Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 790986 times)

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2595 am: 24.02.2023 00:21 »
Das vorgelegte Angebot wäre verschmerzbar in Zeiten, wo die EZB entspannt um das 2% Inflationsziel wackelt. Aber jetzt? No way, Jose.
Wenn alle sich was wünschen dürfen, möchte ich auch mal. Der Brocken erst später? ok!

01.01.2023 1,8% (Mindestbeitrag 100€) und 1500€ Einmal
01.10.2023 6%
01.01.2024 1500€ Einmalzahlung
01.04.2024 4,5%
Laufzeit bis Ende 2024

Immer noch Reallohnverlust, aber das ist vermutlich unumgänglich.

Peter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2596 am: 24.02.2023 00:34 »
Wie kann man so ein Angebot mache?
1. Sucht man händeringend Personal im öD
2. Ist die Inflation sehr hoch
3. Ist man die Partei "für die Bürger", also sollte man sich auch so verhalten
4. Augenwischerei mit der einmal Zahlung (hat ja letztens schon geklappt, so dumm wie die Verdi ist könnte es ja wieder klappen)

MH

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2597 am: 24.02.2023 01:52 »
Mit der Erhöhung der JSZ auf 90% ist das eine Erhöhung um rund 7,5%. Dazu die Einmalzahlungen. Das geht doch in die richtige Richtung. Beim nächsten Angebot noch die Laufzeit deutlich reduzieren und gut ist. Meine Meinung zumindest.

Würde mir nichts helfen, da ich bereits 90% erhalte. Eine Steigerung ab 95% wäre was, davon kann ich allerdings nur träumen....

Romsen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 134
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2598 am: 24.02.2023 02:50 »
Bin ja jedesmal darüber verwundert, wie sich die Leute immer wieder über das r(zu erwartende) schlechte erste Angebot der AG wundern.

Bin froh, dass man überhaupt von denen was vor der dritten Runde hört. Im TV-L hörte man nie etwas von denen

UffzeStuffze

  • Gast
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2599 am: 24.02.2023 05:33 »

So, wenn also die - dank Familienzuschlägen wesentlich höhere - Beamtenbesoldung illegal ist, wie sieht es dann im TVöD Bereich aus, wo es ja keine Familienzuschläge mehr gibt?

Rechtlich ist hier der Mindestlohn die Untergrenze. Eine amtsangemessene Bezahlung oder eine Mindestbezahlung analog zur amtsangemessenen Alimentation und zur Mindestalimentation gibt es nicht.

Moralisch ist das natürlich eine andere Sache.

Das es hier keine rechtliche Handhabe gibt ist schon klar. Wenn aber bis min. EG11 kaum mehr kleben bleibt als die Grundsicherung, dann ist hier etwas gewaltig faul. Das erklärt auch, warum in der Privatwirtschaft inzwischen so hohe Gehälter gezahlt werden. Die haben halt keine 20 Jahre lang nur Nullrunden erhalten.

10,5% sind daher die Untergrenze für 12 Monate, ansonsten sollte gestreikt werden.

Britta2

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 675
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2600 am: 24.02.2023 06:11 »
Das vorgelegte Angebot wäre verschmerzbar in Zeiten, wo die EZB entspannt um das 2% Inflationsziel wackelt. Aber jetzt? No way, Jose.
Wenn alle sich was wünschen dürfen, möchte ich auch mal. Der Brocken erst später? ok!

01.01.2023 1,8% (Mindestbeitrag 100€) und 1500€ Einmal
01.10.2023 6%
01.01.2024 1500€ Einmalzahlung
01.04.2024 4,5%
Laufzeit bis Ende 2024

Immer noch Reallohnverlust, aber das ist vermutlich unumgänglich.

Gerne einverstanden damit. Sicher die meisten von uns.
Ohne flächendeckende wirklich schmerzhafte Streiks aber niemals zu erreichen.

Silberfisch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2601 am: 24.02.2023 06:12 »
Das Entsetzen vieler Forumsmitglieder finde ich doch sehr erstaunlich.

