Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 791041 times)

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2790 am: 25.02.2023 09:36 »
Warum sollte man das tun? Ist geringwertige Arbeit auf einmal mehr wert?

Organisator

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« Antwort #2791 am: 25.02.2023 09:40 »
Ich halte die Inflationsausgleichsprämie für Lug und Betrug!

Wenn man sich auf einen Sockelbetrag von 300,00 € mehr pro Monat einigen würde, ohne Inflationsausgleichsprämie, hätte ich davon ca. 140,00 € netto mehr pro Monat. Allerdings hätte ich dauerhaft 140,00 € mehr pro Monat.

Dauerhaft mehr netto pro Monat bringen den meisten Angestellten mehr, als zwei steuerfreie Zahlungen. Ich hoffe das Verdi einen Sockelbetrag durchsetzen kann und dann wäre ich auch mit einer Laufzeit von 24 Monaten einverstanden.

Ein Sockelbetrag bevorteilt die unteren Entgeltgruppen überproportional, die ohnehin schon im Vergleich zur Privatwirtschaft bevorteilt sind. Von daher wäre dies nicht zielführend.

Und eine prozentuale Steigerung bevorteilt die, die ohnehin schon viel verdienen.

Ich sehe nicht, wo beispielsweise eine Reinigungskraft, im Vergleich zur Privatwirtschaft bevorteilt wird. Bei uns sind mehrere Reinigungskräfte in die Privatwirtschaft gegangen, weil sie dort mehr verdienen. Kindergärten werden z.T. nur noch wöchentlich einmal gereinigt. Ist eben so, wenn sich der öD an den Mitarbeiter Tod spart.


Wenn alle die selbe % Steigerung erhalten, wie kann dann einer bevorteilt werden?

5% von E2 sind nicht gleich 5% von E13.
Die Brötchen beim Bäcker oder der Sprit an der Tanke sind jedoch gleich für beide Gruppen.
Wem bleibt mehr in der Tasche?
Ich sag ja nicht man soll die prozentuale tabellenwirksame Erhöhung komplett weglassen, man sollte sie zumindest auf 2% deckeln und den verbleibenden Betrag nominal für alle Beschäftigten tabellenwirksam erhöhen.
Stimmt so nicht. Die billigen Brötchen werden prozentual genausoviel teurer wie die teureren Brötchen.
Somit bleibt beiden Gruppen nur bei einer prozentualen Steigerung gleich viel in den Taschen.
Ähnlich beim Sprit, da Kleinwagen weniger verbrauchen als große.

Privat

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« Antwort #2792 am: 25.02.2023 09:44 »
Warum sollte man das tun? Ist geringwertige Arbeit auf einmal mehr wert?

Nein, das nicht. Der Ausgleich der Inflation wäre gerechter

SVAbackagain

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« Antwort #2793 am: 25.02.2023 09:45 »
Was genau wäre daran „gerechter“?

FearOfTheDuck

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« Antwort #2794 am: 25.02.2023 10:27 »
Wenn der Staat (und nicht du selbst) dafür verantwortlich ist, dass dein LebensstandarD zu halten ist, dann wäre das aber die reinste Form des Sozialismus.

Naja, der Staat soll ihm ja nicht seinen Lebensstandard halten, sondern der AG, also letztlich er selbst, weil er weiter Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte erbringt. Das ist ein fundamentaler Unterschied.

Eher wirkt der Staat bei jenen (ob EG3 oder EG10, ob ÖD oder nicht) ausgleichend, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. 

daseinsvorsorge

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« Antwort #2795 am: 25.02.2023 10:31 »

 3 Wochen alle einfach mal vom Streikrecht Gebrauch machen...schon haben wir die 10% ab 01.01.23.

Die Nichtorganisierten im ÖD (ca. 70%)  können sich kaum einen Tag ohne Entgelt leisten; geschweige denn 3 Wochen. Zudem wollen einige in diesem Forum für die AGs streiken. Wobei - ich würde schon gerne die vka-Fahnen wehen sehen. Würde dann aber doch scheitern, weil innerhalb der Fach-und Führungselite > EG 9a niemand dazu bereit wäre.


SVAbackagain

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« Antwort #2796 am: 25.02.2023 10:38 »
Wodurch würde die Behauptung gestützt, freie Arbeitnehmer könnten sich keinen Streik leisten? Die haben ja schließlich nicht 1% ihres Bruttos vom Netto für Steineschmeißerfahrten und Antifaförderung verschwendet. Und was haben Streiks mit Fahnen zu tun? Und ist Verdi jetzt eine Lügenbande oder nicht?

