Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 803812 times)

SimsiBumbu

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4635 am: 22.03.2023 15:32 »
Warum wird hier eigentlich alles so vermischt?

Erstmal geht´s hier um eine Entgelterhöhung wegen gestiegener Preise.
Insofern ist der Ruf nach einem Sockelbetrag verständlich.

Der Fachkräftemangel i.d. oberen EG´s liegt an der nicht gerade attraktiven Bezahlung im Vergleich zur Privatwirtschaft und ist erstmal ein Problem des AG.  Und wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, diese Stellen auch besetzen zu können, dann darf der Abstand zur PW nicht zu groß sein, sonst bekomme ich niemanden aus der PW rausgelockt.

Aber dieses ständige gegenseitige rumgehacke von E1 auf E15 und dazwischen geht einem echt auf den Sack.
Wenn wir nicht an einem Strang ziehen, wird´s nix.
Also Arsch zusammenkneifen und den jeweils anderen auch was gönnen können.
Wenn der E1 500 bekommt und der E15 auch, was ist daran schlimm? Dann hat der E15 immer noch kein Minusgeschäft gemacht.
Und wenn es 10 Prozent werden, hat auch der E1er keinen Grund zu jammern.

Jeder hat sein persönliches Päckchen zu tragen, und auch ich würde lieber nen Porsche als ne Ente fahren, kann ich mir aber nicht leisten. Und jeder dem das nicht passt - fähige Mitarbeiter werden überall gesucht. Einfach in die Tasten hauen und eine Bewerbung schreiben.

Inwiefern würden gestiegene Preise einen Sockelbetrag rechtfertigen?


Weil der Grundbedarf des Menschen (Essen&trinken) nun mal für alle teurer geworden ist.
Wie jetzt der Sockelbetrag ausgestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht gibt es ja auch nen Festbetrag von X-Euro für alle EG´s plus X-Prozent für alle EG´s.
Verdi und VKA werden schon einen extrem kompliziertes Ergebnis präsentieren und trotzdem alle über den Tisch ziehen. ;-)

Genau, der Grundbedarf ist für alle gleich teurer geworden. Du hast also gerade selbst begründet, warum ein Sockelbetrag keinen Sinn macht. Wer bei 20 % Inflation für Lebensmittel vorher im Monat 300 Euro ausgegeben hat, hat 60 Euro Mehrkosten und wer vorher 600 Euro ausgegeben hat 120 Euro Mehrkosten. Daher ist nur eine lineare Lohnsteigerung gerecht.

wohl ein Witz :-)

Streiken gehen die unteren EGs aufregen tun sich die oberen EGs.
Wer nicht streikt bekommt nix, so einfach sollte es sein.

Was soll daran witzig sein? Es ist nun mal so, dass für alle die Preise relativ gesehen ungefähr gleich gestiegen sind. Daher sind nur lineare Lohnsteigerungen gerecht. Sockelbeträge führen also zu einer Überkompensation der Belastung in den unteren EGs und zu einer Minderkompensation der Belastung in den oberen EGs.

Warum sollten Angestellte der oberen EGs streiken gehen, wenn die unsolidarischen Forderung die oberen EGs überhaupt nicht vertritt? Bei einer entsprechenden linearen Forderung äquivalent zum Volumen der derzeitigen Forderung der Ver.di (15 % ohne Mindestbetrag oder 10,5 % für Alle plus Angleichung der Jahressonderzahlung) würden sich eher auch die oberen EGs am Arbeitskampf beteiligen.

kommunalhesse

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4636 am: 22.03.2023 15:34 »
Ich habe gerade bei einem totgefahrenen Dachs am Straßenrand beim Bahnübergang eine etruskische Eingeweideschau durchgeführt und folgendes daraus gelesen:

Für 2023 lineare Erhöhung von 7,4 % für die EG 2, 7 und 12. Für die Übrigen steuerfreie Einmalzahlung i. H. v. 68,30 €.

