Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 802528 times)

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #765 am: 18.01.2023 12:08 »
@Majon: Der VKA stellt aber seinen Mitgliedern frei dies anzuwenden. Die KAV NRW hat bspw von der Allgmeinen Arbeitsrichtline jahrelang abgesehen bzw den angehörigen Kommunen die Anwendung untersagt!
Dann haben die ja mehr Möglichkeiten als TV-L, wenn sie denn ihre Richtlinie nutzen würde.

Damit es das Thema dann ja schon erledigt und der Verband der AG Seite hat ihre Arbeit gemacht.
Nun müssen die AGs nur noch es hinbekommen.
Oder sind 80-90T€ für BauIngs und BSC Informatiker immer noch zu wenig?

Die Frage ist aber auch, ob sie die Möglichkeiten der Richtlinie nutzen dürften. Wenn die GO des jeweiligen Landes die Entgelte auf das tariflich mögliche begrenzt, ist es völlig egal, ob der Arbeitgeberverband seinen Mitgliedern die Abweichung von Tarifvertrag gestattet.

Majon

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« Antwort #766 am: 18.01.2023 12:09 »
@Majon: Der VKA stellt aber seinen Mitgliedern frei dies anzuwenden. Die KAV NRW hat bspw von der Allgmeinen Arbeitsrichtline jahrelang abgesehen bzw den angehörigen Kommunen die Anwendung untersagt!

Oha, die Untersagung war mir gar nicht bewusst! Ich bin davon ausgegangen, dass die KAV's diese Richtlinien im Bedarfsfall anwenden!


JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #767 am: 18.01.2023 12:25 »
@Majon: Der VKA stellt aber seinen Mitgliedern frei dies anzuwenden. Die KAV NRW hat bspw von der Allgmeinen Arbeitsrichtline jahrelang abgesehen bzw den angehörigen Kommunen die Anwendung untersagt!

Oha, die Untersagung war mir gar nicht bewusst! Ich bin davon ausgegangen, dass die KAV's diese Richtlinien im Bedarfsfall anwenden!

Das wurde doch auch schon etliche Male angesprochen.
Es gibt etliche Gemeinden welche keine Zulagen/Zuschläge außerhalb der Tarifergebnisse bezahlen dürfen. Selbst wenn sie dies möchten.
Es gibt auch mehrere Beispiele wo Gemeinden keine Förderanträge mehr bewilligt bekommen, da sie ja über-/außertarifliche Zulagen erteilt haben.

Somit spielen durchaus die schlechten Tarifverträge eine große Rolle auch beim Thema Personalgewinnung und Fachkräftemangel

WasDennNun

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« Antwort #768 am: 18.01.2023 12:46 »
@Majon: Der VKA stellt aber seinen Mitgliedern frei dies anzuwenden. Die KAV NRW hat bspw von der Allgmeinen Arbeitsrichtline jahrelang abgesehen bzw den angehörigen Kommunen die Anwendung untersagt!

Oha, die Untersagung war mir gar nicht bewusst! Ich bin davon ausgegangen, dass die KAV's diese Richtlinien im Bedarfsfall anwenden!

Das wurde doch auch schon etliche Male angesprochen.
Es gibt etliche Gemeinden welche keine Zulagen/Zuschläge außerhalb der Tarifergebnisse bezahlen dürfen. Selbst wenn sie dies möchten.
Es gibt auch mehrere Beispiele wo Gemeinden keine Förderanträge mehr bewilligt bekommen, da sie ja über-/außertarifliche Zulagen erteilt haben.

Somit spielen durchaus die schlechten Tarifverträge eine große Rolle auch beim Thema Personalgewinnung und Fachkräftemangel
Dann bleibt der VKA also nur noch der Vorschlag diese Richtlinien als Kann Regeln in den TV reinzuschreiben (und dann dürften die Kommunen es einsetzen?) und verdi es mit lautem Getöse ablehnen zu lassen.

Opa

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« Antwort #769 am: 18.01.2023 12:47 »
so primitiv seit ihr? Biberratten
Hier deine Lese-Tipps für heute:
Erstens: https://www.seid-seit.de/
Zweitens: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html


Beamtenmichel

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #770 am: 18.01.2023 12:50 »
so primitiv seit ihr? Biberratten
Hier deine Lese-Tipps für heute:
Erstens: https://www.seid-seit.de/
Zweitens: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Fühl dich doch nicht immer direkt angesprochen ANTIFA Greis ;)

Deshalb keep calm und "Keine Hetze im Netz" von dir Opa. Dein hetzerisches Verhalten ist unerhört!

