Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 790880 times)

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1455 am: 31.01.2023 20:45 »
Und das steht in welchem Bezug zu meiner Aussage?

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1456 am: 31.01.2023 22:00 »
Neben dem Umstand, dass Du die von mir genannte Frage zitiert und auf sie geantwortet hast, hilft jetzt auch in der anderen Frage ein realitätsfremdes Beispiel inwiefern weiter?
Inwiefern wäre eine Erwerbsbiographie auf knapp über Mindestlohn ein realitätsfremdes Beispiel, bzgl. der Ausgangsfrage?

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1457 am: 31.01.2023 22:07 »
Die Realitätsnähe eines Beispiels hängt nicht von der Frage ab und wie Du selbst ausführst, war es realitätsfremd:
Besteht denn Grund zur Annahme, dass man ein Erwerbsleben lang in Stufe 2 der Entgelttabelle verbliebe?
Nein. Ist aber bzgl. der Ausgangsfrage nicht relevant.

Opa

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1458 am: 31.01.2023 22:28 »
Geringverdiener erhalten eine geringe Rente. So what?

Dann googeln Sie bitte: Mindestpension Beamte!

Nach 5 Jahren mind. 1860 Euro !!
Dann google doch bitte: Bonuszahlungen Top-Manager.
Oder google mal Mimimimi.
Oder google von mir aus, dass das chinesische Kind, das dein Handy zusammengeklebt hat, im Jahr für 70 Wochenstunden weniger bekommt als hier ein Minijobber.

Einen Bezug zum Thema gibt es dabei genauso wenig wie bei dem, was du insistierst. Aber Hauptsache, jemand hat irgend etwas gegoogelt. Und seine bahnbrechenden Erkenntnisse dann mit multiplen Ausrufezeichen in diesen Thread gekotzt.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1459 am: 31.01.2023 23:53 »
Die Realitätsnähe eines Beispiels hängt nicht von der Frage ab und wie Du selbst ausführst, war es realitätsfremd:
Besteht denn Grund zur Annahme, dass man ein Erwerbsleben lang in Stufe 2 der Entgelttabelle verbliebe?
Nein. Ist aber bzgl. der Ausgangsfrage nicht relevant.
Die Realitätsnähe eines Beispiels hängt nicht von der Frage ab und wie Du selbst ausführst, war es realitätsfremd:
Besteht denn Grund zur Annahme, dass man ein Erwerbsleben lang in Stufe 2 der Entgelttabelle verbliebe?
Nein. Ist aber bzgl. der Ausgangsfrage nicht relevant.
Was hat die Stufe mit meinem Beispiel und der Frage zu tun? Nüscht!
Eine lebenslange Erwerbsbiographie auf der Höhe vom Mindestlohn, also EG1s2 führt zu dem Ergebnis, welches ich darstellte. Oder etwa nicht? Dann bitte ich um konstruktive Korrektur.
Im ÖD hat man mehr als Rentner ohne VBL und lebenslangen verharren auf einem Einkommensniveau, wegen Stufenanstieg, daher ist es dort unwahrscheinlicher auf GruSi angewiesen zu werden. Das hat BAT ja herausgestellt und ich bestätigt.

Wenn man es als realitätsfremd erachtet, das es eine solche Vollzeit Erwerbsbiografie auf dem von mir dargelegtem monetären Niveau gibt, dann ist es mEn ein Elfenbeinturm.

Wenn man was anderes aus meinem Beispiel gelesen hat . . .

oder wer mein Beispiel nicht vollständig verstanden hat oder es als realitätsfremd erachtet und es erklärt haben /korrigieren möchte, gerne per PM
Sinn stiftende Ergebnisse posten wir dann.

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1460 am: 01.02.2023 06:30 »
Du nennst die Stufe in Deinem Beispiel, sie ist also nicht nur Bestandteil des Beispiels, sie ist Basis Deiner Berechnung. Ebenso Bestandteil des Beispiels ist das Verweilen in Stufe 2 für die Dauer der Erwerbsbiografie, ebenso beruhen Deine Berechnungen darauf. Du räumst selbst ein, dass derlei nicht zu erwarten sei. Das macht das Beispiel realitätsfremd.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1461 am: 01.02.2023 07:22 »

