Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 803882 times)

daseinsvorsorge

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« Antwort #420 am: 10.01.2023 07:59 »

Es gibt AG die verhandeln nicht. Unser OB ist sogar verklagt worden, weil er einigen Beschäftigten mehr bezahlt hat, als er müsste. Der Stadtrat macht dort nicht mit.

Und offenbar liegt der Marktwert genauso hoch wie bei allen Verdi-Mitgliedern.

Es ging hier nicht um den Marktwert von Gewerkschaftsmitgliedern. Denn diese scheinen ihren Marktwert als nicht so hoch einzuschätzen, sonst würden sie sich nicht in einer Gewerkschaft zusammenschließen. Ähnliches Prinzip wie bei Versicherungen.

Wenn Ihr Arbeitgeber mit Ihnen nicht über dem Ergebnis der Gewerkschaften verhandeln will- OK. Aber was hindert Sie daran, sich ein Arbeitgeber zu suchen, der Ihre Forderungen erfüllt ??

Sie scheinen ja zum Spielball von Gewerkschaften und Arbeitgebern geworden zu sein- ohne jegliche Möglichkeit des eigenen Tuns. Aber sie ersparen sich ggü. Gewerkschaftsmitgliedern ja immerhin noch 1% Ihres Nettolohnes. Für die meisten ist dies schon tröstlich.

WasDennNun

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« Antwort #421 am: 10.01.2023 08:07 »

Warum akzeptieren Sie trotzdem das 1. Angebot Ihres AG?

1.) Sie besitzen keinen besonderen Marktwert , der Ihren AG zwingen würde, mt Ihnen über dem Ergebnis der Tarifrunde zu verhandeln. Dies ist aber nicht schlimm, trifft m.E. auf die meisten  Arbeitnehmer in Deutschland zu. Wenn Sie daran etwas ändern wollen; bilden Sie sich fort und eignen sich Wissen/Fähigkeiten an, auf die Ihr AG angewiesen ist.



Es gibt AG die verhandeln nicht. Unser OB ist sogar verklagt worden, weil er einigen Beschäftigten mehr bezahlt hat, als er müsste. Der Stadtrat macht dort nicht mit.

Und offenbar liegt der Marktwert genauso hoch wie bei allen Verdi-Mitgliedern.
Falsch: Es verhandeln durchaus einige AGs. (Bei Einstellung z.B. die förderliche Zeiten)
Richtig: Viele AGs im Bereich TVöD Kommune haben ein sehr sehr enges (selbstverschuldetes) Korsett in dem sie verhandeln dürfen.
Viele dieser AGs könnten sich aber davon befreien, machen sie aber nicht.

Somit haben diese AGs einen geringeren Marktwert und die AN, die zu so einem AG gehen ebenfalls, weil sie am Arbeitsmarkt sich zu einem geringeren Wert verkaufen.

WasDennNun

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« Antwort #422 am: 10.01.2023 08:10 »
Wie vor und nach jeder Tarifrunde: Die Gewerkschaften können nur für Ihre Mitglieder verhandeln. Auch wenn die Gewerkschaften etwas anderes behaupten - dies ist aber ein anderes Thema
Die Gewerkschaften verhandeln auch über die bestehenden Verträge mit.
Somit verhandeln sie sehr wohl für die große Mehrheit der Arbeitnehmer, die sich entscheiden haben, zukünftige Lohnerhöhungen vom Verhandlungsergebnis von verdi abhängig zu machen, mit.

Frank7777

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #423 am: 10.01.2023 09:20 »
Wer hier immer behauptet, dass VERDI nur für seine Mitglieder verhandelt, hat das Tarifsystem im Ganzen nicht verstanden!
Geht nochmal das ganze System durch. Wie werden die Verhandlungsteilnehmer bestimmt, Zusammensetung der Gremien, allgemeinverbindlichkeit von Tarifvertägen usw.

JC83

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« Antwort #424 am: 10.01.2023 10:26 »
Vielleicht wird ja auch der Dönnerstag verhandelt und jeder bekommt Donnerstags 1 Döner, statt prozentuale Erhöhung.

aber "ohne scharf"!

