Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802628 times)

Bob Kelso

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2940 am: 27.02.2023 13:52 »
Ich gebe Euch mal ein Beispiel, wie schwer ist für einige ist, noch im öD zu arbeiten.

Nehmen wir EG5+6 und abwärts - die arbeiten, die notwendig sind und man nicht ordentlich bezahlen möchte.
In diesen Bereichen kommen wir bei mehr oder weniger mit ca. 2000 netto raus.

Ist man hier Alleinverdiener mit Frau + Kind, lohnt es sich kaum noch für dieses Geld zu arbeiten. Geht die Frau arbeiten und das Kind wird in die Kita oder Krippe geschickt, sieht es natürlich anders aus - aber hat natürlich auch seinen Preis in der Lebensqualität.

Vom Bürgeramt bekommt man aktuell für eine 3-4 Zimmer Wohnung ca. 800-1200€ (zurzeit werden die KdU nicht geprüft - man könnte aktuell auch in einer Villa wohnen und das Amt würde es übernehmen).
Hinzu kommen nochmal ca. 1100-1400€ "Taschengeld" für die Familie hinzu. Dann sind wir schon über 2000€ und ohne 39h/Woche.
Bedeutet, dass man als Familienoberhaupt in diesem Bereich es sich nicht lohnt zu arbeiten.

Viele kombinieren diese Sozialleistungen mit Pflegegelder, welche man für ältere Angehörige bekommt, dadurch lässt das Bürgeramt aufgrund von Pflege einen in Ruhe und man bekommt je nach Pflegestufe nochmal Geld (bsp. Pflegestufe 2 - sehr einfach zu bekommen wenn jmd in Rente ist, vorallem in der Coronazeit, da telefonisch der Krankheitsgrad ermittelt wurde: 316€).

Insgesamt erhält die Familie (ohne Pflegetrick) nun über 2000€ ohne arbeiten zu müssen.  Wenn ich von Bekannten erzähle, was die seit Corona erhalten (zwar kassieren sie nun Bürgergeld, aber hier und da verdienen sie sich noch eine schwarze Nase und "pflegen" beide Großeltern), werden einige Führungskräfte neidisch. Da bleiben am Ende des Monats +4k übrig.

Es geht mir nicht um das hervorheben dieser Lebensart, jedoch zeigt dies, dass wir in einem System leben, in der der ein ehrliche Arbeiter (i.d.F. Alleinverdiener und Familie) unter einem bestimmten Grenzwert einfach nur der Dumme ist.

Wie kommst du darauf, wass man dauerhaft Bürgergeld erhält, ohne Gegenleistungen erbringen zu müssen?

....die Frau bzw. Partnerin kann doch auch arbeiten gehen. Warum soll die Steuerzahlergemeinschaft für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen, nur weil die (erwerbsfähige) Partnerin nicht arbeiten gehen möchte?
Warum müssen die Steuerzahler für MIo Familien aufkommen, in deren Gefüge niemand arbeitet; je arbeiten gehen werden wird, aufkommen.

Bob Kelso

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« Antwort #2941 am: 27.02.2023 13:56 »
Ich gebe Euch mal ein Beispiel, wie schwer ist für einige ist, noch im öD zu arbeiten.

Nehmen wir EG5+6 und abwärts - die arbeiten, die notwendig sind und man nicht ordentlich bezahlen möchte.
In diesen Bereichen kommen wir bei mehr oder weniger mit ca. 2000 netto raus.

Ist man hier Alleinverdiener mit Frau + Kind, lohnt es sich kaum noch für dieses Geld zu arbeiten. Geht die Frau arbeiten und das Kind wird in die Kita oder Krippe geschickt, sieht es natürlich anders aus - aber hat natürlich auch seinen Preis in der Lebensqualität.

Vom Bürgeramt bekommt man aktuell für eine 3-4 Zimmer Wohnung ca. 800-1200€ (zurzeit werden die KdU nicht geprüft - man könnte aktuell auch in einer Villa wohnen und das Amt würde es übernehmen).
Hinzu kommen nochmal ca. 1100-1400€ "Taschengeld" für die Familie hinzu. Dann sind wir schon über 2000€ und ohne 39h/Woche.
Bedeutet, dass man als Familienoberhaupt in diesem Bereich es sich nicht lohnt zu arbeiten.

Viele kombinieren diese Sozialleistungen mit Pflegegelder, welche man für ältere Angehörige bekommt, dadurch lässt das Bürgeramt aufgrund von Pflege einen in Ruhe und man bekommt je nach Pflegestufe nochmal Geld (bsp. Pflegestufe 2 - sehr einfach zu bekommen wenn jmd in Rente ist, vorallem in der Coronazeit, da telefonisch der Krankheitsgrad ermittelt wurde: 316€).

