Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802547 times)

DonBlech

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4620 am: 22.03.2023 14:08 »
Vor allem werden die unteren EG überdurchschnittlich durch die Inflation belastet. Ein Sockelbetrag ist demnach wichtig und richtig. Die oberen EG haben noch genug Einsparpotential.

Die Inflationsrate gibt die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahreszeitraum an, es ist also jede Entgeltgruppe identisch belastet.

Sehe ich genauso. Es ist ja auch immer die Basis an der man ansetzt, z.B. beim Brot.

Der Angestellte in der EG 3, der sich lediglich das Mischbrot von Aldi leisten kann, dass bis vor kurzem 1,49 € gekostet hat und mittlerweile 1,79 € kostet, also einer Inflation von 20 % unterliegt, hat relativ die gleiche Mehrbelastung wie ein Angestellter der Entgeltgruppe E13, der sich aufgrund seines höheren Gehalts bisher Brot vom Handwerksbäcker für 5 Euro das Kilogramm gekauft hat. Mittlerweile kostet das Brot aber auch beim Handwerksbäcker 20 % mehr, also 6 Euro. Absolut ist die Belastung der oberen Entgeltgruppen also höher als die der unteren (1 Euro gegenüber 30 Cent Mehrkosten). Daher sind nur lineare Lohnsteigerungen fair, die für alle zu einem gleichen relativen Anstieg des Bruttolohns führen.
Nee, der E13 hat ja einen viel höheren Grenzsteuersatz, davon bleibt ja netto dann relativ weniger übrig als bei E3er ... also sollte der E13er auch ne entsprechend höhere Gehaltssteigerung bekommen.

MrBurnz

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4621 am: 22.03.2023 14:10 »
Bei uns ist ein Protestzug vorbeigelaufen und hat durch den Megaphone gebrüllt, dass man sich noch anschließen kann (direkt vor unserem Amt). Habe mich spontan entschieden, mich anzuschließen. Habe aber dem Arbeitgeber nun nichts gesagt.
Streiken ist ein Grundrecht, da kann nichts passieren oder?

Arbeit niederlegen und stattdessen Fragen im Forum stellen ist aber kein Grundrecht.

Während eines Streiks ist nicht vorgegeben, was man da genau macht. Man arbeitet halt nicht - also kann er auch Fragen in ein Forum schreiben.

Darf man eigentlich auch ausserhalb von Tarifverhandlungen streiken? Und wie lange darf man streiken?

Könnte ich z.b wenn ich ende des Jahres keinen Urlaub mehr habe einfach ne Woche nach Mallorca fliegen und meinem AG sagen dass ich streike?

Nö - den es bedarf des Aufrufes zum Streik durch die Gewerkschaft.
Wenn sie das allerdings tut, kannste auch nach Malle fliegen, während du streikst.

Ah ok, danke.

Steht auch bei wiki so dass es Arbeitskämpfe erfordert.

Das Grundgesetz (GG) schützt in Art. 9 Abs. 3 GG explizit Arbeitskämpfe, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Ein Grundrecht auf Streik, losgelöst von seiner funktionalen Bezugnahme auf die Tarifautonomie, gewährleistet Art. 9 Abs. 3 GG allerdings nicht

alterschlingel

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4622 am: 22.03.2023 14:13 »
@MrBurnz: Dein Bild der Tätigkeit eines Lehrers und der mentalen Belastung hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Besser, Du lässt solche Aussagen sein. Das ist übles Niveau und zeigt Dein scheinbar sehr begrenztes und borniertes Weltbild.
Und nebenbei, nein, ich bin kein Lehrer. Ich mache etwas ganz Anderes, arbeite aber nebenbei als Lehrer für eine Sportart, was freiwillig ist und ganz schön Nerven kosten kann. Meine Frau ist aber eine Lehrerin und ist letztes Jahr ausgestiegen, weil ihre Gesundheit mittlerweile Schaden genommen hat. Und dies trotz aller Vorzüge einer A13er Stelle und der Annehmlichkeiten eines Beamten.

