Meines Wissens nach qualifiziert dieser Master nur bei Gemeinden und der Inneren Verwaltung... Ministerien und Behörden des Freistaates usw. erkennen den, nach den Auskünften, die mir erteilt wurden, nicht an. Absolventen dieses Masters meinten z.B. jedoch auch, dass Ihnen nur die Tür zu A13 geöffnet wurde, jedoch nicht sofort die passende Stelle da war... Das hat sich bei denen, die ich gesprochen habe dann noch ein paar Jahre gezogen.
Für den Freistaatbereich braucht es dann nach den mir bekannten Informationen i.d.R. einen Master of Science, konsekutiver Art. Mir wurde eben mitgeteilt: "Es ist nicht Ziel, dass jeder gehobener Dienst ein höherer Dienst wird, es wäre ja ein Schlag ins Gesicht für die Kollegen, die sich das auf dem Dienstweg erarbeitet haben." Tatsächlich finde ich, ist an der Argumentation was dran..., auch wenn es schade ist. Dennoch ersetzt rein akademisches Wissen eben nicht die Praxiskompetenz älterer Kollegen, die sich das im Interesse der Behörde dienstlich erworben haben und der Behörde damit dienlich waren.
Andere Frage: Wenn man nun z.B. einen M. Sc. erworben hat und den auch in konsekutiver Art, und man ist dann beispielsweise A11/A12, bringt aber die Qualifikation für A13 mit, muss man dann tatsächlich, um "sprungbefördert" werden zu können, neu ernannt werden und nochmals eine Probezeit auf sich nehmen? Denn ein Zuwarten von A11 auf A13 wäre ja tatsächlich nicht gerade tolerierbar.