Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 801228 times)

Schmitti

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2145 am: 18.02.2023 10:24 »
Ist das mit dem Mindestlohn von 12€ eig wirklich noch so? Von unserer Reinigungsfirma wurde uns mitgeteilt dass die Reinigungskräfte 13€ die Stunde bekommen.
Die Reinigung hat einen Branchenmindestlohn, dort beträgt der tatsächlich schon 13 statt 12 Euro.

Johannes1893

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« Antwort #2146 am: 18.02.2023 11:04 »
Ich erkennte hier ein Problem. Die höheren Verdienstgruppen schauen anscheinend neidisch auf die unteren Gruppen! Ich kann sehr gut verstehen, dass die höheren Gruppen nicht wirklich gut bezahlt werden, aber warum nach unten treten?

Ich habe eine kaufmännische Berufsausbildung, habe darin gearbeitert, zudem ein paar Semester BWL studiert und war lange Jahre erfolgreich selbständig! Ich muss trotzdem im ÖD fast bei null anfangen und nebenberuflich den A1 durchziehen, um bei E5 zu landen!

Kommt bitte mal von eurem hohen Roß herunter! Auch wir Quereinsteiger müssen hart arbeiten, um in den unteren Gehaltsgruppen arbeiten zu können!

Es soll keinem etwas weggenommen werden. Es ist aber völlig absurd wenn die Spreizung der Entgelttabelle immer weiter durch Sockelbeträge reduziert wird. Gerne kann ver.di durch prozentuale Erhöhungen die 500€ für EG 1 rausverhandeln, sofern diese Prozente dann auch für alle anderen EG‘s gelten.

Johannes1893

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« Antwort #2147 am: 18.02.2023 11:17 »
Ist das mit dem Mindestlohn von 12€ eig wirklich noch so? Von unserer Reinigungsfirma wurde uns mitgeteilt dass die Reinigungskräfte 13€ die Stunde bekommen.
Die Reinigung hat einen Branchenmindestlohn, dort beträgt der tatsächlich schon 13 statt 12 Euro.

Der reine Stundenlohn ist auch nicht das entscheidende. Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und tarifvertragliche Leistungen (Lohnfortzahlung etc.) sind maßgeblich bei der Entscheidung Fremdvergabe ja/nein. Bei uns wird dann natürlich fremd vergeben.

FearOfTheDuck

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« Antwort #2148 am: 18.02.2023 12:00 »
Dass die ÖD-Mitarbeiter der "unteren" (ähm, bis welche ist von den selbstverliebten "oberen" eigentlich "untere" gemeint?) geringere Ausbildung als Aldi-Verkäufer haben und darum geringer entlohnt werden sollen/können/dürfen/müssen - ist frech. Wie kommt jemand auf solchen haltlosen Fliegenschiss?
Bei uns sind schon immer ALLE "untersten" Angestellten mindestens mit Facharbeiterabschluss inklusivste dort besten Zeugnissen und Referenzen tätig oder würden gar nicht erst eingestellt werden.
Beim hiesigen Aldi wiederum sind ehemalige DHL-Zusteller bzw einstige Reinigungskräfte (Facharbeiter fürs Bodenwischen von Büros) als Kassierer und Regaleinräumer tätig.

Von unteren EG hat in diesem Zusammenhang skiveren gesprochen. Da er diese nicht genauer benannte, habe ich ungelernte Kräfte im ÖD Fachkräften im Einzelhandel gegenüber gestellt. Bisher wurde der Umstand, man verdiene bei Aldi und Co mehr, nicht mit Zahlen hinterlegt, so dass man das Gehaltsniveau gar nicht an einer bestimmten EG verorten kann. Niemand hat gesagt, im ÖD soll oder muss unterhalb Einzelhandel gezahlt werden.

Aber wenn es so wäre? Ja und? Willst du der Frau an der Kasse jetzt was wegnehmen, weil der ÖD hinterherhinkt? Markt regelt, und wenn Lidl und Aldi mehr zahlen, dann ist das legitim.