Du nennst die Stufe in Deinem Beispiel, sie ist also nicht nur Bestandteil des Beispiels, sie ist Basis Deiner Berechnung. Ebenso Bestandteil des Beispiels ist das Verweilen in Stufe 2 für die Dauer der Erwerbsbiografie, ebenso beruhen Deine Berechnungen darauf. Du räumst selbst ein, dass derlei nicht zu erwarten sei. Das macht das Beispiel realitätsfremd.
Da die genannte EG2S1 die theoretische Untergrenze im öD und wg Mindestlohn nähe auch in der pW ist und der damit gezeigten Rentenertrag einer ist, der sehr wohl ohne GruSi auskommt, macht dieses Beispiel (lebenslang auf Mindestlohnniveau) zu einem hervorragenden Beispiel für die Fragestellung, da es die Grenzwertdarstellung ist, also worst case.
Und wenn selbst im unwahrscheinlichem worst case, die Frage verneint werden kann und für den öD sogar wg. vbl und Stufenanstieg noch deutlicher, dann ist das Beispiel ein abschließendes und zeigt deutlichst, dass es realitätsfremd ist, dass jemand nach einem Arbeitsleben in Vollzeit als Rentner von der GruSi abhängig ist.

Und damit die perfekte Erläuterung, ob oder wann es sowas in der Realität gibt, bzw. geben könnte.

Danke SVA, dass du das nochmal so herausgearbeitet hast, ist vielleicht das nicht jedem sofort klar geworden.

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1462 am: 01.02.2023 07:29 »

Was hat die Stufe mit meinem Beispiel und der Frage zu tun? Nüscht!
Eine lebenslange Erwerbsbiographie auf der Höhe vom Mindestlohn, also vergleichbar EG1s2 führt zu dem Ergebnis, welches ich darstellte. Oder etwa nicht? Dann bitte ich um konstruktive Korrektur.
Im ÖD hat man mehr als Rentner ohne VBL und lebenslangen verharren auf einem Einkommensniveau, wegen Stufenanstieg, daher ist es dort unwahrscheinlicher auf GruSi angewiesen zu werden. Das hat BAT ja herausgestellt und ich bestätigt.



Das Beispiel kommt als nicht zu Ende gedacht rüber, auch wenn du das anders meinst. Ich habe ein Wort eingefügt, damit passt es besser.
Ohne diese Ergänzung ergibt sich ein Fall, den es nicht geben kann. "EG1S2" verortet dein Beispiel im ÖD (zumal in diesem Forum) und dort verharrt niemand in Stufe 2.

SVAbackagain

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« Antwort #1463 am: 01.02.2023 07:31 »
Ob das Beispiel zur Fragestellung passt, kann dahingestellt bleiben. Es ist realitätsfremd. Dafür ist unbeachtlich, ob es Verläufe auf einem ähnlichen Entgeltniveau gibt. Du hast E1 Stufe 2 für die Dauer des Erwerbslebens als Beispiel gewählt und nicht eine mindestlohnnahe Vergütung für die Dauer des Erwerbslebens.

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1464 am: 01.02.2023 07:42 »


Und wenn selbst im unwahrscheinlichem worst case, die Frage verneint werden kann und für den öD sogar wg. vbl und Stufenanstieg noch deutlicher, dann ist das Beispiel ein abschließendes und zeigt deutlichst, dass es realitätsfremd ist, dass jemand nach einem Arbeitsleben in Vollzeit als Rentner von der GruSi abhängig ist.


Just call your local Sozialamt. ;)
Du vergisst dabei, dass der Mindestlohn noch nicht soo viele Geburtstage hat. Ein Geringverdiener vor 15-20 Jahren konnte von solchen Gehaltsabrechnungen nur träumen. Du berücksichtigst auch keine Abschläge, wenn jemand mit 55 eher in Rente gehen muss (und davor durchaus gut 40 Jahre gearbeitet hat).
Für die Zukunft mag deine Aussage stimmen, für derzeitige Erwerbsbiographien möchte ich sie ein wenig in Frage stellen.

LehrerBW

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« Antwort #1465 am: 01.02.2023 08:39 »

Dann googeln Sie bitte: Mindestpension Beamte!

Nach 5 Jahren mind. 1860 Euro !!

Von der dann auch noch die PKV zu bezahlen ist....was aber auch nichts mit dem TVöD und den Tarifverhandlungen zu tun hat.
« Last Edit: 01.02.2023 08:46 von LehrerBW »

WasDennNun

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« Antwort #1466 am: 01.02.2023 08:54 »

Was hat die Stufe mit meinem Beispiel und der Frage zu tun? Nüscht!
Eine lebenslange Erwerbsbiographie auf der Höhe vom Mindestlohn, also vergleichbar EG1s2 führt zu dem Ergebnis, welches ich darstellte. Oder etwa nicht? Dann bitte ich um konstruktive Korrektur.
Im ÖD hat man mehr als Rentner ohne VBL und lebenslangen verharren auf einem Einkommensniveau, wegen Stufenanstieg, daher ist es dort unwahrscheinlicher auf GruSi angewiesen zu werden. Das hat BAT ja herausgestellt und ich bestätigt.



