Autor Thema: Stufenlaufzeit bei  (Read 1723 times)

LaylaAM

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Stufenlaufzeit bei
« am: 28.12.2022 11:51 »
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, beziehungsweise wohl eher ein paar mehr Fragen und hoffe auf Schwarmwissen, da ich im Tarifrecht nicht fit bin.
Seit 2018 saß ich auf einer Sachbearbeiterstelle, die nach E09a vergütet wurde. Im Mai 2021 bin ich in dieser Entgeltstufe auf die Erfahrungsstufe 4 gewechselt.
Nun ist es so, dass ich neben meinem Job noch ein 4-jähriges Fernstudium absolviere. Das hat im September 2020 begonnen und wird voraussichtlich im September 2024 enden. Unter der Voraussetzung, das Studium erfolgreich zu beenden, habe ich im August 2022 auf eine Hauptsachbearbeiterstelle gewechselt, die mit E09b bewertet ist. Es ist zwischen meinem AG und mir vereinbart, dass ich bis zum Abschluss des Studiums nach E09a bezahlt werde, weil ich die Voraussetzung für die HSB-Stelle noch nicht habe. Das ist auch soweit in Ordnung für mich. Aber zur Erfahrungsstufe kann (oder möchte) mir in der Personalabteilung keiner etwas sagen. Müsste die Erfahrungsstufe nicht beim Stellenwechsel wieder von vorne starten? Sodass ich jetzt quasi ein Jahr verschenke? Oder startet die Erfahrungsstufe erst nach Abschluss des Studiums, wenn ich die E09b auch tatsächlich erhalte, sodass die E09a mit Stufe 4 noch lange weiterläuft?
Ich hoffe, jemand hat da mehr Ahnung von als ich und sag schon einmal lieben Dank für Eure Antworten =)
Liebe Grüße, Layla

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei
« Antwort #1 am: 28.12.2022 11:54 »
Was steht einer Eingruppierung in E9b entgegen?

LaylaAM

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Antw:Stufenlaufzeit bei
« Antwort #2 am: 28.12.2022 12:09 »
Laut der Personalabteilung das noch nicht abgeschlossene Studium, welches als Voraussetzung für die Stelle gilt. Ist das nicht richtig?

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei
« Antwort #3 am: 28.12.2022 12:13 »
Eingruppierung und Stellenbesetzung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die in keiner Beziehung zueinander stehen.