Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802278 times)

teclis22

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4260 am: 18.03.2023 15:07 »
Wie wäre es mit freier Wahl zwischen
36 Monate jedes Jahr 3000 Sonderzahlung oder
36 Monate einmalig 18 Prozent lineare Erhöhung.
Dann sind doch alle zufrieden.

Nein sind sie nicht, wenn die lineare Erhöhung nach 36 Monaten wieder weg ist. Das ist nichts anderes als Einmalzahlung in Raten.

Doch sind sie (sie im sinne von Alle des obrigen Posts)
So kann jeder sich selber eine Excel Tabelle kloppen, und Leute die ihre Restlaufzeit abschätzen können (sei es Rente oder Suizid) können dann entsprechend das für sie günstigere wählen.

je mehr Wahlmöglichkeiten, desto individueller, desto besser.

Prüfer SH

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4261 am: 18.03.2023 17:51 »
Es ist schon erstaunlich, dass einige Verfechter von EZ sich selbst nach mathematischen Gegenbeweisen nicht von ihren Meinungen abbringen lassen.
Diese bescheuerten EZ sind der größte Trumpf für die AG und werden leider für große Zufriedenheit sorgen. Wie viele sind wohl noch nicht in der Lage, das zu peilen? Viel zu viele leider.

Johannes1893

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4262 am: 18.03.2023 18:52 »
Wobei man zugeben muss das es 1. verlockend klingt und 2. nicht genau gesagt werden kann wie hoch ansonsten die lineare Steigerung ausgefallen wäre. Daher ist das dann nicht wirklich durchschaubar und gerade in den unteren EG‘s sieht das dann gut aus auf den ersten Blick.

Sozialarbeiter

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4263 am: 18.03.2023 19:33 »
Genau der zweite Punkt trifft es ja...
Die Post gibt im ersten Jahr 180€ pro Monat pro Mitarbeiter aus. Die kommen zu 180€ brutto wie netto auch an. Wenn diese regulär ausgezahlt worden wären, kämen im ersten Jahr nur ca. 90€ netto an... Um den AN im ersten Jahr 180€ netto zu ermöglichen, müsste die Post ohne die Abgabenbefreiung gut das doppelte aufwenden. Es ist halt ein Instrument, durch die mit der selben Menge Geld mehr beim AN netto ankommt.
Zum Ende aber auch von mir nochmal. Ich lehne Einmalzahlungen (ob monatlich gesplitted oder nicht) ab und befürworte möglichst hohe prozentuale Erhöhungen.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Prüfer SH

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4264 am: 18.03.2023 19:57 »
Bin mal gespannt, wie die das dann rechtssicher durch die Steuerfreiheit bringen am Ende. Denn die Steuerfreiheit soll ja nur für Beträge gelten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zur Abmildung der Inflation, gewährt werden.

Das was die damit bezwecken wollen sollte grundsätzlich nicht vom Gesetzgeber gewollt sein.

DerBoss

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4265 am: 18.03.2023 20:07 »
Wir wollen das noch einmal verdeutlichen...
Eine Einmalzahlung wie bei dem Tarifabschluss "Post" erzeugt eine Rentenkürzung..
Hier sind viel "Deppen" unterwegs...
Der betrügerische Wasserwerker hätte leichtes Spiel..
Es muss eine tabellenwirksame Entgelterhöhung her..rückwirkend ab 01.01.2023..
Einmalzahlungen...., das dreiste Angebot vermindert spätere Rentenzahlungen.
Mathematik..und gerade die SPD betrügt..
Erschreckend..

Genau so sieht es aus. Die abgabenfreien Einmalzahlungen, die im Zuge der Energiekrise ermöglicht werden, haben in den Tarifverhandlungen nichts zu suchen!

Vielmehr hat die Regierung hier Handlungsbedarf erkannt, nur nicht für die eigenen Beschäftigten. Es sollte also ausschließlich über die prozentualen Erhöhungen verhandelt werden, wo 10% für 12 Monate ab 01.01.23 das Minimum darstellen. Gerne können diese für weitere 12 Monate verhandelt werden. Ansonsten wird unbefristet und intelligent gestreikt, zB an den Flughäfen.

Jeder hier sollte sich die Rechtssprechung des BVerfG reinziehen, wonach selbst bei einem A11 Beamten oder R2 Richter NRW (Stand 2020), verheiratet mit 3 Kindern, also mit einem Netto von ca. 4.500 Euro, das Abstandsgebot zu Hartz 4 (beim Bürgergeld sowieso) verletzt ist bzw. war. Und nun prüft mal euren Kontoauszug, wann ihr dieses laut BVerfG zu niedrige Netto im TVöD erreicht, genau, nämlich nicht.

Die Löhne im TVöD sind durch die Bank seit min. 10 Jahren zu niedrig und hinken dank der viel zu niedrigen Erhöhungen in diesem Zeitraum ca. 30 bis 40% hinterher. Das Problem ist: Der Beamte kann gegen die zu niedrige Besoldung klagen und wird irgendwann eine Nachzahlung erhalten, der Angestellte kann dies nicht. Dafür kann er streiken oder sich frustriert in die Privatwirtschaft abwenden...

