Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802400 times)

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #180 am: 04.01.2023 11:17 »
Eben. 2022 kannste getrost aus jeder "Berechnung" "Erwartung" rausnehmen.
Dennoch gehe ich von mind 18, eher 24 Monaten aus

Hummel2805

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #181 am: 04.01.2023 11:23 »
Da sieht man, was dass für "Leuchten" sind bei den Gewerkschaften. Letzter Tarifvertrag:

2021 - 1,2% Lohnerhöhung - Infaltion 3,1% - Reallohnverlust 1,9%
2022 - 1,8% Lohnerhöhung - Infaltion 7,9% - Reallohnverlust 6,1%

Also gem. letzten Tarifvertrag haben schon alle einen Reallohnverlust von 8% hingenommen, und ich habe nicht mal ab 1.1. jeweils gerechnet, das sind es fast 9%

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #182 am: 04.01.2023 11:29 »
Natürlich haben nicht alle einen Reallohnverlust unter dem Regime des TVÖD gehabt, es gibt auch Höhergruppierungen, höhere Stufen, etc.

Das nur zur Vollständigkeit. Und 12-monatige Laufzeiten erwarte ich auch nicht mehr, aber auf 18 Monate sollte man sich schon beschränken.

MalZu

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #183 am: 04.01.2023 11:29 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Zitat
Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.
korrekt, daher ist ja auch eine Mindestlohn wie er derzeit ist, durchaus angemessen (da ja eben locker über 30% übern Bürgergeld).
Wenn man da was drehen will, dann mehr Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen, dann hört auch diese unlogische und hohle Diskussion auf, ob es sich lohnt zu arbeiten, wenn man zu viele Kinder hat.
Der Staat muss diese Zahlen, was das minimale Nettoausgabe pro Kind in der Grundversorgung ist doch eh für die Beamtenbesoldung errechnen (s. BVerG), dann kann man das doch für den Freibetrag für Aufstocker beim Bürgergeldempfänger nutzen.

Bürgergeld und Mindestlohn! Nur Einzel-AN liegen über dem Bürgergeld. Familien mit einigen Kindern in einer Großstadt erhalten bis / über 4000 Netto Bürgerld und darüber hinaus; je nachdem wie viele Kinder, ob krankheitm... Schwangeschaften, ....! Jedes Kind genieriert BG und die Übernahme höherer Miete für die Wohnung, oder das Haus! 

MalZu

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #184 am: 04.01.2023 11:31 »
Ich bekam grad den wöchentlichen Newsletter von hier zugeschickt https://www.vnrag.de/?opt_domain=news.wirtschaftswissen.de&banner=SAM_408764352913&SYS=271&SCID=dmlvbGFwdXJwdXJAZ21haWwuY29t&utm_source=319740736025&utm_medium=email&utm_campaign=408764352913_2023-01-03T10%3A00_SAM_SAL_03.01.2023_SAL0098_PER&opt_mandator=313903269087&bmMailId=57YSLME9-57S7QPAP-M5THZ.

copy + paste:
Wer in Deutschland den Durchschnittslohn von 3.600 € netto verdient, hat real seit einem Jahr 1.298 € weniger – gemessen an den Preisen von Wohnen, Energie und Lebensmitteln.

Überschrift war: Versüßen Sie Ihren Mitarbeitern den Start ins neue Jahr!
---> abgabenfreie Inflationsprämie

Durchschnittslohn ist nicht in Netto, sondern in Brutto um 3200 Euro.

WasDennNun

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« Antwort #185 am: 04.01.2023 11:35 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Zitat
Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.
korrekt, daher ist ja auch eine Mindestlohn wie er derzeit ist, durchaus angemessen (da ja eben locker über 30% übern Bürgergeld).
Wenn man da was drehen will, dann mehr Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen, dann hört auch diese unlogische und hohle Diskussion auf, ob es sich lohnt zu arbeiten, wenn man zu viele Kinder hat.
Der Staat muss diese Zahlen, was das minimale Nettoausgabe pro Kind in der Grundversorgung ist doch eh für die Beamtenbesoldung errechnen (s. BVerG), dann kann man das doch für den Freibetrag für Aufstocker beim Bürgergeldempfänger nutzen.

Bürgergeld und Mindestlohn! Nur Einzel-AN liegen über dem Bürgergeld. Familien mit einigen Kindern in einer Großstadt erhalten bis / über 4000 Netto Bürgerld und darüber hinaus; je nachdem wie viele Kinder, ob krankheitm... Schwangeschaften, ....! Jedes Kind genieriert BG und die Übernahme höherer Miete für die Wohnung, oder das Haus!
Hast ja Recht, selbst ein EG13er bekommt Bürgergeld.
Und warum sollten Menschen mit X Kinder nicht 4000€ Bürgergeld bekommen, sind Kinder nichts mehr wert?
Aber was hat das mit Mindestlohn zu tun?
Wer Kinderkriegt, der kriegt sie. Entweder weil er will oder vergewaltigt wurde oder er zu unklug zum verhüten war.
 und bekommt dann Bürgergeld, wenn er/sie/es nicht in der Lage ist sie zu ernähren, ist doch toll!
Oder wollen wir wieder Kinderarbeit?

