Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 803747 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1665 am: 06.02.2023 13:29 »
Bei uns im Meldeamt liegen die Papiervordrucke für die Steuererklärung aus. Also Vordrucke, die man an sich schon gar nicht braucht, weil es digital möglich ist. Es kommen trotzdem noch erschreckend viele Leute, rennen am offen zugänglichen und gut sichtbaren Prospektregal mit den Vordrucken vorbei und bitten die Mitarbeiter, ihnen die richtigen Papiervordrucke auszuhändigen.
Ich bin der letzte der nicht alles was irgendwie automatisierbar und (vernünftig) digitalisierbar ist am liebsten gestern umgestellt hätte, aber realistisch muss man sagen, dass wir weder die Bevölkerung haben, die das will, noch die Politik, die bereit wäre das auch gegen den Willen gewisser Bevölkerungsteile umzusetzen. Und versucht man es doch mal, kommt sowas wie das Grundsteuertheater dabei rum.
Bin ja kein Jurist, aber wie wäre der Weg, wenn man die Bearbeitung der Papiervordrucke mit einer Gebühr von z.B. 5 € versehen würde.
Natürlich müssten kostenfrei Terminals bereitgestellt werden, wo der, der nicht ein Handy/Computer hat es erledigen kann.
Dürfte der Staat das?

Und der Einwand, dass Oma, das nicht kann, kann ich nur damit beantworten, dass sie auch kein Laub harken mehr kann und dafür einen Dienstleister bestellt.

(Also ich persönlich habe 6 Grundsteuererklärungen in NI in unter 2 h fertiggemacht.
Und davon war 1h rum rumtelefonieren wie groß die Wohnfläche ist und ob der Gatte im Grundbuch steht.
@Organisator: ja, man hätte bestimmt 90% der Formulare automatisch vorausfüllen können, wenn die Ämter ihre Daten untereinander austauschen (könnten, dürften, wollten)
Bauamt, Katasteramt, Grundbuch, V+V Daten bei Vermietern, ...

bleibt nur noch im privaten die Wohnfläche in NI die nirgends zu finden ist und der Bürger selbst eintragen muss.

Aber ich fand in der Tat die Menuführung durch die Grundbuchfomulare erträglich und den Grundbuchcrawler zwecks Bodenrichtwertermittlung sogar hervorragend.

WasDennNun

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« Antwort #1666 am: 06.02.2023 13:31 »
Das Finanzamt darf aber nicht die Daten vom Bauamt anfordern wegen Datenschutz.
Nein, Datenschutz ist da schnell erledigt, da eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Datenanforderung existiert.

Philipp

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1667 am: 06.02.2023 13:38 »
Datenschutz spielt da gar keine Rolle. Das FA bekommt über jede Baugenehmigung automatisch eine Mitteilung und erhält so die - für den Datenschutz hier überhaupt relevanten - personenbezogenen Daten per se.
Der Rest wäre nur noch die Abfrage der übrigen Daten die NICHT DSGVO-relevant sind.

Ich sehe das Problem eher in den Bauämtern, die vielleicht schon überwiegend digital arbeiten, aber nicht zwingend die Akteninhalte der letzten 50 Jahre nachträglich digitalisiert haben.

Da scheitert die automatische Abfrage. Am Ende müsste dann statt dem Bürger der Mitarbeiter händisch in den Akten die Grundflächen raussuchen. Damit könnte man die Baubehörden auf jeden fall monatelang beschäftigen.

Keeper83

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« Antwort #1668 am: 06.02.2023 13:59 »
Und versucht man es doch mal, kommt sowas wie das Grundsteuertheater dabei rum.
Ein gutes Beispiel für schlechte Digitalisierung. Der Staat (Finanzamt) benötigt Daten, die beim Staat vorliegen (z.B. Bauämter) und fordert sie aber vom Bürger an. Und das sogar noch in eher unübersichtlichen Formularen, die selbst Verwaltungsprofis manchmal mit Fragen zurücklassen.

Wie man es besser machen kann, liegt auf der Hand:
Eine leichte Lösung, die jeder Bürger umsetzen kann und möglichst geringen Aufwand verursacht. Dann könnten man auch den Papierbürgern guten Gewissens eine App empfehlen.


Als AppSymbol empfehle ich einen Bierdeckel. Der Vorschlag feiert in diesem Jahr 20-Jähriges.
Vielleicht gelingt Ihm ja ein ähnliches Revival wie seinem Urheber.   