Für 2024 eine lineare Absenkung der Entgelte um 13,31 % bei gleichzeitigem Wegfall der Stufen 3 und 5 in den Gruppen 9b, 9c und 2ü. Als Ausgleich Angleichung der JSZ für alle Entgeltgruppen auf das Niveau der EG15 im Jahr 2018. Laufzeit bis zum nächsten Konklave.

vento4711

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4637 am: 22.03.2023 15:42 »
Vielleicht kommt ja ein Gegenvorschlag von der AG-Seite um den Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Gibt kein Mindestbetrag aber so ne Art "Fachkräftemangelsockelbetrag" ab E9 aufwärts. So 1.000 € aufwärts  ;D

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4638 am: 22.03.2023 15:45 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.

2. Mindestbetrag, zum Beispiel wie aktuell gefordert +10,5%, mindestens 500 €

Vorteil für untere und mittlere Entgeltgruppen, da alle bis zu einem monatlichen Gehalt von 4.761,86 mehr als 10,5% Gehaltssteigerung bekämen, zum Beispiel würde das Gehalt in EG 5 Stufe 4 (3.003,85 €) um 11,65% auf 3.503,85 € steigen.
   
3. Sockelbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, und dazu gibt es noch eine (meist geringe) lineare Erhöhung, zum Beispiel 1%

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Sockelbetrages höher ausfällt.

Beispiel: EG   5 Stufe 4: 3.003,85 € + 200 € + 1% = 3.235,89 € = +232,04 € = +7,72%
Beispiel: EG 12 Stufe 4: 5.102,97 € + 200 € + 1% = 5.356,00 € = +253,03 € = +4,96%

4. Festbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, ohne weitere lineare Erhöhung

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Festbetrages höher ausfällt, genauso wie bei Mindest- und Sockelbetrag.

Fazit: bei Mindest- Sockel- und Festbeträgen profitieren die unteren und mittleren Entgeltgruppen, bei linearen Erhöhungen die oberen Entgeltgruppen mehr von der Erhöhung.

Problem: je häufiger Mindest- Sockel- und Festbeträge vereinbart werden und je höher diese ausfallen, desto geringer wird der Lohnabstand zwischen den Entgeltgruppen.

Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass ein ungelernter Mitarbeiter in EG 4 Stufe 6 monatlich 2.429,95 € Brutto weniger verdient, als ein Ingenieur, nach Abitur, Studium und mindestens 15 Jahren in einer verantwortungsvollen Tätigkeit. In Steuerklasse I, ohne Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und bei gleicher Krankenkasse ergibt sich daraus ein Unterschied von 1.254,07 € netto monatlich (1.982,95 € vs. 3.237,02 €).

Ich will damit ganz sicher nicht ausdrücken, dass das Gehalt des Hilfsarbeiters zu hoch ist, sondern gönne es ihm von ganzen Herzen, aber meiner Meinung nach müsste der Ingenieur, gemessen an seiner Qualifikation und Verantwortung, deutlich mehr verdienen!

Aus diesem Grund lehne ich Mindest-, Sockel- und Festbeträge ab und fordere eine hohe prozentuale Erhöhung der Gehälter sowie eine Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100% für alle Beschäftigten!

Dadurch würden definitiv die höheren Entgeltgruppen mehr profitieren, als die unteren Entgeltgruppen, und das wäre meiner Meinung nach zwingend notwendig, um zukünftig Stellen ab Entgeltgruppe 10 mit geeignetem Personal besetzen zu können!


Da kann ich dir nur zustimmen!!!
Bin ich voll bei dir.

SimsiBumbu

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4639 am: 22.03.2023 15:48 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.

2. Mindestbetrag, zum Beispiel wie aktuell gefordert +10,5%, mindestens 500 €

Vorteil für untere und mittlere Entgeltgruppen, da alle bis zu einem monatlichen Gehalt von 4.761,86 mehr als 10,5% Gehaltssteigerung bekämen, zum Beispiel würde das Gehalt in EG 5 Stufe 4 (3.003,85 €) um 11,65% auf 3.503,85 € steigen.
   
3. Sockelbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, und dazu gibt es noch eine (meist geringe) lineare Erhöhung, zum Beispiel 1%

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Sockelbetrages höher ausfällt.

