Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 801993 times)

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #315 am: 07.01.2023 08:48 »
Jede Tarifanpassung gibt aber die Richtung für die Besoldungsanpassung vor. Unmittelbar war daher tatsächlich der falsche Begriff, aber es läuft am Ende beinahe auf das gleiche Ergebnis raus. Die Arbeitgeber/Dienstherren müssen dies ja bei den Tarifverhandlungen stark mitberücksichtigen, weil es ihren Handlungsspielraum extrem einschränkt.

Es kann sich ja gerne mal jemand die Arbeit machen, und alle Tariferhöhungen (z.B. seit Einführung TV-L 2006) und alle Besoldungspassungen der Landesbeamten in einer Tabelle aufzulisten. Dann könnte man sehen, dass Tarifergebnisse meist inhaltsgleich und aber nicht immer zeitgleich übertragen wurden. Selbst wenn es hier summa summarum am Ende vielleicht zu einer 80-90% Korrelation kommt, ist das meiner bescheidenen Meinung nach ein ausreichender Beleg für meine These.

Wenn es nicht so wäre, hätten sich ja über diese lange Zeit Angestelltenverhältnisse deutlich attraktiver als Beamtenverhältnisse entwickeln müssen, dies ist aber spätestens durch Abschaffung des BAT mit Sicherheit nicht der Fall gewesen. Im Gegenteil, durch Abschaffung des BAT sind viele beamtenähnliche Vorteile im Tarifbereich gestrichen worden.
« Last Edit: 07.01.2023 09:01 von Tagelöhner »

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #316 am: 07.01.2023 09:32 »
Es mutet einfach absolut absurd an, wenn man derartige Schlagzeilen liest. Die Interessenvertretung von Beamten droht mit Flächenstreiks und verteidigt die Aufrechterhaltung des Beamtenverhältnisses aber damit, dass Beamte ja zur Erfüllung der wichtigen hoheitlichen Aufgaben nicht streiken dürfen.  ::) ;D

https://www.welt.de/wirtschaft/article243077673/Beamtenbund-droht-mit-Flaechenstreiks-im-oeffentlichen-Dienst.html

Das klingt so als ob hohe Beamtenvertreter Tarifbeschäftigte als stupide Streikmasse und Druckmittel zum eigenen Vorteil ausnutzen, man könnte sie überspitzt formuliert schon beinahe als "nützliche Idioten" sehen.  >:(

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #317 am: 07.01.2023 10:30 »
Jede Tarifanpassung gibt aber die Richtung für die Besoldungsanpassung vor.
Betonung liegt auf jede auch die von IGM und Co.
Denn die Lohnentwicklung alle Beschäftigten ist ja bekanntermassen ein Prüfkriterium für die amtsangemessene Alimentation.
Zitat
Unmittelbar war daher tatsächlich der falsche Begriff, aber es läuft am Ende beinahe auf das gleiche Ergebnis raus. Die Arbeitgeber/Dienstherren müssen dies ja bei den Tarifverhandlungen stark mitberücksichtigen, weil es ihren Handlungsspielraum extrem einschränkt.
Jain, nur die AGs, die auch Beamte beschäftigen. :(
Und selbst wenn wir 5 Nullrunden bei den TVöD hätten, dann müssten die Beamtenbesoldung erhöht werden.
Wenn die anderen Prüfkriterien anschlagen!

Zitat
Es kann sich ja gerne mal jemand die Arbeit machen, und alle Tariferhöhungen (z.B. seit Einführung TV-L 2006) und alle Besoldungspassungen der Landesbeamten in einer Tabelle aufzulisten. Dann könnte man sehen, dass Tarifergebnisse meist inhaltsgleich und aber nicht immer zeitgleich übertragen wurden.
Kann man auch beim BVerG nachlesen.
Zitat
Selbst wenn es hier summa summarum am Ende vielleicht zu einer 80-90% Korrelation kommt, ist das meiner bescheidenen Meinung nach ein ausreichender Beleg für meine These.
Welche These, das Tarifentwicklung und Beamtenbesoldung inzwischen korreliert?
Nun, dass ist doch genau das was man beim BVerG nachlesen kann.
Also nicht besonders erhellend.

Zitat
Im Gegenteil, durch Abschaffung des BAT sind viele beamtenähnliche Vorteile im Tarifbereich gestrichen worden.
Da hast du Recht.

"VBL" geringer als vorher.
Absicherung bei Krankheit geringer als vorher.

und sonst?

Tagelöhner

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« Antwort #318 am: 07.01.2023 10:39 »
Meines Wissens nach längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (meines Wissens nach 6 Monate statt 6 Wochen), ebenfalls Karnickelprämien für Kinder. Darf gerne ergänzt werden...

BAT

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« Antwort #319 am: 07.01.2023 11:18 »
Meines Wissens nach längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (meines Wissens nach 6 Monate statt 6 Wochen), ebenfalls Karnickelprämien für Kinder. Darf gerne ergänzt werden...

Beihilfeanspruch.

WasDennNun

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« Antwort #320 am: 07.01.2023 11:28 »
Und 2 "Waschtage" pro Jahr, obwohl die schon zur BAT Zeiten gekürzt wurden.

