Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802024 times)

Masterofdesaster

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #600 am: 15.01.2023 21:57 »
Hallo,

ich habe jetzt die Diskussionen sehr aufmerksam gelesen. Interessant was der ein oder andere von sich gibt oder welche Erwartungshaltung geäußert wird.

Bevor ich zu meinen Vorstellungen was sage, möchte ich voranstellen, dass ich kein Gewerkschaftsmitglied bin, aber auch Personaler. Ich bin „nur“ stv. Abteilungsleiter, der allerdings, das gebe ich zu, nicht schlecht bezahlt ist.

Aus meiner Sicht stehen die Tarifparteien vor einer extrem schwierigen Tarifverhandlung. Ich beneide da dieses Jahr niemanden. Natürlich hätte ich auch gerne keinen Reallohnverlust, aber wenn man die Lage auch der öffentlichen Arbeitgeber nüchtern betrachtet, dann wird es dazu kommen (müssen). Die Situation ist für beide Tarifparteien nicht ganz einfach. Die (finanziellen) Herausforderungen für die Beschäftigen sind natürlich immens. Auch ich spüre deutlich, dass wir am Ende vom Monat deutlich weniger Geld übrighaben (wenn überhaupt) wie Anfang des letzten Jahres.
Aber auch die finanziellen Herausforderungen der Kommunen und des Bundes sind immens, insoweit sind die Handlungsmöglichkeiten auch für diese deutlich eingeschränkt. Gleichzeitig können die Steuern nicht merklich erhöht werden, weil ansonsten die knapp vor der Rezession stehende Wirtschaft komplett abgewürgt werden würde, was auf lange Sicht für alle schwierig und gefährlich wäre. Diesen Umstand sieht man auch wenn man die Abschlüsse in der Metall- oder Chemieindustrie sieht.
Insoweit zieht aus meiner Sicht auch aktuell das Argument nicht, dass die Attraktivität des ÖD leidet, sofern kein Reallohnverlust verhindert wird. Diesem Argument schieße ich mich nicht an. Im Gegenteil ich behaupte sogar, dass die Attraktivität des ÖD zulegen kann, sofern Abschlüsse auf Metall- oder Chemieniveau erreicht werden kann, weil wir gerade in diesen Zeiten wieder mit der Arbeitsplatzsicherheit punkten können.

Insoweit stelle ich mal folgende Erwartungshaltung meinerseits in den Raum:

•   Entgeltsteigerung nominal 4,5% zum 01.10.2023, mindestens 250 Euro
•   Entgeltsteigerung nominal 3,5 % zum 01.10.2024, mindestens 200 Euro
•   Sonderzahlung von 1.500 Euro zum frühestens möglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen (ca. 01.06./01.07.) und nochmals 1.500 Euro zum 01.04.2024

Durch die Einmalzahlungen würde der spätere Zeitpunkt der Entgeltsteigerungen kompensiert. Durch die Erhöhung zum 01.10. wirkt die Erhöhung erst in 2024 bzw. 2025 auf die Jahressonderzahlung. Das ist rechnerisch eine Kompensation für die Prozentsteigerungen für die AG.

Ja ich gehe von einem Sockelbetrag aus. Und im Gegensatz zu den Tarifabschlüssen in den Vorjahren könnte ich den sogar akzeptieren und nachvollziehen, auch wenn ich davon nichts haben würde. Aber es ist fakt, dass gerade die schlechter bezahlten Arbeitnehmer, egal ob im ÖD oder in anderen Branchen, deutlich mehr Probleme haben den Reallohnverlust zu kompensieren, da in diesen Gesellschaftsschichten eine niedrigere Sparquote vorliegt und zudem im Verhältnis mehr Geld für Lebensmittel und Wohnen ausgegeben wird. Also gerade die Bereiche, in denen die Inflation am stärksten wirkt. Diese Gesellschaftssichten können es daher definitiv schwieriger kompensieren. Bei den früheren Tarifabschlüssen zog meiner Meinung nach dieses Argument nicht so sehr, aber jetzt muss man das im Hinblick auf den Solidaritätsgedanken einfach so akzeptieren, auch wenn es für die Struktur in der Entgelttabelle nicht einfach ist.