DerBoss

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« Antwort #2797 am: 25.02.2023 10:58 »
Jeder kann sich einen Streik leisten, denn er zahlt sich langfristig aus.

Kann mir jemand mal den Begriff "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte" erläutern?

Sehe ich es richtig, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter die Qualität der Arbeit definieren? Wenn nun jemand von dem Mittelwert abweicht hier sagte mal jemand 1/3 Unterhalb des Durchschnitts, dann würde seine Arbeit nicht mehr gemäß dem Vertragsverhältnis erbracht werden, richtig? Eine Abmahnung wäre dann eine Option des AG.

Was ist, wenn die Mitarbeiter insgesamt also alle, nur noch 2/3 leisten, ist dann der neue Mittelwert (2/3) und man könnte wieder 2/3 dessen, also 2/3 mal 2/3 = 0,44 oder 4/9, als unterste Ebene der neuen mittleren Art und Güte sehen? Die Mitarbeiter insgesamt sind also verantwortlich für die Bemessung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte?

Für die Erläuterung bin ich dankbar.

Bastel

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« Antwort #2798 am: 25.02.2023 11:04 »
Jeder kann sich einen Streik leisten, denn er zahlt sich langfristig aus.

Kann mir jemand mal den Begriff "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte" erläutern?

Sehe ich es richtig, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter die Qualität der Arbeit definieren? Wenn nun jemand von dem Mittelwert abweicht hier sagte mal jemand 1/3 Unterhalb des Durchschnitts, dann würde seine Arbeit nicht mehr gemäß dem Vertragsverhältnis erbracht werden, richtig? Eine Abmahnung wäre dann eine Option des AG.

Was ist, wenn die Mitarbeiter insgesamt also alle, nur noch 2/3 leisten, ist dann der neue Mittelwert (2/3) und man könnte wieder 2/3 dessen, also 2/3 mal 2/3 = 0,44 oder 4/9, als unterste Ebene der neuen mittleren Art und Güte sehen? Die Mitarbeiter insgesamt sind also verantwortlich für die Bemessung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte?

Für die Erläuterung bin ich dankbar.

Alle deine Annahmen und Ausführungen sind falsch. SVA wirds sicherlich ausführlicher beantworten.

SVAbackagain

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« Antwort #2799 am: 25.02.2023 11:09 »
Jeder kann sich einen Streik leisten, denn er zahlt sich langfristig aus.

Kann mir jemand mal den Begriff "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte" erläutern?

Sehe ich es richtig, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter die Qualität der Arbeit definieren? Wenn nun jemand von dem Mittelwert abweicht hier sagte mal jemand 1/3 Unterhalb des Durchschnitts, dann würde seine Arbeit nicht mehr gemäß dem Vertragsverhältnis erbracht werden, richtig? Eine Abmahnung wäre dann eine Option des AG.

Was ist, wenn die Mitarbeiter insgesamt also alle, nur noch 2/3 leisten, ist dann der neue Mittelwert (2/3) und man könnte wieder 2/3 dessen, also 2/3 mal 2/3 = 0,44 oder 4/9, als unterste Ebene der neuen mittleren Art und Güte sehen? Die Mitarbeiter insgesamt sind also verantwortlich für die Bemessung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte?

Für die Erläuterung bin ich dankbar.

Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist eine solche, die der jeweilige Arbeitnehmer unter angemessener Anspannung seiner Kräfte erbringen kann. Sie kann also, je nach Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers im Vergleich zur Arbeit anderer Arbeitnehmer eine Spitzenleistung oder eine miserable Leistung sein.

Organisator

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« Antwort #2800 am: 25.02.2023 11:10 »
Jeder kann sich einen Streik leisten, denn er zahlt sich langfristig aus.

Kann mir jemand mal den Begriff "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte" erläutern?

Sehe ich es richtig, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter die Qualität der Arbeit definieren? Wenn nun jemand von dem Mittelwert abweicht hier sagte mal jemand 1/3 Unterhalb des Durchschnitts, dann würde seine Arbeit nicht mehr gemäß dem Vertragsverhältnis erbracht werden, richtig? Eine Abmahnung wäre dann eine Option des AG.

Was ist, wenn die Mitarbeiter insgesamt also alle, nur noch 2/3 leisten, ist dann der neue Mittelwert (2/3) und man könnte wieder 2/3 dessen, also 2/3 mal 2/3 = 0,44 oder 4/9, als unterste Ebene der neuen mittleren Art und Güte sehen? Die Mitarbeiter insgesamt sind also verantwortlich für die Bemessung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte?

Für die Erläuterung bin ich dankbar.
Mittlere Art und Güte bezieht sich auf die individuelle Leistungsfähigkeit.