Insgesamt erhält die Familie (ohne Pflegetrick) nun über 2000€ ohne arbeiten zu müssen.  Wenn ich von Bekannten erzähle, was die seit Corona erhalten (zwar kassieren sie nun Bürgergeld, aber hier und da verdienen sie sich noch eine schwarze Nase und "pflegen" beide Großeltern), werden einige Führungskräfte neidisch. Da bleiben am Ende des Monats +4k übrig.

Es geht mir nicht um das hervorheben dieser Lebensart, jedoch zeigt dies, dass wir in einem System leben, in der der ein ehrliche Arbeiter (i.d.F. Alleinverdiener und Familie) unter einem bestimmten Grenzwert einfach nur der Dumme ist.

Wie kommst du darauf, wass man dauerhaft Bürgergeld erhält, ohne Gegenleistungen erbringen zu müssen?

Da dies erfolgreich praktiziert wird. Wir kennen die Familien, welche in der dritten Generation "vom Staat" leben! Und nicht gewillt sind, dies zu ändern; und auch die Ideologen dies reichlich unterstützen. 

Silentgalaxy

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« Antwort #2942 am: 27.02.2023 13:58 »
Was ist Gegenleistung? Einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, Kontoauszüge vorlegen. 1 Jahr Ruhe. Sanktionen gibt es, außer Meldeversäumnisse keine mehr. Das ist zu 98% Leistungsloses Einkommen.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber ich kenne das so, dass die Hilfebedürftigkeit regelmäßig nachzuweisen ist. Wer keine ausreichenden Arbeitsbemühungen darlegt, wäre insoweit nicht hilfebedürftig.

Ist passee. Mindestens seit 1. Jahr oder länger. Es gibt nur noch Meldeversäumnisse in Höhe von 10%. 100% Sanktionen gehören dank der Ampel zur Vergangenheit an. Im negativen Sinne. Wer es einmal reinschafft, kann sich erstmal zurücklehnen.

Bei Neuanträgen kann gar keine richtige Prüfung mehr stattfinden. Aufgrund der schieren Masse an neu Beziehern.

blanket

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« Antwort #2943 am: 27.02.2023 14:01 »
Weil ich damals gerade am Hausbau war. Da war mir ein Jobwechsel etwas zu risikoreich und zu viel in der Situation.

Organisator

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« Antwort #2944 am: 27.02.2023 14:24 »

Ist passee. Mindestens seit 1. Jahr oder länger. Es gibt nur noch Meldeversäumnisse in Höhe von 10%. 100% Sanktionen gehören dank der Ampel zur Vergangenheit an.

War das nicht nur für einen befristeten Zeitraum? und auch nur für die Kosten der Unterkunft?

Opa

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« Antwort #2945 am: 27.02.2023 14:28 »
Was ist Gegenleistung? Einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, Kontoauszüge vorlegen. 1 Jahr Ruhe. Sanktionen gibt es, außer Meldeversäumnisse keine mehr. Das ist zu 98% Leistungsloses Einkommen.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber ich kenne das so, dass die Hilfebedürftigkeit regelmäßig nachzuweisen ist. Wer keine ausreichenden Arbeitsbemühungen darlegt, wäre insoweit nicht hilfebedürftig.

Ist passee. Mindestens seit 1. Jahr oder länger. Es gibt nur noch Meldeversäumnisse in Höhe von 10%.
Nein, Organisator, du liegst nicht falsch.

Die §§ 31, 31a und 31b des SGB II in der aktuell gültigen Fassung sehen nach wie vor eine Minderung um bis zu 30% der Regelleistung vor, wenn sich jemand ohne wichtigen Grund weigert,
- Eigenbemühungen nachzuweisen,
- eine zumutbare Arbeit aufzunehmen,
- an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen
sowie wenn jemand
- sein Einkommen oder Vermögen absichtlich verringert, um Bürgergeld zu beziehen,
- sich unwirtschaftlich verhält
- eine Sperrzeit beim Alg bekommt oder
- einen Tatbestand erfüllt, der beim Alg eine Sperrzeit auslösen würde.

