Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 791134 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4755 am: 23.03.2023 17:35 »
Ich denke der User hat mit seiner Namenswahl bereits sein eigentliches Ansehen hervorgebracht

niagAkcaBdipS

SpidBackAgain

 >:(

Immerhin ist das erst der 7. Account, seit er sich im „alten Forum“ am 03.08.2014 erstmalig blicken ließ. Damit liegt die durchschnittliche Lebensdauer über einem Jahr, also alles gut hier.

Bisher würde ich dafür weder sprachlich noch inhaltlich einen Anhaltspunkt finden.

UffzeStuffze

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4756 am: 23.03.2023 17:36 »
TARIFRUNDE 2023- INFORMATION ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON ARBEITSKAMPF-MASSNAHMEN AUF DAS ARBEITSVERHÄLTNIS
Sehr geehrte Mitarbeiter,,

aus aktuellem Anlass und auf Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes möchte ich durch dieses Schreiben alle Tarifbeschäftigten, Auszubildende und!!

Täusche ich mich oder geht denen der Kackstift? Wenn wir tatsächlich tageweise die bekannten Einrichtungen lahmlegen, hält sich für die AN der Verlust in Grenzen, auf der anderen Seite hingegen sieht es offenbar anders aus 😁

SusiE

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4757 am: 23.03.2023 17:42 »
TARIFRUNDE 2023- INFORMATION ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON ARBEITSKAMPF-MASSNAHMEN AUF DAS ARBEITSVERHÄLTNIS
Sehr geehrte Mitarbeiter,,

aus aktuellem Anlass und auf Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes möchte ich durch dieses Schreiben alle Tarifbeschäftigten, Auszubildende und!!

Täusche ich mich oder geht denen der Kackstift? Wenn wir tatsächlich tageweise die bekannten Einrichtungen lahmlegen, hält sich für die AN der Verlust in Grenzen, auf der anderen Seite hingegen sieht es offenbar anders aus 😁

Definitiv, hier soll eingeschüchtert werden.

https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++7feea972-b1fc-11ed-a2f8-001a4a160129
Mega Streik am 27.03.,
in dem Zusammenhang macht das natürlich Sinn.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4758 am: 23.03.2023 18:14 »
Das waren die Ergebnisse der letzten gut 10 Jahre:

[...]

Glaubt da jetzt wirklich jemand, dass es 5 % (2023) und 4% (2024) plus die Einmalzahlung von 3.000 Euro (2x 1.500 Euro) gibt?

Niemals!

Ähem, hast du dir auch mal die zugehörige Preisentwicklung angeschaut?

2012: Preise +1,9% <-> TVöD +3,5%
2013: Preise +1,5% <-> TVöD +2,8%
2014: Preise +1,0% <-> TVöD +3.0%
2015: Preise +0,5% <-> TVöD +2,4%
2016: Preise +0,5% <-> TVöD +2,4%
2017: Preise +1,5% <-> TVöD +2,35%
2018: Preise +1,8% <-> TVöD +3,19%
2019: Preise +1,4% <-> TVöD +3,09%
2020: Preise +0,5% <-> TVöD +1,06%
2021: Preise +3,1% <-> TVöD +1,4%   <- Lücke
2022: Preise +6,9% <-> TVöD +1,8%   <- große Lücke
2023: Preise +X,X% <-> TVöD +X,X%   <- hoher Bedarf
2024: Preise +X,X% <-> TVöD +X,X%   <- hoher Bedarf

