Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802173 times)

Johannes1893

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2625 am: 24.02.2023 08:42 »
Ich finde, man kann im Grunde alle Tarifverhandlungen der letzten  Jahre nicht mit der aktuellen Situation vergleichen. Verdi steht in meinem Augen dieses Mal außergewöhnlich unter Druck, denn sollte dieses Mal nichts Vernünftiges für die Mitglieder rauskommen, dürfte sich der Mitgliederschwund gewaltig beschleunigen. Da ich von den Arbeitgebern auch in der dritten Runde kein adäquates Angebot erwarte, wäre der erste Generalstreik nach über 30 Jahren eigentlich zwingend notwendig und zwar nicht nur um ein besseres Angebot zu erzwingen, sondern vor allem für Verdi selbst, weil die eigene Existenz in Frage steht. Wenn nicht jetzt, wann denn bitte dann?

So eine Nummer wie die letzten Jahre, wo man sich nach langer Verhandlungsnacht vor die Kameras stellt und versucht den Mitgliedern ein mieses Ergebnis als tollen Abschluss zu verkaufen, dürfte dieses Mal nicht funktionieren.

Ver.di kommt gesichtswahrend raus wenn sie ihre Mindestbeträge mit Klassenkampfrhetorik durchsetzen und verkünden können. Und es ist zu erwarten das die VKA da mitgeht.

Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht. Nach dem desaströsen Ergebnis 2020, welches seine Wirkung 2022 entfaltet hat und im Lichte der Gesamtsituation fragt man sich „wenn nicht jetzt, wann dann?“

P.S. Nein, ich bin kein Verdi Mitglied. Eine Gewerkschaft die meine Interessen nicht vertritt und selbst völlig nachvollziehbare Vorschläge wie eine Angleichung der JSZ diffamiert, trete ich nicht bei.

Prüfer SH

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« Antwort #2626 am: 24.02.2023 08:43 »
Alle Vorschläge die ohne deutliche Sockelbeträge auskommen werden nicht kommen. Ver.di hat das zum alles entscheidenen Punkt hochgespielt. Daher glaube ich nicht an Ergebnisse von 8-10% auf 24 Monate + 90% JSZ + 3000€ ab EG 10.

Sondern deiner Einschätzung nach?

SVAbackagain

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« Antwort #2627 am: 24.02.2023 08:44 »
Nein, denn nach deiner Argumentation kann der Angestellte aus München ja gerne in die Uckermark ziehen, wenn ihm das Gehalt nicht reicht.

...richtig, jeder kann seinen Wohnsitz frei wählen und selbst bestimmen, z. B. in der Uckermark bei niedrigeren Lebenshaltungskosten entsprechend weniger verdienen. Wo liegt das Problem?

Die Angestellten in München können sich ja gerne weiterbilden oder einen Zweitjob suchen, wenn sie einen besseren Lebensstandard anstreben möchten.................

Das Beispiel München hatte ich angeführt, weil in dieser Region das Strukturdefizit besonders ausgeprägt ist. Hier wäre es denkbar, dass durch die höhere regionale Wirtschaftsleistung auch höhere Entgelte bezahlt werden.

Also könntest Du Dich für eine Kaufkraftindizierung der Tabellenentgelte erwärmen?

XLS

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« Antwort #2628 am: 24.02.2023 08:45 »

Niemand ist von einem Verhandlungsergebnis von Verdi und den Arbeitgeberverbänden abhängig. Wer meint, in seiner Stellung als Angestellter im ö D eine ausserordentliche Leistung zu erbringen, kann selbst mit seinem jeweiligen AG verhandeln - außertarifliche Zahlungen sind erlaubt und so kann auch der immer wieder angeführte Fachkräftemangel quasi über den Arbeitsmarkt reguliert werden. Und wer meint, dass der ö D für ihn nicht mehr attraktiv genug ist (z. B. wegen Reallohnverlust) kann seinen Arbeitgeber auch wechseln. Wer eine neue, besser bezahlte Stelle findet, muss sich keine Gedanken über eine "Abwanderungswelle" aus dem ö D machen.


