Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

EG 8 oder EG 9b als Physiotherapeut

<< < (2/3) > >>

SVAbackagain:
Die Tarifpartner haben in der Protokollerklärung doch Beispiele gegeben.

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Diese bilden sich lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Sollte Uneinigkeit bestehen, kann das zuständige ArbG auf Antrag die entsprechende Feststellung treffen.

physiogirl2022:
Danke. Ich hatte Vorstellungsgespräche und wenn man einem EG 8 anbietet .

dh ich könne zur Überprüfung der Lage zum Gericht gehen?ok

SVAbackagain:
Durchaus. Ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kann ein auf die Eingruppierung gerichteter Feststellungsantrag an das zuständige ArbG gerichtet werden.

Eukalyptus:

--- Zitat von: physiogirl2022 am 30.12.2022 14:39 ---Danke. Ich hatte Vorstellungsgespräche und wenn man einem EG 8 anbietet .

dh ich könne zur Überprüfung der Lage zum Gericht gehen?ok

--- End quote ---

Es ist natürlich zielführender, den Arbeitgeber auszuwählen der einem sofort die höhere Entgeltgruppe anbietet (bzw. in diese Richtung vor der Unterschrift zu verhandeln). Wer Lust auf Auseinandersetzungen bis nötigenfalls hin zum Rechtsstreit hat, kann allerdings auch gern den umgekehrten Weg gehen. 

physiogirl2022:

--- Zitat von: physiogirl2022 am 30.12.2022 14:39 ---Danke.
--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version