BAT

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« Antwort #186 am: 04.01.2023 11:42 »
Wer wäre denn nicht in der Lage Kinder zu ernähren bei der hohen Nachfrage an Arbeitskräften selbst in Positionen, die keine Ausbildung, teils nicht mal deutsche Sprachkenntnisse erfordern?

So viel bleibt da eigentlich nicht mehr. Örtliche Mobilität vorausgesetzt.

Was richtig ist, dass so einige Bürgergeldbezieher nicht in den Rechtskreis des SGB II gehören. Die Kinder eigentlich sowieso aber auch große Anteile der Erwachsenen. Da muss man sich als Gesellschaft auch mal ehrlich machen.



Flying

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #187 am: 04.01.2023 11:44 »
Hier gibt viel zu wenig Fakten im Forum.

In 2022 hatten wir eine Einkommenserhöhung im ÖD von 1,8% - im Gegensatz dazu eine Infaltion von 7,9% gemäß statitischen Bundesamt - also ein Gap von 6,1%

In 2023 werden laut Schätzung des Bundesfinanzminsterium ein Inflation von 7% im Jahresschnitt haben.

Also für beide Jahre sind das 13,1% - Und das müssen die Gewerkschaften mindestens rausholen, wenn sie einen Tarifvertrag bis Ende 2024 verhandeln, dann müssten nochmal 5% Infaltion drauf (laut Schätzungen von seriösen Wirtschaftsökomnen, denn die hohe Infaltion verschwindet nicht sofort sondern erst in Jahren).

Also insgesamt reden wir hier über 18,1% nur Infaltionsausgleich!
Und daran werden wir Verdi, den DGB und den DBB daran messen, alles unter 18% wäre ein Reallohnverlust!

Die Fakten sind doch bekannt..
Trotzdem wirst du kein Ergebnis erzielen, was auch nur annährend an deine 18,1 % kommt

FearOfTheDuck

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« Antwort #188 am: 04.01.2023 11:54 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Zitat
Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.
korrekt, daher ist ja auch eine Mindestlohn wie er derzeit ist, durchaus angemessen (da ja eben locker über 30% übern Bürgergeld).
Wenn man da was drehen will, dann mehr Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen, dann hört auch diese unlogische und hohle Diskussion auf, ob es sich lohnt zu arbeiten, wenn man zu viele Kinder hat.
Der Staat muss diese Zahlen, was das minimale Nettoausgabe pro Kind in der Grundversorgung ist doch eh für die Beamtenbesoldung errechnen (s. BVerG), dann kann man das doch für den Freibetrag für Aufstocker beim Bürgergeldempfänger nutzen.

Bürgergeld und Mindestlohn! Nur Einzel-AN liegen über dem Bürgergeld. Familien mit einigen Kindern in einer Großstadt erhalten bis / über 4000 Netto Bürgerld und darüber hinaus; je nachdem wie viele Kinder, ob krankheitm... Schwangeschaften, ....! Jedes Kind genieriert BG und die Übernahme höherer Miete für die Wohnung, oder das Haus!
Hast ja Recht, selbst ein EG13er bekommt Bürgergeld.
Und warum sollten Menschen mit X Kinder nicht 4000€ Bürgergeld bekommen, sind Kinder nichts mehr wert?
Aber was hat das mit Mindestlohn zu tun?
Wer Kinderkriegt, der kriegt sie. Entweder weil er will oder vergewaltigt wurde oder er zu unklug zum verhüten war.
 und bekommt dann Bürgergeld, wenn er/sie/es nicht in der Lage ist sie zu ernähren, ist doch toll!
Oder wollen wir wieder Kinderarbeit?

Das Blöde ist doch dabei, dass jedes Kind minimum die gleichen oder ähnliche Kosten verursacht, egal ob Bürgergeldempfänger-Familie oder 1-2 Vollzeitverdiener. Eher ist der Anspruch der arbeitenden Eltern noch ein höherer, aber das steht auf einem anderen Blatt. Wenn also dem Staat jedes Kind gleich viel wert wäre, müsste er es auch in etwa gleich viel unterstützen, oder?

WasDennNun

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« Antwort #189 am: 04.01.2023 12:02 »
Lösung: Die Höhe des Mindestlohns sollte definitv steigen.
Mit dem Mindestlohn ist man locker über 30% über dem Bürgergeld.