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4759 am: 23.03.2023 18:25 »
Tarifverhandlungen sind in Deutschland ein hohes Gut, doch um das entsprechend zu würdigen, muss die Betonung auch auf den Verhandlungen liegen und das von beiden Seiten – Gewerkschaften und Arbeitgeber.
Die Arbeitgeber machen aber bereits seit einer Weile nicht mehr mit: Mit Verweis auf die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sie sich in den vergangenen zwei Jahren aus der Affäre gezogen. Die Gewerkschaften akzeptierten das, hielten sich mit Forderungen zurück.
Mit deutlichen Folgen: 2022 hatten Arbeitnehmer in Deutschland einen Reallohnverlust von 4,1 Prozent zu verkraften (etwaige außertarifliche Gehaltserhöhungen sind dabei sogar schon berücksichtigt). Wenn die Gewerkschaften nicht gegensteuern, dürfte das munter so weitergehen. Denn, dass die Preise an der Supermarktkasse und der Zapfsäule in naher Zukunft unter das Vorkrisenniveau zurückfallen, gilt unter Ökonomen als ausgeschlossen.
Das Leben für die Beschäftigten bleibt also teuer, der Lohn niedrig. Und das, obwohl gerade auch die Reisebranche boomt und Fluggesellschaften etwa wieder deutliche Gewinne einfahren. Von einer Lohn-Preis-Spirale kann daher kaum die Rede sein.
Dass die Arbeitgeber diese weiter als Argument wie einen Schild vor sich hertragen, verhindert jede Diskussion darüber, was wirklich eine angemessene Vergütung wäre. Wer immer gleich den Teufel an die Wand malt und in jeder Gehaltserhöhung das wirtschaftliche Ende seines Konzerns heraufbeschwört, verkennt schlichtweg die konjunkturelle Realität.
Dass sich die Gewerkschaften nun mit vereinter Kraft dagegenstellen, mag verfrüht und unangemessen erscheinen. Dass es dem Einzelnen am Montag ungelegen kommt, ist zudem verständlich.
Im Lichte der vergangenen Jahre aber ist es ein notwendiger Schritt, um das Gleichgewicht zwischen den Tarifparteien zu wahren. Denn nur so kann auch in den kommenden Jahren weiter in guter Tradition mehr verhandelt als gestreikt werden – davon profitieren am Ende wir alle.

Britta2

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4760 am: 23.03.2023 20:38 »
TARIFRUNDE 2023- INFORMATION ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON ARBEITSKAMPF-MASSNAHMEN AUF DAS ARBEITSVERHÄLTNIS
Sehr geehrte Mitarbeiter,,

aus aktuellem Anlass und auf Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes möchte ich durch dieses Schreiben alle Tarifbeschäftigten, Auszubildende und Studierende der Kreisverwaltung über die wichtigsten Auswirkungen einer Beteiligung an einem Arbeitskampf auf Ihr Arbeitsverhältnis informieren.

 I. Allgemeines

Durch die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen wird das Arbeitsverhältnis des einzelnen Beschäftigten nicht aufgelöst. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen jedoch für die Dauer der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen.

Nach Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen hat der Beschäftigte einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, es sei denn, dass sein Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt oder auf andere Weise beendet worden ist.

 1. Arbeitsentgelt

Für die Dauer der Beteiligung an einer Arbeitskampfmaßnahme hat der Beschäftigte keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Das gilt auch für Arbeitswillige, die infolge der Arbeitskampfmaßnahme in der Verwaltung nicht beschäftigt werden

(z.B. wegen Beeinflussung oder Behinderung durch Streikposten, Stilllegung der Verwaltung, Ausfall der Verkehrsmittel). Beschäftigte, bei denen durch die Mitwirkung an der Vorbereitung oder Durchführung der Urabstimmung oder wegen Teilnahme an dieser Arbeitszeit ausgefallen ist, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt.

Ein Anspruch des Beschäftigten auf Nachholung der durch eine Arbeitskampfmaßnahme ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht.

Beschäftigte, deren Verwaltung nicht bestreikt wird, die jedoch infolge einer Arbeitskampfmaßnahme (z. B. wegen Ausfalls der Strom- oder Gasversorgung oder der Verkehrsmittel) nicht oder nur in einem geringeren Umfang beschäftigt werden können, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt für die ausgefallene Arbeitszeit.

Soweit Arbeitsentgelt bereits für Zeiten gezahlt worden ist, für die kein Entgeltanspruch besteht, sind die Beschäftigten zur Rückzahlung verpflichtet.

