Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 791092 times)

waaaarek

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3165 am: 03.03.2023 08:52 »
Mal eine Frage an eventuell anwesende Verdi-Mitglieder: Würdet ihr einem Ergebnis ähnlich dem letzten Zustimmen? Oder würdet ihr dann dagegenstimmen?

Was für eine dämliche Frage. Das Angebot der AG ist jetzt schon besser als das letzte verhandelte Ergebnis.

Kann man m. E. garnicht miteinander vergleichen, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen.

Also NEIN.

Forschung4u

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« Antwort #3166 am: 03.03.2023 08:55 »
Mal eine Frage an eventuell anwesende Verdi-Mitglieder: Würdet ihr einem Ergebnis ähnlich dem letzten Zustimmen? Oder würdet ihr dann dagegenstimmen?

Was für eine dämliche Frage. Das Angebot der AG ist jetzt schon besser als das letzte verhandelte Ergebnis.

Kann man m. E. garnicht miteinander vergleichen, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen.

Also NEIN.

Gut, dann anders formuliert: Würdet ihr dafürstimmen, wenn das Ergebnis sich nicht wesentlich vom jetzigen Arbeitgeberangebot unterscheidet? Bzw. was müsste als Bedingung für eine zustimmung rausspringen?

Britta2

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« Antwort #3167 am: 03.03.2023 09:00 »
Was für eine Frage? "Forschung4you" - ist das eine Meinungsforschung?
Die Vorschläge sind hier bereits über Monate gelistet worden. Einfach mal zurück scrollen und abschreiben.

Emmi87

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« Antwort #3168 am: 03.03.2023 09:05 »
Der Wert der Verbindlichkeiten aus einer Immobilienfinanzierung sinkt durch die Inflation. Die persönliche finanzielle Belastung durch die Verbindlichkeiten sinkt mindestens um den Prozentsatz der Entgeltsteigerungen.

Wer zwischen 2014 und 2020 einen Kreditvertrag mit langer Zinsbindung abgeschlossen hat, macht mittlerweile sogar Gewinn, wenn er seine Tilgung auf das vertragliche Minimum reduziert, die eingesparten Raten auf einem guten Tagesgeldkonto parkt und z.B. einmal jährlich auf ein Festgeldkonto umschichtet.

Die Sondertilgung macht dann keinen Sinn mehr da die Tagesgeldzinsen mittlerweile höher sind als der Darlehenszins

BAT

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« Antwort #3169 am: 03.03.2023 09:10 »
Sondertilgungen sind aber im Regelfall ein Instrument der Flexibilisierung. Wenn ich also z. B. 1000 € Rate zahlen möchte, wäre ich dumm 1000 € zu vereinbaren. Dann besser 750 € und die 250 € durch die Sondertilgung abdecken, da ist man halt flexibler, wenn mal was ist.

Mithin sind Sondertilgungen im Regelfall nicht das, wonach es sich anhört.  ;)

MrRossi

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« Antwort #3170 am: 03.03.2023 09:13 »
Mal eine Frage an eventuell anwesende Verdi-Mitglieder: Würdet ihr einem Ergebnis ähnlich dem letzten Zustimmen? Oder würdet ihr dann dagegenstimmen?

Was für eine dämliche Frage. Das Angebot der AG ist jetzt schon besser als das letzte verhandelte Ergebnis.

Kann man m. E. garnicht miteinander vergleichen, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen.

Also NEIN.

Gut, dann anders formuliert: Würdet ihr dafürstimmen, wenn das Ergebnis sich nicht wesentlich vom jetzigen Arbeitgeberangebot unterscheidet? Bzw. was müsste als Bedingung für eine zustimmung rausspringen?
Bei solch einem Ergebnis wäre die Gewerkschaft bei allen mir bisher begegneten Mitgliedern, inklusive mir, dann doch Vergangenheit.

Hier passt die Höhe und die Laufzeit als auch Laufzeitbeginn überhaupt nicht. Künstlich wird die jährliche Entgeltsteigerung durch lange Laufzeiten und späten Laufzeitbeginn noch zusätzlich reduziert.

Kühlschrank

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« Antwort #3171 am: 03.03.2023 09:23 »
Mal eine Frage an eventuell anwesende Verdi-Mitglieder: Würdet ihr einem Ergebnis ähnlich dem letzten Zustimmen? Oder würdet ihr dann dagegenstimmen?

Was für eine dämliche Frage. Das Angebot der AG ist jetzt schon besser als das letzte verhandelte Ergebnis.

Kann man m. E. garnicht miteinander vergleichen, da völlig unterschiedliche Voraussetzungen.

Also NEIN.

Gut, dann anders formuliert: Würdet ihr dafürstimmen, wenn das Ergebnis sich nicht wesentlich vom jetzigen Arbeitgeberangebot unterscheidet? Bzw. was müsste als Bedingung für eine zustimmung rausspringen?

Es war ein erstes Angebot der AG-Seite. Das ist immer bescheiden im Vergleich zur Forderung und bei weiteren Verhandlungen wird sich dann angenähert, wobei ein weiteres oder weitere Angebot(e) dann immer noch bescheiden sind. Um deine anders formulierte Frage einfach zu beantworten: NEIN.

FearOfTheDuck

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« Antwort #3172 am: 03.03.2023 09:30 »
Die Frage müsste eher lauten: Auf Grundlage des bisherigen Angebotes: Was ist die unterste Schmerzgrenze, die jetzt noch ausverhandelt werden muss, damit die Verdi-Mitglieder zustimmen können?

Cico1901

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« Antwort #3173 am: 03.03.2023 09:40 »
Heute im Morgenmagazin wurde auch nochmal der Streik thematisiert.

