Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802414 times)

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #135 am: 03.01.2023 10:45 »

Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Du als Frau hast ja zumindest keinen Militärdienst ableistet, auch dieser senkt recht stark die erworbenen Rentenpunkte, solange man eine über 40 Jahre "verzögerte" Karriere annimmt und mehr als das Durchschnittseinkommen verdient.  ;)

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #136 am: 03.01.2023 10:59 »
Was ist eigentlich damit?

"Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro“, sagte Braubach. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen."

Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Richtig! So wird schön die Rente gesenkt.
So wie wir durch den Sturz 2021-2022 von 40.463 auf 38.901
oder 39.301 - auf 39.167 (2019-2020)  ein Anstieg der Rentenpunkt ohne Lohnerhöhung gab.

Also wovon reden wir?
Wurde da auch gejammert und geheult?

WasDennNun

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« Antwort #137 am: 03.01.2023 11:12 »

@Bastel Hast du noch was zum Anschuldigungsvorwurf zu sagen, oder bist Du jetzt auch zur Überzeugung gelangt, nachdem es auch andere Deiner Artgenossen bestätigen?

Bring erstmal stichhaltige Beweise und nicht irgendwelches Hörensagen. Behaupten kann ich viel, wenn der Tag lang ist.
Dürfte in der Tat schwer sein hier stichhaltige Bundesweit gültige Beweise vorzulegen.
Allerdings ist es in meinem Umfeld auch so, wie es Tagelöhner sagt:

Es gibt diverse höhere Posten, auf die keiner länger als  3-5 Jahre sitzt, weil die alle erst zum Ende ihrer Karriere dort noch eben diesen höher dotierten Posten "gewinnen".

@Tagelöhner: Es sind 2,5 Jahre die man bei uns auf dem Posten minimal sein muss, da man erst nach der "Probezeit" befördert werden kann. Und dann muss das alles auch noch passen mit der Beförderung, so dass idR die Posten 3-5 Jahre mit dem "Absahner" besetzt sind.
Ein direkter Kollege von mir, der hat auch die Beförderung auf A13 kurz vor Schluss bekommen und musste sogar noch 2 Monate nachsitzen, damit es für Pension reicht.
Er hatte allerdings den Posten als A12er schon 13 Jahre beackert und da sehe ich nichts verwerfliches drin, ihn am Schluss dann doch noch zu befördern.

BAT

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« Antwort #138 am: 03.01.2023 11:21 »
Ich war davon ausgegangen ist, das das völlig normal ist mit dem Ruhegehaltfähigen Posten. Zumindest bei uns. War das früher nicht mal drei Jahre`? Dann waren die drei Jahre dort, jetzt inzwischen meist 2 bis 3 Jahre. Sehr beliebt halt die A13er Fachbereichsleitungen, insbesondere jener in der Leitung Wohngeld, Bafög, Elterngeld. Alles Bundesmittel insofern fast keine Finanzverantwortung, nicht im Blick der Kreisleitung. Ruhe.

Das größere Problem ist aber, das diese Leitungen "lame ducks" sind, das heisst in den einschlägigen Fachbereichen passiert nichts mehr in Bezug auf Neuausrichtungen, Umstrukturierungen, HO, Digitalisierung, etc. - verständlich, wer krempelt denn noch für zwei Jahre Amtszeit einen Laden um?

Solch Ergebnisse hat man aber tunlichst als Gesetzgeber bereits im Blick zu haben. Der ausführenden Kaste kann man hier im Grunde gar nicht mal einen Vorwurf machen.

WasDennNun

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« Antwort #139 am: 03.01.2023 11:28 »
Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs?
Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/2022_monitor-oe-d.pdf
Seite 15 nennt Zahlen für Beamte, Seite 16 für Beschäftigte

Genau darauf habe ich ja meine Aussage gemacht. Wenn man die Zahlen auf Seite15 mit Besoldung A12 und höher addiert dann sind diese mehr als alle mit A11 oder niedriger.
Also jetzt inkl. A12?
Dann bundesweit 53% inkl. R/B/C und kommunal ein Drittel
(ohne Auszubildende)

Im kommunalen Bereich sind es noch nicht mal 15% und insgesamt inkl. R/B/C/W keine 40%.

Und was TB angeht sind im kommunalen Bereich  rund ein viertel über eg9a und auch keine 40% insgesamt.
siehe destatis    Fachserie 14 Reihe 6
   

alterschlingel

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« Antwort #140 am: 03.01.2023 12:13 »
Das Ganze hat auch einen Namen und ist gängige Praxis in manchen Behöden. Seit langem bekannt als "Aktion Abendsonne".

Ich empfinde es als ungerecht, dass die letzten zwei Jahre alleine ausschlaggebend sind für die Höhe der Pension. Bei den Angestellten spielt das Lebenseinkommen eine Rolle. Die ersten 20 Jahre verdient man idR nicht so gut. Tolle Wurst. Und dann natürlich 45 statt 40 Jahre. Das ist einfach ungerecht.

