Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 804703 times)

BAT

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3375 am: 06.03.2023 15:08 »
Eine, wie hier zitierte, Busfahrerin kam im ZDF-Länderspiegel zu Wort. Nach ihrer Aussage hat sie 2.600 € brutto und inklusive Zulagen 2.200 € netto. Das ist nicht viel weniger als ich in E10/6, allerdings mit 34 Stunden und LSK 1. ;)


Keeper83

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« Antwort #3376 am: 06.03.2023 15:10 »
Wie nach 3-4 Posts das Thema "Pflegenotstand" und die Tarifverhandlungen diesbezüglich einfach sang und klanglos in der Versenkung verschwinden aber dafür sich über zig Seiten ständig angefeindet und über Sinn und Unsinn des Gehalts von Busfahrern ausgelassen wird.....

Da habe ich mich wohl tatsächlich völlig umsonst hier angemeldet und werde ab sofort wieder einfach nur still hier weiterlesen und mich über manche Kommentare köstlich amüsieren und auch manchmal einfach nur den Kopf schütteln....

Was hast du denn mit deiner Anmeldung erreichen wollen? Das man dir den Bauch pinselt ob deiner beruflichen Passion.

Lass dich doch auf die Diskussion ein und überzeuge mich, warum es sinnoll ist Arbeitgeberprobleme zu den eigenen zu machen und welchen positiven Effekt das auf die Arbeitsbedingungen haben soll.

Dies machen Sie doch in der vertraglichen Arbeitszeit. Soweit es hierfür keine Zulage oder Höhergruppierung gibt, aus welcher Motivation heraus tun Sie dies? Haben Sie eine solche Zulage mal angefragt?


Zum anderen weil ich es sehr wichtig empfinde, dass die Auszubildenden eine kompetente und gute Anleitung erhalten. Wo kämen wir denn hin, wenn aus Protest diese niemand mehr machen wollen würde? Wir stünden noch schlechter da als es eh schon der Fall ist -> daher: ich mache das aus meiner intrinsischen Motivation heraus :-)


Falsch. Leute wie du sind Teil des Problems und sorgen dafür dass "wir" schlechter dastehen.

Warum sollte ein AG etwas ändern wenn er auch Menschen findet die sich seine Probleme zu eigen machen und diese aus  "intrinsischer Motivation" heraus lösen. Ist doch ideal.

Philipp

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« Antwort #3377 am: 06.03.2023 15:12 »
Zulagen gibt's in der Regel für die Dienste die eigentlich niemand machen will - deswegen Zulagen.

Bei Busfahrern dann Arbeitszeiten Nachts, Abends, früh morgens usw.

Das sollte man nicht in den normalen Lohn einrechnen. Spätestens wer Familie hat kann bestimmte Dienste nicht mehr ausführen.

Aber auch beim Busfahrer wird gesagt "Dann mach was was mehr Geld bringt".
Das funktioniert nur solange wie jemand anderes bereit ist für den geringen Lohn zu arbeiten - ansonsten fährt niemand mehr den Bus.

SimsiBumbu

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« Antwort #3378 am: 06.03.2023 15:12 »
Die Mittelschicht beginnt Alleinstehenden bei 2000€ / Monat brutto, dann passt das doch.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/_processed_/4/7/csm_289530941ID1315-OECD-PG1_1c5e711d2d.jpg

Da der Mindestlohn nun 12€ beträgt und 160h wohl etwa "Vollzeit" sind und nach Adam Ries 12x160 = 1.920 sind, ist das per Definition die untere Einkommensgrenze. Unterschicht soll also zwischen 1920 und 2000 € liegen... na dann ... =B-)

Ich denke hierbei handelt es sich um Netto- und nicht Bruttobeträge. Der Mindestlohn entspricht in LSK1 auch etwa den 1.500 Euro netto. Mit 4.000 € Bruttoverdienst, was etwa dem Mediangehalt entspricht, wird man kaum in der Oberen Einkommensschicht liegen.

Johann

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« Antwort #3379 am: 06.03.2023 15:27 »
Die Mittelschicht beginnt Alleinstehenden bei 2000€ / Monat brutto, dann passt das doch.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/_processed_/4/7/csm_289530941ID1315-OECD-PG1_1c5e711d2d.jpg

Da der Mindestlohn nun 12€ beträgt und 160h wohl etwa "Vollzeit" sind und nach Adam Ries 12x160 = 1.920 sind, ist das per Definition die untere Einkommensgrenze. Unterschicht soll also zwischen 1920 und 2000 € liegen... na dann ... =B-)

Ich gehe immer von 40h Vollzeit aus. 160h im Monat haben wir höchstens im Februar. Mit 172h lässt sichs leichter rechnen und so kommt man auf ein Mindestbrutto von 2080€ in Vollzeit.

SimsiBumbu

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« Antwort #3380 am: 06.03.2023 15:32 »
Die Mittelschicht beginnt Alleinstehenden bei 2000€ / Monat brutto, dann passt das doch.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/_processed_/4/7/csm_289530941ID1315-OECD-PG1_1c5e711d2d.jpg

Da der Mindestlohn nun 12€ beträgt und 160h wohl etwa "Vollzeit" sind und nach Adam Ries 12x160 = 1.920 sind, ist das per Definition die untere Einkommensgrenze. Unterschicht soll also zwischen 1920 und 2000 € liegen... na dann ... =B-)

Ich gehe immer von 40h Vollzeit aus. 160h im Monat haben wir höchstens im Februar. Mit 172h lässt sichs leichter rechnen und so kommt man auf ein Mindestbrutto von 2080€ in Vollzeit.

In der zitierten Studie geht es um das verfügbare Einkommen. Also um das Einkommen das für privaten Konsum zur Verfügung steht und nicht um den Bruttoverdienst.