Die kommunalen Arbeitgeber sind Arbeitgeber. Und für so einen gilt, je höher ich mein Personal bezahle, desto weniger bleibt für mich (im öD weniger für andere Aufgaben). Daher ist es nur logisch, dass man Löhne und Gehälter ungern erhöht und die Beträge möglichst niedrig halten möchte.

Und: manchmal gewinnt man und manchmal verliert man. Auch wenn in den vergangenen Jahren Ergebnisse unterhalb der ersten Forderungen erzielt wurden, lagen diese regelmäßig immer wieder über der Inflationsrate. Die Inflationsrate jetzt als DEN Maßstab anzusetzen widerstrebt mir daher.

Schaut man sich den IGM Abschluss im Vergleich an und bedenkt dass die Verhandlungsposition der Arbeitgeber durch Rekordgewinne bei vielen Big Playern natürlich sehr viel schlechter ist, weshalb hier auch regelmäßig höher Abschlüsse erzielt werden.

Hinzu kommt, dass es sich um ein erstes Angebot handelt und das Bundesinnenministerium und die VKA (also nicht Frau Faeser persönlich und auch nicht die SPD) sicher einen Puffer eingebaut haben zu dem Beträgen die sie am Ende zahlen werden.

Natürlich würde ich mir auch mehr wünschen und vermutlich wird das Ergebniss am Ende "unfair" sein, aber das ist die Realität.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2602 am: 24.02.2023 06:29 »

Und: manchmal gewinnt man und manchmal verliert man. Auch wenn in den vergangenen Jahren Ergebnisse unterhalb der ersten Forderungen erzielt wurden, lagen diese regelmäßig immer wieder über der Inflationsrate. Die Inflationsrate jetzt als DEN Maßstab anzusetzen widerstrebt mir daher.

Schaut man sich den IGM Abschluss im Vergleich an und bedenkt dass die Verhandlungsposition der Arbeitgeber durch Rekordgewinne bei vielen Big Playern natürlich sehr viel schlechter ist, weshalb hier auch regelmäßig höher Abschlüsse erzielt werden.


Wann hat hat den der AN zuletzt gewonnen? Und auch der Bund und die Kommunen verzeichnen Rekord Steuereinnahmen. Ersterer eilt seit Jahren (bis auf Corona) von Rekord zu Rekord. Würde der Bund Aktien ausgeben, wäre ich sofort dabei.

Wenigstens gab es mal ein Angebot. Ich hoffe, dass die Laufzeit noch gesenkt wird, und Startschuss für die Tabellenwirksame Erhöhung auf den 01.01.23 gelegt wird. Dann gibt es noch eine kleine Nachzahlung zu der Einmalzahlung.

Aktienprimus

  • Gast
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2603 am: 24.02.2023 06:33 »
...
Natürlich würde ich mir auch mehr wünschen und vermutlich wird das Ergebniss am Ende "unfair" sein, aber das ist die Realität.

Realität? Dann sollte man sich im ÖD nicht wundern, wenn insbesondere im Bereich der ITler und Ingenieure bald das Licht ausgeht und selbst langjährige Ingenieure vermehrt das Weite suchen. Die Chancen auf gute Stellen außerhalb des ÖD oder bei häufig besser zahlenden AG wie innerhalb des TV-V und zahlreiche Abwerbeversuche sind Realität.

Germanmann

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2604 am: 24.02.2023 06:45 »
Mein Tipp:

Am Ende wird es so kommen:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 24 Monate!

Entgelterhöhung:
01.07.2023: +4 bis 4,5%
01.04.2024: +3 bis 3,5%

Einmalzahlungen:
April 2023: 1500 €
Januar 2024: 1500 €

Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 90 bis 100% (E1 bis E8) Wegen Sozialkomponenten für die Gewerkschaft, Erhöhung auf 75% (E9a bis E15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)

Masterofdesaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2605 am: 24.02.2023 06:54 »
Mein Tipp:

Am Ende wird es so kommen:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 24 Monate!

