Ich habe eine kaufmännische Berufsausbildung, habe darin gearbeitert, zudem ein paar Semester BWL studiert und war lange Jahre erfolgreich selbständig! Ich muss trotzdem im ÖD fast bei null anfangen und nebenberuflich den A1 durchziehen, um bei E5 zu landen!
Das trifft bei dir vll. zu - also kommt drauf an, welche Stelle du mit der E5 begehrst, aber die Entgeltordnung sagt zur E5 folgendes:
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
Fallgruppe 1 schreibt somit mitnichten den A1 bzw. B1 vor. Mit der kaufmännischen Ausbildung erfüllst du in der Regel die Voraussetzung der FG 1. Es sei denn der Arbeitgeber fordert explizit den A1 bzw. B1.
Die Entgeltordnung an sich ist ein komplett verhunztes Konstrukt. Beispielsweise beträgt der Unterschiedsbetrag in der letzten Stufe 9a und 9b gerade mal 300 Euro Brutto. Für die 9b brauchst du in Bundesländern die eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht vorschreiben eine abgeschlossene Hochschulbildung (oder A2 bzw. B2) für die 9a reicht eine abgeschlossene 3 jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Abgrenzungen sind mir da einfach zu gering. Aber gut, die schlauen Köpfe werden sich schon was dabei gedacht haben.