Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802066 times)

vento4711

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4665 am: 22.03.2023 21:41 »
Ein Plus von 12%. Ich würde gerne wissen ob die das selbst glaubt…
Aber die Liste von Ingenieurstellenausschreibungen etc. wird bei der auch immer länger. Woran das wohl liegt

Forderung liegt bei 10,5% für das Jahr 2023. Angebot bei 3% für 3 Monate in 2023, also 0,75%.
Das ist ungefähr so als wenn ich bei eBay was für 100€ anbiete und jemand 7,50€ vorschlägt.

Prüfer SH

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« Antwort #4666 am: 22.03.2023 21:48 »
Aus sicherer Quelle habe ich gerade erfahren, dass die AG sich auf folgende Einigung vorbereiten/einstellen:

2023: Einmalzahlung 1.500 Euro
2024: Einmalzahlung 1.500 Euro

lineare Erhöhung 2023 : 4,5 % bzw. Mindestens 250 Euro 
lineare Erhöhung 2024:  3 %

Laufzeit: 24 Monate

Einigung bedeutet, dass gar nicht weiter verhandelt wird?

Johannes1893

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« Antwort #4667 am: 22.03.2023 21:50 »
Ein Plus von 12%. Ich würde gerne wissen ob die das selbst glaubt…
Aber die Liste von Ingenieurstellenausschreibungen etc. wird bei der auch immer länger. Woran das wohl liegt

Forderung liegt bei 10,5% für das Jahr 2023. Angebot bei 3% für 3 Monate in 2023, also 0,75%.
Das ist ungefähr so als wenn ich bei eBay was für 100€ anbiete und jemand 7,50€ vorschlägt.

Siehe PM vom BMI. Dort wird schwadroniert die Einmalzahlung „wirkt wie eine Entgelterhöhung um X,X%“. Dieses lächerliche Schauspiel wird ver.di schön mitspielen.

alfaromeofahrer

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« Antwort #4668 am: 22.03.2023 22:02 »
Wie wäre es, wenn die linearen Erhöhungen des ersten AG-Angebots beibehalten werden und die JSZ einfach direkt auf 100 % und 2024 auf z.B. 140 % angehoben wird? Öffentlichkeitswirksam sind die linearen Erhöhungen (rund 5% auf zwei Jahre), real hat man aber allen Arbeitnehmern (aller EG) geholfen. Die über dem vollen 13. Gehalt liegenden Prozente entsprechen eben einer Art Urlaubsgeld. Wenig Angriffsfläche für die Presse.

Johannes1893

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« Antwort #4669 am: 22.03.2023 22:09 »
Unabhängig davon das es unrealistisch ist, bin ich kein Freund der JSZ. Für mich ist das ein fester Gehaltsbestandteil. In Wahrheit aber Spielmasse bei Tarifverhandlungen, wo dann wieder gekürzt oder eingefroren wird um das Ergebnis zu schönen.

Weg damit und in den Monatslohn integrieren!

Bob Kelso

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« Antwort #4670 am: 22.03.2023 23:16 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.



Mein Taschenrechner sagt folgendes: 10% von 5000 ergeben: 500
10% von 3000 ergeben: 300

Liebe Grüße!

Bob Kelso

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« Antwort #4671 am: 22.03.2023 23:19 »
Müllabfuhr ist einfach zu automatisieren, sobald selbstfahrende Müllwagen gut genug sind. Wird aber noch ein paar Jahre dauern

Das stimmt- in den wenig frequentierten Strassen - selbst in Kleinstädten - sicherlich kein Problem - wenn der Müllwagen überhaupt durchkommt.

und keinen E-Antrieb hat!

Bob Kelso

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« Antwort #4672 am: 22.03.2023 23:26 »
Wieso haben es Lehrer mit Ali und Mohammed nicht so leicht wie mit Anastasia und Kevin?

Liegt an der Mentalität, welche wiederum im Elternhaus geprägt wird.

Einer Anastasia oder Kevin wird seltener eingetrichtert dass sie die Ehre der Familie verteidigen müssen und sich von Ungläubigen nichts sagen lassen sollen, als einem Ali oder Mohammed.
Unfassbarer Post. Zum einen grenzdebil, zum anderen rassistisch. Selten jemanden in diesem Forum gesehen, der sich mit 2-3 Post so dämlich zeigt. Aber gut. ohne passende Bildung und Wissen aus der Maurerbibel kommt genau so etwas heraus.

Ihre Haltung gegenüber über den Ausübenden des Berufes des Maurers ist herabwürdigend und diskriminierend. Zum anderen beleidigen Sie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, indem Sie diese als Schimpfwort einsetzen! Auch können  Beobachtungen und Erfahrungen nicht rassistisch motiviert sein.
Alles in allem: Ein ausbaufähiger Kommunikationsstil!
Da fällt mir der alte Spruch ein: Selbst an der Nase packen!
Grüße!

danielocean

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« Antwort #4673 am: 23.03.2023 05:23 »
Es ist bereits das beste Ergebnis seit Jahrzehnten. Wichtig wäre dass die Einmalzahlung zusammengeführt wird und RÜCKWIRKEND zum 01.01.2023 gezahlt würde. Dass rückwirkende wäre eigentlich dass wichtigste, ansonsten ist die prozentuale Erhöhung vollkommen ausreichend. Allerdings ist auch hier die rückwirkende Erhöhung wichtig!

