Autor Thema: [BY] Beförderung nach Master von A9  (Read 5764 times)

Franke83

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Antw:[BY] Beförderung nach Master von A9
« Antwort #15 am: 19.01.2023 10:29 »
also falls jemand eine Ahnung zum Thema Master of Science konsekutiv z.B. A11 ohne Wartezeit und ohne Probezeit ins Verzahnungsamt A13 ja/nein, würd ich mich freuen! :) Meine Information eines potentiellen Arbeitgebers war sinngemäß: Naja, wenn Sie einen MAster haben, aber nicht die notwendige Berufserfahrung im Master, dann würden wir Sie die halt in A12 absitzen lassen, und Sie natürlich alsbald möglich in A13 überleiten, da Sie ja formal dann den Anforderungen an die QE4 entsprechen, ohne eine neue beamtenrechtliche Probezeit zu verhängen.

Fraglich ist, wie sich das gestaltet, wenn man z.B. gerade erst bei Masterabschluss A11 geworden ist. Man müsste ohne eine entsprechende "Sprungbeförderung" noch die Wartezeit bis A12 absitzen.

Ich kann das nur aus meiner eigenen aktuellen Erfahrung so beschreiben:

Ich habe ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl.-Kfm. univ.) mitgebracht, aber bin erstmal regulär über die Schiene Verwaltungswirt an der HföD in der 3.QE eingestiegen.
Habe mich dann nach 1,5 Jahren in der 3.QE beim selben Dienstherren auf eine Stelle in der 4.QE beworben und wurde genommen. Mittlerweile war ich A10.
Mir wurden zwei Alternativen angeboten:
Alt. 1: ich lasse mich entlassen, werde eingestellt in E13 und kann dann nach drei Jahren den Antrag auf Ernennung in der 4.QE stellen.
Alt. 2: ich bleibe in der 3.QE in A10 und sammle meine 3 Jahre Berufserfahrung in der 4.QE. Während dieser Zeit werde ich nach Ablauf der Wartezeit auf A11 befördert. Nach Ablauf der drei Jahre stelle ich einen Antrag auf Beendigung meines Beamtenverhältnisses in der 3.QE und werde in der 4.QE neu ernannt.

Ich habe mich aus monetären Gründen für Alternative 2 entschieden und das hat auch gut geklappt.

Ich habe eine Kollegin, die den Master Public Management auch berufsbegleitend in der 3.QE gemacht hat. Ihr wurden die gleichen Alternativen angeboten. Hat sich ebenfalls für die Alternative 2 entschieden.

Und für alle Zweifler: Es handelt sich nicht um eine unzulässige Sprungbeförderung, sondern um eine erneute Ernennung. ;)

Hobbygärtner

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Antw:[BY] Beförderung nach Master von A9
« Antwort #16 am: 19.01.2023 22:15 »
Oh wow, danke für deine umfangreiche Antwort! Ihr seid aber dann vermutlich Kommune, wenn ich fragen darf, oder? Beim Freistaat habe ich bisher nie die Antwort bekommen, dass der MPM erwünscht wäre oder wertgeschätzt würde. Auch bei den Mittelbehörden oder Körperschaften bisher nie. Gratuliere, dass es für euch beide so gut funktioniert hat. :)

Franke83

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Antw:[BY] Beförderung nach Master von A9
« Antwort #17 am: 20.01.2023 06:30 »
Das ist korrekt ;)

Meine Kollegin hat mir auch bestätigt, dass es in ihrem Studienjahrgang da erhebliche Unterschiede bzgl. der Anerkennung durch den Dienstherren gab.
Auch die Unterstützung des Studiums selbst ist in jedem Fall anders und hängt nicht zwingend von der Größe des Dienstherren ab. Das geht von "interessiert uns nicht" bis hin zu "wir tragen die Kosten".
Auch ob du direkt einen entsprechenden Dienstposten bekommst (oder auch schon hast) oder du dich auf bestehende Vakanzen bewerben musst, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Sollte es  aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein den Dienstherren zu wechseln, dann macht es durchaus Sinn, dass man sich vor dem Beginn erkundigt, ob es überhaupt anerkannt wird und welche Unterstützung es geben könnte.

Dir noch viel Erfolg  ;)