Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 801246 times)

Bob Kelso

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #945 am: 23.01.2023 13:06 »
Also ist dein Beleg „google doch“? Und 2/3 ist bei dir =80%?

Ich stehe da mehr auf Fakten. Und wenn ich so in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schaue, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den sogenannten „acht nichteuropäischen Herkunftsländern“ wie folgt entwickelt:
70.469 (Januar 2015)
522.000 (Oktober 2022)

Das ist eine Steigerung um 450.000 Personen aus der Zahl der rund 900.000 in den Jahren 2015-2016 nach Deutschland gekommenen Menschen, die den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschafft haben.

Da komme ich dann eher auf 50%, die nicht vom Sozialstaat abhängig sind, sondern im Gegenteil fleißig in den Steuertopf und die Rentenkasse einzahlen. Und ob die übrigen 50% Leistungen beim Jobcenter beziehen, ist damit noch nicht geklärt.

Ein Beispiel für sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis:
Mann ist in einer Abtl. unseres Dienstgeber mit 19,00 Std. EG2 / St.1 beschäftigt! Er erhält tatkräftig externe Unterstützung durch zwei diakonische MA zur Aufrechterhaltung seiner Arbeitsleistungen. 

SVAbackagain

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #946 am: 23.01.2023 13:14 »
Eben weil es an einer hinreichenden Datenbasis fehlt, sind pauschalisierende Antworten zu Vor- und Nachteilen jenseits von "es kommt darauf an" ja so wenig gehaltvoll. Schiebt bspw. ein Bauingenieur oder ITler im öffentlichen Dienst eine ruhigere Kugel als in der Privatwirtschaft? Mag sein, da beide Berufsgruppen aber zumindest im kommunalen Bereich zahlenmäßig völlig irrelevant sind, lohnt sich die Betrachtung jedoch nicht. Wenn ich hingegen auf die zahlenmäßig große Gruppe derer schaue, die auszuübende Tätigkeiten haben, die sich am Berufsbild des VFA orientieren, und diese Gruppe mit den entsprechenden privatwirtschaftlichen Pendants der Büro-, Speditions-, Industriekaufleute u.ä. vergleiche, kann ich mir nicht vorstellen, dass da hinsichtlich der nicht-monetären Arbeitsbedingungen signifikante Unterschiede bestehen.
Der Druck seinen Arbeitsplatz zu verlieren, weil etwas schiefläuft oder nicht rechtzeitig erledigt wird oder man seinen Bonus deswegen gestrichen bekommt, ist durchaus ein anderer.
Daher besteht mEn durchaus auch bei den nicht-monetären Arbeitsbedingungen signifikante Unterschiede.
Die oben genannten Heulsusen gibt es überall, wenn diese aufhören zu heulen und einfach nach 8h den Bleistift fallen lassen, dann passiert signifikant weniger als bei den privatwirtschaftlichen Pendants.


Einen Bonus würde ich ja prinzipiell eher den monetären Arbeitsbedingungen zuordnen. Das KSchG gilt für privatrechtlich organisierte Arbeitgeber ebenso wie für öffentliche Arbeitgeber und es gibt in beiden Gruppen jeweils solche, die von Kündigungen Gebrauch machen, wie auch solche, die davor zurückschrecken. Ich stelle die Behauptung auf, eine gewöhnliche Speditionskauffrau bei Ottensmann und ein gewöhnlicher Bearbeiter für Genehmigungen im Güterverkehr der Stadt Düsseldorf haben die gleichen nichtmonetären Arbeitsbedingungen.

Bastel

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #947 am: 23.01.2023 13:17 »
Also ist dein Beleg „google doch“? Und 2/3 ist bei dir =80%?

Ich stehe da mehr auf Fakten. Und wenn ich so in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schaue, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den sogenannten „acht nichteuropäischen Herkunftsländern“ wie folgt entwickelt:
70.469 (Januar 2015)
522.000 (Oktober 2022)

Das ist eine Steigerung um 450.000 Personen aus der Zahl der rund 900.000 in den Jahren 2015-2016 nach Deutschland gekommenen Menschen, die den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschafft haben.

Da komme ich dann eher auf 50%, die nicht vom Sozialstaat abhängig sind, sondern im Gegenteil fleißig in den Steuertopf und die Rentenkasse einzahlen. Und ob die übrigen 50% Leistungen beim Jobcenter beziehen, ist damit noch nicht geklärt.

Ein Beispiel für sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis:
Mann ist in einer Abtl. unseres Dienstgeber mit 19,00 Std. EG2 / St.1 beschäftigt! Er erhält tatkräftig externe Unterstützung durch zwei diakonische MA zur Aufrechterhaltung seiner Arbeitsleistungen.

