Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802317 times)

VaPi

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1185 am: 26.01.2023 06:58 »
Ich habe nicht behauptet, die Tariffähigkeit müsse a priori festgestellt werden. Ich habe sie in Zweifel gezogen. VaPi hat wahrheitswidrig behauptet, im genannten Beschluss habe der Senat die Tariffähigkeit von Verdi festgestellt. Der wiederholten Aufforderung, seine wahrheitswidrige Behauptung in diesem textlichen Medium durch Zitat zu belegen, kam er, aufgrund objektiver Unmöglichkeit, nicht nach. Er hätte einfach seinen Fehler einräumen können. Hat er nicht, womit aus dem Fehler eine bewusste Lüge wurde. Ob Du ein Thema für erledigt hältst, ist völlig irrelevant.

Deine kindischen Einlassungen, nicht anzuerkennen, was das BAG selbst in seiner Pressemitteilung mit Verweis auf entsprechenden Beschluss bekannt gegeben hat, sind beachtlich. Weitere Ausführungen brauchst du nicht zu bringen. Diese sind für mich irrelevant.

SVAbackagain

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« Antwort #1186 am: 26.01.2023 07:35 »
Zitiere doch jetzt endlich, wo der Senat im Beschluss die von Dir behauptete Feststellung trifft. Kannst Du das nun oder kannst Du das nicht?

RadWirdKommen

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« Antwort #1187 am: 26.01.2023 08:02 »
Zitiere doch jetzt endlich, wo der Senat im Beschluss die von Dir behauptete Feststellung trifft. Kannst Du das nun oder kannst Du das nicht?

Inwieweit ist dies nun relevant zu dem Thema des Threads? Oder möchtet ihr beide durch OffTopic erreichen dass hier geschlossen wird?

Britta2

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« Antwort #1188 am: 26.01.2023 08:16 »
Großzügige Angebote mit auch 8 Monaten Nullrunde in den verschiedenen Branchen gibt es doch. Z.b Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (PPKV):

"Demnach sollten die Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2023 um 4,1 Prozent angehoben werden mit einer Laufzeit über 27 Monate."

Mal sehen was Verdi hier erstreiken kann. Gefordert sind auch dort die 10,5%.

Unterschied zu Papier und Pappe:  wer ist der Arbeitgeber?!
Papier und Pappe klingt nach PV. Unser oberster Arbeitgeber aber ist der Bund bzw die Kommunen.
Von wo kam die Aufforderung, den Beschäftigten steuerfrei einen Inflationsausgleich zu zahlen? Nicht aus der PV!
Die PV steht hinter ihren Angestellten!

Schmitti

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« Antwort #1189 am: 26.01.2023 08:31 »
VKA:
Zitat
...Dazu gehört es aus der Sicht der Arbeitgeber auch zu errechnen, was die staatlichen Entlastungspakete bringen und wie Teuerungseffekte für die Beschäftigten abgemildert werden.
...
Auch wenn die Bundesregierung mit der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von einmalig 3.000 Euro die Erwartung verbindet, dass die Sozialpartner in Tarifrunden solche Zahlungen vereinbaren, ist eine Inflationsausgleichsprämie keineswegs gesetzt. Sie kann nur Bestandteil einer Gesamteinigung sein.
Wenn ich das nochmal lese, und daran denke, dass das BMI auch am Tisch sitzt, frage ich mich, ob bzw. wieviel Verhandlungsbedarf erstmal zwischen Kommunen und Bund besteht. Und ob beim Bund tatsächlich noch keiner ernsthaft drüber nachgedacht hat, ob/wie sich diese ganzen "Entlastungs"pakete tatsächlich beim Fußvolk auswirken.

SVAbackagain

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« Antwort #1190 am: 26.01.2023 08:37 »
Großzügige Angebote mit auch 8 Monaten Nullrunde in den verschiedenen Branchen gibt es doch. Z.b Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (PPKV):

"Demnach sollten die Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2023 um 4,1 Prozent angehoben werden mit einer Laufzeit über 27 Monate."