Bastel

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« Antwort #141 am: 03.01.2023 12:19 »
Das Ganze hat auch einen Namen und ist gängige Praxis in manchen Behöden. Seit langem bekannt als "Aktion Abendsonne".

Du hast Operation Abendsonne wohl nicht verstanden. Da ging es um etwas ganz anderes.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #142 am: 03.01.2023 12:39 »
Das Ganze hat auch einen Namen und ist gängige Praxis in manchen Behöden. Seit langem bekannt als "Aktion Abendsonne".

Ich empfinde es als ungerecht, dass die letzten zwei Jahre alleine ausschlaggebend sind für die Höhe der Pension. Bei den Angestellten spielt das Lebenseinkommen eine Rolle. Die ersten 20 Jahre verdient man idR nicht so gut. Tolle Wurst. Und dann natürlich 45 statt 40 Jahre. Das ist einfach ungerecht.

Du kannst auch noch aufzählen und ungerecht finden:
- das höhere monatliche Nettoeinkommen
- die höhere Pension
- die Unkündbarkeit
- die Besserstellung im Krankeitsfall
- die Jobgarantie, auch nach jahrzehntelanger Abwesenheit
- die PKV
- die automatische Übertragung der Tarifergebnisse

alles richtig und unfair, hilft dir aber leider kein bisschen weiter.
Frustriert halt nur diejenigen täglich, welche unmittelbar davon betroffen sind und das Pech haben dass der Kollege im gleichen Büro/Schule verbeamtet ist und selbst halt angestellt.
Interessiert aber Verdi nicht wirklich, da es nicht sein Klientel ist.

alterschlingel

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« Antwort #143 am: 03.01.2023 12:57 »
@Bastel: das ist es aber , was ich unter Aktion (nicht Operation) Abendsonne kenne und verstehe. Die OP Abendsonne ist mir bekannt und zeigt mir, welch vorbildliche Führungskräfte unser Land regieren. Diese predigen Wasser und trinken Wein.

@JahrhundertwerkTVöD: Das alles stimmt, ich habe es aber absichtlich nicht erwähnt. Ich will gar nicht alles kritisieren. Ich finde die Pensionsregelungen einfach nur extrem ungerecht.

Nebenbei: Meine bessere Hälfte ist selbst verbeamtet. Ich weiß durchaus wovon ich rede. Ich kenne diese ganzen Besserstellungen und wenn ich nochmal beginnen würde mit der beruflichen Laufbahn, wäre ich ganz sicher ein Beamter. Ist aber nicht so gewesen, jetzt bin ich weit über 50 und brauche mir keinen Kopf mehr zu machen über diese Dinge. Viel zu spät. Bin halt über 20 Jahre in der pW groß geworden. Da war Verbeamtung eh nie ein Thema.
« Last Edit: 03.01.2023 13:06 von alterschlingel »

WasDennNun

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« Antwort #144 am: 03.01.2023 13:18 »
- die automatische Übertragung der Tarifergebnisse
Wo ist das denn verankert?
Ist doch nur zufällig die letzten paar Jahre so gewesen.

WasDennNun

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« Antwort #145 am: 03.01.2023 13:24 »
@JahrhundertwerkTVöD: Das alles stimmt, ich habe es aber absichtlich nicht erwähnt. Ich will gar nicht alles kritisieren. Ich finde die Pensionsregelungen einfach nur extrem ungerecht.
Ich finde sie zwar nicht ungerecht (Warum soll man nicht auf einem gewissen "leicht reduziertem" Niveau sein Lebensabend verbringen dürfen, schließlich ist ja das versprechend des Dienstherren lebenslang für dich zu sorgen einer der Grundstöcke des Beamtentums), aber aus schon mal genannten Gründen würde ich eine andere Regelung (höhe Pension in Abhängigkeit der besetzten Dienstposten) sinnvoll finden, da sie einige negative Auswüchse, die die aktuelle Regelung mit sich bringt, unterbinden kann und "Leistungsträger" belohnt und "Schnarchnasen" weniger belohnt.

WasDennNun

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« Antwort #146 am: 03.01.2023 15:25 »
Klingt plausibel, wo doch der Ag darauf verweisen wird, dass die Inflation ja "nur noch" 8,6% ist.

Hinz

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« Antwort #147 am: 03.01.2023 15:53 »
Die Nachzahlungen an Beamte, welche kürzlich geschehen, wurden ja auch mit Preissteigerungen begründet (wohnen usw.). Hat dies Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen?

Floki

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« Antwort #148 am: 03.01.2023 16:00 »
A: Die Begründung ist falsch.
B: Nein. Warum sollte es ?

WasDennNun

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« Antwort #149 am: 03.01.2023 16:01 »
Die Nachzahlungen an Beamte, welche kürzlich geschehen, wurden ja auch mit Preissteigerungen begründet (wohnen usw.). Hat dies Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen?
Nein, sie wurden damit begründet, dass der Besoldungsgesetzgeber einen Tritt in den Hintern vom BVerG bekommen hat.