WolleP

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« Antwort #2801 am: 25.02.2023 13:00 »
Vielleicht hier mal noch eine Überlegung zum zukünftigen Abschluss:

1. Sockelbetrag: Ich bin Überzeug davon, dass es keinen Abschluss ohne Sockelbetrag geben wird. Mit einem Betrag von min. 200€ wird erreicht, dass einige Tabellenentgelte über die 3000€/Brutto steigen. Demzufolge, gehen ich mal von der LSK 1 aus, steht am Ende des Monats beim Auszahlungsbetrag bei vielen eine 2 vorne. Das macht im subjektiven Entfinden schon einiges aus.

2. Einmalige Erhöhung zum 01.07.: Statt die (vielleicht erzielten) 6% in zwei Tranchen einzuteilen gibt es direkt die gesamte Erhöhung. Eine Argumentationsline mehr um die Mitglieder zu überzeugen (man braucht ja jetzt das Geld). Der 01.07. natürlich um noch mit der höheren JSZ zu werben.

3. Die Einmalzahlung von min. 1500€: Soll als Brücke dienen für die Nullrunde von 6 Monaten, sprich 250€p.M.


DerBoss

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« Antwort #2802 am: 25.02.2023 14:07 »
Jeder kann sich einen Streik leisten, denn er zahlt sich langfristig aus.

Kann mir jemand mal den Begriff "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte" erläutern?

Sehe ich es richtig, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter die Qualität der Arbeit definieren? Wenn nun jemand von dem Mittelwert abweicht hier sagte mal jemand 1/3 Unterhalb des Durchschnitts, dann würde seine Arbeit nicht mehr gemäß dem Vertragsverhältnis erbracht werden, richtig? Eine Abmahnung wäre dann eine Option des AG.

Was ist, wenn die Mitarbeiter insgesamt also alle, nur noch 2/3 leisten, ist dann der neue Mittelwert (2/3) und man könnte wieder 2/3 dessen, also 2/3 mal 2/3 = 0,44 oder 4/9, als unterste Ebene der neuen mittleren Art und Güte sehen? Die Mitarbeiter insgesamt sind also verantwortlich für die Bemessung der Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte?

Für die Erläuterung bin ich dankbar.

Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist eine solche, die der jeweilige Arbeitnehmer unter angemessener Anspannung seiner Kräfte erbringen kann. Sie kann also, je nach Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers im Vergleich zur Arbeit anderer Arbeitnehmer eine Spitzenleistung oder eine miserable Leistung sein.

Ich danke dir für deine Erläuterungen. Dann dürfte es aber recht schwierig sein einem Mitarbeiter nachzuweisen, das dieser nicht eine Leistung mittlerer Art und Güte bietet. Ist für uns als AN aber sicherlich auch ganz gut so.

SVAbackagain

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« Antwort #2803 am: 25.02.2023 14:22 »
Das ist einer arbeitsgerichtlichen Feststellung durchaus zugänglich. Unabhängig davon sollte man doch wohl seinen Vertrag erfüllen, auch wenn einem Vertragsbruch nicht nachgewiesen werden könnte.

Prüfer SH

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« Antwort #2804 am: 25.02.2023 16:38 »
Vielleicht hier mal noch eine Überlegung zum zukünftigen Abschluss:

1. Sockelbetrag: Ich bin Überzeug davon, dass es keinen Abschluss ohne Sockelbetrag geben wird. Mit einem Betrag von min. 200€ wird erreicht, dass einige Tabellenentgelte über die 3000€/Brutto steigen. Demzufolge, gehen ich mal von der LSK 1 aus, steht am Ende des Monats beim Auszahlungsbetrag bei vielen eine 2 vorne. Das macht im subjektiven Entfinden schon einiges aus.

2. Einmalige Erhöhung zum 01.07.: Statt die (vielleicht erzielten) 6% in zwei Tranchen einzuteilen gibt es direkt die gesamte Erhöhung. Eine Argumentationsline mehr um die Mitglieder zu überzeugen (man braucht ja jetzt das Geld). Der 01.07. natürlich um noch mit der höheren JSZ zu werben.

3. Die Einmalzahlung von min. 1500€: Soll als Brücke dienen für die Nullrunde von 6 Monaten, sprich 250€p.M.

Denke und hoffe ich auch. Es hieß hier zwar kürzlich, Sockelbeträge seien schlecht und von vielen mangels entsprechendem Intellekt nicht zu durchschauen. Warum weiß ich allerdings bis heute nicht. Wenn mich da jemand erhellen kann, bitte gerne.

Wie hoch werden deiner Meinung nach die jeweiligen Sockelbeträge?