@WasDennNun
In § 16 Abs. 6 TVöD Bund ist die Möglichkeit einer Zulage von bis zu 20 % der Stufe 2 über die Endstufe hinaus geregelt.
Eine tarifliche Regelung bezüglich einer Zulage von bis zu 1.000 € ist mir allerdings auch nicht bekannt.
Ist mir bekannt, aber eben nicht Kommune und damit eben nicht für beide Seiten die am Tisch sitzen korrekt, deswegen irritiert mich ja dieses Kram beim Wisch den die da abgeliefert haben.
Es gibt diese Regelungen auch für die Kommunen durch 2 Richtlinien der VKA...
Ich zitiere mich mal selbst:
Die Arbeitgeberrichtlinie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren (Fachkräfte-RL) wurde am 12.11.2021 von der Mitgliederversammlung der VKA beschlossen.
Zu finden unter
www.vka.de unter Tarifverträge & Richtlinien.
Und dort findet man ebenfalls die Allgemeine Arbeitsmarktrichtlinie, nach der zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Beschäftgigten eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20% der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden kann.