Soweit meine Auffassung und die habe ich lange für mich abgewägt. Ich hätte natürlich auch gerne mehr Geld. Im besten Fall sogar eine Reallohnsteigerung oder zumindest einen Reallohnerhalt, aber das wird dieses Mal nicht erreichbar sein.

Im Großen und Ganzen kann ich Deiner Argumentation gut folgen. Und auch die Sockelbeträge sind in der Tat diesmal eher verständlich als in der Vergangenheit. Ich hoffe auf die erste Erhöhung ab spätestens zum 01.07., der 01.10 wäre trotz Einmalzahlungen einfach zu spät.
Nur in einem Punkt muss ich Dir widersprechen. Die Attraktivität des ÖD wird sich leider NICHT steigern. Wir haben einfach einen zu großen Fachkräftemangel in D, da ist der Sicherheitsgedanke zu vernachlässigen. In meiner Geschäftseinheit mit 40 MA, sind in den letzten 2 Jahren 4 Personen (EGG 11) gegangen, weil sie am Markt deutlich mehr verdient haben. Mind 2 weitere kenne ich, die sich aktuell weg bewerben, das „dein Arbeitsplatz ist sicher“ Argument zieht nicht mehr… und mit einem schlechten Abschluss wird die Lage nicht besser…

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #601 am: 15.01.2023 22:02 »
Der „Solidaritätsgedanke“ ist also ein religiös-emotionaler irrationaler Affekt. Warum sollte man darauf Entscheidungen basieren?

Die Frage, woraus sich der behauptete Zwang gerierte, ließest Du unbeantwortet.

Ich habe nie von Zwang gesprochen.

Du schriebst „aber jetzt muss man das im Hinblick auf den Solidaritätsgedanken einfach so akzeptieren“. Also woraus geriert sich der behauptete Zwang?

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #602 am: 15.01.2023 23:47 »

Insoweit stelle ich mal folgende Erwartungshaltung meinerseits in den Raum:

•   Entgeltsteigerung nominal 4,5% zum 01.10.2023, mindestens 250 Euro
•   Entgeltsteigerung nominal 3,5 % zum 01.10.2024, mindestens 200 Euro
•   Sonderzahlung von 1.500 Euro zum frühestens möglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen (ca. 01.06./01.07.) und nochmals 1.500 Euro zum 01.04.2024



Prozentual erwarte ich ähnlich maue Zahlen wie du. Die Zeitpunkte zum 01.10.2023 und 01.10.2024 wären aber ein weiterer Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, gerade für die unteren EG-Gruppen. Wenn dort die Inflation besonders spürbar ist, dann ist sie das gestern gewesen, dann ist sie das heute und dann wäre es absurd, wenn die erste Zahlung oder Erhöhung in 6, 7 oder 10 Monaten kommt.

"Die finanziellen Herausforderungen der Kommunen und des Bundes" sind gefühlt immer "immens". Das mag stimmen, warum es so ist, ist eine andere Frage. Dem gegenüber stehen sprudelnde Steuereinnahmen; und hat nicht die letzte Steuerschätzung weitere Mehreinnahmen für die kommenden Jahre prognostiziert? Demzufolge ist eher die Ausgabenseite das Problem (was aber jene andere Frage berührt).
Wieso soll der Beschäftigte im ÖD dabei immer der Dumme sein? Wieso muss sich der einzelne AN jeglicher EG-Gruppe im ÖD immer solidarisch gegen wen auch immer zeigen, wenn er seine Arbeitskraft gegen (den für ihn höchstmöglichen finanziellen) Gegenwert eintauscht?

LehrerBW

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« Antwort #603 am: 15.01.2023 23:53 »


Insoweit stelle ich mal folgende Erwartungshaltung meinerseits in den Raum:

•   Entgeltsteigerung nominal 4,5% zum 01.10.2023, mindestens 250 Euro
•   Entgeltsteigerung nominal 3,5 % zum 01.10.2024, mindestens 200 Euro
•   Sonderzahlung von 1.500 Euro zum frühestens möglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen (ca. 01.06./01.07.) und nochmals 1.500 Euro zum 01.04.2024



Fände ich zu heftig…damit würde 2023 nichtmal der Reallohnverlust des Jahres 2022 ausgeglichen werden.
Und bezüglich der Steuern….die werden durch die massive Inflation auch ohne Steuererhöhung steigen.

wossen

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #604 am: 16.01.2023 00:12 »
Werden Mindestzahlungen von den Arbeitgebern denn überhaupt noch akzeptiert werden?