Britta2

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« Antwort #2149 am: 18.02.2023 12:12 »
Ich will niemandem etwas wegnehmen oder nicht gönnen. Ich finde nur die Begründung zur "geforderten Bescheidenheit" unterer Lohngruppen im ÖD nicht passend.

Übrigens hat die Post auf mögliche Fortsetzung der Streiks reagiert und Stellenabbau angekündigt (gedroht!).
Die Leute müssen ihre Familien ernähren ... Verdi hat also das Problem, die Leute bei der Stange zu halten trotz angekündigter Arbeitsplatzauflösung.

SVAbackagain

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« Antwort #2150 am: 18.02.2023 12:20 »
Huiuiuiui!!!!!11111!

FearOfTheDuck

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« Antwort #2151 am: 18.02.2023 12:35 »
Der Hinweis, dass Sockel- und Mindestbeträge doof sind, weil sie negative Auswirkungen auf das Tabellengefüge haben und die Gefahr des Outsourcing von Tätigkeiten mit sich bringen, ist keine Forderung nach Verzicht.

Was spricht gegen eine prozentuelle Erhöhung für alle mit den selben Zahlen vor und nach dem Komma?

UffzeStuffze

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« Antwort #2152 am: 18.02.2023 13:01 »
Ich will niemandem etwas wegnehmen oder nicht gönnen. Ich finde nur die Begründung zur "geforderten Bescheidenheit" unterer Lohngruppen im ÖD nicht passend.

Übrigens hat die Post auf mögliche Fortsetzung der Streiks reagiert und Stellenabbau angekündigt (gedroht!).
Die Leute müssen ihre Familien ernähren ... Verdi hat also das Problem, die Leute bei der Stange zu halten trotz angekündigter Arbeitsplatzauflösung.

Wen juckt das bei einem Arbeitnehmermarkt? Sollen sie doch abbauen, dann bin ich mal gespannt wer bald das Kerngeschäft erledigt 😁.

Ansonsten waren die Streiks am Freitag doch ein gelungener Vorgeschmack auf ein offenbar von AG-Seite aus geplantes Scheitern der 2. Verhandlungsrunde. Einfach sowas mal 2 Wochen deutschlandweit in unseren Branchen, dazu schlägt die Thematik den - laut BVerfG illegal besoldeten - verbeamteten Kollegen auch schnell mal auf den empfindlichen Magen, dann werden wir sehen wie schnell die 3000 Cash und 10,5% kommen werden. Hat vor 50 Jahren auch funktioniert und erinnert "die da oben" daran, von wem die Macht ausgeht.
« Last Edit: 18.02.2023 13:08 von UffzeStuffze »

Britta2

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« Antwort #2153 am: 18.02.2023 13:17 »
Es ist halt immer leicht daher gesagt, wenn man nicht selbst betroffen ist. Es wird sich immer eine externe Firma finden, die mit Billiglohn Aufträge übernimmt. Bei uns sind das die Reinigungsfirmen - aller 2 Jahre wird gewechselt. Lohndumping. Der Auftraggeber entscheidet, wieviel er zu zahlen bereit ist. Bisher fand sich immer sofort die neue Firma.
Wenn DHL die Arbeitsbedingungen z.B. an Hermes anpasst inklusive Sub-Unternehmen, dann kassieren auch wieder nur die dort Angestellten die verbalen Prügel der unzufriedenen Kunden. Am System DHL wird sich nichts ändern.
Vielleicht kann man auch jenen Mitarbeitern betriebsbedingt (verhaltensbedingt) kündigen, die sich an Streiks beteiligt haben. Irgendein Grund findet sich immer, den die Anwälte durchsetzen können.

Gegen 10% Angebot hätte auch ich nichts. Wenn - diese 10% nicht "bis Ende 2024" abgeschlossen werden d.h. viel früher auch nicht in voller Höhe fließen! Und wenn - es zugleich den Inflationsausgleich gibt. Kein entweder-oder.