Alle Nichtorgansierten MÜSSEN mit ihren AGs selber verhandeln, weil sie sich ja für die negtive Koaltionsfreiheit entschieden haben - Was für paradiesische Zustände.Und jetzt können sie ihre AGs mal so richtig unter Druck setzen, in dem sie mit Kündigung drohen, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden.

Und weil die AGs sicherlich schnell erkennen werden, dass sie unersetzbar sind, werden die Nichtorgansierten einen deutlich höheren Abschluss erzielen als die Organsierten. So einfach kann das sein.

Um den Aufwand von Einzelverhandlungen möglichst zu vermeiden, kann jede Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung per Stadtrats- bzw. Kreistagsbeschluss eine eigene Entgeltabelle anwenden und somit regionale Gegebenheiten, wie Strukturdefizite, Haushaltslage, Wirtschaftskraft berücksichtigen.

SVAbackagain

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« Antwort #2629 am: 24.02.2023 08:45 »
Ich finde, man kann im Grunde alle Tarifverhandlungen der letzten  Jahre nicht mit der aktuellen Situation vergleichen. Verdi steht in meinem Augen dieses Mal außergewöhnlich unter Druck, denn sollte dieses Mal nichts Vernünftiges für die Mitglieder rauskommen, dürfte sich der Mitgliederschwund gewaltig beschleunigen. Da ich von den Arbeitgebern auch in der dritten Runde kein adäquates Angebot erwarte, wäre der erste Generalstreik nach über 30 Jahren eigentlich zwingend notwendig und zwar nicht nur um ein besseres Angebot zu erzwingen, sondern vor allem für Verdi selbst, weil die eigene Existenz in Frage steht. Wenn nicht jetzt, wann denn bitte dann?

So eine Nummer wie die letzten Jahre, wo man sich nach langer Verhandlungsnacht vor die Kameras stellt und versucht den Mitgliedern ein mieses Ergebnis als tollen Abschluss zu verkaufen, dürfte dieses Mal nicht funktionieren.

Ver.di kommt gesichtswahrend raus wenn sie ihre Mindestbeträge mit Klassenkampfrhetorik durchsetzen und verkünden können. Und es ist zu erwarten das die VKA da mitgeht.

Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht. Nach dem desaströsen Ergebnis 2020, welches seine Wirkung 2022 entfaltet hat und im Lichte der Gesamtsituation fragt man sich „wenn nicht jetzt, wann dann?“

P.S. Nein, ich bin kein Verdi Mitglied. Eine Gewerkschaft die meine Interessen nicht vertritt und selbst völlig nachvollziehbare Vorschläge wie eine Angleichung der JSZ diffamiert, trete ich nicht bei.

Warum wäre zu erwarten, dass die VKA da mitginge?

SVAbackagain

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« Antwort #2630 am: 24.02.2023 08:48 »

Niemand ist von einem Verhandlungsergebnis von Verdi und den Arbeitgeberverbänden abhängig. Wer meint, in seiner Stellung als Angestellter im ö D eine ausserordentliche Leistung zu erbringen, kann selbst mit seinem jeweiligen AG verhandeln - außertarifliche Zahlungen sind erlaubt und so kann auch der immer wieder angeführte Fachkräftemangel quasi über den Arbeitsmarkt reguliert werden. Und wer meint, dass der ö D für ihn nicht mehr attraktiv genug ist (z. B. wegen Reallohnverlust) kann seinen Arbeitgeber auch wechseln. Wer eine neue, besser bezahlte Stelle findet, muss sich keine Gedanken über eine "Abwanderungswelle" aus dem ö D machen.


Alle Nichtorgansierten MÜSSEN mit ihren AGs selber verhandeln, weil sie sich ja für die negtive Koaltionsfreiheit entschieden haben - Was für paradiesische Zustände.Und jetzt können sie ihre AGs mal so richtig unter Druck setzen, in dem sie mit Kündigung drohen, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden.