Entgelterhöhung:
01.07.2023: +4 bis 4,5%
01.04.2024: +3 bis 3,5%

Einmalzahlungen:
April 2023: 1500 €
Januar 2024: 1500 €

Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 90 bis 100% (E1 bis E8) Wegen Sozialkomponenten für die Gewerkschaft, Erhöhung auf 75% (E9a bis E15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)

Das wäre akzeptabel 🙏

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2606 am: 24.02.2023 06:59 »
Mein Tipp:

Am Ende wird es so kommen:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 24 Monate!

Entgelterhöhung:
01.07.2023: +4 bis 4,5%
01.04.2024: +3 bis 3,5%

Einmalzahlungen:
April 2023: 1500 €
Januar 2024: 1500 €

Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 90 bis 100% (E1 bis E8) Wegen Sozialkomponenten für die Gewerkschaft, Erhöhung auf 75% (E9a bis E15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)

Das kann nicht funktionieren.

XLS

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2607 am: 24.02.2023 07:23 »
Komisch. Wieder so ein dreistes Angebot. Aber Hauptsache Frau Faeser erklärt wieder, dass an den Kosten für die Ukraine nicht gespart wird. Es wird einfach nur noch lächerlich hier.

3% und 2% und dann nicht mal die vollen 3.000€ zu zahlen, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Und für alle Beamte wird es locker nochmal nicht zeitgleich übernommen.

Lächerlich ist, wenn man Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, in gewohnter Stammtischmanier miteinander vermengen will.
a) es war das erste Angebot
b) es wird ein zweites geben, welches etwas besser sein wird
c) nein, auch das zweite Angebot wird die Inlation nicht ausgleichen. Es gibt kein Gesetz, dass die Inflation durch Gehaltserhöhung ausgeglichen werden muss.
d) Ja, in Zeiten von Inflationsraten bis in den 2stelligen %-Bereich wird man mit Reallohn-Verlusten leben müssen. Auch im ÖD.

...schließe ich mich an.

Niemand ist von einem Verhandlungsergebnis von Verdi und den Arbeitgeberverbänden abhängig. Wer meint, in seiner Stellung als Angestellter im ö D eine ausserordentliche Leistung zu erbringen, kann selbst mit seinem jeweiligen AG verhandeln - außertarifliche Zahlungen sind erlaubt und so kann auch der immer wieder angeführte Fachkräftemangel quasi über den Arbeitsmarkt reguliert werden. Und wer meint, dass der ö D für ihn nicht mehr attraktiv genug ist (z. B. wegen Reallohnverlust) kann seinen Arbeitgeber auch wechseln. Wer eine neue, besser bezahlte Stelle findet, muss sich keine Gedanken über eine "Abwanderungswelle" aus dem ö D machen.

In Sorge bin ich vor allem, dass eine gesamtdeutsche Entgelttabelle (die in allen Regionen gleichermassen gilt)  strukturelle Defizite nicht angemessen ausgleichen kann, z. B. sind Wohnkosten in Ballungsräumen wie Hamburg, Frankfurt a. M. und München mehr als doppelt so hoch als in einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorp. Zwischen diesen Regionen gibt es auch signifikante Unterschiede in der Wirtschaftskraft.

...deshalb die Regulierung der Entgelte immer individuell über den (Arbeits-)Markt und unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftskraft realisieren.
« Last Edit: 24.02.2023 07:31 von XLS »

Platten

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 177
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2608 am: 24.02.2023 07:31 »
Nein, denn nach deiner Argumentation kann der Angestellte aus München ja gerne in die Uckermark ziehen, wenn ihm das Gehalt nicht reicht.

XLS

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2609 am: 24.02.2023 07:36 »
Nein, denn nach deiner Argumentation kann der Angestellte aus München ja gerne in die Uckermark ziehen, wenn ihm das Gehalt nicht reicht.

...richtig, jeder kann seinen Wohnsitz frei wählen und selbst bestimmen, z. B. in der Uckermark bei niedrigeren Lebenshaltungskosten entsprechend weniger verdienen. Wo liegt das Problem?