Was ist Gegenleistung? Einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, Kontoauszüge vorlegen. 1 Jahr Ruhe. Sanktionen gibt es, außer Meldeversäumnisse keine mehr. Das ist zu 98% Leistungsloses Einkommen.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber ich kenne das so, dass die Hilfebedürftigkeit regelmäßig nachzuweisen ist. Wer keine ausreichenden Arbeitsbemühungen darlegt, wäre insoweit nicht hilfebedürftig.
Ist passee. Mindestens seit 1. Jahr oder länger. Es gibt nur noch Meldeversäumnisse in Höhe von 10%.
Nein, Organisator, du liegst nicht falsch.
Die §§ 31, 31a und 31b des SGB II in der aktuell gültigen Fassung sehen nach wie vor eine Minderung um bis zu 30% der Regelleistung vor, wenn sich jemand ohne wichtigen Grund weigert,
- Eigenbemühungen nachzuweisen,
- eine zumutbare Arbeit aufzunehmen,
- an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen
sowie wenn jemand
- sein Einkommen oder Vermögen absichtlich verringert, um Bürgergeld zu beziehen,
- sich unwirtschaftlich verhält
- eine Sperrzeit beim Alg bekommt oder
- einen Tatbestand erfüllt, der beim Alg eine Sperrzeit auslösen würde.