Beispiel: EG   5 Stufe 4: 3.003,85 € + 200 € + 1% = 3.235,89 € = +232,04 € = +7,72%
Beispiel: EG 12 Stufe 4: 5.102,97 € + 200 € + 1% = 5.356,00 € = +253,03 € = +4,96%

4. Festbetrag, zum Beispiel alle bekommen 200 € mehr, unabhängig von der Entgeltgruppe/Stufe, ohne weitere lineare Erhöhung

Vorteil für untere Entgeltgruppen, da ihre prozentuale Gehaltssteigerung aufgrund des Festbetrages höher ausfällt, genauso wie bei Mindest- und Sockelbetrag.

Fazit: bei Mindest- Sockel- und Festbeträgen profitieren die unteren und mittleren Entgeltgruppen, bei linearen Erhöhungen die oberen Entgeltgruppen mehr von der Erhöhung.

Problem: je häufiger Mindest- Sockel- und Festbeträge vereinbart werden und je höher diese ausfallen, desto geringer wird der Lohnabstand zwischen den Entgeltgruppen.

Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass ein ungelernter Mitarbeiter in EG 4 Stufe 6 monatlich 2.429,95 € Brutto weniger verdient, als ein Ingenieur, nach Abitur, Studium und mindestens 15 Jahren in einer verantwortungsvollen Tätigkeit. In Steuerklasse I, ohne Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und bei gleicher Krankenkasse ergibt sich daraus ein Unterschied von 1.254,07 € netto monatlich (1.982,95 € vs. 3.237,02 €).

Ich will damit ganz sicher nicht ausdrücken, dass das Gehalt des Hilfsarbeiters zu hoch ist, sondern gönne es ihm von ganzen Herzen, aber meiner Meinung nach müsste der Ingenieur, gemessen an seiner Qualifikation und Verantwortung, deutlich mehr verdienen!

Aus diesem Grund lehne ich Mindest-, Sockel- und Festbeträge ab und fordere eine hohe prozentuale Erhöhung der Gehälter sowie eine Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100% für alle Beschäftigten!

Dadurch würden definitiv die höheren Entgeltgruppen mehr profitieren, als die unteren Entgeltgruppen, und das wäre meiner Meinung nach zwingend notwendig, um zukünftig Stellen ab Entgeltgruppe 10 mit geeigneten Personal besetzen zu können!

Du zeigst doch schön auf, dass Mindest-, Sockel- und Festbeiträge zu höheren prozentualen Anstiegen in den unteren Entgeltgruppen führen und somit einen Vorteil für die unteren Entgeltgruppen darstellen.
Im Umkehrschluss ist doch dann eine lineare Erhöhung gerecht und nicht ein Vorteil für die höheren Entgeltgruppen sein.
Einen Vorteil für höhere Entgeltgruppen würde ich bei folgender Forderung sehen: 10 % plus Angleichung Jahressonderzahlung, weil dann eben auch ab E9a die höheren Entgeltgruppen mehr Prozente bekämen als <E9a.

TVWaldschrat

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4640 am: 22.03.2023 15:53 »
Jetzt heißt es nur noch Geduld bis nächste Woche üben, den Verhandlern ihre Lachscanapé und Sekt gönnen. Eventuell noch schnell der Gewerkschaft beitreten, damit man mitreden darf.

alterschlingel

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4641 am: 22.03.2023 16:01 »
Das Einzige, was mich auf Anhieb nachdenklich stimmt sind die Beträge, die bei deinen Berechnungen zur linearen Erhöhung von 10% herauskommen. Ist das die neue Masche des Staates ??

 ;D

Insider2

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« Antwort #4642 am: 22.03.2023 16:13 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Laufzeit: 24 Monate

Na dann hast du ja deine Kündigung bestimmt schon geschrieben um dich nicht weiter "vom Staat verarschen" zu lassen  ;D

Britta2

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« Antwort #4643 am: 22.03.2023 16:17 »
Was mir bei all diesen Prognosen stets bitter aufstößt ist - dass die AG ganz sicher keine ab 1.1.2023 rückwirkende "lineare Erhöhung" akzeptieren werden sondern auf  Juli/September/Oktober 2023 pochen werden und Verdi wirds durchwinken.