Organisator

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« Antwort #2946 am: 27.02.2023 14:35 »
Was ist Gegenleistung? Einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, Kontoauszüge vorlegen. 1 Jahr Ruhe. Sanktionen gibt es, außer Meldeversäumnisse keine mehr. Das ist zu 98% Leistungsloses Einkommen.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber ich kenne das so, dass die Hilfebedürftigkeit regelmäßig nachzuweisen ist. Wer keine ausreichenden Arbeitsbemühungen darlegt, wäre insoweit nicht hilfebedürftig.

Ist passee. Mindestens seit 1. Jahr oder länger. Es gibt nur noch Meldeversäumnisse in Höhe von 10%.
Nein, Organisator, du liegst nicht falsch.

Die §§ 31, 31a und 31b des SGB II in der aktuell gültigen Fassung sehen nach wie vor eine Minderung um bis zu 30% der Regelleistung vor, wenn sich jemand ohne wichtigen Grund weigert,
- Eigenbemühungen nachzuweisen,
- eine zumutbare Arbeit aufzunehmen,
- an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen
sowie wenn jemand
- sein Einkommen oder Vermögen absichtlich verringert, um Bürgergeld zu beziehen,
- sich unwirtschaftlich verhält
- eine Sperrzeit beim Alg bekommt oder
- einen Tatbestand erfüllt, der beim Alg eine Sperrzeit auslösen würde.

Danke, Opa. Das kenne ich, als Maßnahme bei erstmaligen Verstößen. Bei wiederholten Verstößen kenne ich die Einstellung der Leistung, im Sinne davon, dass die Hilfsbedürftigkeit nicht nachgewiesen ist. Ist dieses Mittel weiterhin vorhanden?

Opa

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« Antwort #2947 am: 27.02.2023 14:41 »
Nein, wiederholte Verstöße führen zu einer weiteren Sanktion.

Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung tritt dann ein, wenn erforderliche Nachweise nicht erbracht werden. Das hat sich seit 2005 nicht geändert.

Neu ist, dass die Sanktionshöhe auf maximal 30% der Regelleistung begrenzt ist, also ca. 150 Euro pro Monat.

Organisator

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« Antwort #2948 am: 27.02.2023 14:43 »
Nein, wiederholte Verstöße führen zu einer weiteren Sanktion.

Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung tritt dann ein, wenn erforderliche Nachweise nicht erbracht werden.

Danke!

Somit besteht dann wohl doch nicht so ohne weiteres die Wahl zwischen Bürgergeld oder arbeiten gehen.

Opa

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« Antwort #2949 am: 27.02.2023 14:55 »
Nicht auf legalem Weg.
Und dass jedes Jahr bis zu eine Million Menschen aus dem Leistungsbezug des Jobcenters in ein Arbeitsverhältnis wechseln*) zeigt, dass die klare Mehrheit der Leute das Arbeitsleben bevorzugt.

*) https://www.sgb2.info/DE/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlen-tool.html

brian

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« Antwort #2950 am: 27.02.2023 15:17 »
Waren alle zufrieden? Galube ich nicht. Spätestens wenn der Mann frewillig "tschüss" sagt oder stirbt, war die Frau sicher nicht mehr zufrieden so ganz ohne Einkommen und mangels BErufserfahrung Chance auf vernünftig bezahlten Job.

Organisator

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« Antwort #2951 am: 27.02.2023 15:18 »
Waren alle zufrieden? Galube ich nicht. Spätestens wenn der Mann frewillig "tschüss" sagt oder stirbt, war die Frau sicher nicht mehr zufrieden so ganz ohne Einkommen und mangels BErufserfahrung Chance auf vernünftig bezahlten Job.

Zufrieden über was?

Philipp

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« Antwort #2952 am: 27.02.2023 15:34 »
@XLS

Was hast du eigentlich an der Steuerzahlergemeinschaft gefressen, bzw. woher der Irrglaube, die Steuerzahlergemeinschaft hätte mit der gerechten Besoldung im öffentlichen Dienst nichts zu tun?
Dazu sind Steuergelder da !

Das ganze Geld landet eh wieder im lokalen Kreislauf - der Großteil davon als Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.)

blanket

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« Antwort #2953 am: 27.02.2023 15:50 »
Und man sollte bei den TVöd Verhandlungen nicht außer acht lassen (auch wenn es direkt damit nichts zu tun hat), dass Herr Lauterbach die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen möchte. Von der evtl. Erhöhung geht dann schonmal 1% direkt ab Juli in die Pflegeversicherung, davon bleibt also nichts übrig.

Opa

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« Antwort #2954 am: 27.02.2023 15:57 »
Die Rechnung musst du mir mal erklären, bei einer geplanten Erhöhung von 0,35 Prozentpunkten bei der PV.