Im März 2023 haben wir z.B. 5 Donnerstage - bei den derzeitigen Dönerpreisen will ich nicht ausschließen, dass der handelsübliche Gemüseschäler oder Postwagenschieber damit besser fährt, als mit den von Verdi üblicherweise ausgehandelten Prozenten...

Philipp

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #425 am: 10.01.2023 11:43 »
Soll Verdi doch die Entgelttabelle mit einem Satz einfach als "Mindestgehälter" deklarieren.
Dann ist nach oben alles offen.

Isie

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« Antwort #426 am: 10.01.2023 12:22 »
Das ist es auch ohne eine derartige Deklarierung. Es gilt das Günstigkeitsprinzip.

WasDennNun

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« Antwort #427 am: 10.01.2023 13:11 »
Soll Verdi doch die Entgelttabelle mit einem Satz einfach als "Mindestgehälter" deklarieren.
Dann ist nach oben alles offen.
Die AGs unterliegen im kommunalen Bereich aber anderen Einschränkungen, da kann man Mindestgehälter gerne dran schreiben, aber das es auch die Höchstgehälter sind, steht dann trotzdem woanders niedergeschrieben.

Flying

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« Antwort #428 am: 10.01.2023 14:02 »
Vielleicht wird ja auch der Dönnerstag verhandelt und jeder bekommt Donnerstags 1 Döner, statt prozentuale Erhöhung.



aber "ohne scharf"!

Und in der nächsten Tarifrunde würde der DoDö dann als Verhandlungsmampfmasse um 25% reduziert. Wahrscheinlich zugunsten eines Mindestbetrages für die Entgeltgruppen 1 und 2 unter dem Motto "Mehr Brot, weil Not". Wobei die restlichen 75% des DoDö-Zuschlags dann unbedingt vegan sein müssen.

Und es wird ab 01.09.23 "die Dönerin"! genannt!

Dönerin bezieht sich aber ausschließlich auf den weiblichen Döner - daher wäre die Bezeichnung DönerIn, Döner*in oder Döner und Dönerinnen zu verwenden

Ich bevorzuge ja Döner*in, da das Sternchen auch sämtlich Döner*innen miteinbezieht, die zwar grundsätzlich Döner*innen sind, aber sich weder als Döner noch als Dönerin sehen.

Flimmerhärchen

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« Antwort #429 am: 10.01.2023 14:11 »
Vielleicht wird ja auch der Dönnerstag verhandelt und jeder bekommt Donnerstags 1 Döner, statt prozentuale Erhöhung.



aber "ohne scharf"!

Und in der nächsten Tarifrunde würde der DoDö dann als Verhandlungsmampfmasse um 25% reduziert. Wahrscheinlich zugunsten eines Mindestbetrages für die Entgeltgruppen 1 und 2 unter dem Motto "Mehr Brot, weil Not". Wobei die restlichen 75% des DoDö-Zuschlags dann unbedingt vegan sein müssen.

Und es wird ab 01.09.23 "die Dönerin"! genannt!

Dönerin bezieht sich aber ausschließlich auf den weiblichen Döner - daher wäre die Bezeichnung DönerIn, Döner*in oder Döner und Dönerinnen zu verwenden

Ich bevorzuge ja Döner*in, da das Sternchen auch sämtlich Döner*innen miteinbezieht, die zwar grundsätzlich Döner*innen sind, aber sich weder als Döner noch als Dönerin sehen.
Was für ein unlustiger Boomer-Humor.

Marber85

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« Antwort #430 am: 10.01.2023 15:14 »
Fachinformatiker.
Allerdings ist da nirgendwo ein Tätigkeitsspektrum vorhanden, der eine EG6 oder 7 ermöglicht, das sind immer mindestens EG8er Tätigkeiten und selbst die nur wenn man die Arbeit im Team "ungeschickt" verteilt.
Einzelkämpfer dürfte da eher seltenste in der EG8 eingruppiert sein.

Ich arbeite in der IT und für eine 8 würde ich in der Früh nicht einmal aufstehen.

