Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 801173 times)

MrRossi

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #60 am: 02.01.2023 10:55 »
@MrRossi

Bist du Beamter? Selber die Kündigung erklären und dabei Gefahr laufen, dass der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer, dies auch noch begrüßt. Dabei gibt man dann den erworbenen Kündigungsschutz auf und handelt sich noch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein.

So ein schwachsinniger Vorschlag kann irgendwie nur von einem Durchlauferhitzer der Bestenauslese kommen.

Sowas kann man machen, wenn man gerne pokert und einen adäquaten neuen Job hat, den man gerne nahtlos antreten würde aber sich zugleich vorstellen kann, seinen alten Job weiterzuführen.

Sorry, natürlich sollte die Kündigung erst nach neuer Jobannahme erfolgen, hab es bischen überspitzt geschrieben.
Es bleibt aber die Frage:
Und welche anderen Druckmittel ergeben sich für die, wenn Sie nicht mehr tarifgebunden sind?
« Last Edit: 02.01.2023 11:03 von MrRossi »

Schmitti

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #61 am: 02.01.2023 11:01 »
bzw. der AG könnte doch trotzdem nicht übertariflich bezahlen, weil einige kommunale AG es untersagt ist mehr zuzahlen.
In meinem Fall gibt das Kommunalrecht das nur für nicht tarifgebundene Kommunen als Höchstgrenze vor, für die KAV-Mitgliedskommunen wird die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen direkt vorgeschrieben. Und angesichts derer Regelungsinhalte ist der Verhandlungsspielraum arbeitgeberseitig schon sehr stark eingegrenzt, was soll da noch zu verhandeln sein (abseits der Fachkräfte-RL zumindest)?
Diese kommunalrechtliche Vorschrift müsste daher zwangsläufig entfallen, damit das Gedankenspiel von Skiveren überhaupt funktionieren könnte, und damit hätte ich bei diesem Konstrukt eben einen Verhandlungsspielraum, den ich in der Realität derzeit so nicht habe.

Auch wenn du meinst den TVÖD zu übertrumpfen halte ich es eher als Wunschdenken als Realitätsfern dass sich so etwas in der "breit gepriesenen Masse der Überflieger" zu gewünschten Ergebnissen führen wird.
Als den Kommunen die Möglichkeit der Fachkräftezulage eröffnet wurde, die betraglich einen Spielraum ließ, haben hier einige dieses Werkzeug durchaus unterschiedlich genutzt und passende ITler bzw. Ingenieure haben das schon als Verhandlungsgegenstand genutzt. Daher denke ich schon, dass das grundsätzlich funktionieren könnte.
Und letztlich wird gerade im kommunalen Bereich doch immer wieder deutlich, dass arbeitgeberseitig nicht unbedingt alle Regeln des Arbeitsrechts bekannt sind/richtig angewandt werden, und es hier und da auch mal zu Beschäftigungsverhältnissen kommt, weil Bürgermeister X seinen Wunschkandidaten ins Haus holen will, da wird hintenrum leise auch nichts anderes gemacht als das ausgehandelt, was dann später in den Stellenplänen als Ergebnis perfekter Stellenbewertung auftaucht. Klar, der E5er oder E10er mit eher standartmäßigen Sachbearbeiteraufgaben wird nicht jedes Jahr mit dem obersten Personalverantwortlichen zu neuen Gehaltsverhandlungen zusammenkommen, aber um die kümmert sich ja auch in Skiverens Traumwelt weiter die Gewerkschaft ;-)

Bastel

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« Antwort #62 am: 02.01.2023 11:08 »
@MrRossi

Bist du Beamter? Selber die Kündigung erklären und dabei Gefahr laufen, dass der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer, dies auch noch begrüßt. Dabei gibt man dann den erworbenen Kündigungsschutz auf und handelt sich noch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein.

So ein schwachsinniger Vorschlag kann irgendwie nur von einem Durchlauferhitzer der Bestenauslese kommen.

Sowas kann man machen, wenn man gerne pokert und einen adäquaten neuen Job hat, den man gerne nahtlos antreten würde aber sich zugleich vorstellen kann, seinen alten Job weiterzuführen.

Wie kann man nur so von Neid und Hass zerfressen sein? Beamte müssen wirklich die Ausgebuhrt des Bösen für dich darstellen ;D

Ein frohes neues Jahr wünscht dir ein Durchlauferhitzer der Bestenauslese.

