Just call your local Sozialamt.
Du vergisst dabei, dass der Mindestlohn noch nicht soo viele Geburtstage hat. Ein Geringverdiener vor 15-20 Jahren konnte von solchen Gehaltsabrechnungen nur träumen. Du berücksichtigst auch keine Abschläge, wenn jemand mit 55 eher in Rente gehen muss (und davor durchaus gut 40 Jahre gearbeitet hat).
Für die Zukunft mag deine Aussage stimmen, für derzeitige Erwerbsbiographien möchte ich sie ein wenig in Frage stellen.
Das ist doch Rosinenpickerei. Wenn man gesetzliche Kalibrierungen zur Argumentation anführt, dann nicht nur den fehlenden Mindestlohn, sondern bitte auch die Grenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden.
Ich gehe davon aus, dass unter Einbezug dieser Regelungen ALLE Erwerbsbiographien, die durchgängig bestanden, nicht in die GruSi führen.
Eine Diskussion, welche Ausnahme hiervon im realen bestehen, bringt doch insofern nichts, als das ich immer noch nicht wüßte, warum die Rente auskömmlich (also ohne Sozialhilfe) sein sollte. Denn sie ist nur eine Säule.
Es ist randständig, zugegeben, oder sollte es sein. Du wärst aber erstaunt, wie deutlich manche Einkommen unter dem ersten Mindestlohn lagen. Ob da eine mögliche Arbeitszeit von 48, sofern sie denn auszuhandeln gewesen wäre, eine große Rolle spielte...
Wenn du davon ausgehst, dass alle durchgängigen Erwerbsbiographien auskömmlich sind, ist die Frage auch obsolet, ob sie es sein müssten.
Beim Säulenprinzip bin ich ganz bei dir.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass bei durchgängiger Erwerbsbiographie die Rente des Einzelnen in der Regel ausreicht, um nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein und im ÖD erst recht?