Jede Tarifanpassung gibt aber die Richtung für die Besoldungsanpassung vor.
Betonung liegt auf
jede auch die von IGM und Co.
Denn die Lohnentwicklung alle Beschäftigten ist ja bekanntermassen ein Prüfkriterium für die amtsangemessene Alimentation.
Unmittelbar war daher tatsächlich der falsche Begriff, aber es läuft am Ende beinahe auf das gleiche Ergebnis raus. Die Arbeitgeber/Dienstherren müssen dies ja bei den Tarifverhandlungen stark mitberücksichtigen, weil es ihren Handlungsspielraum extrem einschränkt.
Jain, nur die AGs, die auch Beamte beschäftigen.
Und selbst wenn wir 5 Nullrunden bei den TVöD hätten, dann müssten die Beamtenbesoldung erhöht werden.
Wenn die anderen Prüfkriterien anschlagen!
Es kann sich ja gerne mal jemand die Arbeit machen, und alle Tariferhöhungen (z.B. seit Einführung TV-L 2006) und alle Besoldungspassungen der Landesbeamten in einer Tabelle aufzulisten. Dann könnte man sehen, dass Tarifergebnisse meist inhaltsgleich und aber nicht immer zeitgleich übertragen wurden.
Kann man auch beim BVerG nachlesen.
Selbst wenn es hier summa summarum am Ende vielleicht zu einer 80-90% Korrelation kommt, ist das meiner bescheidenen Meinung nach ein ausreichender Beleg für meine These.
Welche These, das Tarifentwicklung und Beamtenbesoldung inzwischen korreliert?
Nun, dass ist doch genau das was man beim BVerG nachlesen kann.
Also nicht besonders erhellend.
Im Gegenteil, durch Abschaffung des BAT sind viele beamtenähnliche Vorteile im Tarifbereich gestrichen worden.
Da hast du Recht.
"VBL" geringer als vorher.
Absicherung bei Krankheit geringer als vorher.
und sonst?