Damit ist jeglicher Kommentar meinerseits auf Dein Geschreibsel - egal was - erledigt.
Alles Gute für Dich.

Dean

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4623 am: 22.03.2023 14:13 »
Warum wird hier eigentlich alles so vermischt?

Erstmal geht´s hier um eine Entgelterhöhung wegen gestiegener Preise.
Insofern ist der Ruf nach einem Sockelbetrag verständlich.

Der Fachkräftemangel i.d. oberen EG´s liegt an der nicht gerade attraktiven Bezahlung im Vergleich zur Privatwirtschaft und ist erstmal ein Problem des AG.  Und wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, diese Stellen auch besetzen zu können, dann darf der Abstand zur PW nicht zu groß sein, sonst bekomme ich niemanden aus der PW rausgelockt.

Aber dieses ständige gegenseitige rumgehacke von E1 auf E15 und dazwischen geht einem echt auf den Sack.
Wenn wir nicht an einem Strang ziehen, wird´s nix.
Also Arsch zusammenkneifen und den jeweils anderen auch was gönnen können.
Wenn der E1 500 bekommt und der E15 auch, was ist daran schlimm? Dann hat der E15 immer noch kein Minusgeschäft gemacht.
Und wenn es 10 Prozent werden, hat auch der E1er keinen Grund zu jammern.

Jeder hat sein persönliches Päckchen zu tragen, und auch ich würde lieber nen Porsche als ne Ente fahren, kann ich mir aber nicht leisten. Und jeder dem das nicht passt - fähige Mitarbeiter werden überall gesucht. Einfach in die Tasten hauen und eine Bewerbung schreiben.

Inwiefern würden gestiegene Preise einen Sockelbetrag rechtfertigen?


Weil der Grundbedarf des Menschen (Essen&trinken) nun mal für alle teurer geworden ist.
Wie jetzt der Sockelbetrag ausgestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht gibt es ja auch nen Festbetrag von X-Euro für alle EG´s plus X-Prozent für alle EG´s.
Verdi und VKA werden schon einen extrem kompliziertes Ergebnis präsentieren und trotzdem alle über den Tisch ziehen. ;-)

Genau, der Grundbedarf ist für alle gleich teurer geworden. Du hast also gerade selbst begründet, warum ein Sockelbetrag keinen Sinn macht. Wer bei 20 % Inflation für Lebensmittel vorher im Monat 300 Euro ausgegeben hat, hat 60 Euro Mehrkosten und wer vorher 600 Euro ausgegeben hat 120 Euro Mehrkosten. Daher ist nur eine lineare Lohnsteigerung gerecht.

Und da du im Laden mit deinem Nettogehalt bezahlst argumentiere gleich in Netto und rechne Brutto je nach persönlicher Konstellation hoch.
Ich konsumiere z.T. Waren, wo die Inflation noch stärker zuschlägt. Dann bekomme ich bestimmt 25%.
311 Seiten das Gleiche, wie jedes Jahr.  ;D

MrBurnz

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« Antwort #4624 am: 22.03.2023 14:20 »
@MrBurnz: Dein Bild der Tätigkeit eines Lehrers und der mentalen Belastung hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Besser, Du lässt solche Aussagen sein. Das ist übles Niveau und zeigt Dein scheinbar sehr begrenztes und borniertes Weltbild.
Und nebenbei, nein, ich bin kein Lehrer. Ich mache etwas ganz Anderes, arbeite aber nebenbei als Lehrer für eine Sportart, was freiwillig ist und ganz schön Nerven kosten kann. Meine Frau ist aber eine Lehrerin und ist letztes Jahr ausgestiegen, weil ihre Gesundheit mittlerweile Schaden genommen hat. Und dies trotz aller Vorzüge einer A13er Stelle und der Annehmlichkeiten eines Beamten.

