Funktion, alles eine einzige Farce.
Eine Stellenbündelung von A9-A12 ist in dieser Breite doch der totale Unfug, sowas wie A11-A12 lasse ich mir ja noch gefallen.
--- End quote ---
Das leuchtet mir ein.
was_guckst_du:
...sowas gibts aber auch nur beim Land und im Bund...
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.01.2023 10:46 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 05.01.2023 10:33 ---@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
--- End quote ---
Wird nicht der verbeamtete Lehrer von einigen damit begründet, dass es ja eine Schulpflicht gibt
*duck weg*
--- End quote ---
Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr. Daher bedürfen sie der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus nicht und können auch als Angestellte eingestellt werden..
auch eine Begründung für das Gegenteil :)
LehrerBW:
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 05.01.2023 12:13 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.01.2023 10:46 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 05.01.2023 10:33 ---@Finanzer Ok, da lasse ich noch mit mir reden. Aber dann hört es mit wirklich hoheitlichen Aufgaben, die ein Beamtenverhältnis zwingend erforderlich machen würden, ganz schnell auf.
--- End quote ---
Wird nicht der verbeamtete Lehrer von einigen damit begründet, dass es ja eine Schulpflicht gibt
*duck weg*
--- End quote ---
Oder anders ...Lehrer nehmen in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr. Daher bedürfen sie der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus nicht und können auch als Angestellte eingestellt werden..
auch eine Begründung für das Gegenteil :)
--- End quote ---
Das ist richtig soweit…realpolitisch sieht es allerdings so aus, dass nun mit Berlin das letzte Bundesland wieder zur Neuverbeamtung von Lehrkräften geschritten ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version