Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 801240 times)

RadWirdKommen

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #900 am: 22.01.2023 19:37 »
Bald ist ja die erste Verhandlungsrunde...

Die Post ist schon in deren Zweiten und kein Angebot von den AG sondern nur die Aussage dass auf jeden Fall es keinen Reallohnverlustausgleich geben wird. Die Post erwartet also einen Reallohnverlust von deren Angestellten obwohl die Post den Gewinn extrem steigern konnten. Jedoch hat ja auch die IGM den Reallohnverlust nicht erreicht deswegen glaube ich auch nicht dass die Post oder bei uns im ÖD dies geschehen wird. Einfach ärgerlich ist es aber nicht mal ein Angebot vorzulegen. Erwarten die dass Verdi bei der 3. Runde sagt ok 15% waren vielleicht zu viel würdet ihr vielleicht 5% uns geben? Nein? 4%? Nein? 2%? Ja. Ok nehmen wir.

RadWirdKommen

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« Antwort #901 am: 22.01.2023 21:48 »
Ihr beide werdet es mit eurem OffTopic noch schaffen dass auch hier geschlossen wird. Danke für eure sinnvollen Beiträge die jeder hier lesen mag. (PS: Ironie off).

LehrerBW

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« Antwort #902 am: 22.01.2023 22:04 »
Das ist kein „Tipp“, sondern Du kommst endlich und viel zu spät, um auch nur annähernd glaubwürdig zu wirken, meiner Aufforderung nach darzulegen, wie Du die Wendung verstanden haben möchtest. Du empfindest also den Umstand, dass, bevor die Verhandlungen begonnen und ohne dass die Gewerkschaften, die die Tariftabellen gekündigt haben, den Arbeitgebern ein Angebot gemacht haben, die Arbeitgeber noch kein Angebot gemacht haben, kläglich oder dürftig. Warum?
Ich finde schon, dass in der momentanen Notsituation die Arbeitgeber mal die Karten auf den Tisch legen könnten wie sie ihre Belegschaft entlohnen möchten.
Aber vielleicht bin ich da auch zu sehr eine Beamtenseele 🤷‍♂️

LehrerBW

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #903 am: 22.01.2023 22:12 »
Ihr beide werdet es mit eurem OffTopic noch schaffen dass auch hier geschlossen wird. Danke für eure sinnvollen Beiträge die jeder hier lesen mag. (PS: Ironie off).
Zumal mich eigentlich folgendes interessiert hat:
Was mich interessieren würde…was hat es mit der Schlichtung auf sich?
Ist das zwangsläufig vorgeschrieben?

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #904 am: 22.01.2023 22:18 »
Das ist kein „Tipp“, sondern Du kommst endlich und viel zu spät, um auch nur annähernd glaubwürdig zu wirken, meiner Aufforderung nach darzulegen, wie Du die Wendung verstanden haben möchtest. Du empfindest also den Umstand, dass, bevor die Verhandlungen begonnen und ohne dass die Gewerkschaften, die die Tariftabellen gekündigt haben, den Arbeitgebern ein Angebot gemacht haben, die Arbeitgeber noch kein Angebot gemacht haben, kläglich oder dürftig. Warum?
Ich finde schon, dass in der momentanen Notsituation die Arbeitgeber mal die Karten auf den Tisch legen könnten wie sie ihre Belegschaft entlohnen möchten.
Aber vielleicht bin ich da auch zu sehr eine Beamtenseele 🤷‍♂️
Und ich erkenne weder eine Notsituation noch sehe ich, dass Angebote außerhalb von Verhandlungen zu machen wären, noch wäre es an den Arbeitgebern, ein erstes solches abzugeben, denn die Gewerkschaften haben ja gekündigt. Und diese haben zwar viel Tam-Tam in der Presse gemacht, aber ich habe nirgends etwas gelesen wie „Haben wir heute den Arbeitgebern unser Angebot übermittelt.“

SVAbackagain

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« Antwort #905 am: 22.01.2023 22:24 »
Ihr beide werdet es mit eurem OffTopic noch schaffen dass auch hier geschlossen wird. Danke für eure sinnvollen Beiträge die jeder hier lesen mag. (PS: Ironie off).
Zumal mich eigentlich folgendes interessiert hat:
Was mich interessieren würde…was hat es mit der Schlichtung auf sich?
Ist das zwangsläufig vorgeschrieben?

Ein Schlichtungsverfahren in Tarifverhandlungen kommt nur zustande, wenn die Tarifpartner sich darauf einigen. Bund und VKA haben (im Gegensatz zur TdL) ein Schlichtungsabkommen mit den Gewerkschaften. Das zwingt die Tarifpartner zur Teilnahme an der Schlichtung, wenn es eine Seite verlangt, aber nicht zur Annahme des Schlichterspruchs. Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht.