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #321 am: 07.01.2023 11:34 »
Bin mir auch nicht mehr ganz sicher, wann das geändert wurde. Aber wir hatten sogar drei Tage mehr frei, Hausregelung, 38,5 Stunden-Woche, ewige Entgeltfortzahlung, Beihilfe, etc.

Vor allem aber Stufen nach Lebensalter!!!

Edit: aber auch zu Beginn nur 26 Urlaubstage, das gehört auch zur Wahrheit dazu.
« Last Edit: 07.01.2023 11:45 von BAT »

Brownyy

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« Antwort #322 am: 07.01.2023 15:06 »
Als Nichtgewerkschafter ist es sicherlich parasitäres Nutzen von Verhandlungsergebnissen anderer. Man darf doch nicht nur auf die Höhe des Gehalts abstellen, sondern auch auf alle anderen Regelungen zum Wohl der AN. Da kann mir keiner sagen, dass er dies mit 20 oder 25 besser selbst aushandeln kann.

Aber: warum sollte man eintreten? Es fehlt doch völlig an der Akquise der Gewerkschaften. In über 30 Jahren öD ist noch NIE ein Gewerkschafter an mich rangetreten. In über 30 Betriebsfesten hat sich ein oder zweimal ein Gewerkschaft zur Ansprache gefunden und diese waren miserabel.

Problem sehe ich auch eher da, wo man im öffentlichen Dienst in den Personalabteilungen den Arbeitsvertrag unterschreibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.

Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand an der Stelle sagt "Ich bin nicht in der Gewerkschaft und möchte nicht, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.".
Die Möglichkeit steht gar nicht zur Auswahl.

Also sind alle Nicht-Gewerkschaftsmitglieder automatisch den Verhandlungsergebnissen unterworfen.

Die Wahl haben eigentlich nur Leute, die nicht in das Entgelttabellenkonstrukt reinpassen, weil sie eine monatliche Bezahlung über E15S6/E16S6 erhalten (ohne Zulagen). Das gibt es im öD durchaus, die "AT-Beschäftigten"

Es gibt eine EG16?

TVWaldschrat

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« Antwort #323 am: 07.01.2023 16:52 »
Vor allem aber Stufen nach Lebensalter!!!

Ist das gut? Das klingt nicht gut.

TVWaldschrat

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« Antwort #324 am: 07.01.2023 16:53 »
Als Nichtgewerkschafter ist es sicherlich parasitäres Nutzen von Verhandlungsergebnissen anderer. Man darf doch nicht nur auf die Höhe des Gehalts abstellen, sondern auch auf alle anderen Regelungen zum Wohl der AN. Da kann mir keiner sagen, dass er dies mit 20 oder 25 besser selbst aushandeln kann.

Aber: warum sollte man eintreten? Es fehlt doch völlig an der Akquise der Gewerkschaften. In über 30 Jahren öD ist noch NIE ein Gewerkschafter an mich rangetreten. In über 30 Betriebsfesten hat sich ein oder zweimal ein Gewerkschaft zur Ansprache gefunden und diese waren miserabel.

Problem sehe ich auch eher da, wo man im öffentlichen Dienst in den Personalabteilungen den Arbeitsvertrag unterschreibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.

Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand an der Stelle sagt "Ich bin nicht in der Gewerkschaft und möchte nicht, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.".
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Also sind alle Nicht-Gewerkschaftsmitglieder automatisch den Verhandlungsergebnissen unterworfen.

Die Wahl haben eigentlich nur Leute, die nicht in das Entgelttabellenkonstrukt reinpassen, weil sie eine monatliche Bezahlung über E15S6/E16S6 erhalten (ohne Zulagen). Das gibt es im öD durchaus, die "AT-Beschäftigten"

Es gibt eine EG16?

Im TV-H, seit der letzten Tarifrunde, ja. Der TV-H ist ein Fork des TV-L

E15TVL

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« Antwort #325 am: 07.01.2023 17:19 »
Bekommt diese E16 auch Tarifmerkmale oder ist die zum Überleiten da?

E15TVL

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« Antwort #326 am: 07.01.2023 17:40 »
Bekommt diese E16 auch Tarifmerkmale oder ist die zum Überleiten da?
Meinte natürlich Tätigkeitsmerkmale. Gibt es da welche?

TVWaldschrat

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« Antwort #327 am: 07.01.2023 17:49 »
Mir sind keine Tätigkeitsmerkmale oder Fälle einer Eingruppierung in E16 bekannt. Meines Wissens nach, ist es bisher nur eine Überleitungsgruppe für E15Ü.

Man könnte die EG also E15Ü Minus nennen.


Ich könnte mir vorstellen, dass zur nächsten Tarifrunde Tätigkeitsmerkmale festgelegt werden. Für Abteilungsleiter von IT- und Ingenieursgruppen etc... aber das ist Spekulation

Britta2

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« Antwort #328 am: 08.01.2023 10:01 »
Dürfen  BEAMTE  eigentlich streiken? Ich halte diese Drohung für nen schlechten Witz. Null Wirkung weil heiße Luft.
(Kopfkino:   Rathäuser schließen und Bürgermeister machen mit  ...)

Fireball08

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #329 am: 08.01.2023 10:35 »
Tun die das nicht schon in den Ämtern  ;D  ?