 

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1669 am: 06.02.2023 14:01 »
Also ich fand die Eingabe der Grundsteuer (Niedersachsen) teils schon etwas herausfordend, aber zumindest scheine ich ab 25 doch deutlich weniger zahlen zu müssen. Super!

Aber das Versagen liegt doch ganz woanders. Diese Grundlagen hätte doch längst geändert werden müssen und da wurde gepennt. Wie das bürokratisch umgesetzt wird, ist da eher zweitrangig.

Organisator

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« Antwort #1670 am: 06.02.2023 14:04 »
Ich sehe das Problem eher in den Bauämtern, die vielleicht schon überwiegend digital arbeiten, aber nicht zwingend die Akteninhalte der letzten 50 Jahre nachträglich digitalisiert haben.

Da scheitert die automatische Abfrage. Am Ende müsste dann statt dem Bürger der Mitarbeiter händisch in den Akten die Grundflächen raussuchen. Damit könnte man die Baubehörden auf jeden fall monatelang beschäftigen.

und was mich dabei stört, ist dass dieses Versagen dann zulasten der Bürger geht. Und die vielzitierte Oma, die das nicht kann, bleibt dann auf der Strecke.

TVWaldschrat

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« Antwort #1671 am: 06.02.2023 14:48 »
Das Finanzamt darf aber nicht die Daten vom Bauamt anfordern wegen Datenschutz.
Nein, Datenschutz ist da schnell erledigt, da eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Datenanforderung existiert.

Und die vom ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice wissen komischerweise auch direkt nach einer Ummeldung beim Bürgeramt über eben jene bescheid.

Es ist also möglich, wenn ein Wille existiert.

Philipp

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« Antwort #1672 am: 06.02.2023 15:44 »
Ich sehe das Problem eher in den Bauämtern, die vielleicht schon überwiegend digital arbeiten, aber nicht zwingend die Akteninhalte der letzten 50 Jahre nachträglich digitalisiert haben.

Da scheitert die automatische Abfrage. Am Ende müsste dann statt dem Bürger der Mitarbeiter händisch in den Akten die Grundflächen raussuchen. Damit könnte man die Baubehörden auf jeden fall monatelang beschäftigen.

und was mich dabei stört, ist dass dieses Versagen dann zulasten der Bürger geht. Und die vielzitierte Oma, die das nicht kann, bleibt dann auf der Strecke.

Die viel zitierte Oma die das nicht kann, kann aber einen Steuerberater bevollmächtigen das für sie zu tun oder einen Angehörigen bitten.
Eigentum verpflichtet.

Organisator

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« Antwort #1673 am: 06.02.2023 16:41 »
Ich sehe das Problem eher in den Bauämtern, die vielleicht schon überwiegend digital arbeiten, aber nicht zwingend die Akteninhalte der letzten 50 Jahre nachträglich digitalisiert haben.

Da scheitert die automatische Abfrage. Am Ende müsste dann statt dem Bürger der Mitarbeiter händisch in den Akten die Grundflächen raussuchen. Damit könnte man die Baubehörden auf jeden fall monatelang beschäftigen.

und was mich dabei stört, ist dass dieses Versagen dann zulasten der Bürger geht. Und die vielzitierte Oma, die das nicht kann, bleibt dann auf der Strecke.

Die viel zitierte Oma die das nicht kann, kann aber einen Steuerberater bevollmächtigen das für sie zu tun oder einen Angehörigen bitten.
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Nicht, wenn der Staat das auch selber kann, weil alle relevanten Informationen bereits bei staatlichen Stellen vorliegen. Aufgabe staatlichen Handelns ist nicht, den Bürger mit Arbeit zu versorgen, sondern ihn von solchen Aufgaben maximal zu entlasten.

WasDennNun

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« Antwort #1674 am: 06.02.2023 17:18 »
Ich sehe das Problem eher in den Bauämtern, die vielleicht schon überwiegend digital arbeiten, aber nicht zwingend die Akteninhalte der letzten 50 Jahre nachträglich digitalisiert haben.

Da scheitert die automatische Abfrage. Am Ende müsste dann statt dem Bürger der Mitarbeiter händisch in den Akten die Grundflächen raussuchen. Damit könnte man die Baubehörden auf jeden fall monatelang beschäftigen.

und was mich dabei stört, ist dass dieses Versagen dann zulasten der Bürger geht. Und die vielzitierte Oma, die das nicht kann, bleibt dann auf der Strecke.

