Autor Thema: Richtige "Schreibung" der Entgeltgruppe ?  (Read 2005 times)

Schinkensandwich

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Richtige "Schreibung" der Entgeltgruppe ?
« am: 30.12.2022 10:35 »
Mich würde mal interessieren, wie Entgeltgruppen "richtig" bezeichnet werden, einfach um es mal definitiv zu wissen. Bei Stellenausschreibungen und auch bei internen Unterlagen wird das nämlich bei uns sehr unterschiedlich verwendet.

Mir geht es also um Folgendes: Heißt es richtig "Entgeltgruppe E9b", "Entgeltgruppe 9b" bzw. "E9b", "EG 9b", E 9B"?
Steht also das E (z.B. bei E9b) schon für Entgeltgruppe (müsste es also Entgeltgruppe 9b heißen) oder ist das auch die Bezeichnung, immerhin heißt es auch z. B. Entgeltgruppe S2, oder Besoldungsgruppe A13. Dann wäre doch dann "Entgeltgruppe E12" vermutlich am Richtigsten, oder? Allerdings lese ich das in dieser Form eher seltener.

Mir ist schon klar, dass es sich hier nur um ein kleines Detail handelt, manches sicherlich austauschbar sein dürfte (also egal ob "E" oder "EG") und es eigentlich auch keine Rolle spielt (es ist ja normalerweise klar was gemeint sein ist) aber ich möchte nach vielen Jahren nun mal wissen, wie es eigentlich offiziell korrekt wäre.

SVAbackagain

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Antw:Richtige "Schreibung" der Entgeltgruppe ?
« Antwort #1 am: 30.12.2022 10:51 »
Während die KR-, S- und P-Entgeltgruppen in Tariftexten und den Entgelttabellen eine Abkürzung erfahren, ist das bei den „normalen“ Entgeltgruppen grundsätzlich nicht der Fall. Lediglich der TVÜ-L nimmt in § 19 eine derartige Setzung vor: die Abkürzung der Entgeltgruppe erfolgt dort als „E 13“, in Kombination mit der Stufe als „E 13/2“.

E15TVL

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Antw:Richtige "Schreibung" der Entgeltgruppe ?
« Antwort #2 am: 02.01.2023 10:26 »
D. h. „Entgeltgruppe 9b“ wäre grundsätzlich korrekt und „Entgeltgruppe E[G] 9b“ falsch. Im TV-L §1 Abs. 2 lit. b heißt es z. B. auch „Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15“ sowie an vielen weiteren Stellen auch.

Ansonsten dürfte man beim Abkürzen unter Beachtung der Grammatik ziemlich frei sein… „EG 9b“ oder „EGr. 9b“ oder „E 9b“ wie nach TVÜ-L.