Sehr viel Halbwissen. Ich rechne das jetzt nicht nochmal vor. Meine Berechnung steht oben, gw Vorteil läuft über Entgeltabrechnung bzw. ist nicht separat abzuführen. Mein Rad gabs nicht mit Rabatt. Wenn man 10% Rabatt bekommt, soll man es halt kaufen. Soll jeder selbst entscheiden. Vermutlich hat aber keiner derjenigen hier bisher überhaupt jemals ein solches Rad (Wunschkonfiguration) besessen oder versucht es in den letzten Jahren rabattiert zu kaufen. Hörensagen interessiert mich hier wenig.
Also hast/wirst du das für 500€ gekaufte Rad entsprechend versteuert oder nicht?
Falls nein, dann ist es das was es ist, Steuerhinterziehung und dein Rechnung stimmt.
Falls ja, ist deine Rechnung unvollständig.
wenn du 36* 85 bezahlt hast, und UVP 4000 waren und du Service und Teile für 360€ erhalten hast, dann rundest du halt dir die Rechnung schön. Denn dann wären es 3560€ gezahlt (+ zu versteuernde geldwerter Vorteil bei Ankauf für 500€) macht round about 4000€ für den UVP Gegenwert von 4360€
Und das ist für Beamten ein "Gewinn" für Angestellte ein "Verlust"
Aber wie du treffend sagst: Soll jeder selbst entscheiden.
Und 10% sind die Zahlen die ich nicht vom Hörensagen kennen, sondern echte Zahlen aus meinem direktem Freundeskreis:
5 "Jobradler": 3 haben lieber selbst gekauft (und die ~10% gezogen, Teils über kostenfreie Anpassungen/Teile [Sattel, Kette, ...] teils echter Rabatt) und kein Leasing gemacht, 2 haben trotzdem das Leasing gemacht, weil sie das "zinslose" Darlehen attraktiv fanden.
(letztere beide sind Beamte, die anderen Angestellte.