Während eines Arbeitskampfes haben streikende Beschäftigte grundsätzlich keinen Anspruch auf Feiertagsbezahlung nach § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Für gesetzliche Feiertage während eines Arbeitskampfes steht ausnahmsweise die Feiertagsbezahlung zu, wenn Feiertage in den bewilligten Urlaub eines Beschäftigten fallen. Ein Anspruch besteht aber nicht für in einen Streikzeitraum fallende Feiertage, die einem bewilligten Urlaub unmittelbar vorausgehen oder sich an ihn unmittelbar anschließen.

2. Zeiterfassung

Es besteht zwingend die Verpflichtung, die Zeiterfassungsgeräte beim Betreten bzw. Verlassen der Verwaltung zu betätigen. Deshalb liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn Beschäftigte zum Zwecke der Teilnahme an einer Arbeitskampfmaßnahme während der Arbeitszeit die Verwaltung verlassen und wieder betreten, ohne dies durch Betätigung der Zeiterfassungsgeräte zu dokumentieren.

3. Entgelt im Krankheitsfall

Beschäftigte, die vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme infolge Krankheit arbeitsunfähig geworden sind, haben vom Zeitpunkt des Beginns der Arbeitskampfmaßnahme an keinen Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall (z.B. nach § 22 TVöD), wenn der Teil der Verwaltung, in dem der arbeitsunfähige Beschäftigte arbeiten würde, durch die Arbeitskampfmaßnahme zum Erliegen kommt und der Beschäftigte deshalb auch ohne die Arbeitsunfähigkeit wegen der Arbeitskampf-maßnahme keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hätte. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Arbeitskampfmaßnahme ein, besteht unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Arbeitsunfähige Beschäftigte, denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht, haben, wenn sie pflichtversichert sind, Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse. Dauert die Arbeitsunfähigkeit nach der Beendigung des Arbeitskampfes an, besteht wieder Anspruch auf Entgelt im Krankheitsfall, soweit die Bezugsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Eine Verlängerung der Bezugsdauer nach § 22 TVöD um die Zeit, für die kein Anspruch besteht, tritt nicht ein.

Beihilfen gemäß der Protokollerklärung zu § 13 TVÜ-VKA werden nicht zu Aufwendungen gewährt, die in Zeiten entstanden sind, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Beteiligung an einer Arbeitskampfmaßnahme geruht hat und der Beschäftigte aus diesem Grund keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten. Dies gilt auch für sonstige Beschäftigte, die wegen einer Arbeitskampfmaßnahme keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt haben (vgl. Nr. 2).

4. Urlaub, Arbeitsbefreiung

Einem streikenden Beschäftigten kann grundsätzlich Urlaub nicht gewährt werden.

Befinden sich Beschäftigte beim Beginn einer Arbeitskampfmaßnahme bereits im Urlaub, läuft dieser weiter. Ein vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme bewilligter Urlaub ist anzutreten.

Ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung (z.B. nach § 29 TVöD) besteht nicht für Tage, an denen sich der Beschäftigte an der Arbeitskampfmaßnahme beteiligt oder an denen er infolge der Arbeitskampfmaßnahme nicht arbeiten kann. Eine Ausnahme gilt für den arbeitswilligen Beschäftigten, der infolge der Arbeitskampfmaßnahme nicht arbeiten kann, nur dann, wenn bei Beginn der Arbeitskampfmaßnahme die Arbeitsbefreiung bereits festgelegt war.

5. Störungen auf dem Weg zum Arbeitsplatz infolge Streiks

Kann der arbeitswillige Beschäftigte infolge einer Arbeitskampfmaßnahme seinen Arbeitsplatz mit den üblichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreichen (z.B. wegen des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel), hat er im Rahmen des Zumutbaren alle anderen Möglichkeiten zu nutzen, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen und den Arbeitsausfall so gering wie möglich zu halten.

II. Auswirkungen einer Arbeitskampfmaßnahme auf die Sozialversicherung und die betriebliche Altersversorgung

1. Krankenversicherung

Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

2. Rentenversicherung

Der Beschäftigte bleibt bei Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt infolge der Arbeitskampfmaßnahme ohne zeitliche Begrenzung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

3. Arbeitslosenversicherung

Da während des Arbeitskampfes kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, sind auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten. Derartige Zeiten dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 142 SGB III) und sind insoweit auch bei der Berechnung der Dauer dieses Anspruchs nicht zu berücksichtigen (§ 147 SGB III).