Damit ist jeglicher Kommentar meinerseits auf Dein Geschreibsel - egal was - erledigt.
Alles Gute für Dich.
Auf was für einer Schulform hat sie unterrichtet?

Nordheidjer74

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4625 am: 22.03.2023 14:34 »

...311 Seiten das Gleiche, wie jedes Jahr.  ;D
Allein aus diesem Grund wollen uns unsere Arbeitgeber schützen und schlagen eine Tariflaufzeit von 27 Monaten vor  :D

Kryne

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4626 am: 22.03.2023 14:53 »

Wenn der E1 500 bekommt und der E15 auch, was ist daran schlimm? Dann hat der E15 immer noch kein Minusgeschäft gemacht.



Doch hat er.

Grob betrachtet gibt es einen Kuchen (an Geld) den die Arbeitgeber zu verteilen haben. Dieser Kuchen (oder Geldsack) hat einen Wert X den man nun verteilen kann.

Dieser Kuchen / Geldsack ist so bemessen, dass ich jedem Angestellten z.B. 10% mehr Lohn zahlen kann. Dann ist der Sack leer.

Jetzt wollen die unteren Gruppen aber einen festen Mindestbetrag, was in der Praxis bedeutet sie hätten mehr als 10% Lohnerhöhung. Der Geldsack der AGs wird aber nicht voller.

Nun müssen die AGs in den oberen Gruppen die 10% vermindern, um den unteren EGs ihren Mindestbetrag zu geben.

Die oberen EGs bekommen also effektiv weniger vom Kuchen/Geldsack ab, als sie sonst hätten bekommen können. Ein klassisches Minusgeschäft für die oberen EGs.


Sockelbeträge kann es immer nur auf Kosten der oberen EGs geben.

Junge

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4627 am: 22.03.2023 15:03 »
Warum wird hier eigentlich alles so vermischt?

Erstmal geht´s hier um eine Entgelterhöhung wegen gestiegener Preise.
Insofern ist der Ruf nach einem Sockelbetrag verständlich.

Der Fachkräftemangel i.d. oberen EG´s liegt an der nicht gerade attraktiven Bezahlung im Vergleich zur Privatwirtschaft und ist erstmal ein Problem des AG.  Und wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, diese Stellen auch besetzen zu können, dann darf der Abstand zur PW nicht zu groß sein, sonst bekomme ich niemanden aus der PW rausgelockt.

Aber dieses ständige gegenseitige rumgehacke von E1 auf E15 und dazwischen geht einem echt auf den Sack.
Wenn wir nicht an einem Strang ziehen, wird´s nix.
Also Arsch zusammenkneifen und den jeweils anderen auch was gönnen können.
Wenn der E1 500 bekommt und der E15 auch, was ist daran schlimm? Dann hat der E15 immer noch kein Minusgeschäft gemacht.
Und wenn es 10 Prozent werden, hat auch der E1er keinen Grund zu jammern.

Jeder hat sein persönliches Päckchen zu tragen, und auch ich würde lieber nen Porsche als ne Ente fahren, kann ich mir aber nicht leisten. Und jeder dem das nicht passt - fähige Mitarbeiter werden überall gesucht. Einfach in die Tasten hauen und eine Bewerbung schreiben.

Inwiefern würden gestiegene Preise einen Sockelbetrag rechtfertigen?


