Die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt durch die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Lediglich die Zahlung des Entgelts unterliegt der Ausschlussfrist, nicht aber die Eingruppierung. Irgendein Sitzungsbeschluss ist für die Eingruppietung irrelevant, mag aber für den Arbeitgeber ausschlaggebend dafür sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden oder die bisherige Rechtsmeinung zu korrigieren.