Ich unterstelle ihm in dieser Konstellation einfach einen Interessenkonflikt und zu einem gewissen Grad auch Befangenheit. Dann soll dieser "Gewerkschaftsbund" von mir aus einen Doppelvorstand o.ä. installieren, bestehend aus einem Beamtenvertreter, der die Beamteninteressen vertritt und einem Arbeitnehmervertreter, der die Arbeitnehmerinteressen vertritt. Am Besten wäre es sogar, so einen Bund direkt aufzulösen.
Arbeitnehmerinteressen und Beamteninteressen laufen nun mal in weiten Teilen zuwider, das darf man ruhigen Gewissens auch artikulieren. Die Personalkosten für beide Beschäftigungsverhältnisse + Ruhegehaltsempfänger werden schließlich aus dem selben begrenzten Topf beglichen.