Viele Beiträge der letzten Seiten scheinen gezielt von AG-Seite zu kommen. Unser B3 Chef sagt uns auch immer was wir doch für tolle Jobs haben. Haben wir auch, nur fehlt es an 30 bis 40% Brutto! Belegbar und vom BVerfG bestätigt! Und deshalb interessiert es auch nicht, ob 10% bei den restlichen Einwohnern des Landes gut oder schlecht ankommen, die Zeit dass der ÖD ständig zurücksteckt ist vorbei. Und ich hoffe inständig, dass die Verhandlungsführer der AN Seite sich an der Strategie aus den 1970er Jahren orientieren, es ist total einfach. Was damals möglich war, geht angesichts von Rekord Steuereinnahmen und unbegrenzt vorhandenem Geld auch heute. Aber diese Art Arbeitskampf werden wir leider nicht erleben, dazu ist den Akteuren die eigene berufliche Zukunft zu wichtig.

Du hast dein Herz am richtigen Fleck. Ich danke dir für deine Worte. Leider lässt man uns als Angestellte am langen Arm verhungern. Ich hab kaum noch Abstand zu einer Kassiererin beim Aldi oder Lidl oder zum Postboten und das mit E11. Wo soll nur die Reise hingehen.

Das die Beamten gegenüber Tarifangestellten deutlich besser gestellt sind, ist auch nicht mehr vermittelbar. Jeder sollte das gleiche Netto haben - inkl. Rente. Alles anderes ist doch absurd. Oder gilt nicht mehr: Gleiches Geld für gleiche Arbeit?

dergt

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4266 am: 18.03.2023 20:27 »

Jeder hier sollte sich die Rechtssprechung des BVerfG reinziehen, wonach selbst bei einem A11 Beamten oder R2 Richter NRW (Stand 2020), verheiratet mit 3 Kindern, also mit einem Netto von ca. 4.500 Euro, das Abstandsgebot zu Hartz 4 (beim Bürgergeld sowieso) verletzt ist bzw. war. Und nun prüft mal euren Kontoauszug, wann ihr dieses laut BVerfG zu niedrige Netto im TVöD erreicht, genau, nämlich nicht.


könntest du das Aktenzeichen bitte nennen, klingt interessant, in kurzer google-recherche konnte ich allerdings nichts weiter dazu finden.

Danke und LG


dergt

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4268 am: 18.03.2023 20:40 »
Danke, aber dies betrifft ausschließlich Beamte, korrekt?

Prüfer SH

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4269 am: 18.03.2023 20:48 »
Danke, aber dies betrifft ausschließlich Beamte, korrekt?

Genau, Beamte, Richter und Soldaten.

Schnarchnase81

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4270 am: 18.03.2023 20:48 »
Wir wollen das noch einmal verdeutlichen...
Eine Einmalzahlung wie bei dem Tarifabschluss "Post" erzeugt eine Rentenkürzung..
Hier sind viel "Deppen" unterwegs...
Der betrügerische Wasserwerker hätte leichtes Spiel..
Es muss eine tabellenwirksame Entgelterhöhung her..rückwirkend ab 01.01.2023..
Einmalzahlungen...., das dreiste Angebot vermindert spätere Rentenzahlungen.
Mathematik..und gerade die SPD betrügt..
Erschreckend..

Genau so sieht es aus. Die abgabenfreien Einmalzahlungen, die im Zuge der Energiekrise ermöglicht werden, haben in den Tarifverhandlungen nichts zu suchen!

Vielmehr hat die Regierung hier Handlungsbedarf erkannt, nur nicht für die eigenen Beschäftigten. Es sollte also ausschließlich über die prozentualen Erhöhungen verhandelt werden, wo 10% für 12 Monate ab 01.01.23 das Minimum darstellen. Gerne können diese für weitere 12 Monate verhandelt werden. Ansonsten wird unbefristet und intelligent gestreikt, zB an den Flughäfen.

Jeder hier sollte sich die Rechtssprechung des BVerfG reinziehen, wonach selbst bei einem A11 Beamten oder R2 Richter NRW (Stand 2020), verheiratet mit 3 Kindern, also mit einem Netto von ca. 4.500 Euro, das Abstandsgebot zu Hartz 4 (beim Bürgergeld sowieso) verletzt ist bzw. war. Und nun prüft mal euren Kontoauszug, wann ihr dieses laut BVerfG zu niedrige Netto im TVöD erreicht, genau, nämlich nicht.

Die Löhne im TVöD sind durch die Bank seit min. 10 Jahren zu niedrig und hinken dank der viel zu niedrigen Erhöhungen in diesem Zeitraum ca. 30 bis 40% hinterher. Das Problem ist: Der Beamte kann gegen die zu niedrige Besoldung klagen und wird irgendwann eine Nachzahlung erhalten, der Angestellte kann dies nicht. Dafür kann er streiken oder sich frustriert in die Privatwirtschaft abwenden...