Mal sehen was Verdi hier erstreiken kann. Gefordert sind auch dort die 10,5%.

Unterschied zu Papier und Pappe:  wer ist der Arbeitgeber?!
Papier und Pappe klingt nach PV. Unser oberster Arbeitgeber aber ist der Bund bzw die Kommunen.
Von wo kam die Aufforderung, den Beschäftigten steuerfrei einen Inflationsausgleich zu zahlen? Nicht aus der PV!
Die PV steht hinter ihren Angestellten!

Was ist „PV“? Wer hätte wen aufgefordert, einen Inflationsausgleich zu zahlen? Was ist ein „oberster Arbeitgeber“?

SVAbackagain

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« Antwort #1191 am: 26.01.2023 08:40 »
VKA:
Zitat
...Dazu gehört es aus der Sicht der Arbeitgeber auch zu errechnen, was die staatlichen Entlastungspakete bringen und wie Teuerungseffekte für die Beschäftigten abgemildert werden.
...
Auch wenn die Bundesregierung mit der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von einmalig 3.000 Euro die Erwartung verbindet, dass die Sozialpartner in Tarifrunden solche Zahlungen vereinbaren, ist eine Inflationsausgleichsprämie keineswegs gesetzt. Sie kann nur Bestandteil einer Gesamteinigung sein.
Wenn ich das nochmal lese, und daran denke, dass das BMI auch am Tisch sitzt, frage ich mich, ob bzw. wieviel Verhandlungsbedarf erstmal zwischen Kommunen und Bund besteht. Und ob beim Bund tatsächlich noch keiner ernsthaft drüber nachgedacht hat, ob/wie sich diese ganzen "Entlastungs"pakete tatsächlich beim Fußvolk auswirken.

Wenn der Bund meint, ihm reiche der Abschluss nicht, macht er was on top (z.B. die Stufe 6 für die oberen Entgeltgruppen, die er gegen die Gewerkschaften durchgesetzt hat) oder macht was außer-/übertariflich.

Kühlschrank

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« Antwort #1192 am: 26.01.2023 08:57 »
VKA:
Zitat
...Dazu gehört es aus der Sicht der Arbeitgeber auch zu errechnen, was die staatlichen Entlastungspakete bringen und wie Teuerungseffekte für die Beschäftigten abgemildert werden.
...
Auch wenn die Bundesregierung mit der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit von einmalig 3.000 Euro die Erwartung verbindet, dass die Sozialpartner in Tarifrunden solche Zahlungen vereinbaren, ist eine Inflationsausgleichsprämie keineswegs gesetzt. Sie kann nur Bestandteil einer Gesamteinigung sein.
Wenn ich das nochmal lese, und daran denke, dass das BMI auch am Tisch sitzt, frage ich mich, ob bzw. wieviel Verhandlungsbedarf erstmal zwischen Kommunen und Bund besteht. Und ob beim Bund tatsächlich noch keiner ernsthaft drüber nachgedacht hat, ob/wie sich diese ganzen "Entlastungs"pakete tatsächlich beim Fußvolk auswirken.


Dann könnte der VKA auch argumentieren, dass die Erhöhung des Kindergelds zur "Entlastung" beigetragen hat und deswegen nur eine minimale Erhöhung im Tarifabschluss erzielt werden kann, genau so ein Irrsinn.

Keeper83

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« Antwort #1193 am: 26.01.2023 09:22 »
Ich habe nicht behauptet, die Tariffähigkeit müsse a priori festgestellt werden. Ich habe sie in Zweifel gezogen. VaPi hat wahrheitswidrig behauptet, im genannten Beschluss habe der Senat die Tariffähigkeit von Verdi festgestellt. Der wiederholten Aufforderung, seine wahrheitswidrige Behauptung in diesem textlichen Medium durch Zitat zu belegen, kam er, aufgrund objektiver Unmöglichkeit, nicht nach. Er hätte einfach seinen Fehler einräumen können. Hat er nicht, womit aus dem Fehler eine bewusste Lüge wurde. Ob Du ein Thema für erledigt hältst, ist völlig irrelevant.