Phoenix

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« Antwort #2154 am: 18.02.2023 14:45 »
Ist die "Gefahr" von Outsourcing überhaupt noch so real?

in meinen Augen wurde schon so gut wie alles was man outsourcen kann "geoutsourced"

ich glaube zB nicht, dass die E5 Bürokräfte die Bescheide verteilen durch ne Privatfirma ersetzt werden

TVWaldschrat

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« Antwort #2155 am: 18.02.2023 14:50 »
Ist die "Gefahr" von Outsourcing überhaupt noch so real?

in meinen Augen wurde schon so gut wie alles was man outsourcen kann "geoutsourced"

ich glaube zB nicht, dass die E5 Bürokräfte die Bescheide verteilen durch ne Privatfirma ersetzt werden

Zusteller und Mitarbeiter in Verteilungszentren der Post können verstärkt an selbstständige Subunternehmer (Beispiel wie bei Amazon) gehen.

Im öD können einfache Jobs durch beschleunigte Digitalisierung teilersetzt werden.

Garfield

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« Antwort #2156 am: 18.02.2023 14:54 »
Ist die "Gefahr" von Outsourcing überhaupt noch so real?

in meinen Augen wurde schon so gut wie alles was man outsourcen kann "geoutsourced"

ich glaube zB nicht, dass die E5 Bürokräfte die Bescheide verteilen durch ne Privatfirma ersetzt werden

Ganz davon ab, finden diejenigen, an die man outsourcen möchte aktuell auch kaum Personal.
Bei uns reinigen die meisten ihre Büros inzwischen zu einem großen Teil selbst, weil das Lottospiel, ob heute mal eine Reinigungskraft kommt ab einem gewissen Verdreckungsgrad keinen Spaß mehr macht.

Britta2

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« Antwort #2157 am: 18.02.2023 16:10 »
Die größte Frechheit der Post ist ja, dass sie für ganz 2023 jede Gehaltserhöhung verweigern und erst ab 1.1.2024 diese 10,5% in Teilbeträgen anbieten. Für mich - ein Pulverfass. Und die Mittelschicht protestiert natürlich prompt mit - im Sinne der AG. Würden Streiks niemanden "stören"", kann man sie auch ganz sein lassen und im Kanrvalskostüm mit roter Nase singend spazieren gehen (aber bitte nicht wochentags und nicht außerhalb der Ferien bzw bei Fluggesellschaften ausschließlich außerhalb von Ferien).

Aber wir werden sicher auch keine anderen Reaktionen in unseren anstehenden "Runden" erleben.

SVAbackagain

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« Antwort #2158 am: 18.02.2023 16:18 »
Wo protestiert die Mittelschicht? Und wie? Und durch wen?

Dpunkt

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« Antwort #2159 am: 18.02.2023 18:18 »
Ich habe eine kaufmännische Berufsausbildung, habe darin gearbeitert, zudem ein paar Semester BWL studiert und war lange Jahre erfolgreich selbständig! Ich muss trotzdem im ÖD fast bei null anfangen und nebenberuflich den A1 durchziehen, um bei E5 zu landen!

Das trifft bei dir vll. zu - also kommt drauf an, welche Stelle du mit der E5 begehrst, aber die Entgeltordnung sagt zur E5 folgendes:

Entgeltgruppe 5

1.   Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2.   Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.

Fallgruppe 1 schreibt somit mitnichten den A1 bzw. B1 vor. Mit der kaufmännischen Ausbildung erfüllst du in der Regel die Voraussetzung der FG 1. Es sei denn der Arbeitgeber fordert explizit den A1 bzw. B1.

Die Entgeltordnung an sich ist ein komplett verhunztes Konstrukt. Beispielsweise beträgt der Unterschiedsbetrag in der letzten Stufe 9a und 9b gerade mal 300 Euro Brutto. Für die 9b brauchst du in Bundesländern die eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht vorschreiben eine abgeschlossene Hochschulbildung (oder A2 bzw. B2) für die 9a reicht eine abgeschlossene 3 jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Abgrenzungen sind mir da einfach zu gering. Aber gut, die schlauen Köpfe werden sich schon was dabei gedacht haben.