Prüfer SH

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« Antwort #4674 am: 23.03.2023 06:33 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.



Stark gerechnet! Ist das niemandem aufgefallen vorher?

Mein Taschenrechner sagt folgendes: 10% von 5000 ergeben: 500
10% von 3000 ergeben: 300

Liebe Grüße!

MoinMoin

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« Antwort #4675 am: 23.03.2023 06:57 »
Im Prinzip ist es wurscht, wie die Steigerung für die unteren EG ausfällt. Die nicht-körperlichen Arbeiten unterhalb E 12 werden in spätestens 10 Jahren nicht mehr von Menschen erledigt werden und die körperlichen Arbeiten werden automatisiert, sobald menschliche Arbeitskraft im Vergleich zu computergesteuerten Maschinen zu teuer ist.

Buchhalter und ähnliche mit ewig wiederkehrenden stupiden Tätigkeiten beschäftigte Mitarbeiter bräuchte man im Prinzip bereits heute nicht mehr- wir sind nur etwas lahm in der Digitalisierung.

Ok-wie werden die Arbeiten im Sozial- und Pflegebereich und vorallem bei der Müllabfuhr denn dann erledigt, wenn nicht durch Menschen ?
Bei der Müllabfuhr sind bei uns früher 3 Hansel auf dem Bock mitgefahren, das macht jetzt einer alleine.
Und technisch theoretisch kann den Wagen auch eine Rechner lenken.

Und Pflegeroboter werden in Japan schon eingesetzt.
Aber beides sicherlich in D noch in weiter ferne.
In der Buchhaltung jedoch werden bis 2030 mit Einführung der verpflichteten E-Rechnung massenhaft Personen freigesetzt werden.

Kühlschrank

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« Antwort #4676 am: 23.03.2023 07:01 »
Was mich hier beim Lesen immer wieder stört ist, dass häufig die Begriffe Mindest-, Sockel- und Festbetrag verwechselt werden!

Zur Erklärung:

1. Lineare Erhöhung, zum Beispiel +10%

Vorteil für höhere Entgeltgruppen, da 10% von 5.000 € eine Gehaltssteigerung von 250 € bedeuten, während es bei 3.000 € nur 150 € mehr sind.



Mein Taschenrechner sagt folgendes: 10% von 5000 ergeben: 500
10% von 3000 ergeben: 300

Liebe Grüße!

Die AG-Verbände rechnen doch so - Ergebnis wird halbiert...  ::)

brian

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« Antwort #4677 am: 23.03.2023 07:14 »
Es ist bereits das beste Ergebnis seit Jahrzehnten. Wichtig wäre dass die Einmalzahlung zusammengeführt wird und RÜCKWIRKEND zum 01.01.2023 gezahlt würde. Dass rückwirkende wäre eigentlich dass wichtigste, ansonsten ist die prozentuale Erhöhung vollkommen ausreichend. Allerdings ist auch hier die rückwirkende Erhöhung wichtig!

Wie zahlt man eine Einmalzahlung rückwirkend? Kalender zurückdrehen?

vento4711

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« Antwort #4678 am: 23.03.2023 07:20 »
Mit Einführung der E-Rechnung werden aller höchstens Buchhalter freigesetzt wenn die Buchungen absolut banal sind. Der Lieferant interessiert sich nicht dafür wie das beim Kunden verbucht wird. Das sind letztendlich nur Buchungshilfen bei der Vorkontierung.

Das Einzigste was da an Daten übernommen wird sind die Zahlungskonditionen, Kreditor etc.. Aber die ganz spezifischen Kontierungen auf mehrere Kostenstellen, Splitrechnungen, Vorsteuerabzug, i.g.E. und Baurechnungen werden kaum vollständig automatisiert werden können.

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4679 am: 23.03.2023 07:40 »

Wie zahlt man eine Einmalzahlung rückwirkend? Kalender zurückdrehen?

Es heißt immer, es gäbe keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
Rückwirkend für die in 2022 großmäulig von Scholz angekündigte steuerfreie Einmalzahlung heißt - sie hat umgehend ausgezahlt zu werden statt irgendwann und gesplittet bis 2024. Und die lineare Erhöhung hat ebenso rückwirkend d.h. ab dem 1.1.2023 datiert zu sein d.h. es haben Nachzahlungen für die bereits abgelaufenen Monate zu erfolgen. Die Inflation startet auch nicht erst ab Oktober 2023 oder ab wann es die AG gern lt Terminkalender hätten.