4. Unfallversicherung

Die an der Arbeitskampfmaßnahme beteiligten Beschäftigten stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

5. Betriebliche Altersversorgung

Die Pflichtversicherung nach § 25 TVöD i.V.m. dem ATV-K/ATV bleibt auch in der Zeit, in der Beschäftigte wegen der Arbeitskampfmaßnahme keinen Entgeltanspruch haben, bestehen. Ergeben sich volle Kalendermonate, für die keine Umlagen usw. zu entrichten waren, oder vermindert sich wegen des Wegfalls des Arbeitsentgelts das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, kann dies zu einer geringeren Betriebsrente führen.

Das wurde uns heute von unserem AG mitgeteilt!!

Das ist eine offene Kriegserklärung mit Sippe Haftung.
Selbst Lohnfortzahlung bei  bekannter Erkrankung vor de. 27.3. wird verweigert, Urlaub wird verweigert und trotz 8 Stunden Anwesen heißt per Stechuhr wird nicht bezahlt mit Begründung Fehlzeit durch Streik.
Falls das jemals explodiert, darf sich kein AG wundern.

shenja

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4761 am: 23.03.2023 21:09 »
Diese Textpassage schickt mein AG quasi alle 2 Jahre. Verhandlungen beginnen, Warnstreiks werden angekündigt, EMail wird verschickt.

skiveren

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4762 am: 23.03.2023 22:06 »
Jetzt wirds ernst, der Hass auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte wird in den Medien geschürt:
Es wird hier einige Leser geben.., die bisher nur Falschinformationen von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE in Zusammenarbeit mit den kommunalen Arbeitgeber erhalten..

Die rentenschädliche Einmalzahlung, die so genannte Inflationsprämie lassen wir hier außen vor..
Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber beinhaltet eine 9 Monate NULLRUNDE..ab 01.01. bis 30.09...dann 3 % Erhöhung..
Das muss man sich vorstellen.., Rekordinflation und dann 9 MONATE nix..
So was dreistes, freches...haben wir in Jahrzehnten Tarifverhandlungen nicht erlebt..
Ganz erschreckend.., die falsche.., bewusst gefälschte Berichterstattung von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE..die von einer 10,5% Forderung und einem 5% ( 27 Monate Laufzeit ) Angebot berichten..
Wie dreist.., betrügerisch sind die geworden...
Täuschen, tricksen..., bewusst falsch berichten..

Eine neue Dimension...
Slomka.., Mioska.., Sievers.., Kloeppel und Co. müssten sich schämen.., gefälschte Nachrichten zu liefern..
Nachweisbar lesbar sind Forderungen und Angebot..
« Last Edit: 23.03.2023 22:13 von skiveren »

BitSchubser

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4763 am: 23.03.2023 22:14 »
Jetzt wirds ernst:
Es wird hier einige Leser geben.., die bisher nur Falschinformationen von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE in Zusammenarbeit mit den kommunalen Arbeitgeber erhalten..

Die rentenschädliche Einmalzahlung, die so genannte Inflationsprämie lassen wir hier außen vor..
Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber beinhaltet eine 9 Monate NULLRUNDE..ab 01.01. bis 30.09...dann 3 % Erhöhung..
Das muss man sich vorstellen.., Rekordinflation und dann 9 MONATE nix..
So was dreistes, freches...haben wir in Jahrzehnten Tarifverhandlungen nicht erlebt..
Ganz erschreckend.., die falsche.., bewusst gefälschte Berichterstattung von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE..die von einer 10,5% Forderung und einem 5% ( 27 Monate Laufzeit ) Angebot berichten..
Wie dreist.., betrügerisch sind die geworden...
Täuschen, tricksen..., bewusst falsch berichten..