Weil der Grundbedarf des Menschen (Essen&trinken) nun mal für alle teurer geworden ist.
Wie jetzt der Sockelbetrag ausgestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht gibt es ja auch nen Festbetrag von X-Euro für alle EG´s plus X-Prozent für alle EG´s.
Verdi und VKA werden schon einen extrem kompliziertes Ergebnis präsentieren und trotzdem alle über den Tisch ziehen. ;-)

Genau, der Grundbedarf ist für alle gleich teurer geworden. Du hast also gerade selbst begründet, warum ein Sockelbetrag keinen Sinn macht. Wer bei 20 % Inflation für Lebensmittel vorher im Monat 300 Euro ausgegeben hat, hat 60 Euro Mehrkosten und wer vorher 600 Euro ausgegeben hat 120 Euro Mehrkosten. Daher ist nur eine lineare Lohnsteigerung gerecht.

wohl ein Witz :-)

Streiken gehen die unteren EGs aufregen tun sich die oberen EGs.
Wer nicht streikt bekommt nix, so einfach sollte es sein.

Stempelroboter

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4628 am: 22.03.2023 15:09 »
Warum wird hier eigentlich alles so vermischt?

Erstmal geht´s hier um eine Entgelterhöhung wegen gestiegener Preise.
Insofern ist der Ruf nach einem Sockelbetrag verständlich.

Der Fachkräftemangel i.d. oberen EG´s liegt an der nicht gerade attraktiven Bezahlung im Vergleich zur Privatwirtschaft und ist erstmal ein Problem des AG.  Und wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, diese Stellen auch besetzen zu können, dann darf der Abstand zur PW nicht zu groß sein, sonst bekomme ich niemanden aus der PW rausgelockt.

Aber dieses ständige gegenseitige rumgehacke von E1 auf E15 und dazwischen geht einem echt auf den Sack.
Wenn wir nicht an einem Strang ziehen, wird´s nix.
Also Arsch zusammenkneifen und den jeweils anderen auch was gönnen können.
Wenn der E1 500 bekommt und der E15 auch, was ist daran schlimm? Dann hat der E15 immer noch kein Minusgeschäft gemacht.
Und wenn es 10 Prozent werden, hat auch der E1er keinen Grund zu jammern.

Jeder hat sein persönliches Päckchen zu tragen, und auch ich würde lieber nen Porsche als ne Ente fahren, kann ich mir aber nicht leisten. Und jeder dem das nicht passt - fähige Mitarbeiter werden überall gesucht. Einfach in die Tasten hauen und eine Bewerbung schreiben.

Inwiefern würden gestiegene Preise einen Sockelbetrag rechtfertigen?


Weil der Grundbedarf des Menschen (Essen&trinken) nun mal für alle teurer geworden ist.
Wie jetzt der Sockelbetrag ausgestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht gibt es ja auch nen Festbetrag von X-Euro für alle EG´s plus X-Prozent für alle EG´s.
Verdi und VKA werden schon einen extrem kompliziertes Ergebnis präsentieren und trotzdem alle über den Tisch ziehen. ;-)

Genau, der Grundbedarf ist für alle gleich teurer geworden. Du hast also gerade selbst begründet, warum ein Sockelbetrag keinen Sinn macht. Wer bei 20 % Inflation für Lebensmittel vorher im Monat 300 Euro ausgegeben hat, hat 60 Euro Mehrkosten und wer vorher 600 Euro ausgegeben hat 120 Euro Mehrkosten. Daher ist nur eine lineare Lohnsteigerung gerecht.

wohl ein Witz :-)

Streiken gehen die unteren EGs aufregen tun sich die oberen EGs.
Wer nicht streikt bekommt nix, so einfach sollte es sein.

Warst Du dieses Jahr auch schon dabei?

niagAkcaBdipS

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4629 am: 22.03.2023 15:17 »
Mein Orakel hat gerade zu mir gesprochen:

Prozentuale Erhöhung rückwirkend zum 01.01.23 von 9% für alle Mitarbeiter.
Zusätzlich eine Einmalzahlung von 3.000 Euro zum 01.05.23
Laufzeit: 24 Monate.

Alles unter diesem Angebot darf nicht angenommen werden.

Wer 10,5% bei einer 12 monatigen Laufzeit fordert, darf sich nicht mit 2x 3% + gesplittete Einmalzahlung von 3.000 Euro mit einer Laufzeit von 27 Monaten zufrieden geben.

