Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 791209 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3945 am: 15.03.2023 07:07 »
Also heute 2100€ sind für mich mehr Geld als 21x100€
Warum so Aufwändig stückeln.

brian

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« Antwort #3946 am: 15.03.2023 07:14 »
Beim Zappen gestern Abend ... auf n-TV wurde das Ergebis einer "repräsentativen Meinungsumfrage Deutschland" zu den aktuellen Verdiforderungen angezeigt "die Masse ist mit ab 5 - xx% einverstanden, die Wenigsten unterstützen eine Forderung von 10,5%" --- Propaganda - läuft ...

Propaganda für was? Es ist ja wohl jedem klar, dass 10,5 Prozent nicht durchgehen. Forderungen sind immer erstmal hoch, um Puffer für Verhandlungen zu haben. Hat jemals eine Gewerkschaft schon ihre erste Forderung erhalten? DAs bezweifele ich nicht.

owl

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« Antwort #3947 am: 15.03.2023 08:07 »

Bleibt trotzdem Quatsch. Ich wage die Behauptung, dass meine Führungskräfte in E 9b, E 10 und E 11 sicherlich nicht in Luxus schwelgen. Für die ist die Inflation genauso zu spüren, wie für die Sachbearbeiter mit E 9a oder Mitarbeiter mit E 5.

Führungskräfte in E9 ...
E9 bekommt ein besserer Hausmeister (also mit BMZ und Vorarbeiterzulage).
E9b bekommen Leiter von Kassenstellen
E10 - E11 gibts in der Verwaltung...

Führungsverantwortung kann man das nicht nennen. Nur weil einer ein Abteilungsleiter im ÖD ist... das ist weder Leitungs- noch Führungsverantwortung.
Die fällt auch im ÖD der Städte erst bei E14 an. Darunter bedarf jedwede Entscheidung einen Daumen hoch vom Chef, also nix Verantwortung.

Kann ich für unsere Behörde nicht unterschreiben. Da lässt man sich das wenigste von oben abnicken, es wird im Gegenteil erwartet, dass man die Verantwortung übernimmt. Das mag in Ministerien wieder ganz anders sein, bei uns hat diese Ebene mit E12 z.T. über 20 Mitarbeiter zu führen.

Organisator

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« Antwort #3948 am: 15.03.2023 08:23 »
(...), bei uns hat diese Ebene mit E12 z.T. über 20 Mitarbeiter zu führen.
Was ja tariflich und organisatorisch genau so vorgesehen - "mit höchsten Anforderungen an organisatorische Befähigung und Personalführung"

icfnerd

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« Antwort #3949 am: 15.03.2023 08:24 »
Mit was für einer Einigung oder Wieviel % mehr wären die Forumsmitglieder denn überhaupt zufrieden ?
Ich mit EG 9b Stufe 6 würde mich über 5 % ab 01.04. 23 und 5 % ab 01.01.24 freuen.
Dazu noch 21 x 100 € steuerfreie Zulage anstatt die angebotenen Einmalzahlungen.
Laufzeit bis 31.12.2024.
Die Regelungen der Altersteilzeit sollten dazu noch 1:1 übernommen werden, wer 40 oder auch 45 Jahre voll gearbeitet hat, dem sollte man den Ausstieg etwas erleichtern.
Schwarz Gelbe Grüße
M.

Ich freue mich auch über jede Einkommenserhöhung.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich momentan für exakt die selbe Arbeitsleistung gravierend weniger auf dem Konto habe. Wenn du das als korrekt erachtest, ist das deine Sache.
Ich sorge für 3 Kinder, von denen ich für 2 barunterhaltspflichtig bin. Ich kann es mir nicht leisten, mich mit 5% abspeisen zu lassen - dem OLG Düsseldorf ist egal, ob ich mir am Ende des Monats noch einen Kaffee kaufen kann (wahrscheinlich zu viel Luxus für E12, ich weiß).

Um auf deine eigentliche Frage zu antworten: Zufrieden bin ich, wenn ich einen Reallohnzuwachs verzeichne. Bezogen auf meine Ausgaben wären das um die 12-15%. Einmalzahlungen gerne, Zahnspange der Tochter kommt nächsten Monat auch die nächste Rechnung.

Johannes1893

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« Antwort #3950 am: 15.03.2023 08:36 »
Wer monatlich gestückelte Einmalzahlungen will sieht vermutlich auch das „Weihnachtsgeld“ als tolle Extrazahlung an und nicht als Gehaltsbestandteil.

Beides für mich vollkommen unverständlich.

Philipp

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« Antwort #3951 am: 15.03.2023 08:43 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

Nordheidjer74

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« Antwort #3952 am: 15.03.2023 09:09 »
Wird jetzt endlich mal Zeit für Taten. 10 Prozent ab 01.01.2023 plus 3000 EZ in 2023 und 3000 EZ in 2024. Wie? Ist mir egal. Unbefrist. Streik.