Das würden wenige aber trotzdem überraschend viele.

Leider, ja. Wir sind in einem AN-Markt, selbst im öffentlichen Dienst sollte das angekommen sein. Mag sein, dass man als Berufsanfänger in der IT direkt nach der Lehre noch 1-2 Jahr in E8 eingruppiert ist aber spätestens dann ist mindestens(!) eine E10 Pflicht. In der freien Wirtschaft fangen die Gehälter derzeit ab 60k an. Für stinknormale Admins. Tendenz mit Berufserfahrung eher Richtung 80k.

WasDennNun

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« Antwort #431 am: 10.01.2023 15:30 »
Fachinformatiker.
Allerdings ist da nirgendwo ein Tätigkeitsspektrum vorhanden, der eine EG6 oder 7 ermöglicht, das sind immer mindestens EG8er Tätigkeiten und selbst die nur wenn man die Arbeit im Team "ungeschickt" verteilt.
Einzelkämpfer dürfte da eher seltenste in der EG8 eingruppiert sein.

Ich arbeite in der IT und für eine 8 würde ich in der Früh nicht einmal aufstehen.

Das würden wenige aber trotzdem überraschend viele.

Leider, ja. Wir sind in einem AN-Markt, selbst im öffentlichen Dienst sollte das angekommen sein. Mag sein, dass man als Berufsanfänger in der IT direkt nach der Lehre noch 1-2 Jahr in E8 eingruppiert ist aber spätestens dann ist mindestens(!) eine E10 Pflicht. In der freien Wirtschaft fangen die Gehälter derzeit ab 60k an. Für stinknormale Admins. Tendenz mit Berufserfahrung eher Richtung 80k.
So so,
für einen einfachen Fachinformatiker als stinknormaler Admin fangen also die Gehälter bei 60k an.

Das bestätigt aber selbst dieser Report nicht:
https://www.heise.de/news/Gehaltsreport-Hohes-Einstiegsgehalt-bei-IT-Fachkraeften-7080829.html

Bruttojahresgehalt für einen System- und Netzwerkadministrator mit mindestens einer Berufsausbildung
Gehaltswerte   Firmengröße
weniger als 101 Mitarbeiter   101 bis 1000 Mitarbeiter   Mehr als 1001 Mitarbeiter
Grundgehalt   48.978 Euro   54.838 Euro   61.898 Euro
Bare Leistungen   49.450 Euro   55.536 Euro   62.878 Euro
Gesamtvergütung   49.779 Euro   55.975 Euro   63.453 Euro

Methode: Die Mitarbeiter von Compensation Partner haben für ihre Studie mehr als 12.000 Datensätze aus über 170 Unternehmen ausgewertet. Sie haben die Daten vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 erhoben. Diese Daten beziehen sich auf einen 35-Jährigen System- und Netzwerkadministrator mit mindestens einer Berufsausbildung und einer Mindesterfahrung von 3 bis 5 Jahren. Es handelt sich um den Median der Bruttojahresgehälter, hochgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche.

E15TVL

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« Antwort #432 am: 10.01.2023 15:47 »
In der freien Wirtschaft fangen die Gehälter derzeit ab 60k an. Für stinknormale Admins. Tendenz mit Berufserfahrung eher Richtung 80k.
Solche pauschalen Aussagen sind einfach falsch. Ja, es gibt die Einsteiger mit 60k und aufwärts. Das ist aber nicht der Regelfall, schon gar nicht bei kleineren Dienstleistern und kleineren Unternehmen. Schau dir bei Kununu die Gehälter von IT-Systemadministratoren an. Das Durchschnittsgehalt liegt dort bei 47.800 EUR (bei über 13.000 Gehaltsangaben) und die kriegt man im ÖD als IT-SysAdmin auch. Die wirklichen Gehaltsunterschiede kommen in der IT erst bei den Spezialgebieten zum Vorschein, also IT-Sicherheitsexperten, IT-Leiter, Datenbank- und Softwarespezialisten, usw.

@Edit:
WasDennNun war schneller!