Verdi hat für die Regio-Busunternehmen im Leipziger Umland jetzt erreicht:
16,6% Steigerung mit Laufzeit 24 Monate plus steuerfrei 2.700,00€.
Gut, bislang keine Info, wann denn nun was konkret gezahlt werden soll - es soll erstmal darüber abgestimmt werden.
Aber 16,6% plus 2.700€ EZ klingt an sich schonmal deutlich mehr als das, was für uns verlangt und machbar wäre.
Was also haben die Busfahrer so viel besser gemacht ...  24 Monate Laufzeit bekommen wir sowieso auch ...

MrBurnz

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4644 am: 22.03.2023 16:18 »
Die Äußerungen mancher Islamexperten hier lassen mich erheblich daran zweifeln, ob sie ausreichende Verfassungstreue für eine Beschäftigung im öD haben.

Ich kann euch genau so viele aufsässige, problematische, sozial-unangepasste Menschen aus unserem Kulturkreis zeigen, wie es sie in anderen Kulturkreisen gibt. Da sind es dann auf einmal Individuen und keinesfalls Produkte einer problematischen Kultur. Guckt euch an. Ihr seid hier sozialisiert und schert Milliarden von Mitmenschen über einen Kamm...ist das jetzt eure individuelle Dummheit oder resultiert das aus unserer Kultur? Schwer zu sagen oder.

ja wer kennt sie nicht, die dauer pöbelnden Spanier, Japaner, Dänen und Inder hierzulande.

Also bei mir im Bus ist es einfach immer das männliche turko-arabische Klientel das sich ungebührlich verhält. Deutsche abends zwar teilweise auch, aber wenn dann immer angetrunken.

Ersterer Kulturkreis ist völlig nüchtern so drauf, und das ist das für mich erschreckende.


Stempelroboter

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4645 am: 22.03.2023 16:25 »


Du zeigst doch schön auf, dass Mindest-, Sockel- und Festbeiträge zu höheren prozentualen Anstiegen in den unteren Entgeltgruppen führen und somit einen Vorteil für die unteren Entgeltgruppen darstellen.
Im Umkehrschluss ist doch dann eine lineare Erhöhung gerecht und nicht ein Vorteil für die höheren Entgeltgruppen sein.
Einen Vorteil für höhere Entgeltgruppen würde ich bei folgender Forderung sehen: 10 % plus Angleichung Jahressonderzahlung, weil dann eben auch ab E9a die höheren Entgeltgruppen mehr Prozente bekämen als <E9a.

Würden diese beiden Stellschrauben (natürlich in Verbindung mit klaren Laufzeiten - 1 oder 2 Jahre) nicht eigentlich völlig ausreichen, um die Erhöhungen der unteren und oberen Entgeltgruppen auf Dauer in der Waage zu halten? Im Wechsel linear und Sockel-/ u.ä. Beträge. Dann kann man doch auf Jahressonderzahlen etc. vollständig verzichten und jeder kann die Abschlüsse einigermaßen einordnen.

Das Ganze wird mit krummen Laufzeiten, unterschiedlichen Erhöhungen nach unterschiedlichen Zeiten, Rumgeschraube an der JSZ hin und her etc. ja derart kompliziert angelegt, dass keiner mehr durchblickt (durchblicken soll?).

blanket

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« Antwort #4646 am: 22.03.2023 16:29 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Laufzeit: 24 Monate

Na dann hast du ja deine Kündigung bestimmt schon geschrieben um dich nicht weiter "vom Staat verarschen" zu lassen  ;D


Ich arbeite nicht direkt beim Staat, von daher muss ich nicht kündigen. Aber wenn du der Meinung bist, dass man nicht vom Staat verarscht wird - nicht nur diese Verhandlungen jetzt - dann sei doch glücklich.



SimsiBumbu

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4647 am: 22.03.2023 16:32 »


Du zeigst doch schön auf, dass Mindest-, Sockel- und Festbeiträge zu höheren prozentualen Anstiegen in den unteren Entgeltgruppen führen und somit einen Vorteil für die unteren Entgeltgruppen darstellen.
Im Umkehrschluss ist doch dann eine lineare Erhöhung gerecht und nicht ein Vorteil für die höheren Entgeltgruppen sein.
Einen Vorteil für höhere Entgeltgruppen würde ich bei folgender Forderung sehen: 10 % plus Angleichung Jahressonderzahlung, weil dann eben auch ab E9a die höheren Entgeltgruppen mehr Prozente bekämen als <E9a.