Jockel

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« Antwort #3381 am: 06.03.2023 15:57 »
Die Mittelschicht beginnt Alleinstehenden bei 2000€ / Monat brutto, dann passt das doch.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/_processed_/4/7/csm_289530941ID1315-OECD-PG1_1c5e711d2d.jpg

Da der Mindestlohn nun 12€ beträgt und 160h wohl etwa "Vollzeit" sind und nach Adam Ries 12x160 = 1.920 sind, ist das per Definition die untere Einkommensgrenze. Unterschicht soll also zwischen 1920 und 2000 € liegen... na dann ... =B-)

Ich gehe immer von 40h Vollzeit aus. 160h im Monat haben wir höchstens im Februar. Mit 172h lässt sichs leichter rechnen und so kommt man auf ein Mindestbrutto von 2080€ in Vollzeit.

In der zitierten Studie geht es um das verfügbare Einkommen. Also um das Einkommen das für privaten Konsum zur Verfügung steht und nicht um den Bruttoverdienst.

Ich kann mit diesen ganzen Studien nichts anfangen. Wer hat denn 2.000 Euro für Konsum ? pro Kopf ?? Quatsch. Der Anspruch des Staates, eine Familie zu ersetzen, ist das Problem. Wenn ich hingehe und verlange, das defacto jeder Single soviel Einkommen hat, dass er leben kann wie ein Paar mit 2 Einkommen, dann ist das ein unlösbarer Zielkonflikt, da das Paar ja dann (fast) das doppelte haben muss. Denklogisch. Bei weniger Kosten, weil Synergien beim Wohnen z.B. Paar muss jetzt nicht zwangsläufig sexuell sein. Mindestlohn ist aktuell 1500 netto bei Stkl1 und Vollzeit. 2x = 3000 Euro. Davon müsste jeder und jede angemessen leben können. Alleine ist natürlich Mist, aber ist auch eine Entscheidung.

Wdd3

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« Antwort #3382 am: 06.03.2023 16:42 »
Eine, wie hier zitierte, Busfahrerin kam im ZDF-Länderspiegel zu Wort. Nach ihrer Aussage hat sie 2.600 € brutto und inklusive Zulagen 2.200 € netto. Das ist nicht viel weniger als ich in E10/6, allerdings mit 34 Stunden und LSK 1. ;)

Wenn du in Vollzeit eine 38,5 Std. Woche hast sind 34 Stunden ca. 88%?
Dann sagt der Rechner auf dieser Seite das du 2667€ netto bekommst. Das sind über 20% mehr als 2200€.
Das ist dann schon viel weniger.

Wdd3

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« Antwort #3383 am: 06.03.2023 16:51 »
Die Mittelschicht beginnt Alleinstehenden bei 2000€ / Monat brutto, dann passt das doch.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/_processed_/4/7/csm_289530941ID1315-OECD-PG1_1c5e711d2d.jpg

Das verfügbare monatliche einkommen ist nicht der Bruttolohn.

blanket

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« Antwort #3384 am: 06.03.2023 17:33 »
Die Diskussionen sind alle schön und gut,
aber was doch alle eint, egal welcher Beruf, dass man in diesen Zeuten und den letzten schwachen Abschlüssen endlich eine großen Schluck aus der Flasche braucht.

BAT

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« Antwort #3385 am: 06.03.2023 17:47 »

Wenn du in Vollzeit eine 38,5 Std. Woche hast sind 34 Stunden ca. 88%?
Dann sagt der Rechner auf dieser Seite das du 2667€ netto bekommst. Das sind über 20% mehr als 2200€.
Das ist dann schon viel weniger.

39 Stunden und Netto sind es 2.570 €, hkk.

Wdd3

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« Antwort #3386 am: 06.03.2023 18:04 »
Also hast du netto beinahe das gleiche was die Busfahrerin brutto verdient. Das ist schon deutlich mehr.
Noch dazu verzichtest du freiwillig auf dein Vollzeit-Gehalt.
Wenn ich nur halbe Tage arbeite sage ich nicht dass eine E5 ungefähr das gleiche verdient wie ich...

BAT

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« Antwort #3387 am: 06.03.2023 18:09 »
Nein, ich denke die Unterschiede müssten größer sein, auch unter der Einberechnung der Lohnsteuersystematik. Ist ja immerhin E5 vs. E10.

Ich komme da ja selbst her, von BAT VIII, etc. - da lohnt sich der "Aufstieg" nicht wirklich. Sieben Entgeltgruppen höher und dann so ein Pipi-Unterschied?

Wobei ich einem Busfahrer mehr Geld zukommen lassen würde. Geht nur um die Entgeltgruppe.

Bastel

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« Antwort #3388 am: 06.03.2023 18:20 »
Da hat sich das Studium ja gelohnt...

Wdd3

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« Antwort #3389 am: 06.03.2023 18:34 »
Nein, ich denke die Unterschiede müssten größer sein, auch unter der Einberechnung der Lohnsteuersystematik. Ist ja immerhin E5 vs. E10.

Ich komme da ja selbst her, von BAT VIII, etc. - da lohnt sich der "Aufstieg" nicht wirklich. Sieben Entgeltgruppen höher und dann so ein Pipi-Unterschied?

Wobei ich einem Busfahrer mehr Geld zukommen lassen würde. Geht nur um die Entgeltgruppe.

Da gebe ich dir recht. Gerade in der S6 zu verharren ist wenig motivierend und jedes Jahr auf 3% hoffen und dann nur 1,5% bekommen....Aber man kann zusätzliche Verantwortung übernehmen. Ich bin in 12 Jahren TVöD nach und nach 6 EG´s höher gekommen. Das macht finanziell schon Spaß. :)