Aber auch hier wurde als Grund nur genannt "AN fordern 10,5% und mindestens 500 €" vs. "AG bietet 5% + 2.500 € Einmalzahlung". Da könnte man ja meinen, man liegt gar nicht sooo weit auseinander.

Finde das echt etwas schwach, dass Laufzeit (12 Monate vs. 27 Monate) und Startzeitpunkt (01.01.23 vs. 01.10.23) als ebenfalls wesentliche Unterschiede überhaupt nicht thematisiert werden in den Medien.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #3174 am: 03.03.2023 09:57 »
Heute im Morgenmagazin wurde auch nochmal der Streik thematisiert.

Aber auch hier wurde als Grund nur genannt "AN fordern 10,5% und mindestens 500 €" vs. "AG bietet 5% + 2.500 € Einmalzahlung". Da könnte man ja meinen, man liegt gar nicht sooo weit auseinander.

Finde das echt etwas schwach, dass Laufzeit (12 Monate vs. 27 Monate) und Startzeitpunkt (01.01.23 vs. 01.10.23) als ebenfalls wesentliche Unterschiede überhaupt nicht thematisiert werden in den Medien.

Nicht zu vergessen das "unsoziale" Angebot Angleichung der JSZ ab E9 ................

TrexLittleArms

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« Antwort #3175 am: 03.03.2023 10:07 »
Heute im Morgenmagazin wurde auch nochmal der Streik thematisiert.

Aber auch hier wurde als Grund nur genannt "AN fordern 10,5% und mindestens 500 €" vs. "AG bietet 5% + 2.500 € Einmalzahlung". Da könnte man ja meinen, man liegt gar nicht sooo weit auseinander.

Finde das echt etwas schwach, dass Laufzeit (12 Monate vs. 27 Monate) und Startzeitpunkt (01.01.23 vs. 01.10.23) als ebenfalls wesentliche Unterschiede überhaupt nicht thematisiert werden in den Medien.



Nicht zu vergessen das "unsoziale" Angebot Angleichung der JSZ ab E9 ................

Was ist bitte an der Angleichung der JSZ ab E9a unsozial?

Herbert Meyer

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« Antwort #3176 am: 03.03.2023 10:10 »

Wer auf dem Land ein Haus hat, womöglich ohne Kreditbelastung oder in der Niedrigzinsphase erworben, hat keine höheren Wohnkosten als der Mieter einer Mietwohnung in Ballungsräumen. Laufende Immobilienfinanzierungen sind von der Inflation in der Zinsbindungsphase nicht betroffen. Eher steigt die eigene Immobilie an Wert, die Finanzierung bleibt gleich.

Mir ging es um die Wohnkosten von Immobilien auf dem Land und deren prozentualen Anstieg. Die Masse dürfte abbezahlt sein oder mit Niedrigzinsen finanziert. Die "Kaltmiete" liegt also öfters bei Null oder weniger als 100  €. Da nach Destatis die Wohnkosten aus den Zinsen plus Strom, Gas, Wasser bestehen, wird die Inflation bei so einigen Landbewohner bei 100 oder 200 Prozent liegen.

Richtig lustig wird es, wenn die Immobilienbesitzer in den ostdeutschen Niedriglohngebieten mit der sich immer weiter konkretisierenden Wärmepumpenpflicht konfrontiert werden. Schön 200.0000 bis 300.000 Euro für Sanierungskosten mit 4 Prozent aufnehmen, sofern aufgrund des Alters überhaupt noch Kreditwürdigkeit besteht. Wir steuern vom besten Deutschland aller Zeiten auf das allerbeste Deutschland aller Zeiten zu.

BAT

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« Antwort #3177 am: 03.03.2023 10:15 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so durchkommt. Jedoch wäre eine klare Entscheidung hierzu dringend notwendig.

modesty

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« Antwort #3178 am: 03.03.2023 10:16 »
Heute im Morgenmagazin wurde auch nochmal der Streik thematisiert.

Aber auch hier wurde als Grund nur genannt "AN fordern 10,5% und mindestens 500 €" vs. "AG bietet 5% + 2.500 € Einmalzahlung". Da könnte man ja meinen, man liegt gar nicht sooo weit auseinander.

Finde das echt etwas schwach, dass Laufzeit (12 Monate vs. 27 Monate) und Startzeitpunkt (01.01.23 vs. 01.10.23) als ebenfalls wesentliche Unterschiede überhaupt nicht thematisiert werden in den Medien.

Spielts eine Rolle? Die Zustimmung der Öffentlichkeit hat man sich m.E. mit dem Schulterschluss mit Fridays for Schulschwänzern und Klimaklebern ohnehin verspielt.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #3179 am: 03.03.2023 10:31 »
Heute im Morgenmagazin wurde auch nochmal der Streik thematisiert.

Aber auch hier wurde als Grund nur genannt "AN fordern 10,5% und mindestens 500 €" vs. "AG bietet 5% + 2.500 € Einmalzahlung". Da könnte man ja meinen, man liegt gar nicht sooo weit auseinander.

Finde das echt etwas schwach, dass Laufzeit (12 Monate vs. 27 Monate) und Startzeitpunkt (01.01.23 vs. 01.10.23) als ebenfalls wesentliche Unterschiede überhaupt nicht thematisiert werden in den Medien.



Nicht zu vergessen das "unsoziale" Angebot Angleichung der JSZ ab E9 ................

Was ist bitte an der Angleichung der JSZ ab E9a unsozial?

Diese Frage sollten Sie doch dem lieben Verdi Chef stellen und nicht mir.
Werrnecke bezeichnet die Angleichung als unsozial.