Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802620 times)

MitleserBW

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #120 am: 03.01.2023 09:12 »
Anschuldigungen? Das sind Fakten! Wer lange genug im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist kriegt diese in nicht wenigen  Behörden gängige Praxis selber mit. Da werden Beamte zeitlich noch gerade so rechtzeitig nach A13 (Z) bzw. A15/16 befördert, dass es mit den 2 Jahren ideal bis zur Pensionierung reicht. Weiterer Vorteil, die Stellen sind dann nicht lange belegt und können zügig dem nächsten Beamten zugespielt werden. Wer das leugnet hat entweder Pech bei der Behördenauswahl gehabt oder ist schlicht wahrnehmungsbehindert. Das ist intelligente Stellenbewirtschaftung, wenn das maximale für die Beamtenschaft auf Kosten des Steuerzahlers rausgeholt werden soll.

Betriebsrenten einzuberechnen ist ja schön und gut, diese werden aber ebenfalls massiv entwertet, vor allem in aktuellen inflationären Zeiten, was bei dem System der Pensionsberechnungen so nicht zum Tragen kommt. Außerdem gibt es bei kleineren Betrieben keine Betriebsrenten.

Naja, eine Beförderung die dann nicht ruhegehaltsfähig ist wäre ja für den jeweiligen Beamten auch nicht sinnvoll. Insgesamt gibt es doch bei den Beamten auch Problememit dem Mangel an Beförderungsstellen. Wenn der Dienstherr die Möglichkeit hat einen Beamten vor dessen Pension nochmals zu befördern, damit er dann in der Pension mehr verdient und der jeweilige Beamte dies "verdient" hat, sehe ich da kein Problem drin. Die Leistung die zur Beförderung erbracht wird bleibt natürlich immer im Auge des Betrachters und wird über die Beurteilung geregelt. Hier darf man dann gerne kontroverser Meinung sein.

Neipotz

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« Antwort #121 am: 03.01.2023 09:21 »
Ich sehe auch Nachsteuerungsbedarf bei VBL.
Bei 1% Rentenerhöchung entwertet sich mein Rentenanspruch zusehends.


Bei der Entwertung bin ich bei dir. Bei der prozentualen Erhöhung, musst du mir aber sagen wie die VBL oder ZVK da gegensteuern soll. Die können das Geld ja auch nur anlegen und auf die bestmögliche Rendite hoffen, da aber derzeit nirgends (Immobilien, Aktien, Festgeld) was zu holen ist, kann man da auch bei dem einen Prozent nicht hoch gehen.

Bastel

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« Antwort #122 am: 03.01.2023 09:23 »
Betriebsrenten einzuberechnen ist ja schön und gut, diese werden aber ebenfalls massiv entwertet, vor allem in aktuellen inflationären Zeiten, was bei dem System der Pensionsberechnungen so nicht zum Tragen kommt. Außerdem gibt es bei kleineren Betrieben keine Betriebsrenten.
[/quote

Willst du jetzt den Bund, Länder oder große Kommunen mit irgendwelchen kleinen Betrieben vergleichen?
Des Weiteren stieg der Wert der Rentenpunkte die letzten zehn Jahre um ca. 28%, in Hessen z.B. stieg die Besoldung nur um knapp 23%. Und ob die Erhöhungen alle wirkungsgleichauf die Pensionäre übertagen wurden? Wer weis.... Dürfte in einigen anderen Bundesländern (Bayern mal außen vor) nicht anderster aussehen.

Bastel

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« Antwort #123 am: 03.01.2023 09:25 »
Ich sehe auch Nachsteuerungsbedarf bei VBL.
Bei 1% Rentenerhöchung entwertet sich mein Rentenanspruch zusehends.


Bei der Entwertung bin ich bei dir. Bei der prozentualen Erhöhung, musst du mir aber sagen wie die VBL oder ZVK da gegensteuern soll. Die können das Geld ja auch nur anlegen und auf die bestmögliche Rendite hoffen, da aber derzeit nirgends (Immobilien, Aktien, Festgeld) was zu holen ist, kann man da auch bei dem einen Prozent nicht hoch gehen.