Würden diese beiden Stellschrauben (natürlich in Verbindung mit klaren Laufzeiten - 1 oder 2 Jahre) nicht eigentlich völlig ausreichen, um die Erhöhungen der unteren und oberen Entgeltgruppen auf Dauer in der Waage zu halten? Im Wechsel linear und Sockel-/ u.ä. Beträge. Dann kann man doch auf Jahressonderzahlen etc. vollständig verzichten und jeder kann die Abschlüsse einigermaßen einordnen.

Das Ganze wird mit krummen Laufzeiten, unterschiedlichen Erhöhungen nach unterschiedlichen Zeiten, Rumgeschraube an der JSZ hin und her etc. ja derart kompliziert angelegt, dass keiner mehr durchblickt (durchblicken soll?).

Nur lineare Erhöhungen würden die Erhöhungen der unteren und oberen Entgeltgruppen auf Dauer in der Waage halten. Sockel-, Fest- oder Mindestbeiträge führen zwangsläufig immer zu einem Abschmelzen der relativen Abstände zwischen den Entgeltgruppen.
Die Jahressonderzahlung braucht kein Mensch. Die könnte auch einfach auf die 12 Monatsgehälter aufteilt werden. Für die Arbeitgeber ist eine Jahressonderzahlung günstiger, da bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses vor dem 1.12. auch kein Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung besteht.

blanket

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« Antwort #4648 am: 22.03.2023 16:32 »
Ich sag dazu nur folgendes:

Pflegeversicherung steigt ab Juli/August.
Heizungen sollen ausgetauscht werden.
Jeder soll ein E-Auto fahren oder am besten gar keins

und und und.....


Dafür gibt´s ja die schöne Strompreisbremse, bei welcher nur die Energiekonzerne profitieren. Oder wer hat einen Strompreis über 0,40 €?

Junge

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4649 am: 22.03.2023 16:55 »


Du zeigst doch schön auf, dass Mindest-, Sockel- und Festbeiträge zu höheren prozentualen Anstiegen in den unteren Entgeltgruppen führen und somit einen Vorteil für die unteren Entgeltgruppen darstellen.
Im Umkehrschluss ist doch dann eine lineare Erhöhung gerecht und nicht ein Vorteil für die höheren Entgeltgruppen sein.
Einen Vorteil für höhere Entgeltgruppen würde ich bei folgender Forderung sehen: 10 % plus Angleichung Jahressonderzahlung, weil dann eben auch ab E9a die höheren Entgeltgruppen mehr Prozente bekämen als <E9a.

Würden diese beiden Stellschrauben (natürlich in Verbindung mit klaren Laufzeiten - 1 oder 2 Jahre) nicht eigentlich völlig ausreichen, um die Erhöhungen der unteren und oberen Entgeltgruppen auf Dauer in der Waage zu halten? Im Wechsel linear und Sockel-/ u.ä. Beträge. Dann kann man doch auf Jahressonderzahlen etc. vollständig verzichten und jeder kann die Abschlüsse einigermaßen einordnen.

Das Ganze wird mit krummen Laufzeiten, unterschiedlichen Erhöhungen nach unterschiedlichen Zeiten, Rumgeschraube an der JSZ hin und her etc. ja derart kompliziert angelegt, dass keiner mehr durchblickt (durchblicken soll?).

Nur lineare Erhöhungen würden die Erhöhungen der unteren und oberen Entgeltgruppen auf Dauer in der Waage halten. Sockel-, Fest- oder Mindestbeiträge führen zwangsläufig immer zu einem Abschmelzen der relativen Abstände zwischen den Entgeltgruppen.
Die Jahressonderzahlung braucht kein Mensch. Die könnte auch einfach auf die 12 Monatsgehälter aufteilt werden. Für die Arbeitgeber ist eine Jahressonderzahlung günstiger, da bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses vor dem 1.12. auch kein Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung besteht.

Ich brauche die Abstände nicht. Wir gehen alle arbeiten und wollen davon ordentlich leben können.