Als erste Tat müsste man die zweiten 3000 Euro Einmalzahlung steuerfrei machen. Wie? Mir egal.

Britta2

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« Antwort #3953 am: 15.03.2023 09:28 »
Du Gierschlund!  Einmal 3.000€ steht zur Debatte und keine 2x 3.000€. ;D
Ich hätte auchnichts gegen ein VOLLES  13.Gehalt pro Jahr wie in anderen Branchen (selbst bei der Post!).
Plus Urlaubs-/Weihnachtsgeld. Ebenso undenkbar leider.

Stempelroboter

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3954 am: 15.03.2023 09:43 »
Meinetwegen darf die Einmalzahlung auch wegfallen.
Die wurde nur "ermöglicht" durch den Bund - hätte auch anders sein können und dann würden wir nicht darüber diskutieren.
Dafür lieber einen Prozentpunkt mehr.

5% zum 01.01.2023 rückwirkend
6% zum 01.01.2024

JZS für höhere EG auf 80% und für die unteren EG auf 100%

24 Monate Laufzeit.

Das wäre eine einigermaßen saubere Sache.

Am liebsten aber wären mir noch ganz klare Erhöhungen zum jeweils 01.01. (nicht x% nach x Monaten und dann noch einmal y% nach y Monaten), klare Laufzeiten (keine "krummen" 27 Monate o.ä.), keine Einmalzahlungen bzw. Sonderzahlungen in unterschiedlichen %-Höhen, sondern einfach angemessene Grundgehaltshöhen für alle Entgeltgruppen und fertig.

Das Ganze ist doch derart differenziert und intransparent (um es dezent auszudrücken) gehalten, dass keiner durchblickt und die meisten sich deshalb eigentlich immer ungerecht behandelt fühlen.
« Last Edit: 15.03.2023 09:54 von Stempelroboter »

Sydneeyy

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« Antwort #3955 am: 15.03.2023 09:55 »

Bleibt trotzdem Quatsch. Ich wage die Behauptung, dass meine Führungskräfte in E 9b, E 10 und E 11 sicherlich nicht in Luxus schwelgen. Für die ist die Inflation genauso zu spüren, wie für die Sachbearbeiter mit E 9a oder Mitarbeiter mit E 5.

Führungskräfte in E9 ...
E9 bekommt ein besserer Hausmeister (also mit BMZ und Vorarbeiterzulage).
E9b bekommen Leiter von Kassenstellen
E10 - E11 gibts in der Verwaltung...

Führungsverantwortung kann man das nicht nennen. Nur weil einer ein Abteilungsleiter im ÖD ist... das ist weder Leitungs- noch Führungsverantwortung.
Die fällt auch im ÖD der Städte erst bei E14 an. Darunter bedarf jedwede Entscheidung einen Daumen hoch vom Chef, also nix Verantwortung.

Tut mir leid, aber warum wird hier so eine absolute (sorry) Scheiße verbreitet?

Ich nehme mal das Beispiel eines Landkreises, 240.000 Einwohner, eine Bußgeldstelle mit 23 Mitarbeitern. Da ist die Leitung A12/EG11 und hat Personal- und Budgetverantwortung.

Und dann kommt hier so ein Forums-Hansel ohne jegliche Ahnung daher und erzählt was von "ab E14", Wahnsinn...

ts181

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« Antwort #3956 am: 15.03.2023 10:02 »

Bleibt trotzdem Quatsch. Ich wage die Behauptung, dass meine Führungskräfte in E 9b, E 10 und E 11 sicherlich nicht in Luxus schwelgen. Für die ist die Inflation genauso zu spüren, wie für die Sachbearbeiter mit E 9a oder Mitarbeiter mit E 5.

Führungskräfte in E9 ...
E9 bekommt ein besserer Hausmeister (also mit BMZ und Vorarbeiterzulage).
E9b bekommen Leiter von Kassenstellen
E10 - E11 gibts in der Verwaltung...

Führungsverantwortung kann man das nicht nennen. Nur weil einer ein Abteilungsleiter im ÖD ist... das ist weder Leitungs- noch Führungsverantwortung.
Die fällt auch im ÖD der Städte erst bei E14 an. Darunter bedarf jedwede Entscheidung einen Daumen hoch vom Chef, also nix Verantwortung.

Tut mir leid, aber warum wird hier so eine absolute (sorry) Scheiße verbreitet?

Ich nehme mal das Beispiel eines Landkreises, 240.000 Einwohner, eine Bußgeldstelle mit 23 Mitarbeitern. Da ist die Leitung A12/EG11 und hat Personal- und Budgetverantwortung.

