Naja, eine Beförderung die dann nicht ruhegehaltsfähig ist wäre ja für den jeweiligen Beamten auch nicht sinnvoll. Insgesamt gibt es doch bei den Beamten auch Problememit dem Mangel an Beförderungsstellen. Wenn der Dienstherr die Möglichkeit hat einen Beamten vor dessen Pension nochmals zu befördern, damit er dann in der Pension mehr verdient und der jeweilige Beamte dies "verdient" hat, sehe ich da kein Problem drin. Die Leistung die zur Beförderung erbracht wird bleibt natürlich immer im Auge des Betrachters und wird über die Beurteilung geregelt. Hier darf man dann gerne kontroverser Meinung sein.
Warum soll eine Beförderung für einen Beamten nicht sinnvoll sein, wenn sie nicht ruhegehaltsfähig ist? Das ist eine "alles oder nichts Mentalität", die am Ende auch zu dieser Selbstbedienungsmentalität wird und der Prämisse zur sparsamen Verwendung von Steuergeldern entgegen steht. Jede Beförderung hat erstmal Vorteile, da sie zunächst zu einem höheren Einkommen führt und das Statusamt (also z.B. von Oberkommissar nach Hauptkommissar.) anhebt, Beamte sollen da ein wenig zur übersteigerten Eitelkeit neigen
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Und warum soll sich ein Beamter diese noch bis zum Tod zustehende höhere Pension, oder im Anschluss für seine Hinterbliebenen nach nur 2 Jahren "verdient" haben. Sowas hat man sich frühestens nach 5-10 Jahren verdient, wenn man sich im neuen höheren Amt mit schwierigeren Aufgaben auch tatsächlich bewährt hat, was vielen nach dem Peter-Prinzip sowieso nicht mehr gelingt.
Würde die Pension über ein der Lebensleistung angemesseneres Durchschnittsmodell berechnet werden, käme die letzten Jahren im höheren Amt auch zum Tragen, nur im deutlich geringeren aber faireren und dem Steuerzahler besser vermittelbaren Verhältnis.
@Bastel Hast du noch was zum Anschuldigungsvorwurf zu sagen, oder bist Du jetzt auch zur Überzeugung gelangt, nachdem es auch andere Deiner Artgenossen bestätigen?