Die viel zitierte Oma die das nicht kann, kann aber einen Steuerberater bevollmächtigen das für sie zu tun oder einen Angehörigen bitten.
Eigentum verpflichtet.
Nicht, wenn der Staat das auch selber kann, weil alle relevanten Informationen bereits bei staatlichen Stellen vorliegen. Aufgabe staatlichen Handelns ist nicht, den Bürger mit Arbeit zu versorgen, sondern ihn von solchen Aufgaben maximal zu entlasten.
Ein Träumchen, volle Vernetzung der Daten aller Behörden untereinander.
Natürlich nur Datenschutzkonform und mit entsprechendem Auditing, der Zugriffe.
Keine Bange, schaffen wir dieses Jahrhundert noch!

Kaiser80

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« Antwort #1675 am: 06.02.2023 17:27 »

Die viel zitierte Oma die das nicht kann, kann aber einen Steuerberater bevollmächtigen das für sie zu tun oder einen Angehörigen bitten.
Eigentum verpflichtet.
Da wünsche ich viel Erfolg! Ich habe im privaten Umfeld vier Steuerberater mit 5-25 Mitarbeitern. KEINER von denen nimmt neue Mandaten mit Hinblick auf die Grundsteuer an. Keiner. Die wickeln teilweise noch die Coronasoforthilfe(n) und die Jahresabschlüsse ab 2019 ab. Und auch dort massive Arbeitskräftemangel (gut, bezahlen auch wie die Sau)
Das ist echt der Witz in Dosen. Das kostet den Bürger ja nicht nur Zeit und Nerven, sondern u.u. auch noch richtig Geld. Ist doch jetzt schon absehbar, dass der Großteil der bescheide fehlerhaft sein wird.
Ach, ich hör jetzt besser auf. Ein Absolutes Fiasko
« Last Edit: 06.02.2023 17:35 von Kaiser80 »

Opa

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« Antwort #1676 am: 06.02.2023 17:30 »
Also ich fand die Eingabe der Grundsteuer (Niedersachsen) teils schon etwas herausfordend, aber zumindest scheine ich ab 25 doch deutlich weniger zahlen zu müssen. Super!
Das lässt sich aus dem Bescheid des Finanzamtes kaum ablesen, da die Kommunen 2025 ihre Hebesätze an die neue Sachlage anpassen werden. Deutlich niedriger wird kaum jemand zahlen, der nicht seinen Grundbesitz in einer Gegend hingestellt hat, an der die Wertsteigerungen der letzten 15 Jahre spurlos vorbeigegangen sind.

Kaiser80

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« Antwort #1677 am: 06.02.2023 17:31 »

Nicht, wenn der Staat das auch selber kann, weil alle relevanten Informationen bereits bei staatlichen Stellen vorliegen. Aufgabe staatlichen Handelns ist nicht, den Bürger mit Arbeit zu versorgen, sondern ihn von solchen Aufgaben maximal zu entlasten.
AMEN!

FearOfTheDuck

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« Antwort #1678 am: 06.02.2023 17:47 »
Wenn ich mir den Datenaustausch innerhalb von Behörden anschaue, sehe ich allerdings schwarz für den Austausch zwischen mehreren Behörden.

Britta2

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« Antwort #1679 am: 07.02.2023 07:07 »
Wenn ich mir den Datenaustausch innerhalb von Behörden anschaue, sehe ich allerdings schwarz für den Austausch zwischen mehreren Behörden.

Das hat aber nicht wirklich mit der DSGVO etc zu tun sondern starren internen Anweisungen (oder unlustigen Sachbearbeitern) pro Abteilung einer Behörde. Was den in der Ameisenkollonie völlig unkontrollierten Datenaustausch angeht - beneidet Euroa und die Amis doch schon ewig die Mentalität der Asiaten ... deren Daten sind schon im Mutterleib gespeichert und mit denen der Folgegenerationen pemanent abgeglichen zwecks Sippenhaftungsgarantie.
Vor Jahren wurde Van Helsing für seine Bücher auf die schwarze Liste gesetzt. Und er hatte doch Recht. :-) Es fehlen nur noch die Chips im Genick. Freiwillige Probanden wurde ja längst bejubelt und nichts ist innovativer als der Chip im Handgelenk statt Wohnungsschlüssel :-)