Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802469 times)

MalZu

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #195 am: 04.01.2023 13:18 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

 

WasDennNun

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« Antwort #196 am: 04.01.2023 13:23 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!
Da es diese fiktive Person nicht gibt, kann ich sie nicht meinen.
Wenn Sie damit den Angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und dank BG mehr Geld bezieht, als die Nachbarsfamilie, die er durch seine Steuerlast unterhält, dann ja.

Ich meine aber eher solche armeknechte, die halt wenig verdienen und daher das Gefühl haben, dass sie ohne Arbeit ein genauso gutes Leben wie mit Arbeit hätten.

BAT

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« Antwort #197 am: 04.01.2023 13:41 »
Eigentlich ist auch der Bezieher von Mindestlohn, auch wenn er nicht Bürgergeld bezieht, alimentiert. Die Grenzlinie ist doch eine ganz Andere. Und ob man nun mehr Steuern bezahlt, damit er was bekommt, oder mehr für das Endprodukt, ist für mich wumpe.

Aber wie so oft, sind die Statistiken besser und einige brauchen das auch für das Ego. Die Marktverzerrung bleibt jedoch.



Bastel

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« Antwort #198 am: 04.01.2023 13:43 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.

WasDennNun

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« Antwort #199 am: 04.01.2023 14:05 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.
Der ja eine höhere Freiverdienstgrenze hat und ebenfalls Bürgergeld und Tafel und ... bezieht.

Bastel

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« Antwort #200 am: 04.01.2023 14:50 »
Seit wann bekommt man als E11er Zugang zur Tafel, Wohngeld und GEZ Befreiuung?

WasDennNun

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« Antwort #201 am: 04.01.2023 16:22 »
Seit wann bekommt man als E11er Zugang zur Tafel, Wohngeld und GEZ Befreiuung?
Seit dem diese 5 Kinder haben dürfen.

MalZu

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« Antwort #202 am: 04.01.2023 16:55 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.

... und Befreiung von den KITa-Gebühren und Verpflegung der Kinder!

Philipp

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« Antwort #203 am: 04.01.2023 17:01 »
Nach wie vor erschreckend, dass Verdi knallhart und offensiv die sozialistische Schiene bedient und in jeder Pressemitteilung noch einmal deutlich darauf hinweist, dass man unterer Lohngruppen überproportional bedienen möchte.
Das ist doch der Schuss ins Aus.

Man sollte gerichtlich eine Erhebung einfordern, wie sich die Mitgliederstruktur zusammensetzt und eine Verdi+ ins Leben rufen die bei EG10 beginnt.

Eine Gewerkschaft soll nur die Mitglieder vertreten und nicht ihre Kompetenzen überschreiten. Offensichtlich sieht Verdi die Kompetenz und ihren Schwerpunkt nur bei EG 1-8.

Am Flughafen bedient Verdi auch nur noch das "Bodenpersonal" - Piloten und Ingenieure sind (zurecht) in einer eigenen Gewerkschaft organisiert.

TVWaldschrat

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« Antwort #204 am: 04.01.2023 17:36 »
Am Flughafen bedient Verdi auch nur noch das "Bodenpersonal" - Piloten und Ingenieure sind (zurecht) in einer eigenen Gewerkschaft organisiert.

Weil die sich separat organisiert haben. Wenn man dahingehend keine Anstrengungen unternimmt, wird das auch nix mit einer separaten Gewerkschaft im öD.

Wobei das Tarifeinheitsgesetz eine tarifliche Abspaltung auch wieder erschwert :)

WasDennNun

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« Antwort #205 am: 04.01.2023 17:37 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

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Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.

... und Befreiung von den KITa-Gebühren und Verpflegung der Kinder!
Warum wird das eigentlich nicht beim Bürgergeld wieder abgezogen?
Und warum bekommt eigentlich der Aufstocker diese Vergünstigungen nicht auch,
er ist doch in der gleichen prekären Situation.
Wie Asozial sind eigentlich diese Sozialrabbatte?
Ist doch alles schon drin im Bürgergeld.
Das ist doch das Problem!

WasDennNun

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« Antwort #206 am: 04.01.2023 17:53 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

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... und Befreiung von den KITa-Gebühren und Verpflegung der Kinder!
Ach ja und Pech hat der Hartze, der in einem Land wohnt wo es keine Kita Gebühren mehr gibt.  8)

geigerzaehler

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« Antwort #207 am: 04.01.2023 17:57 »
Hallo in die Runde,
das Problem ist ganz einfach:
Von dem Problem, das das Bürgergeld besser ist als ein Nettoeinkommen sind fast nur Familien mit Kindern
betroffen.
Warum?
Das Bürgergeld für die Kinder ist grundsätzlich höher als das Kindergeld und steigt ab dem Alter von 6/12/18
nochmals deulich an.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist dies seit 2017 (!!!!) anhängig. (2bvl 3/17).
Die Vorinstanz hatte der Klägerin recht gegeben, da die Vertreter des Bundesfinanzministeriums nicht erklären
konnten,warum der Kinderfreibetrag nach 6/12/18 Jahren entsprechend mitwächst.
Da ein faires und logisches Urteil vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend aufgrund der Kosten nicht
zu erwarten ist wird uns auch diesmal als Familien mit Kindern der Mittelfinger von Seiten der Politik gezeigt werden.

WasDennNun

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« Antwort #208 am: 04.01.2023 18:00 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.

... und Befreiung von den KITa-Gebühren und Verpflegung der Kinder!

Ach ja und wenn bei EG11 sind un 4600 netto nach hause tragen, dann kostet die Kita Betreuung 12h + Essen für 2 Kinder 272€
Ob da die Hartzer mithalten können???
4300 Netto durch BGeld?

Bastel

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« Antwort #209 am: 04.01.2023 18:10 »
Die "Wahlfreiheit" hat doch jeder, wenn er mit dem weniger an Geld zufrieden ist.

Meinen Sie damit den angestellten E11/ E12 Mint´ler, welcher als Alleinverdiener seine Familie ernährt und weniger als BG bezieht, und mit seiner Steuerlast die Nachbarfamilie unterhält!

Interessant wird es, wenn die Hartzis ihre 2x180€ Freiverdienstgrenze ausschöpfen.  Mit Tafel, GEZ Befreiung und anderen Annehmlichkeiten kann man schon mit dem E11er konkurrieren.

... und Befreiung von den KITa-Gebühren und Verpflegung der Kinder!

Ach ja und wenn bei EG11 sind un 4600 netto nach hause tragen, dann kostet die Kita Betreuung 12h + Essen für 2 Kinder 272€
Ob da die Hartzer mithalten können???
4300 Netto durch BGeld?

EG11 und 4.600€ netto? Was rauchst du?  ;D