Und weil die AGs sicherlich schnell erkennen werden, dass sie unersetzbar sind, werden die Nichtorgansierten einen deutlich höheren Abschluss erzielen als die Organsierten. So einfach kann das sein.

Um den Aufwand von Einzelverhandlungen möglichst zu vermeiden, kann jede Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung per Stadtrats- bzw. Kreistagsbeschluss eine eigene Entgeltabelle anwenden und somit regionale Gegebenheiten, wie Strukturdefizite, Haushaltslage, Wirtschaftskraft berücksichtigen.

Ist das so? Und wie geht man bspw. mit § 107 Abs. 2 NKomVG um? Oder ähnlichen Regelungen in anderen Ländern?

Johannes1893

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« Antwort #2631 am: 24.02.2023 08:49 »
Alle Vorschläge die ohne deutliche Sockelbeträge auskommen werden nicht kommen. Ver.di hat das zum alles entscheidenen Punkt hochgespielt. Daher glaube ich nicht an Ergebnisse von 8-10% auf 24 Monate + 90% JSZ + 3000€ ab EG 10.

Sondern deiner Einschätzung nach?

Ich würde auf 2x1.500€ für alle, 24 Monate Laufzeit und 4% ab 01.06.23 (mindestens 220€) und 3% ab 01.04.23 (mindestens 120€) tippen. JSZ unverändert.

Prüfer SH

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« Antwort #2632 am: 24.02.2023 08:52 »
Alle Vorschläge die ohne deutliche Sockelbeträge auskommen werden nicht kommen. Ver.di hat das zum alles entscheidenen Punkt hochgespielt. Daher glaube ich nicht an Ergebnisse von 8-10% auf 24 Monate + 90% JSZ + 3000€ ab EG 10.

Sondern deiner Einschätzung nach?

Ich würde auf 2x1.500€ für alle, 24 Monate Laufzeit und 4% ab 01.06.23 (mindestens 220€) und 3% ab 01.04.23 (mindestens 120€) tippen. JSZ unverändert.

Das wäre ja noch einigermaßen hinnehmbar, weil für viele + 340€ über die Sockelbeträge. Vermutlich geht der Kompromiss tatsächlich in diese Richtung.

Queen of Spades

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« Antwort #2633 am: 24.02.2023 08:53 »
Mein Tipp:

Am Ende wird es so kommen:
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 24 Monate!

Entgelterhöhung:
01.07.2023: +4 bis 4,5%
01.04.2024: +3 bis 3,5%

Einmalzahlungen:
April 2023: 1500 €
Januar 2024: 1500 €

Anhebung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld):
2023: Erhöhung auf 90 bis 100% (E1 bis E8) Wegen Sozialkomponenten für die Gewerkschaft, Erhöhung auf 75% (E9a bis E15)
2024: Erhöhung auf 90% (alle Entgeltgruppen)

Wäre wirklich akzeptabel, wobei ich die Einmalzahlung nicht als Teil der Verhandlungsmasse sehe.

Platten

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« Antwort #2634 am: 24.02.2023 08:56 »
Nein, denn nach deiner Argumentation kann der Angestellte aus München ja gerne in die Uckermark ziehen, wenn ihm das Gehalt nicht reicht.

...richtig, jeder kann seinen Wohnsitz frei wählen und selbst bestimmen, z. B. in der Uckermark bei niedrigeren Lebenshaltungskosten entsprechend weniger verdienen. Wo liegt das Problem?

Die Angestellten in München können sich ja gerne weiterbilden oder einen Zweitjob suchen, wenn sie einen besseren Lebensstandard anstreben möchten.................

Das Beispiel München hatte ich angeführt, weil in dieser Region das Strukturdefizit besonders ausgeprägt ist. Hier wäre es denkbar, dass durch die höhere regionale Wirtschaftsleistung auch höhere Entgelte bezahlt werden.

Also könntest Du Dich für eine Kaufkraftindizierung der Tabellenentgelte erwärmen?