Das Beispiel kommt als nicht zu Ende gedacht rüber, auch wenn du das anders meinst. Ich habe ein Wort eingefügt, damit passt es besser.
Ohne diese Ergänzung ergibt sich ein Fall, den es nicht geben kann. "EG1S2" verortet dein Beispiel im ÖD (zumal in diesem Forum) und dort verharrt niemand in Stufe 2.
Danke für die Ergänzung, da es im Ausgangspunkt:
Erstmal sollte es nicht mehr möglich sein Leute so schlecht bezahlt zu beschäftigen das bei Vollzeit schon jetzt vorausberechenbar ist das es nicht für die Rente reicht.
nicht nur um tarifliche Bezahlung ging, habe ich diese geistige Transferleistung angenommen und den Einwand von BAT dann auch aufgenommen. Durch meine worst case Beispielrechnung wird dadurch noch deutlicher, dass dieser Wunsch im öD schon erfüllt ist (durch Stufenanstieg und VBL) und dadurch das man maximal in der Stufe 3 lebenslang verharren könnte, was ebenfalls unwahrscheinlich ist.

BAT

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« Antwort #1467 am: 01.02.2023 08:56 »

Just call your local Sozialamt. ;)
Du vergisst dabei, dass der Mindestlohn noch nicht soo viele Geburtstage hat. Ein Geringverdiener vor 15-20 Jahren konnte von solchen Gehaltsabrechnungen nur träumen. Du berücksichtigst auch keine Abschläge, wenn jemand mit 55 eher in Rente gehen muss (und davor durchaus gut 40 Jahre gearbeitet hat).
Für die Zukunft mag deine Aussage stimmen, für derzeitige Erwerbsbiographien möchte ich sie ein wenig in Frage stellen.

Das ist doch Rosinenpickerei. Wenn man gesetzliche Kalibrierungen zur Argumentation anführt, dann nicht nur den fehlenden Mindestlohn, sondern bitte auch die Grenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden.

Ich gehe davon aus, dass unter Einbezug dieser Regelungen ALLE Erwerbsbiographien, die durchgängig bestanden, nicht in die GruSi führen.

Eine Diskussion, welche Ausnahme hiervon im realen bestehen, bringt doch insofern nichts, als das ich immer noch nicht wüßte, warum die Rente auskömmlich (also ohne Sozialhilfe) sein sollte. Denn sie ist nur eine Säule.

WasDennNun

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« Antwort #1468 am: 01.02.2023 09:05 »


Und wenn selbst im unwahrscheinlichem worst case, die Frage verneint werden kann und für den öD sogar wg. vbl und Stufenanstieg noch deutlicher, dann ist das Beispiel ein abschließendes und zeigt deutlichst, dass es realitätsfremd ist, dass jemand nach einem Arbeitsleben in Vollzeit als Rentner von der GruSi abhängig ist.


Just call your local Sozialamt. ;)
Du vergisst dabei, dass der Mindestlohn noch nicht soo viele Geburtstage hat. Ein Geringverdiener vor 15-20 Jahren konnte von solchen Gehaltsabrechnungen nur träumen. Du berücksichtigst auch keine Abschläge, wenn jemand mit 55 eher in Rente gehen muss (und davor durchaus gut 40 Jahre gearbeitet hat).
Für die Zukunft mag deine Aussage stimmen, für derzeitige Erwerbsbiographien möchte ich sie ein wenig in Frage stellen.
Nein, habe ich nicht vergessen,
Ausgangspunkt ist ja dieser Satz:
Erstmal sollte es nicht mehr möglich sein Leute so schlecht bezahlt zu beschäftigen das bei Vollzeit schon jetzt vorausberechenbar ist das es nicht für die Rente reicht.
Und dass das nicht mehr möglich ist, habe ich durch der worst case Beispielrechnung dargelegt.
Also auch im nicht öD Bereich wurde der Wunsch damit auch schon fast erfüllt. 
(und könnte möglicherweise erfüllt werden, wenn man 48h und nicht 40h arbeitet  8) )
Bleiben die, die in der "falschen" Gegend wohnen, wo die KdU höher als der ausgerechnete Wert ist.

BAT

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« Antwort #1469 am: 01.02.2023 09:28 »
Die 1085 €? Da kommt doch noch VBL drauf. Dann reichts doch für fast alle...