Wegen der anscheinend faktisch unabdingbaren Übertragung auf den Beamtenbereich würden dann doch Probleme wegen der Alimentation auftreten (Abstand der Besoldungsgruppen), die zu einer weiteren Besoldungsspirale führen würden.

Johannes1893

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« Antwort #605 am: 16.01.2023 07:51 »
Werden Mindestzahlungen von den Arbeitgebern denn überhaupt noch akzeptiert werden?

Wegen der anscheinend faktisch unabdingbaren Übertragung auf den Beamtenbereich würden dann doch Probleme wegen der Alimentation auftreten (Abstand der Besoldungsgruppen), die zu einer weiteren Besoldungsspirale führen würden.

Die werden ziemlich sicher akzeptiert werden. Bei den Beamten ging es meines Wissens darum das zur staatlichen Grundversorgung ein Abstand von 15% vorhanden sein muss, aber nicht das langfristig kein Einheitslohn bezahlt werden darf.
Das

Bastel

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« Antwort #606 am: 16.01.2023 07:56 »
Werden Mindestzahlungen von den Arbeitgebern denn überhaupt noch akzeptiert werden?

Wegen der anscheinend faktisch unabdingbaren Übertragung auf den Beamtenbereich würden dann doch Probleme wegen der Alimentation auftreten (Abstand der Besoldungsgruppen), die zu einer weiteren Besoldungsspirale führen würden.

Die werden ziemlich sicher akzeptiert werden. Bei den Beamten ging es meines Wissens darum das zur staatlichen Grundversorgung ein Abstand von 15% vorhanden sein muss, aber nicht das langfristig kein Einheitslohn bezahlt werden darf.
Das

Natürlich darf kein Einheitslohn gezahlt werden. Es gibt noch das Abstandsgebot, auch wenn es vielen nicht passt. Der Bund ist nicht gezwungen, die Ergebnisse 1:1 auf die Beamten zu übertragen. Da wird vermutlich sowieso mehr kommen, Stichwort: "Amtsangemessene Alimentation".

Schmitti

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« Antwort #607 am: 16.01.2023 08:21 »
Natürlich hätte ich auch gerne keinen Reallohnverlust, aber wenn man die Lage auch der öffentlichen Arbeitgeber nüchtern betrachtet, dann wird es dazu kommen (müssen). Die Situation ist für beide Tarifparteien nicht ganz einfach. Die (finanziellen) Herausforderungen für die Beschäftigen sind natürlich immens. Auch ich spüre deutlich, dass wir am Ende vom Monat deutlich weniger Geld übrighaben (wenn überhaupt) wie Anfang des letzten Jahres.
Aber auch die finanziellen Herausforderungen der Kommunen und des Bundes sind immens, insoweit sind die Handlungsmöglichkeiten auch für diese deutlich eingeschränkt
Die Steuereinnahmen rennen seit Jahren von einer Rekordhöhe zur nächsten. Gleichzeitig ist es in vielen Behörden, gerade auf kommunaler Ebene, zumindest nach meiner Wahrnehmung so, dass sich Wunschzettel auftürmen, was die Ausgabeseite an Investitionen angeht. Eben weil das Personal zur Umsetzung fehlt (oder die Schlagkraft der Verwaltung seitens der politischen Entscheidungsträger schlicht nicht annähernd richtig eingeschätzt wird). Wenn man nicht auf die Haushaltspläne schaut, sondern die Jahresabschlüsse, zeigt das doch häufig: Die Einnahmen steigen, die Ausgaben sind nicht so hoch wie geplant - das macht die Argumentation, der AG-Seite fehlt Geld, doch irgendwie obsolet. Und wenn da Geld fehlen würde, wäre es mitunter auch mal zu rechnen, was es den Staat kostet, Leistungen extern einzukaufen, die man mit eigenem Personal nicht erledigen kann, weil man dieses mit der vorhandenen Lohnstruktur schlicht nicht an Land gezogen bekommt. Von den finanziellen Möglichkeiten, die Staat grundsätzlich hätte, traut sich die Gewerkschaftsseite nicht mal im Delirium nach der Weihnachtsfeier zu träumen.