FearOfTheDuck

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« Antwort #906 am: 22.01.2023 22:44 »
Und dabei ist die Forderung, die die Gewerkschaft stellte, nach eigenen Aussagen zu niedrig. Und da man sein zweitklassiges Pferd bereits mit all diesem Tam-Tam und im vollen Galopp zur Kampfbahn reitet, ist die Mähre schon halb zuschanden geritten, da sich die Forderung einerseits am Aufschrei in Presse und Gesellschaft zerreibt und gegebenenfalls neue Realitäten (Inflation 2022 doch nur bei 8%; Staatseingriffe in den Markt) entstehen können, andererseits ist der Springer der Gegenseite ausgeruht und kann entspannt die ersten beiden Runden angehen.

Nun kann man überlegen, was bei allem Bild nach außen die klügere Verhandlungstaktik ist: Sein Pulver zu früh zu verschießen oder abzuwarten, welche Karten letztendlich auf den Tisch kommen? Vor allem, wenn die erste Maxime zu sein scheint, so billig wie möglich davonzukommen. Und da es Verhandlungstaktik ist, ist es legitim und aller gespielter Empörung der Gegenseite und aller unangebrachter Emotionalität zum Trotz aus Sicht der AG-Seite probates Mittel.

Johannes1893

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« Antwort #907 am: 22.01.2023 22:53 »
Das wurde hier doch schon x-mal geschrieben das es nach dem selben Schema wie die letzten Jahre ablaufen wird:

1. Runde: kein Angebot der VKA, Riesenempörung von ver.di, erste Warnstreiks folgen

2. Runde: Angebot weit entfernt von der Forderung, Riesenempörung von ver.di, längere Streiks folgen

3. Runde: nach harten Verhandlungen wird am Folgetag am frühen Morgen das Ergebnis verkündet (nominal vielleicht 25-30% der Forderung auf ein Jahr und nur schönzureden weil die Tabellensteigerungen über die Laufzeit von 24 Monaten zusammengerechnet werden)


Sozialarbeiter

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« Antwort #908 am: 22.01.2023 22:58 »
3. Vorstellungen von AG und Gewerkschaft liegen zuweit auseinander. Die AG lehnen eine 4 Verhandlungstermin ab.

4. Es kommt zur Schlichtung. Ob das Schlichtungsergebnis angenommen wird ist fraglich. Sollte dieses nicht angenommen werden, könnte es zu unbefristeten Streiks kommen.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Johannes1893

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« Antwort #909 am: 22.01.2023 23:03 »
3. Vorstellungen von AG und Gewerkschaft liegen zuweit auseinander. Die AG lehnen eine 4 Verhandlungstermin ab.

4. Es kommt zur Schlichtung. Ob das Schlichtungsergebnis angenommen wird ist fraglich. Sollte dieses nicht angenommen werden, könnte es zu unbefristeten Streiks kommen.

Das erwarte ich nicht. Weil ver.di ein Ergebnis bekommen wird das sie mit medialer Unterstützung ihren Mitgliedern verkaufen kann. Stichwort Mindestbetrag und Inflationsausgleichsprämie zu Lasten einheitlicher bzw. höheren Tabellensteigerungen für alle Entgeltgruppen.

Sozialarbeiter

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« Antwort #910 am: 22.01.2023 23:21 »
Eine Einmalzahlung wird von Gewerkschaftsseite entschieden abgelehnt. Die AG Seite lehnte einen vierten Termin bereits ab.
Soweit ich weiß soll auch schon darüber gesprochen worden sein, wer die Schlichtung übernehmen soll. Ich weiß jetzt aber nicht, ob das zum Standard-Verfahren gehört und immer so bereits im Vorwege gemacht wird.

Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

brian

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #911 am: 23.01.2023 07:07 »
2015/2016..die mit Applaus empfangenden Fachkräfte ..
Wo sind die?
100 Tausende, junge Männer aus 15/16 wo sind die?

Zur Untätigkeit verdammt, da sie leider nicht aus der Ukraine kommen.

Silentgalaxy

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« Antwort #912 am: 23.01.2023 07:45 »
2015/2016..die mit Applaus empfangenden Fachkräfte ..
Wo sind die?
100 Tausende, junge Männer aus 15/16 wo sind die?

Zur Untätigkeit verdammt, da sie leider nicht aus der Ukraine kommen.

Zu 80% beziehen die seit 2015 Hartz4. Sie sind nicht zur Untätigkeit verdammt.

Opa

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« Antwort #913 am: 23.01.2023 08:15 »
Beleg für die 80%?