Viele Beiträge der letzten Seiten scheinen gezielt von AG-Seite zu kommen. Unser B3 Chef sagt uns auch immer was wir doch für tolle Jobs haben. Haben wir auch, nur fehlt es an 30 bis 40% Brutto! Belegbar und vom BVerfG bestätigt! Und deshalb interessiert es auch nicht, ob 10% bei den restlichen Einwohnern des Landes gut oder schlecht ankommen, die Zeit dass der ÖD ständig zurücksteckt ist vorbei. Und ich hoffe inständig, dass die Verhandlungsführer der AN Seite sich an der Strategie aus den 1970er Jahren orientieren, es ist total einfach. Was damals möglich war, geht angesichts von Rekord Steuereinnahmen und unbegrenzt vorhandenem Geld auch heute. Aber diese Art Arbeitskampf werden wir leider nicht erleben, dazu ist den Akteuren die eigene berufliche Zukunft zu wichtig.

Du hast dein Herz am richtigen Fleck. Ich danke dir für deine Worte. Leider lässt man uns als Angestellte am langen Arm verhungern. Ich hab kaum noch Abstand zu einer Kassiererin beim Aldi oder Lidl oder zum Postboten und das mit E11. Wo soll nur die Reise hingehen.

Das die Beamten gegenüber Tarifangestellten deutlich besser gestellt sind, ist auch nicht mehr vermittelbar. Jeder sollte das gleiche Netto haben - inkl. Rente. Alles anderes ist doch absurd. Oder gilt nicht mehr: Gleiches Geld für gleiche Arbeit?

Also ich weiß nicht…sind denn Beamte so deutlich besser gestellt? Das Problem ist halt, dass man hier Äpfel mit Birnen vergleicht und bei dem Beamten gerne noch die Kosten für seine Krankenversicherung vergisst.
Auch in Sachen Pension und Rente ist das schwierig. Zum einen wurden dem Beamten in der Geschichte des Beamtentums seit 1949 mittlerweile ca. 15 %  von seinem Einkommen für die Pension weggenommen (wissen viele nicht, ggü 9,3% aktueller Rentenbeitrag), zum anderen gibt es für Tarifler ja auch noch die Betriebstente.
Dabei geht der Beamte ja tatsächlich ein Abhängigkeitsverhältnis mit dem Dienstherrn ein, worauf sich ja auch das Streikverbot begründet.

Also ich habe bei solchen Behauptungen immer Bauchschmerzen, vor allem, weil sich irgendwie immer nach Stammtisch anhört. Es ist beim Beamtentum nicht immer so, wie es sich der ein oder andere vorstellt…
Ein Vergleich ist da jedenfalls nicht so einfach, wie es den Anschein hat….und vor allem sind diese Neiddebatten nicht zielführend…

Johannes1893

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« Antwort #4271 am: 18.03.2023 20:55 »
Die Betriebsrente wird mit der 1% Steigerung jährlich derzeit systematisch entwertet.

Johannes1893

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4272 am: 18.03.2023 20:58 »
Bin mal gespannt, wie die das dann rechtssicher durch die Steuerfreiheit bringen am Ende. Denn die Steuerfreiheit soll ja nur für Beträge gelten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zur Abmildung der Inflation, gewährt werden.

Das was die damit bezwecken wollen sollte grundsätzlich nicht vom Gesetzgeber gewollt sein.

Das ist eine Grauzone und die wurde bewusst geschaffen. Der Nachweis ist zwar schwierig, aber dieses Konstrukt wurde nur geschaffen um prozentuale Lohnerhöhungen zu reduzieren und definitiv nicht um uns was Gutes zu tun.

Schnarchnase81

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« Antwort #4273 am: 18.03.2023 20:58 »
Die Betriebsrente wird mit der 1% Steigerung jährlich derzeit systematisch entwertet.

Was wird derzeit nicht systematisch entwertet?🤷🏼‍♂️

Prüfer SH

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« Antwort #4274 am: 18.03.2023 21:06 »
Bin mal gespannt, wie die das dann rechtssicher durch die Steuerfreiheit bringen am Ende. Denn die Steuerfreiheit soll ja nur für Beträge gelten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zur Abmildung der Inflation, gewährt werden.

Das was die damit bezwecken wollen sollte grundsätzlich nicht vom Gesetzgeber gewollt sein.

Das ist eine Grauzone und die wurde bewusst geschaffen. Der Nachweis ist zwar schwierig, aber dieses Konstrukt wurde nur geschaffen um prozentuale Lohnerhöhungen zu reduzieren und definitiv nicht um uns was Gutes zu tun.

Das stimmt. Aber ganz so einfach wird es bestimmt nicht werden. Haben ja schon diverse AG bei den anderen steuerfreien Zahlungen versucht, den laufenden Arbeitslohn steuerfrei zu kriegen

Wie auch immer, wir wissen ja leider wie unsere Arbeitgeber zum Gesetz stehen.