ACDSee

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« Antwort #63 am: 02.01.2023 11:10 »

             Tarif            Inflation

2020     1,04%             0,5
2021     1,4%               3,1
2022     1,8%               10

             4,24                13,6

die Summe kannst du hier nicht ziehen, aufgrund von Zinseszins. Du muss multiplizieren.
Bei drei Jahren ist das noch nicht so krass, je länger der Zeitraum, desto eher merkst du den Unterscheid :-(

Tarif: 1,0104*1,014*1,018 = 4,3%
Inflation: 1,005*1,031*1,1 = 14%

Das ist auch der Grund, warum jeder Euro an Einmalzahlung, der mit dem Verzicht auf prozentuale Steigerungen erkauft wird, sich langfristig rächt.
« Last Edit: 02.01.2023 11:19 von ACDSee »

RadWirdKommen

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #64 am: 02.01.2023 11:12 »
.... Und ich bin womöglich nicht der einzige, der sich zutraut, den TvÖd darin zu übertrumpfen.

Ich glaube da unterschätzt du die Bereitschaft des Arbeitsgeber notfalls einfach ohne dich auszukommen. Vorallem wenn du dich schon woanders umschaust und evtl einen neuen Vertrag wo unterschrieben hast warum dann verhandeln wenn man dann schon mehr in der neuen Arbeit bekommt? Wenn du dann doch bereit bist zu bleiben weiß dein Arbeitgeber doch schon dass du Kompromisse machen würdest um nur deine Arbeitsstelle zu behalten. Dieses pseuso Wechseln mit schon unterschriebenen Arbeitsvertrag ist immer ein Witz.

Tagelöhner

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« Antwort #65 am: 02.01.2023 11:15 »
Wie kann man nur so von Neid und Hass zerfressen sein? Beamte müssen wirklich die Ausgebuhrt des Bösen für dich darstellen ;D

Ein frohes neues Jahr wünscht dir ein Durchlauferhitzer der Bestenauslese.

Ich habe mit vielen eher Mitleid, da doch mitunter viele traurige Gestalten unter ihnen weilen. Es gibt aber auch Beamte mit denen ich mich super verstehe und Respekt habe ich vor denjenigen, die den Status wirklich verdient haben und ihn vorbildlich ausfüllen.

Ebenfalls frohes Neues  ;D

WasDennNun

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« Antwort #66 am: 02.01.2023 11:17 »
Dieses pseuso Wechseln mit schon unterschriebenen Arbeitsvertrag ist immer ein Witz.
Ja,
aber der Hinweis, dass man diese Weg gehen würde, wenn es keine monetäre Verbesserung gibt ist kein Witz, sondern Gegenstand der Verhandlung

Schmitti

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #67 am: 02.01.2023 11:21 »
Ich glaube da unterschätzt du die Bereitschaft des Arbeitsgeber notfalls einfach ohne dich auszukommen.
Man liest zum öD in den letzten Monaten öfters von bundesweit 360.000 oder mehr unbesetzten Stellen, Nachwuchsmangel, Fachkräftemangel, Arbeit die liegenbleibt... Mag sein, dass manche Arbeitgeber dann resignierend oder gleichgültig denken, auf einen mehr oder weniger kommt es auch nicht drauf an, mag aber auch sein, dass manche darin eine Möglichkeit sehen, den Missständen im Personalbestand etwas entgegenzusetzen.

renol2292

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #68 am: 02.01.2023 11:22 »
Ich wäre mit 10 % auf 24 Monate (ohne Mindestbeträge), Einmalzahlung von min. 2.000 € (komplett oder auf zwei mal aufgeteilt) zufrieden.

Wenn nicht mehr Gehalt alternativ mehr Urlaubstage und/oder Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5/38 Std.


WasDennNun

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« Antwort #69 am: 02.01.2023 11:25 »
Diese kommunalrechtliche Vorschrift müsste daher zwangsläufig entfallen, damit das Gedankenspiel von Skiveren überhaupt funktionieren könnte, und damit hätte ich bei diesem Konstrukt eben einen Verhandlungsspielraum, den ich in der Realität derzeit so nicht habe.
Das Gedankenspiel von S. sieht vor, dass Gewerkschaftler die von der Gewerkschaft ausgehandelten Entgelterhöhung bekommen.
Die Nichtgewerkschaftler, die müssen verhandeln, um dieses auch zu bekommen.
Also etwas was jetzt schon ohne Änderungen an irgendwas gehen würde.
Was aber die AGs nicht machen, weil zu faul, zu dumm, zu ängstlich dadurch mehr in die Gewerkschaft zu treiben??
keine Ahnung.