Deine kindischen Einlassungen, nicht anzuerkennen, was das BAG selbst in seiner Pressemitteilung mit Verweis auf entsprechenden Beschluss bekannt gegeben hat, sind beachtlich. Weitere Ausführungen brauchst du nicht zu bringen. Diese sind für mich irrelevant.

Haben Pressemitteilungen irgendeine rechtliche Relevanz?
Zitiere doch bitte einfach die entsprechende Stelle im Beschluss und gut. Dürfte ja nicht so schwer sein, so sicher wie du hier auftrittst.

SVAbackagain

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« Antwort #1194 am: 26.01.2023 09:25 »
Auch in der Pressemitteilung steht nichts davon, dass der Senat die von VaPi behauptete Feststellung getroffen hätte.

Schmitti

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« Antwort #1195 am: 26.01.2023 09:26 »
Einem heutigen KAV-Newsletter ist zu entnehmen, dass an der Schnupperrunde u.a. Finanzstaatssekretär Werner Gatzer teilgenommen hat und tatsächlich mal vorgerechnet hat, "wie stark die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastungspakete des Bundes ist und wie diese für die Beschäftigten wirken."
Auch wird dargestellt, dass die VKA sich schonmal in einer Sache durchsetzen konnte: Für Sparkassen, Versorgungsbetriebe sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden zum Februartermin spartenspezifische Verhandlungen mit den Gewerkschaften geführt (durch die Verhandlungsspitzen selber, ohne den Bund). Das hatte Verdi bis dato ausgeschlossen.

EvtlAnwärter

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« Antwort #1196 am: 26.01.2023 09:46 »
Habe mal eine allgemeine Frage zu den Tarifergebnissen nach Verhandlung:
Wenn es heißt das Ergebnis werde "inhalts- oder wirkungsgleich" auf die Beamten übertragen, heißt das dann immer mit dem selben Prozentsatz oder kann das auch weniger sein (Beamte haben ja im Vergleich zu Angestellten weniger Abzüge)?

SVAbackagain

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« Antwort #1197 am: 26.01.2023 09:51 »
Bei der Formulierung wird im allg. durch den Besoldungsgesetzgeber die Erhöhung soweit möglich 1:1 umgesetzt. In dieser Tarifrunde betrifft das aber lediglich die Beamten des Bundes.

xirot

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« Antwort #1198 am: 26.01.2023 09:52 »
Einem heutigen KAV-Newsletter ist zu entnehmen, dass an der Schnupperrunde u.a. Finanzstaatssekretär Werner Gatzer teilgenommen hat und tatsächlich mal vorgerechnet hat, "wie stark die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastungspakete des Bundes ist und wie diese für die Beschäftigten wirken."
Auch wird dargestellt, dass die VKA sich schonmal in einer Sache durchsetzen konnte: Für Sparkassen, Versorgungsbetriebe sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden zum Februartermin spartenspezifische Verhandlungen mit den Gewerkschaften geführt (durch die Verhandlungsspitzen selber, ohne den Bund). Das hatte Verdi bis dato ausgeschlossen.

Das ist etwas merkwürdig weil kein einziges Entlastungspaket wirkt regelmäßig auf die Einkommen. Die Einzigen Änderungen wie Freibeträge, Steuerprogression und Kindergeld waren und sind sowieso regelmäßig anzupassen um den Grundbedarf zu decken. Das als Entlastung auszugeben ist eine Farce.

Tri

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« Antwort #1199 am: 26.01.2023 09:53 »
Wie wäre es wenn ihr das Thema "Tariffähigkeit" in einem extra Thread (Thema) behandelt, das dann bis zum Ende durchdiskutiert und uns dann hier einfach nur noch das Ergebnis mitteilt :D