Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802451 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #150 am: 03.01.2023 18:59 »
Hallo,

aus der Erfahrung der letzten Tarifrunden heraus und aufgrund der viel zu niedrig angesetzten Forderungen hält sich meine Erwartung arg in Grenzen.

Dabei wäre alles unter 7,5 % + volle Inflationsprämie eine Enttäuschung. Zwar gehört die Prämie m.E. nicht mit in den Verhandlungspott, aber der Drops scheint wohl gelutscht...

armerknecht

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« Antwort #151 am: 03.01.2023 20:12 »
Wenn ich die Tabelle richtig lese ergibt sich ?

2 Erwachsene mit 3 Kindern im Bürgergeld ,
Regelbedarf Bürgergeld in €: 1907 bis 2213
Angemessene Wohnungsgröße in Quadratmetern 110
Bruttokaltmiete 1272,6 €
Heizkosten (Gas) 291,09 €
-------------------------------
Bürgergeld-Leistungen Pro Monat: 3470,69 bis 3776,69 €

Quelle: merkur.de/wirtschaft/buergergeld-arbeit-mindestlohn-job-berechnung-lohnt-sich-arbeit-union-hartz-iv-4-91892384.html


Da sich arbeiten ja lohnen soll??? setze ich mal ein Gehalt von 4470,69 bis 4776,69 € Netto an, ein tausender Netto darfs doch sicherlich mehr sein für knapp 160 Stunden Arbeit und weniger Freizeit.

Welche Entgeltgruppe auf Lohnsteuerklasse 3 benötigt man im TVÖD um diese Kohle nach Hause zu tragen?



brian

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #152 am: 03.01.2023 21:40 »
Bei 2 rbeitsfähigen Erwachsenen sollte das doch kein Problem sein.

xirot

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #153 am: 03.01.2023 22:09 »
Wenn ich die Tabelle richtig lese ergibt sich ?

2 Erwachsene mit 3 Kindern im Bürgergeld ,
Regelbedarf Bürgergeld in €: 1907 bis 2213
Angemessene Wohnungsgröße in Quadratmetern 110
Bruttokaltmiete 1272,6 €
Heizkosten (Gas) 291,09 €
-------------------------------
Bürgergeld-Leistungen Pro Monat: 3470,69 bis 3776,69 €

Quelle: merkur.de/wirtschaft/buergergeld-arbeit-mindestlohn-job-berechnung-lohnt-sich-arbeit-union-hartz-iv-4-91892384.html


Da sich arbeiten ja lohnen soll??? setze ich mal ein Gehalt von 4470,69 bis 4776,69 € Netto an, ein tausender Netto darfs doch sicherlich mehr sein für knapp 160 Stunden Arbeit und weniger Freizeit.

Welche Entgeltgruppe auf Lohnsteuerklasse 3 benötigt man im TVÖD um diese Kohle nach Hause zu tragen?

Hmmm. 3 Kinder macht 750 Kindergeld. Für einen alleinverdiener sollte dann sowas wie eine 12/5 reichen. Bei doppelverdienern auch deutlich geringere Stufen.

Bob Kelso

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #154 am: 03.01.2023 23:15 »
Wenn ich die Tabelle richtig lese ergibt sich ?

2 Erwachsene mit 3 Kindern im Bürgergeld ,
Regelbedarf Bürgergeld in €: 1907 bis 2213
Angemessene Wohnungsgröße in Quadratmetern 110
Bruttokaltmiete 1272,6 €
Heizkosten (Gas) 291,09 €
-------------------------------
Bürgergeld-Leistungen Pro Monat: 3470,69 bis 3776,69 €

Quelle: merkur.de/wirtschaft/buergergeld-arbeit-mindestlohn-job-berechnung-lohnt-sich-arbeit-union-hartz-iv-4-91892384.html


Da sich arbeiten ja lohnen soll??? setze ich mal ein Gehalt von 4470,69 bis 4776,69 € Netto an, ein tausender Netto darfs doch sicherlich mehr sein für knapp 160 Stunden Arbeit und weniger Freizeit.

Welche Entgeltgruppe auf Lohnsteuerklasse 3 benötigt man im TVÖD um diese Kohle nach Hause zu tragen?

Hmmm. 3 Kinder macht 750 Kindergeld. Für einen alleinverdiener sollte dann sowas wie eine 12/5 reichen. Bei doppelverdienern auch deutlich geringere Stufen.

Und wenn, neben den Eltern,  die Kinder Zeitungen austragen, oder je nen 450 Job erledigen, erhöht sich das Einkommen dieser Familie enorm!

RadWirdKommen

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« Antwort #155 am: 03.01.2023 23:35 »
Und wenn, neben den Eltern,  die Kinder Zeitungen austragen, oder je nen 450 Job erledigen, erhöht sich das Einkommen dieser Familie enorm!

Logik: Dann erhöht sich das Einkommen beider fiktiven Familien "enorm".

Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.

Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.