Frank7777

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #608 am: 16.01.2023 08:28 »
Dafür das die Herausforderungen für die Arbeitgeber/Kommunen und dgl. immens sind, können die Angestellten nichts. Dafür ist die Politik schon ganz alleine Verantwortlich. Nur alle anderen Bereiche finanziell stärken (da scheint es unerschöpfliche Mittel zu geben) und die eigenen Angestellten, die die Party veranstalten sollen, zu vergessen, dass ist keine Lösung!

Unknown

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« Antwort #609 am: 16.01.2023 09:30 »
Warum werden eigentlich VKA und Bund zusammen verhandelt? Gibt es dafür eine nachvollziehbare Erklärung.

SVAbackagain

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« Antwort #610 am: 16.01.2023 09:44 »
Werden Mindestzahlungen von den Arbeitgebern denn überhaupt noch akzeptiert werden?

Wegen der anscheinend faktisch unabdingbaren Übertragung auf den Beamtenbereich würden dann doch Probleme wegen der Alimentation auftreten (Abstand der Besoldungsgruppen), die zu einer weiteren Besoldungsspirale führen würden.

Die werden ziemlich sicher akzeptiert werden. Bei den Beamten ging es meines Wissens darum das zur staatlichen Grundversorgung ein Abstand von 15% vorhanden sein muss, aber nicht das langfristig kein Einheitslohn bezahlt werden darf.

Bei der Besoldung muss sehr wohl ein Abstand zwischen der Alimentation der einzelnen Ämter gewahrt bleiben. Die einzigen Beamten, auf die sich TVÖD-Tarifverhandlungen ggfs. durch Übernahme des Tarifergebnisses durch den Besoldungsgesetzgeber mittelbar auswirken, sind jedoch die Bundesbeamten. Die Beamten der Kommunen sind den Landesgesetzen unterworfen. Die Anpassungen finden entsprechend im zeitlichen Zusammenhang zu den TV-L-Verhandlungen statt.

Philipp

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #611 am: 16.01.2023 09:49 »
Es passt nicht zur "Nörgelei" und Schwarzmalerei des VKA, wenn in den Zeitungen von Rekordhaushalten trotz Corona, Trotz "Wirtschaftskrise" die Rede ist.

Die Steuereinnahmen sprudeln nur so und die Kommunen investieren fleißig.

Ich habe es schon mal geschrieben und wiederhole es auch gerne nochmal:
Die Kommunen müssen in ihr Personal investieren, und nicht in tolle "Prestigeobjekte" die am Ende keiner mehr umsetzt weil keiner mehr da ist.
Eine Million für höhere Gehälter wird abgelehnt, aber ein schicker Brunnen und eine optisch aufgemotzte Einkaufsmeile gehen immer.

Britta2

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« Antwort #612 am: 16.01.2023 11:02 »
Das Ende eines laufenden Tarifvertrags kommt auch immer so plötzlich wie Weihnachten ...
AN freuenn sich und hoffen, AG dagegen schieben die Planung bis "Silvester" ...

SVAbackagain

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« Antwort #613 am: 16.01.2023 11:04 »
Welches Ende eines laufenden Tarifvertrags?

WasDennNun

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« Antwort #614 am: 16.01.2023 11:24 »
Werden Mindestzahlungen von den Arbeitgebern denn überhaupt noch akzeptiert werden?

Wegen der anscheinend faktisch unabdingbaren Übertragung auf den Beamtenbereich würden dann doch Probleme wegen der Alimentation auftreten (Abstand der Besoldungsgruppen), die zu einer weiteren Besoldungsspirale führen würden.

Die werden ziemlich sicher akzeptiert werden. Bei den Beamten ging es meines Wissens darum das zur staatlichen Grundversorgung ein Abstand von 15% vorhanden sein muss, aber nicht das langfristig kein Einheitslohn bezahlt werden darf.
Das

Natürlich darf kein Einheitslohn gezahlt werden. Es gibt noch das Abstandsgebot, auch wenn es vielen nicht passt. Der Bund ist nicht gezwungen, die Ergebnisse 1:1 auf die Beamten zu übertragen. Da wird vermutlich sowieso mehr kommen, Stichwort: "Amtsangemessene Alimentation".
Und wegen des Abstandsgebotes kann sich der Dienstherr darauf beschränken nur die prozentuale Erhöhung zu übernehmen und die Aussagen mindestens xx€ streichen, da dies ja uU nicht gesetzeskonform wäre😝