DerLustigeOpa

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« Antwort #771 am: 18.01.2023 15:55 »
@Majon: Der VKA stellt aber seinen Mitgliedern frei dies anzuwenden. Die KAV NRW hat bspw von der Allgmeinen Arbeitsrichtline jahrelang abgesehen bzw den angehörigen Kommunen die Anwendung untersagt!
Dann haben die ja mehr Möglichkeiten als TV-L, wenn sie denn ihre Richtlinie nutzen würde.
Damit es das Thema dann ja schon erledigt und der Verband der AG Seite hat ihre Arbeit gemacht.
Nun müssen die AGs nur noch es hinbekommen.
Die Frage ist aber auch, ob sie die Möglichkeiten der Richtlinie nutzen dürften. Wenn die GO des jeweiligen Landes die Entgelte auf das tariflich mögliche begrenzt, ist es völlig egal, ob der Arbeitgeberverband seinen Mitgliedern die Abweichung von Tarifvertrag gestattet.
Das wurde doch auch schon etliche Male angesprochen.
Es gibt etliche Gemeinden welche keine Zulagen/Zuschläge außerhalb der Tarifergebnisse bezahlen dürfen. Selbst wenn sie dies möchten.
Es gibt auch mehrere Beispiele wo Gemeinden keine Förderanträge mehr bewilligt bekommen, da sie ja über-/außertarifliche Zulagen erteilt haben.
Somit spielen durchaus die schlechten Tarifverträge eine große Rolle auch beim Thema Personalgewinnung und Fachkräftemangel

Spannend. Der KAV NRW listet die Fachkräfterichtlinie und ein entsprechendes Papier zur Situation des Fachkräftemangels auch auf seiner Seite auf: https://www.kav-nw.de/de/Downloads/

Zwei Fragen dazu:
1. Wo findet man heraus bzw. wo kann man nachlesen, was der KAV NRW nach aktuellem Stand seinen Mitgliedern davon ggf. untersagt?
2. Wo in der GO NRW ist geregelt, ob die Entgelte auf das tariflich Mögliche begrenzt sind?

SVAbackagain

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« Antwort #772 am: 18.01.2023 16:17 »
§ 74 Abs. 2 GO NW

In NI ist es § 107 NKomVG, in BY Art. 44 GO BY, in RP § 61 Abs. 3 GemO RP…

DerLustigeOpa

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« Antwort #773 am: 18.01.2023 16:42 »
§ 74 Abs. 2 GO NW
Zitat von: § 74 Abs. 2 GO NRW
(2) Der Stellenplan ist einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie aufgrund des Besoldungs- oder Tarifrechts zwingend erforderlich sind.

Danke für die Quelle. Wirklich klar wird mir aus dem Absatz nicht, ob in NRW nun bspw. eine Anwendung der Fachkräfterichtlinie des VKA möglich wäre oder nicht. Ich vermute aber nein, weil nicht zwingend erforderlich?

Direkt die Anschlussfrage: Steht § 74 Abs. 2 GO NRW der Anwendung von § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD-V entgegen?

SVAbackagain

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« Antwort #774 am: 18.01.2023 16:45 »
Die Norm ist so auszulegen, dass alles was innertariflich ist, angewandt werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Hinz

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« Antwort #775 am: 18.01.2023 21:05 »
Wo siehst du den Bezug zur vorhergehenden Diskussion, bzw. zum ÖD?

Sehen tue ich das nicht. Es steht da. Lesen...

FearOfTheDuck

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« Antwort #776 am: 18.01.2023 22:27 »
Nicht wirklich.

Oder was hätte eine Studie zum Unternehmensstandort Deutschland mit dem ÖD oder der Diskussion vor deinem Post zu tun, in der es kurz gesagt darum ging, ob und wie sich Geringverdiener in bestimmten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts einen gewissen Lebensstandard im Vergleich zu heute leisten konnten oder nicht?

Dabei wurde m.E. auch nichts relativiert. Bloß weil es den Hinweis gibt, dass gewisse Konstellationen gestern wie heute vorhanden waren und sind, verneint ja niemand irgendwelche Verschlechterungen oder Verbesserungen.

Tri

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« Antwort #777 am: 19.01.2023 08:20 »

Das kann nicht sein.

Eben mal einen E10er in Endstufe mit 100% und 200% Arbeitszeit verglichen. 880 VS knappe 3000€ Lohnsteuer.

800 vs. 1770 € (Sonderreglungen möglich wegen Bereitschaft, dennoch Wahnsinn, wie schnell die Besteuerung ansteigt und dann abflacht)

Wie in meinem Beispiel dargelegt, sind deine 1770€ bei 9200€ Bruttogehalt nur aufgrund von irgendwelchen Besonderheiten möglich. Bei Steuerklasse 1 blecht man normal 3000. Also doppeltes Gehalt, aber das 3,5 fache a Steuern. Krank!!!

Aber hier geht es um "Tarifverhandlungen TVöD 2023" daher macht es hier gar keinen Sinn über das Lohnsteuermodell von Deutschland zu diskutieren.

Tri

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #778 am: 19.01.2023 08:26 »
3 Verhandlungsrunden

1 Ergebnislos
2 Ergebnislos
3 AG Vertreter gewinnt, wirft aber Brotkrümel ab

Ergebnislos bedeutet nicht das die Verhandlung schwierig ist. Bedeutet vielmehr Catering ist schon gebucht, Hotelzimmer reserviert, Restaurant reserviert. "Betriebsausflug Feeling" für die Beteiligten. Schöpft man aus....

Ergebnislos ist ja erstmal nicht schlimm, so ist das nun mal mit Verhandlungen.

Schlimmer finde ich das es immer in den ersten Runden so ist das die AG Seite nichtmals ein Gegenangebot macht und nur pauschal das Gewerkschaftsangebot als überzogen darstellt. Dies dadurch die Verhandlungen torpediert bzw. unnötig kompliziert macht und in die länge zieht.

Kaiser80

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #779 am: 19.01.2023 08:29 »
Nein, das nennt man Verhandlungstaktik