Wer das akzeptiert und Mitglied dieser Gewerkschaft bleibt, dem ist nicht mehr zu helfen.

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4630 am: 22.03.2023 15:18 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Laufzeit: 24 Monate


armerknecht

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4631 am: 22.03.2023 15:23 »
Aus sicherer Quelle ....:


auf der Rückseite der Feinkost Albrecht Lachspackung?

clipse

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4632 am: 22.03.2023 15:23 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Ich kann nur hoffen, dass es sich hierbei um einen Witz handelt und/oder die Verdi das Angebot ablehnt. Das wäre ja nichtmal die Hälfte von der ursprünglichen (schon viel zu niedrig angesetzten) Forderung.

niagAkcaBdipS

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4633 am: 22.03.2023 15:26 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Laufzeit: 24 Monate

Mit so einem Abschluss dürfte sich die Mitgliedsanzahl mehr als halbieren

Majon

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4634 am: 22.03.2023 15:32 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.

2. Mindestbetrag, zum Beispiel wie aktuell gefordert +10,5%, mindestens 500 €

Vorteil für untere und mittlere Entgeltgruppen, da alle bis zu einem monatlichen Gehalt von 4.761,86 mehr als 10,5% Gehaltssteigerung bekämen, zum Beispiel würde das Gehalt in EG 5 Stufe 4 (3.003,85 €) um 11,65% auf 3.503,85 € steigen.
   
3. Sockelbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, und dazu gibt es noch eine (meist geringe) lineare Erhöhung, zum Beispiel 1%

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Sockelbetrages höher ausfällt.

Beispiel: EG   5 Stufe 4: 3.003,85 € + 200 € + 1% = 3.235,89 € = +232,04 € = +7,72%
Beispiel: EG 12 Stufe 4: 5.102,97 € + 200 € + 1% = 5.356,00 € = +253,03 € = +4,96%

4. Festbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, ohne weitere lineare Erhöhung

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Festbetrages höher ausfällt, genauso wie bei Mindest- und Sockelbetrag.

Fazit: bei Mindest- Sockel- und Festbeträgen profitieren die unteren und mittleren Entgeltgruppen, bei linearen Erhöhungen die oberen Entgeltgruppen mehr von der Erhöhung.

Problem: je häufiger Mindest- Sockel- und Festbeträge vereinbart werden und je höher diese ausfallen, desto geringer wird der Lohnabstand zwischen den Entgeltgruppen.

Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass ein ungelernter Mitarbeiter in EG 4 Stufe 6 monatlich 2.429,95 € Brutto weniger verdient, als ein Ingenieur, nach Abitur, Studium und mindestens 15 Jahren in einer verantwortungsvollen Tätigkeit. In Steuerklasse I, ohne Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und bei gleicher Krankenkasse ergibt sich daraus ein Unterschied von 1.254,07 € netto monatlich (1.982,95 € vs. 3.237,02 €).

Ich will damit ganz sicher nicht ausdrücken, dass das Gehalt des Hilfsarbeiters zu hoch ist, sondern gönne es ihm von ganzen Herzen, aber meiner Meinung nach müsste der Ingenieur, gemessen an seiner Qualifikation und Verantwortung, deutlich mehr verdienen!

Aus diesem Grund lehne ich Mindest-, Sockel- und Festbeträge ab und fordere eine hohe prozentuale Erhöhung der Gehälter sowie eine Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100% für alle Beschäftigten!

Dadurch würden definitiv die höheren Entgeltgruppen mehr profitieren, als die unteren Entgeltgruppen, und das wäre meiner Meinung nach zwingend notwendig, um zukünftig Stellen ab Entgeltgruppe 10 mit geeignetem Personal besetzen zu können!   
« Last Edit: 22.03.2023 15:40 von Majon »