Festgeld wird ja gerade langsam wieder "attraktiv". Da ist zumindest mehr als 1% zu hohlen.

BAT

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« Antwort #124 am: 03.01.2023 09:34 »

 Wenn der Dienstherr die Möglichkeit hat einen Beamten vor dessen Pension nochmals zu befördern, damit er dann in der Pension mehr verdient und der jeweilige Beamte dies "verdient" hat, sehe ich da kein Problem drin. Die Leistung die zur Beförderung erbracht wird bleibt natürlich immer im Auge des Betrachters und wird über die Beurteilung geregelt. Hier darf man dann gerne kontroverser Meinung sein.

Ich sehe nicht, warum ein Beamter, das so schnell verdient hätte als Pension. Das man sicher das bei Pensionierung erworbenen Niveau bis zum Tode durch Alimentierung hält, d`accord. Aber zwei Jahre sind da wirklich zu dünn, das sollten mindestens vier oder fünf Jahre sein.

Was wird da eigentlich als Pension berechnet, wenn der Beamte die letzten 10 Jahre 50 % Teilzeit hatte?

Tagelöhner

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« Antwort #125 am: 03.01.2023 09:35 »
Naja, eine Beförderung die dann nicht ruhegehaltsfähig ist wäre ja für den jeweiligen Beamten auch nicht sinnvoll. Insgesamt gibt es doch bei den Beamten auch Problememit dem Mangel an Beförderungsstellen. Wenn der Dienstherr die Möglichkeit hat einen Beamten vor dessen Pension nochmals zu befördern, damit er dann in der Pension mehr verdient und der jeweilige Beamte dies "verdient" hat, sehe ich da kein Problem drin. Die Leistung die zur Beförderung erbracht wird bleibt natürlich immer im Auge des Betrachters und wird über die Beurteilung geregelt. Hier darf man dann gerne kontroverser Meinung sein.

Warum soll eine Beförderung für einen Beamten nicht sinnvoll sein, wenn sie nicht ruhegehaltsfähig ist? Das ist eine "alles oder nichts Mentalität", die am Ende auch zu dieser Selbstbedienungsmentalität wird und der Prämisse zur sparsamen Verwendung von Steuergeldern entgegen steht. Jede Beförderung hat erstmal Vorteile, da sie zunächst zu einem höheren Einkommen führt und das Statusamt (also z.B. von Oberkommissar nach Hauptkommissar.) anhebt, Beamte sollen da ein wenig zur übersteigerten Eitelkeit neigen ;D.

Und warum soll sich ein Beamter diese noch bis zum Tod zustehende höhere Pension, oder im Anschluss für seine Hinterbliebenen nach nur 2 Jahren "verdient" haben. Sowas hat man sich frühestens nach 5-10 Jahren verdient, wenn man sich im neuen höheren Amt mit schwierigeren Aufgaben auch tatsächlich bewährt hat, was vielen nach dem Peter-Prinzip sowieso nicht mehr gelingt.

Würde die Pension über ein der Lebensleistung angemesseneres Durchschnittsmodell berechnet werden, käme die letzten Jahren im höheren Amt auch zum Tragen, nur im deutlich geringeren aber faireren und dem Steuerzahler besser vermittelbaren Verhältnis.

@Bastel Hast du noch was zum Anschuldigungsvorwurf zu sagen, oder bist Du jetzt auch zur Überzeugung gelangt, nachdem es auch andere Deiner Artgenossen bestätigen?

Bastel

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« Antwort #126 am: 03.01.2023 09:39 »

@Bastel Hast du noch was zum Anschuldigungsvorwurf zu sagen, oder bist Du jetzt auch zur Überzeugung gelangt, nachdem es auch andere Deiner Artgenossen bestätigen?

Bring erstmal stichhaltige Beweise und nicht irgendwelches Hörensagen. Behaupten kann ich viel, wenn der Tag lang ist.

