Autor Thema: Datenschutz  (Read 2380 times)

steuerzahler

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Datenschutz
« am: 26.12.2022 10:20 »
Hallo,
der AG weiß durch den Lohnsteuerabzug ob und in welcher Kirche ich bin.
Ob ich verheiratet bin.
Und bei Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor, kann er sich ausrechnen, was der Lebenspartner verdient.
Mal im Ernst, ist das noch zeitgemäß (in Zeiten von DSVGO etc.) ? ? ?
Gibt es juristische Stellungnahmen dazu?

SVAbackagain

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« Antwort #1 am: 26.12.2022 10:43 »
Mal im Ernst, soll der Arbeitnehmer selbst die Lohnsteuer berechnen und abführen? Und außer Rumgeplenke und einem übersteigerten Datenschutzfetisch hast Du genau was dafür vorzubringen?

NWB

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« Antwort #2 am: 26.12.2022 10:49 »
Der AG kennt sogar deinen Vor und Nachnamen. Er weiß, ob du links- oder rechtshänder bist, vielleicht sogar, ob du einen Führerschein hast und noch viele andere Dinge. Ich halte das für skandalös.

E15TVL

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« Antwort #3 am: 26.12.2022 11:21 »
Und wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Zahnarzt ausgestellt wurde, weiß der AG sogar, dass der AN scheinbar Zahnschmerzen hatte. Gesundheitsdaten!! Artikel 9 DSGVO!!  :-X

Anhand solcher Diskussionen sieht man, dass der Datenschutz leider nicht ernst genommen werden kann.

Tiffy

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« Antwort #4 am: 26.12.2022 11:30 »
Mein AG weiß sogar, dass ich eine Frau bin. Sollten aber nicht gerade Frauen, die wir doch so furchtbar wehrlos und angreifbar sind, einen besonderen Schutz genießen?!

Dakmer

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« Antwort #5 am: 26.12.2022 13:47 »
Mein AG weiß, wann ich Geburtstag habe. Das finde ich unmöglich.
Und vor allem: Wo ich wohne! ;)

Thiesi

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« Antwort #6 am: 26.12.2022 13:54 »
Mein AG weiß sogar, wie oft & wann ich gegen Corona & Grippe geimpft wurde! (Er hat die Impfungen nämlich jeweils selbst durchgeführt.) Außerdem kennt er meine dienstliche E-Mail-Adresse! (Hoffentlich sendet er mir keinen Spam.)
"We're with you all the way, mostly"

WasDennNun

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« Antwort #7 am: 26.12.2022 16:55 »
Hallo,
der AG weiß durch den Lohnsteuerabzug ob und in welcher Kirche ich bin.
Ob ich verheiratet bin.
Und bei Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor, kann er sich ausrechnen, was der Lebenspartner verdient.
Mal im Ernst, ist das noch zeitgemäß (in Zeiten von DSVGO etc.) ? ? ?
Gibt es juristische Stellungnahmen dazu?
Da es eine gesetzliche Grundlage für die Informationen gibt, die der AG über dich speichert, wüsste ich nicht wieso da die DSVGO ein Rolle spielen könnte.
Und da es eine freiwillige Angabe von dir ist und du eigenständig ändern könntest, sehe ich da erst recht kein Problem. Du kannst den Faktor nach "belieben" wählen oder 4 ohne Faktor.

Des weiteren kennt nicht der AG sondern nur sehr wenige MA deines AGs diese Informationen und wenn sie diese zweckgebunden, gespeicherten Informationen anders nutzen, machen sie sich unter Umständen strafbar.

Also ist es noch zeitgemäß? Ja, da alles geregelt ist.

Tiffy

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« Antwort #8 am: 26.12.2022 17:29 »
Die DSGVO spielt insofern schon eine Rolle, als sie es uns Arbeitnehmern zubilligt, vom Arbeitgeber genaue Information zu den gespeicherten Daten und eine kostenfreie Erstkopie derer zu erhalten. Aber das wollte der Fragesteller wahrscheinlich nicht wissen; worum es ihm konkret geht, bleibt einstweilen sein süßes Geheimnis.

Sleyana

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« Antwort #9 am: 26.12.2022 17:38 »
Einige Informationen MUSS dein Arbeitgeber wissen... Steuerklasse für die Abrechnung, deine Wohnadresse und sogar ob du in der Kirche bist! Mensch... Die DSGVO verbietet nicht die Verarbeitung von Daten im generellen. Irgendwie wird mir die DSGVO Diskussionen manchmal echt anstrengend.

WasDennNun

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« Antwort #10 am: 26.12.2022 18:29 »
Nach meinem Verständnis regelt die DSVGO die Datenverarbeitung wo sie nicht durch Gesetze geregelt ist.

btw mein AG kennt auch nur meine Kirche, wenn die die Kirchensteuer bekommen.
Das sind ja längst nicht alle Gemeinden.

Herbert Meyer

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« Antwort #11 am: 02.01.2023 09:26 »
My two cents als Datenschutzbeauftragter eines mittelständischen Unternehmens: Im Unterschied zu EU-Richtlinien sind EU-Verordnungen in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Der einfachheitshalber lässt sich die DSGVO deshalb auch als Gesetz bezeichnen. Die Mitgliedsstaaten waren dazu verpflichtet, die nationale Gesetzgebung mit der DSGVO in Einklang zu bringen - in Deutschland ist das durch eine Novelle des BDSG geschehen. Für die meisten "Alltagsprobleme" reicht aber trotzdem ein Blick in die übergeordnete DSGVO. Ein Blick in die DSGVO hätte auch dem Threadersteller geholfen, denn dann hätte er gesehen, dass die DSGVO in Art. 88 (Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext) die von ihm kritisierten Vorgänge ausdrücklich erlaubt.

brian

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« Antwort #12 am: 02.01.2023 10:04 »
In Österreich weiß der Arbeitgeber zumindest nicht, ob Du irgendiener Sekte angehörst oder realist bist. Da kümmert man sich selbst um den Sektensteuer.