Wenn mit einem einzelnen Arbeitgeber verhandelt wird, ist es völlig egal, ob die steuerfrei gestellte Zahlung im Angebot des Arbeitgebers enthalten ist. Der einzelne Arbeitgeber weiß, welches Volumen er einsetzen möchte und ob die Zahlung innerhalb oder außerhalb des Angebots an die Gewerkschaft erfolgt, ist egal. Wenn auf der einen Seite hingegen ein Arbeitgeberverband mit tausenden Arbeitgebern steht wie die VKA, ist das anders zu bewerten. Ist die steuerfreie Zahlung enthalten, kann der einzelne Arbeitgeber sie eben nicht mehr on top geben, weil er es für notwendig erachtet, um seine Personalziele zu erreichen.