Eine neue Dimension...
Slomka.., Mioska.., Sievers.., Kloeppel und Co. müssten sich schämen.., gefälschte Nachrichten zu liefern..
Nachweisbar lesbar sind Forderungen und Angebot..

Aha, Falschmeldungen... Maximal könnte man sagen das n den Folgebeiträgen die Informationen zusammengekürzt oder unvollständig sind. Es wurden aber Nachweislich alle Informationen bekannt gegeben.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/tarifverhandlungen-oeffentlicher-dienst-angebot-100.html

Das was einer Falschmeldung am nahesten kommt ist dein Post.
Sollte ich jedoch das Ironie-Tag übersehen haben... Sorry

skiveren

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4764 am: 23.03.2023 22:21 »
Jetzt wirds ernst:
Es wird hier einige Leser geben.., die bisher nur Falschinformationen von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE in Zusammenarbeit mit den kommunalen Arbeitgeber erhalten..

Die rentenschädliche Einmalzahlung, die so genannte Inflationsprämie lassen wir hier außen vor..
Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber beinhaltet eine 9 Monate NULLRUNDE..ab 01.01. bis 30.09...dann 3 % Erhöhung..
Das muss man sich vorstellen.., Rekordinflation und dann 9 MONATE nix..
So was dreistes, freches...haben wir in Jahrzehnten Tarifverhandlungen nicht erlebt..
Ganz erschreckend.., die falsche.., bewusst gefälschte Berichterstattung von ZDF/ARD/RTL/WELT/FRANKFURTER ALLGEMEINE..die von einer 10,5% Forderung und einem 5% ( 27 Monate Laufzeit ) Angebot berichten..
Wie dreist.., betrügerisch sind die geworden...
Täuschen, tricksen..., bewusst falsch berichten..

Eine neue Dimension...
Slomka.., Mioska.., Sievers.., Kloeppel und Co. müssten sich schämen.., gefälschte Nachrichten zu liefern..
Nachweisbar lesbar sind Forderungen und Angebot..

Aha, Falschmeldungen... Maximal könnte man sagen das n den Folgebeiträgen die Informationen zusammengekürzt oder unvollständig sind. Es wurden aber Nachweislich alle Informationen bekannt gegeben.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/tarifverhandlungen-oeffentlicher-dienst-angebot-100.html

Das was einer Falschmeldung am nahesten kommt ist dein Post.
Sollte ich jedoch das Ironie-Tag übersehen haben... Sorry

Einer von uns kann nicht lesen?
Sie oder ich?
Wo steht etwas von 9 Monaten NULLRUNDE?
Wo steht etwas von einer 27 monatigen Laufzeit?

BitSchubser

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4765 am: 23.03.2023 22:42 »
Es steht eindeutig drin das es eine erhöhung 23 und 24 geben wird. das sind schonmal 24 Monate. Ja, keine 27, aber wer hier nicht begreift das das ein großer Unterschied on den 12 Monaten aus der Forderung ist, begreift auch den Rest nicht.

Ja, die Informationen sind nicht 100% vollständig, aber es sind keine Falschmeldungen. Bitte erkläre mir mal was genau an diesen Meldungen FALSCH oder eine Lüge ist.

Genau dein Beitrag ist die Stimmungsmache, die du den Medien vorwirfst.


Muschebubu

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4766 am: 23.03.2023 22:51 »
Was willst du von jemandem erwarten, der meint. das Sätze mit „..“, „.,“ oder „…“ oder „…;“ enden. Und wo der Betrug in solchen Meldungen liegen soll, wäre auch noch eine interessante Frage, wird er oder sie aber nicht aufzeigen können.

skiveren

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4767 am: 23.03.2023 22:54 »
Es steht eindeutig drin das es eine erhöhung 23 und 24 geben wird. das sind schonmal 24 Monate. Ja, keine 27, aber wer hier nicht begreift das das ein großer Unterschied on den 12 Monaten aus der Forderung ist, begreift auch den Rest nicht.

Ja, die Informationen sind nicht 100% vollständig, aber es sind keine Falschmeldungen. Bitte erkläre mir mal was genau an diesen Meldungen FALSCH oder eine Lüge ist.