Und dann kommt hier so ein Forums-Hansel ohne jegliche Ahnung daher und erzählt was von "ab E14", Wahnsinn...

Das kann man doch ohnehin nicht pauschalisieren. Ich bin bei einer Bundesanstalt mit E14 eingruppiert und bin keine Führungskraft. Lediglich Teamleiter und fachliche Führung von vier Sachbearbeitern. Eine Freundin ist auf kommunaler Ebene mit einer E11 tatsächlich Führungskraft von fast 20 Personen.

Sydneeyy

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« Antwort #3957 am: 15.03.2023 10:11 »

Bleibt trotzdem Quatsch. Ich wage die Behauptung, dass meine Führungskräfte in E 9b, E 10 und E 11 sicherlich nicht in Luxus schwelgen. Für die ist die Inflation genauso zu spüren, wie für die Sachbearbeiter mit E 9a oder Mitarbeiter mit E 5.

Führungskräfte in E9 ...
E9 bekommt ein besserer Hausmeister (also mit BMZ und Vorarbeiterzulage).
E9b bekommen Leiter von Kassenstellen
E10 - E11 gibts in der Verwaltung...

Führungsverantwortung kann man das nicht nennen. Nur weil einer ein Abteilungsleiter im ÖD ist... das ist weder Leitungs- noch Führungsverantwortung.
Die fällt auch im ÖD der Städte erst bei E14 an. Darunter bedarf jedwede Entscheidung einen Daumen hoch vom Chef, also nix Verantwortung.

Tut mir leid, aber warum wird hier so eine absolute (sorry) Scheiße verbreitet?

Ich nehme mal das Beispiel eines Landkreises, 240.000 Einwohner, eine Bußgeldstelle mit 23 Mitarbeitern. Da ist die Leitung A12/EG11 und hat Personal- und Budgetverantwortung.

Und dann kommt hier so ein Forums-Hansel ohne jegliche Ahnung daher und erzählt was von "ab E14", Wahnsinn...

Das kann man doch ohnehin nicht pauschalisieren. Ich bin bei einer Bundesanstalt mit E14 eingruppiert und bin keine Führungskraft. Lediglich Teamleiter und fachliche Führung von vier Sachbearbeitern. Eine Freundin ist auf kommunaler Ebene mit einer E11 tatsächlich Führungskraft von fast 20 Personen.

Richtig, man kann es nicht pauschalisieren. Aber hier wurde ja behauptet, Führungskräfte unter E14 gibt es nicht, pauschal. Und das ist schlichtweg Bullshit.

Forschung4u

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« Antwort #3958 am: 15.03.2023 10:28 »
Das Ganze ist doch derart differenziert und intransparent (um es dezent auszudrücken) gehalten, dass keiner durchblickt und die meisten sich deshalb eigentlich immer ungerecht behandelt fühlen.

Ja, man könnte meinen, dass das Methode hätte. Man kommt sich bisschen vor wie beim Hütchenspieler...

igifcc

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« Antwort #3959 am: 15.03.2023 10:31 »
Mittlerweile bin ich echt pessimistisch was den Abschluss angeht. Bin Teamleiter (2 MA) im Versorgungsbetrieb und in 11/4 TVV. Erstmal ganz ok, zumal der TVV doch besser zahlt. Abteilungsleiter werden bei uns in der Regel in die 12 genommen, auch alles ok soweit. Der Arbeitsaufwand ist jedoch immens zumal wir jetzt viele Neueinstellungen hatten und diese meist besser eingruppiert werden als Bestandspersonal. Sonst würde man diese nicht bekommen. Kaum Aussicht, Zulagen oder Ähnliches auszuhandeln. Ok - ist ein organisatorisches Problem des AG aber macht es nicht besser. Habe mich jetzt auf eine ähnliche Stelle, allerdings Referentenstelle und keine Teamleiterstelle, also keine Führungsverantwortung, beim hiesigen Konzern (IG Metall) beworben. Wunschgehalt ist mit +10.000€ zum aktuellen angegeben. Einladung kam prompt, d.h. die Summe schreckt schonmal nicht ab. Was ich sagen will, der Unterschied ist mittlerweile echt extrem, auch in Verwaltungsberufen, die Fachkenntnisse erfordern. 15% mehr woanders ist schon so hoch im Unterschied, dass auch eigentlich zufriedene MA wechseln. Was wir in den letzten Monaten für einen Aderlass hatten, gerade bei gehobenen Fachpersonal ist extrem. Als Versorger kommen wir immer mehr in die Situation, handlungsunfähig zu werden. Das kann ja auch niemand wollen, zumal hier in den nächsten Jahren extrem viel ansteht, Energiewende und Co. als Stichwort.

Falls meine Bewerbung erfolgreich sein wird, bin ich weg. Obwohl ich trotz aller Probleme eigentlich gerne hier arbeite.