RsQ

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« Antwort #156 am: 03.01.2023 23:57 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Das ist eigentlich ein Extra-Thema. Aber solange der Verdienst vieler Leute gar nicht so weit oberhalb des Mindestlohns liegt, wankt das System, wenn NUR die untere Grenze angehoben wird.

Ich bspw. verdiene (als studierte Fachkraft) rechnerisch ~22 €/h. Bevor also ein Currywurst-Verkäufer 20 €/h bekommt, müsste ich bitte auf ~35 €/h kommen, damit ich seinen Gehaltssprung mit meinen Einkäufen auch finanzieren kann.  8)
« Last Edit: 04.01.2023 00:10 von RsQ »

Bob Kelso

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« Antwort #157 am: 04.01.2023 00:01 »
Und wenn, neben den Eltern,  die Kinder Zeitungen austragen, oder je nen 450 Job erledigen, erhöht sich das Einkommen dieser Familie enorm!

Logik: Dann erhöht sich das Einkommen beider fiktiven Familien "enorm".

Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.

Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.

Mein Kommentar sollte zynisch verstanden werden!

LehrerBW

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« Antwort #158 am: 04.01.2023 03:01 »
Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs?
Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/2022_monitor-oe-d.pdf
Seite 15 nennt Zahlen für Beamte, Seite 16 für Beschäftigte

Genau darauf habe ich ja meine Aussage gemacht. Wenn man die Zahlen auf Seite15 mit Besoldung A12 und höher addiert dann sind diese mehr als alle mit A11 oder niedriger.

Ja…das Heer der Beamten sitzt bei A12 und A13 in den Lehrerzimmern 🤷‍♂️
Das erklärt auch den hohen weiblichen Anteil bei A12…das sind die ganzen Grundschullehrerinnen.
Wobei mir die Zahlen sehr niedrig  vorkommen 🤔

wossen

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« Antwort #159 am: 04.01.2023 04:24 »
Bei 2 rbeitsfähigen Erwachsenen sollte das doch kein Problem sein.
Mit 3 Kindern ist aber zumindest eine Vollzeittätigkeit beider Elternteile nur kaum bis fast nicht (bei geringem Lebensalter) möglich (zudem kommen auf dem Land oft Zusatzkosten wie z.B. 2. Auto zum Gelangen an die Arbeitsstätte hinzu)

superbraz

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« Antwort #160 am: 04.01.2023 06:36 »
Hmmm. 3 Kinder macht 750 Kindergeld. Für einen alleinverdiener sollte dann sowas wie eine 12/5 reichen. Bei doppelverdienern auch deutlich geringere Stufen.

und das Kindergeld bekommen die Empfänger von Bürgergeld etwa nicht? wäre mir neu...
die 750 euronen kommen da natürlich auch noch drauf.

Bastel

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« Antwort #161 am: 04.01.2023 06:43 »
Hmmm. 3 Kinder macht 750 Kindergeld. Für einen alleinverdiener sollte dann sowas wie eine 12/5 reichen. Bei doppelverdienern auch deutlich geringere Stufen.

und das Kindergeld bekommen die Empfänger von Bürgergeld etwa nicht? wäre mir neu...
die 750 euronen kommen da natürlich auch noch drauf.

Nein, das wird auf Hartz4 angerechnet.

WasDennNun

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« Antwort #162 am: 04.01.2023 06:52 »
Bei 2 rbeitsfähigen Erwachsenen sollte das doch kein Problem sein.
Mit 3 Kindern ist aber zumindest eine Vollzeittätigkeit beider Elternteile nur kaum bis fast nicht (bei geringem Lebensalter) möglich (zudem kommen auf dem Land oft Zusatzkosten wie z.B. 2. Auto zum Gelangen an die Arbeitsstätte hinzu)
Und Menschen mit Mindestlohn brauchen halt die Staatliche Unterstützung (Karnickelprämie? wie es sonst so gerne genannt wird) damit sie sich Kinder leisten können.

WasDennNun

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« Antwort #163 am: 04.01.2023 07:06 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Zitat
Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.
korrekt, daher ist ja auch eine Mindestlohn wie er derzeit ist, durchaus angemessen (da ja eben locker über 30% übern Bürgergeld).
Wenn man da was drehen will, dann mehr Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen, dann hört auch diese unlogische und hohle Diskussion auf, ob es sich lohnt zu arbeiten, wenn man zu viele Kinder hat.
Der Staat muss diese Zahlen, was das minimale Nettoausgabe pro Kind in der Grundversorgung ist doch eh für die Beamtenbesoldung errechnen (s. BVerG), dann kann man das doch für den Freibetrag für Aufstocker beim Bürgergeldempfänger nutzen.

RadWirdKommen

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« Antwort #164 am: 04.01.2023 08:04 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Tatsächlich? Also Mindestlohn bei 40h/Woche macht ohne Kinder, unverheiratet ca 1550€ Netto. Sagen wir die Singlewohnung kostet billige 600€ dann bekommt man Bürgergeld 503+600€, erhält viele Ermäßigungen etc. Derjenige der Arbeitet muss aber noch zur Arbeit fahren und hat Umkosten. Aus diesem Grund ist eben der Mindestlohn noch nicht hoch genug!