Genau dein Beitrag ist die Stimmungsmache, die du den Medien vorwirfst.

Puh..anstrengend aber damit Sie das auch kapieren..aber dann muss auch Schluss sein mit Nachhilfeunterricht:
Es gibt keinerlei Hinweise auf eine 9 monatige NULLRUNDE..
Es gibt keinerlei Hinweise auf eine 27 monatige Laufzeit..
Über eine 10,5% Forderung wird berichtet mit dem Hinweis.., dass Angebot mit 5% entspricht in etwa der Hälfte..

Masterofdesaster

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4768 am: 23.03.2023 22:57 »
Es steht eindeutig drin das es eine erhöhung 23 und 24 geben wird. das sind schonmal 24 Monate. Ja, keine 27, aber wer hier nicht begreift das das ein großer Unterschied on den 12 Monaten aus der Forderung ist, begreift auch den Rest nicht.

Ja, die Informationen sind nicht 100% vollständig, aber es sind keine Falschmeldungen. Bitte erkläre mir mal was genau an diesen Meldungen FALSCH oder eine Lüge ist.

Genau dein Beitrag ist die Stimmungsmache, die du den Medien vorwirfst.

Beide Seiten lügen nicht, aber beiden Seiten haben halt unterschiedliche Brillen auf. Und wenn die Medien nur Teile veröffentlichen verfälscht das halt das Bild. Aber so ist die Welt nun mal…
Gott sei Dank wissen wir in genau einer Woche, vielleicht sogar um die Uhrzeit hoffentlich mehr 🍀🍀🍀
( wenn es denn zur Einigung kommt, von der ich aktuell zu 75% ausgehe…) the final week Countdown 🙏

Masterofdesaster

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4769 am: 23.03.2023 23:00 »
Tarifverhandlungen sind in Deutschland ein hohes Gut, doch um das entsprechend zu würdigen, muss die Betonung auch auf den Verhandlungen liegen und das von beiden Seiten – Gewerkschaften und Arbeitgeber.
Die Arbeitgeber machen aber bereits seit einer Weile nicht mehr mit: Mit Verweis auf die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sie sich in den vergangenen zwei Jahren aus der Affäre gezogen. Die Gewerkschaften akzeptierten das, hielten sich mit Forderungen zurück.
Mit deutlichen Folgen: 2022 hatten Arbeitnehmer in Deutschland einen Reallohnverlust von 4,1 Prozent zu verkraften (etwaige außertarifliche Gehaltserhöhungen sind dabei sogar schon berücksichtigt). Wenn die Gewerkschaften nicht gegensteuern, dürfte das munter so weitergehen. Denn, dass die Preise an der Supermarktkasse und der Zapfsäule in naher Zukunft unter das Vorkrisenniveau zurückfallen, gilt unter Ökonomen als ausgeschlossen.
Das Leben für die Beschäftigten bleibt also teuer, der Lohn niedrig. Und das, obwohl gerade auch die Reisebranche boomt und Fluggesellschaften etwa wieder deutliche Gewinne einfahren. Von einer Lohn-Preis-Spirale kann daher kaum die Rede sein.
Dass die Arbeitgeber diese weiter als Argument wie einen Schild vor sich hertragen, verhindert jede Diskussion darüber, was wirklich eine angemessene Vergütung wäre. Wer immer gleich den Teufel an die Wand malt und in jeder Gehaltserhöhung das wirtschaftliche Ende seines Konzerns heraufbeschwört, verkennt schlichtweg die konjunkturelle Realität.
Dass sich die Gewerkschaften nun mit vereinter Kraft dagegenstellen, mag verfrüht und unangemessen erscheinen. Dass es dem Einzelnen am Montag ungelegen kommt, ist zudem verständlich.
Im Lichte der vergangenen Jahre aber ist es ein notwendiger Schritt, um das Gleichgewicht zwischen den Tarifparteien zu wahren. Denn nur so kann auch in den kommenden Jahren weiter in guter Tradition mehr verhandelt als gestreikt werden – davon profitieren am Ende wir alle.

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