Natürlich wäre ein zweiter Schritt, dass die kommunalen Vorschriften fallen, dann könnten Gewerkschaftler und Nichtgewerkschaftler eine Entgelt höher als das Tarifliche verhandeln.

Oder das die Gewerkschaften im K bereich auch so etwas wie den §16.5 im TV-L ermöglichen, damit kann ja jeder tariflich verhandeln.

FGL

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« Antwort #70 am: 02.01.2023 11:42 »
Denn die Nichtmitglieder, die der Logik folgend dann nicht mehr tarifgebunden sind, können ihr Entgelt bzw. ihre Arbeitsverträge folglich eben selbst aushandeln.
Warum wären sie dann nicht mehr "tarifgebunden"? Der Arbeitsvertrag würde doch noch immer auf den TVöD verweisen, der für Nichtmitglieder dann eben nur ein geringes Gehalt ausweist.

Hummel2805

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« Antwort #71 am: 02.01.2023 11:46 »
Also der Bundesfinanzminster rechnet selber in 2023 mit einer Infaltion von 7%, alles andere als unter 7% für ein Jahr wäre ein Desaster für die Gewerkschaften, ich denke dann gibts auch Revolten unter den Mitgliedern.

Man muss das mal auf der Zunge zergehen lassen, die Verhandlungsführer vom BMI und Verdi und DGB sind alle in der SPD! Die Genossen werden wir an Ihren Ankündigungen messen! 

WasDennNun

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« Antwort #72 am: 02.01.2023 12:02 »
Denn die Nichtmitglieder, die der Logik folgend dann nicht mehr tarifgebunden sind, können ihr Entgelt bzw. ihre Arbeitsverträge folglich eben selbst aushandeln.
Warum wären sie dann nicht mehr "tarifgebunden"? Der Arbeitsvertrag würde doch noch immer auf den TVöD verweisen, der für Nichtmitglieder dann eben nur ein geringes Gehalt ausweist.
Die Nichtmitglieder sind nie tarifgebunden. Sie haben nur einen AV, der auf den TVöD verweist.
Und je nach Ausgestaltung des AVs inkl. Entgelterhöhungen oder eben nicht.
Und es stände den AGs doch auch schon jetzt frei, zukünftig nur noch Verträge zu machen, die ohne automatische Übernahme der TV Anpassungen (inkl. Entgelterhöhung) auskommen.
Oder?

brian

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« Antwort #73 am: 02.01.2023 12:09 »
Denn die Nichtmitglieder, die der Logik folgend dann nicht mehr tarifgebunden sind, können ihr Entgelt bzw. ihre Arbeitsverträge folglich eben selbst aushandeln.
Warum wären sie dann nicht mehr "tarifgebunden"? Der Arbeitsvertrag würde doch noch immer auf den TVöD verweisen, der für Nichtmitglieder dann eben nur ein geringes Gehalt ausweist.

Oder ein höheres, weil man gut verhandelt. Wieso sollte das geringer sein?

Isie

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« Antwort #74 am: 02.01.2023 12:11 »
Denn die Nichtmitglieder, die der Logik folgend dann nicht mehr tarifgebunden sind, können ihr Entgelt bzw. ihre Arbeitsverträge folglich eben selbst aushandeln.
Warum wären sie dann nicht mehr "tarifgebunden"? Der Arbeitsvertrag würde doch noch immer auf den TVöD verweisen, der für Nichtmitglieder dann eben nur ein geringes Gehalt ausweist.
Die Nichtmitglieder sind nie tarifgebunden. Sie haben nur einen AV, der auf den TVöD verweist.
Und je nach Ausgestaltung des AVs inkl. Entgelterhöhungen oder eben nicht.
Und es stände den AGs doch auch schon jetzt frei, zukünftig nur noch Verträge zu machen, die ohne automatische Übernahme der TV Anpassungen (inkl. Entgelterhöhung) auskommen.
Oder?
Selbstverständlich. Das tun die Arbeitgeber aber nicht. Soweit ich weiß, dürfen sie die Beschäftigten nicht danach fragen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind. Also müssten die Arbeitgeber es bei einer derartigen Vertragsgestaltung darauf ankommen lassen, dass der Arbeitnehmer nicht tarifgebunden ist. Was meinst du, wie schnell sich der Organisationsgrad dadurch erhöhen würde.