TVWaldschrat

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« Antwort #433 am: 10.01.2023 16:25 »
Fachinformatiker.
Allerdings ist da nirgendwo ein Tätigkeitsspektrum vorhanden, der eine EG6 oder 7 ermöglicht, das sind immer mindestens EG8er Tätigkeiten und selbst die nur wenn man die Arbeit im Team "ungeschickt" verteilt.
Einzelkämpfer dürfte da eher seltenste in der EG8 eingruppiert sein.

Ich arbeite in der IT und für eine 8 würde ich in der Früh nicht einmal aufstehen.

Das würden wenige aber trotzdem überraschend viele.

Leider, ja. Wir sind in einem AN-Markt, selbst im öffentlichen Dienst sollte das angekommen sein. Mag sein, dass man als Berufsanfänger in der IT direkt nach der Lehre noch 1-2 Jahr in E8 eingruppiert ist aber spätestens dann ist mindestens(!) eine E10 Pflicht. In der freien Wirtschaft fangen die Gehälter derzeit ab 60k an. Für stinknormale Admins. Tendenz mit Berufserfahrung eher Richtung 80k.
So so,
für einen einfachen Fachinformatiker als stinknormaler Admin fangen also die Gehälter bei 60k an.

Das bestätigt aber selbst dieser Report nicht:
https://www.heise.de/news/Gehaltsreport-Hohes-Einstiegsgehalt-bei-IT-Fachkraeften-7080829.html

Bruttojahresgehalt für einen System- und Netzwerkadministrator mit mindestens einer Berufsausbildung
Gehaltswerte   Firmengröße
weniger als 101 Mitarbeiter   101 bis 1000 Mitarbeiter   Mehr als 1001 Mitarbeiter
Grundgehalt   48.978 Euro   54.838 Euro   61.898 Euro
Bare Leistungen   49.450 Euro   55.536 Euro   62.878 Euro
Gesamtvergütung   49.779 Euro   55.975 Euro   63.453 Euro

Methode: Die Mitarbeiter von Compensation Partner haben für ihre Studie mehr als 12.000 Datensätze aus über 170 Unternehmen ausgewertet. Sie haben die Daten vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 erhoben. Diese Daten beziehen sich auf einen 35-Jährigen System- und Netzwerkadministrator mit mindestens einer Berufsausbildung und einer Mindesterfahrung von 3 bis 5 Jahren. Es handelt sich um den Median der Bruttojahresgehälter, hochgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche.

Bin ja ein Freund von echten erhobenen Daten, die nicht aus Umfragen kommen z.B. die Werte der Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 7100€ im Westen:

Für die "Systemadministration" (inkl. Anwendungssystemadministrator/in, IT-Systemadministrator/in, Netzwerkadministrator/in, IT-Administrator/in, Identity-/Access-Manager/in) -> https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/89992

Romsen

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #434 am: 10.01.2023 16:39 »
Vielleicht wird ja auch der Dönnerstag verhandelt und jeder bekommt Donnerstags 1 Döner, statt prozentuale Erhöhung.



aber "ohne scharf"!

Und in der nächsten Tarifrunde würde der DoDö dann als Verhandlungsmampfmasse um 25% reduziert. Wahrscheinlich zugunsten eines Mindestbetrages für die Entgeltgruppen 1 und 2 unter dem Motto "Mehr Brot, weil Not". Wobei die restlichen 75% des DoDö-Zuschlags dann unbedingt vegan sein müssen.

Und es wird ab 01.09.23 "die Dönerin"! genannt!

Dönerin bezieht sich aber ausschließlich auf den weiblichen Döner - daher wäre die Bezeichnung DönerIn, Döner*in oder Döner und Dönerinnen zu verwenden

Ich bevorzuge ja Döner*in, da das Sternchen auch sämtlich Döner*innen miteinbezieht, die zwar grundsätzlich Döner*innen sind, aber sich weder als Döner noch als Dönerin sehen.
Was für ein unlustiger Boomer-Humor.

Wir sind hier in nem öD Forum. Was glaubst du... die verabschieden sich hier auch mit "Bis Denver"