Wird er nicht darauf eingehen. Sonst hättest ihn ein weiteres mal vorgeführt..

Johannes1893

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« Antwort #2635 am: 24.02.2023 08:56 »
Alle Vorschläge die ohne deutliche Sockelbeträge auskommen werden nicht kommen. Ver.di hat das zum alles entscheidenen Punkt hochgespielt. Daher glaube ich nicht an Ergebnisse von 8-10% auf 24 Monate + 90% JSZ + 3000€ ab EG 10.

Sondern deiner Einschätzung nach?

Ich würde auf 2x1.500€ für alle, 24 Monate Laufzeit und 4% ab 01.06.23 (mindestens 220€) und 3% ab 01.04.23 (mindestens 120€) tippen. JSZ unverändert.

Das wäre ja noch einigermaßen hinnehmbar, weil für viele + 340€ über die Sockelbeträge. Vermutlich geht der Kompromiss tatsächlich in diese Richtung.

Ist es eben nicht. Weil die Angleichung der Entgeltgruppen nicht gerecht ist.

Philipp

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« Antwort #2636 am: 24.02.2023 08:56 »
Die Einmalzahlung kann auch kleiner ausfallen - zB 2000€ bis EG9, 1000€ EG10 bis 12, 500€ ab EG13 wenn man dafür die JSZ in den höheren EG wieder rauf fährt.
Die JSZ ist afaik doch auch voll abgabepflichtig, wirkt sich also auch positiv auf die Rentenpunkte aus.

Ansonsten einfach nur noch über vernünftige Prozente verhandeln - ab 01.01.2023 5% und ab 01.01.2024 nochmal 5% und Laufzeit 24 Monate.

SVAbackagain

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« Antwort #2637 am: 24.02.2023 08:57 »
Alle Vorschläge die ohne deutliche Sockelbeträge auskommen werden nicht kommen. Ver.di hat das zum alles entscheidenen Punkt hochgespielt. Daher glaube ich nicht an Ergebnisse von 8-10% auf 24 Monate + 90% JSZ + 3000€ ab EG 10.

Sondern deiner Einschätzung nach?

Ich würde auf 2x1.500€ für alle, 24 Monate Laufzeit und 4% ab 01.06.23 (mindestens 220€) und 3% ab 01.04.23 (mindestens 120€) tippen. JSZ unverändert.

Das wäre ja noch einigermaßen hinnehmbar, weil für viele + 340€ über die Sockelbeträge. Vermutlich geht der Kompromiss tatsächlich in diese Richtung.

Wie wäre es denn mit 5,5 % (mindestens 111 €) und 4,5% (mindestens 91 €). Verdi hätte Mindestbeträge erzielt und wer Mindestbeträge möchte, besitzt mutmaßlich eh nicht den Intellekt, deren Reichweite zu durchblicken.

SimsiBumbu

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« Antwort #2638 am: 24.02.2023 09:04 »
Damit könnte ich leben. Der Mindestbetrag sollte 2024 aber 96 Euro betragen, der Basiswert der E1S2 hat sich 2023 ja um 5,5 % in deinem Vorschlag erhöht.

Johannes1893

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« Antwort #2639 am: 24.02.2023 09:05 »
Die Einmalzahlung kann auch kleiner ausfallen - zB 2000€ bis EG9, 1000€ EG10 bis 12, 500€ ab EG13 wenn man dafür die JSZ in den höheren EG wieder rauf fährt.
Die JSZ ist afaik doch auch voll abgabepflichtig, wirkt sich also auch positiv auf die Rentenpunkte aus.

Ansonsten einfach nur noch über vernünftige Prozente verhandeln - ab 01.01.2023 5% und ab 01.01.2024 nochmal 5% und Laufzeit 24 Monate.

Das könnte in der Tat ein Weg sein um die Angleichung der JSZ zu erreichen. Die JSZ wirkt (hoffentlich) dauerhaft und ver.di kann die höhere Einmalzahlung für die eigene Klientel ins Schaufenster stellen.