Tagelöhner

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« Antwort #127 am: 03.01.2023 09:41 »
Wie soll man dazu stichhaltige Beweise bringen, was für eine Witzforderung. Am Besten soll jeder noch exakte Beispiele mit Datum, Dienstgrad, Funktion und Klarname aus seiner Behörde liefern, damit Du es glaubst?

Aber Augen auf bei der Behördenwahl, denn Du scheinst in einer gestrandet zu sein, wo dieses gängige Prinzip nicht zur Anwendung kommt, sonst hättest Du es ja schon selber mitbekommen.
« Last Edit: 03.01.2023 09:51 von Tagelöhner »

MitleserBW

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« Antwort #128 am: 03.01.2023 09:55 »
Naja, eine Beförderung die dann nicht ruhegehaltsfähig ist wäre ja für den jeweiligen Beamten auch nicht sinnvoll. Insgesamt gibt es doch bei den Beamten auch Problememit dem Mangel an Beförderungsstellen. Wenn der Dienstherr die Möglichkeit hat einen Beamten vor dessen Pension nochmals zu befördern, damit er dann in der Pension mehr verdient und der jeweilige Beamte dies "verdient" hat, sehe ich da kein Problem drin. Die Leistung die zur Beförderung erbracht wird bleibt natürlich immer im Auge des Betrachters und wird über die Beurteilung geregelt. Hier darf man dann gerne kontroverser Meinung sein.

Warum soll eine Beförderung für einen Beamten nicht sinnvoll sein, wenn sie nicht ruhegehaltsfähig ist? Das ist eine "alles oder nichts Mentalität", die am Ende auch zu dieser Selbstbedienungsmentalität wird und der Prämisse zur sparsamen Verwendung von Steuergeldern entgegen steht. Jede Beförderung hat erstmal Vorteile, da sie zunächst zu einem höheren Einkommen führt und das Statusamt (also z.B. von Oberkommissar nach Hauptkommissar.) anhebt, Beamte sollen da ein wenig zur übersteigerten Eitelkeit neigen ;D.

Und warum soll sich ein Beamter diese noch bis zum Tod zustehende höhere Pension, oder im Anschluss für seine Hinterbliebenen nach nur 2 Jahren "verdient" haben. Sowas hat man sich frühestens nach 5-10 Jahren verdient, wenn man sich im neuen höheren Amt mit schwierigeren Aufgaben auch tatsächlich bewährt hat, was vielen nach dem Peter-Prinzip sowieso nicht mehr gelingt.

Würde die Pension über ein der Lebensleistung angemesseneres Durchschnittsmodell berechnet werden, käme die letzten Jahren im höheren Amt auch zum Tragen, nur im deutlich geringeren aber faireren und dem Steuerzahler besser vermittelbaren Verhältnis.

@Bastel Hast du noch was zum Anschuldigungsvorwurf zu sagen, oder bist Du jetzt auch zur Überzeugung gelangt, nachdem es auch andere Deiner Artgenossen bestätigen?

Naja, ich gebe dir recht das 2 Jahre bis zur Ruhegehaltsfähigkeit sehr gering ist. Ich hätte hier kein Problem damit, dass es länger wäre. Aber das ist eben die Rechtslage. Es wäre dem Steuerzahler besser zu vermitteln. Auch da gebe ich dir recht.

Ansonsten gebe ich noch zu bedenken, dass Beamte, zumindest hier wo ich arbeite, bereits jahrelange auf ihrer Stelle sitzen und diese Tätigkeit ausüben, die Stelle aber zb. von A9-A11 gebündelt ist. Wieso muss man sich dann nach einer Beförderung ins Amt A11 diese neu "verdienen". Die Aufgaben sind nicht schwerer geworden. Vielmehr hat man diese "schweren" Aufgaben bereits als A9 bewältigt.