Zitat
Frage: Wären Sie dann bereit auch mehr für Alles zu zahlen da natürlich ein höherer Mindestlohn vieles teurer machen würde? Z.b die Currywurst auf einem Jahrmarkt müsste mehr kosten wenn die Verkäufer 20€ in der Stunde bekommen anstellen von 12,50€.
korrekt, daher ist ja auch eine Mindestlohn wie er derzeit ist, durchaus angemessen (da ja eben locker über 30% übern Bürgergeld).
Wenn man da was drehen will, dann mehr Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen, dann hört auch diese unlogische und hohle Diskussion auf, ob es sich lohnt zu arbeiten, wenn man zu viele Kinder hat.
Der Staat muss diese Zahlen, was das minimale Nettoausgabe pro Kind in der Grundversorgung ist doch eh für die Beamtenbesoldung errechnen (s. BVerG), dann kann man das doch für den Freibetrag für Aufstocker beim Bürgergeldempfänger nutzen.

Bürgergeld und Mindestlohn! Nur Einzel-AN liegen über dem Bürgergeld. Familien mit einigen Kindern in einer Großstadt erhalten bis / über 4000 Netto Bürgerld und darüber hinaus; je nachdem wie viele Kinder, ob krankheitm... Schwangeschaften, ....! Jedes Kind genieriert BG und die Übernahme höherer Miete für die Wohnung, oder das Haus!
Hast ja Recht, selbst ein EG13er bekommt Bürgergeld.
Und warum sollten Menschen mit X Kinder nicht 4000€ Bürgergeld bekommen, sind Kinder nichts mehr wert?
Aber was hat das mit Mindestlohn zu tun?
Wer Kinderkriegt, der kriegt sie. Entweder weil er will oder vergewaltigt wurde oder er zu unklug zum verhüten war.
 und bekommt dann Bürgergeld, wenn er/sie/es nicht in der Lage ist sie zu ernähren, ist doch toll!
Oder wollen wir wieder Kinderarbeit?

Das Blöde ist doch dabei, dass jedes Kind minimum die gleichen oder ähnliche Kosten verursacht, egal ob Bürgergeldempfänger-Familie oder 1-2 Vollzeitverdiener. Eher ist der Anspruch der arbeitenden Eltern noch ein höherer, aber das steht auf einem anderen Blatt. Wenn also dem Staat jedes Kind gleich viel wert wäre, müsste er es auch in etwa gleich viel unterstützen, oder?
Das wird doch auch gemacht.
Jedes Kind hat die gleichen Rechte.
Das was du meinst ist, dass der Staat die Eltern der Kinder ungleich behandelt.
Der eine kriegt das volle Geld für das Kind, der andere muss einen (Groß)teil von "seinem" Geld für das Kind verbrauchen.
Wenn also der "Freibetrag" des unberücksichtigtem Einkommens beim Bürgergeldempfänger stärker von den Kindern abhängen würde, dann würde diese Diskussion obsolet werden.
Sprich wenn man vom Lohn z.B. 500€ pro Kind nicht angerechnet bekommen würde,...

Kaiser80

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« Antwort #190 am: 04.01.2023 12:04 »
Bin jetzt nicht so der Experte im Bereich der Leistungen für Kids im Bereich des Bürgergeldbezugs. Aber ich bin sicher, dass zwei unterschiedliche Gesetze die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kindergeld bilden: Steuerpflichtige Personen haben Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Nicht steuerpflichtige Personen einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Also ist in dem Fall doch dem Staat jedes Kind gleich viel wert...

armerknecht

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« Antwort #191 am: 04.01.2023 12:54 »
Bei 2 rbeitsfähigen Erwachsenen sollte das doch kein Problem sein.

Also ist die Erwartungshaltung auf der einen Seite das beide arbeiten und auf der anderen Seite 2 Erwachsene Personen zuhause sitzen und das gleiche bekommen. Dann würde ich lieber zuhause sitzen

WasDennNun

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« Antwort #192 am: 04.01.2023 13:02 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

FearOfTheDuck

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« Antwort #193 am: 04.01.2023 13:12 »
Bin jetzt nicht so der Experte im Bereich der Leistungen für Kids im Bereich des Bürgergeldbezugs. Aber ich bin sicher, dass zwei unterschiedliche Gesetze die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kindergeld bilden: Steuerpflichtige Personen haben Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Nicht steuerpflichtige Personen einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Also ist in dem Fall doch dem Staat jedes Kind gleich viel wert...

Das stimmt schon. Nur berücksichtigt der Staat die entstehenden Kosten durch den Regelsatz etc. höher als bei den anderen. Die Kosten für Essen, Wohnung, Strom usw. entstehen aber bei jedem einzelnen Kind.

Wobei ich da bei bei WasDennNun bin, wenn er davon spricht, den "Freibetrag vom Arbeitslohn pro Kind bei dem anzurechnenen Einkommen" anzupassen.

Flying

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« Antwort #194 am: 04.01.2023 13:15 »
Bei 2 rbeitsfähigen Erwachsenen sollte das doch kein Problem sein.

Also ist die Erwartungshaltung auf der einen Seite das beide arbeiten und auf der anderen Seite 2 Erwachsene Personen zuhause sitzen und das gleiche bekommen. Dann würde ich lieber zuhause sitzen

Steht dir ja frei..
Ich würde es nicht wollen - da Arbeit ja auch noch aus mehr besteht als aus Geld