Insgesamt spüre ich einfach eine gewisse Abneigung gegenüber Beamten von dir, welche, meiner Meinung nach, deine Argumente etwas verwässern lässt. Wie bereits erwähnt, bei manchen bin ich bei dir.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #129 am: 03.01.2023 10:00 »
Stellenbündelung ist ein ganz eigenes beamtenspezifisches Thema, davon halte ich ebenfalls nichts. Es dient maßgeblich dem Dienstherr bei der Stellenbewirtschaftung. Außerdem führt es am Ende nur dazu, dass sich jeder Beamte schon viel zu früh für einen Überflieger hält, da er ja die Aufgaben eines "höheren" Amtes auszuführen hat und die allermeisten natürlich der Auffassung sind, dies erfolgreich zu tun. Bei längerer Wartezeit auf eine Beförderung begünstigt eine Bündelung dann auch noch zusätzlichen Frust.

Eine Abneigung gegen Beamte habe ich nur bei denjenigen, denen aufgrund ihrer Aufgaben eigentlich dieser privilegierte Status gar nicht zu steht, und die charakterlich die an einen Beamten gestellten höheren Anforderungen  bzgl. Integrität etc. gar nicht erfüllen. Ich lehne das Beamtentum ja nicht kategorisch ab. Leider kommen Verbeamtungen aber häufig den falschen Personen zu Gute, die das System dann gnadenlos ausnutzen.

Ich entschuldige mich mal aber schon mal für den kleinen Nebenkriegsschauplatz, gerne wieder zurück zum eigentlichen Thema "Tarifverhandlungen 2023"
« Last Edit: 03.01.2023 10:07 von Tagelöhner »

Flying

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« Antwort #130 am: 03.01.2023 10:16 »
Wie soll man dazu stichhaltige Beweise bringen, was für eine Witzforderung. Am Besten soll jeder noch exakte Beispiele mit Datum, Dienstgrad, Funktion und Klarname aus seiner Behörde liefern, damit Du es glaubst?

Reden kann man halt viel...


RadWirdKommen

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« Antwort #131 am: 03.01.2023 10:27 »
Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs?
Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/2022_monitor-oe-d.pdf
Seite 15 nennt Zahlen für Beamte, Seite 16 für Beschäftigte

Genau darauf habe ich ja meine Aussage gemacht. Wenn man die Zahlen auf Seite15 mit Besoldung A12 und höher addiert dann sind diese mehr als alle mit A11 oder niedriger.

Aktienprimus

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« Antwort #132 am: 03.01.2023 10:38 »
Ideen: 15 % bei 12 Monaten Laufzeit und 35h bei vollem Lohnausgleich wären schön. Vielleicht auch wieder zurück zu einem einheitlichen Tarifwerk für Bund, Länder und Kommunen um mehr Durchsetzungsvermögen zu erhalten. Oder Verdi durch IG Metall ersetzen. Im Bereich der Beamten Neuverbeamtungen nur noch im Bereich Jusitiz und sicherheitsrelevanten Bereichen.

xirot

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« Antwort #133 am: 03.01.2023 10:39 »
Ideen: 15 % bei 12 Monaten Laufzeit und 35h bei vollem Lohnausgleich wären schön. Vielleicht auch wieder zurück zu einem einheitlichen Tarifwerk für Bund, Länder und Kommunen um mehr Durchsetzungsvermögen zu erhalten. Oder Verdi durch IG Metall ersetzen. Im Bereich der Beamten Neuverbeamtungen nur noch im Bereich Jusitiz und sicherheitsrelevanten Bereichen.

Och eigentlich wäre ich ehr dafür Bund und Kommunen aufzuteilen.

xirot

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« Antwort #134 am: 03.01.2023 10:40 »
Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs?
Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/2022_monitor-oe-d.pdf
Seite 15 nennt Zahlen für Beamte, Seite 16 für Beschäftigte

Genau darauf habe ich ja meine Aussage gemacht. Wenn man die Zahlen auf Seite15 mit Besoldung A12 und höher addiert dann sind diese mehr als alle mit A11 oder niedriger.

Können die Beamten mit abstimmen ob ein Ergebnis angenommen wird oder nicht?