Ist doch super. Der Mann sichert gleichzeitig noch die Arbeitsplätze von zwei weiteren Mitarbeitern. Wir brauchen mehr davon.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #948 am: 23.01.2023 13:29 »
Einen Bonus würde ich ja prinzipiell eher den monetären Arbeitsbedingungen zuordnen. Das KSchG gilt für privatrechtlich organisierte Arbeitgeber ebenso wie für öffentliche Arbeitgeber und es gibt in beiden Gruppen jeweils solche, die von Kündigungen Gebrauch machen, wie auch solche, die davor zurückschrecken. Ich stelle die Behauptung auf, eine gewöhnliche Speditionskauffrau bei Ottensmann und ein gewöhnlicher Bearbeiter für Genehmigungen im Güterverkehr der Stadt Düsseldorf haben die gleichen nichtmonetären Arbeitsbedingungen.
Nun, aber bekanntlich sind diejenigen die das KSchG für den AG "anwenden" um sich Dauerkranke, Minderleistende oder unliebsame MA zu entledigen im öD NullNummernGraupen sind und in der pW signifikant besser.  Was das bedeutet, sei dahingestellt. 8)

Und zum anderen wird der gewöhnliche Bearbeiter für Genehmigungen im Güterverkehr signifikant weniger mit einer drohenden Pleite seines AGs oder einer betriebsbedingten Kündigung (und sei es nur gedanklich) zu kämpfen haben, als die Dame bei Ottersmann.
Auch dieses dürfte vielen Menschen zu einem Unterschied bei den nichtmonetären Arbeitsbedingungen führen.


SVAbackagain

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« Antwort #949 am: 23.01.2023 13:39 »
Ich kenne ganz exzellente Personaler im öffentlichen Dienst und hundsmiserable in der Privatwirtschaft und vice versa. Da ist es also auch ein „es kommt darauf an“.

Betriebsbedingte Kündigungen kommen innerhalb wie außerhalb des öffentlichen Dienstes vor. Ob man davon betroffen ist und ob man dann im Rahmen der Sozialauswahl auch noch derjenige ist, der gehen muss, hängt vom Arbeitgeber und den persönlichen Voraussetzungen ab und nicht etwa davon, ob man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Die große Masse der öffentlichen Arbeitgeber kann aber nicht pleite gehen.

Herbert Meyer

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #950 am: 23.01.2023 13:42 »

Im SuE ist die Bezahlung im öD häufig nicht schlechter als bei freien Trägern.

Warum laufen uns dann die Sozialarbeiter weg und hin zu den freien Trägern? SElbst die unter kirchlicher Trägerschaft zahlen inzwischen besser als der öD.

Bei korrekter Handhabung der Eingruppierungen ist diese Aussage zumindest in Teilbereichen falsch. In den S-Tabellen des evangelischen / diakonischen BAT-KF gibt es z. B. Entgeltgruppen, die mit dem identischen Startgehalt wie im TvÖD beginnen, aber nach der 3. Erfahrungsstufe enden, während sich die Gehaltssteigerungen im TVöD mit weiteren Stufenaufstiegen fortsetzen. Auf den Lebensverdienst wird das durch geringfügige Besserstellungen gegenüber dem TVöD, wie z. B. ca. 150 Monatsbrutto "Kinderbonus", nicht wieder aufgefangen.

Aber es stimmt schon, dass es nicht tarifgebundene Träger gibt, die den Pädagogen-Markt mit attraktiveren Gehältern in den vergangenen zwei Jahren ziemlich leerfischt haben. 

Bob Kelso

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« Antwort #951 am: 23.01.2023 14:15 »
Also ist dein Beleg „google doch“? Und 2/3 ist bei dir =80%?

Ich stehe da mehr auf Fakten. Und wenn ich so in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schaue, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den sogenannten „acht nichteuropäischen Herkunftsländern“ wie folgt entwickelt:
70.469 (Januar 2015)
522.000 (Oktober 2022)

Das ist eine Steigerung um 450.000 Personen aus der Zahl der rund 900.000 in den Jahren 2015-2016 nach Deutschland gekommenen Menschen, die den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschafft haben.

Da komme ich dann eher auf 50%, die nicht vom Sozialstaat abhängig sind, sondern im Gegenteil fleißig in den Steuertopf und die Rentenkasse einzahlen. Und ob die übrigen 50% Leistungen beim Jobcenter beziehen, ist damit noch nicht geklärt.

Ein Beispiel für sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis:
Mann ist in einer Abtl. unseres Dienstgeber mit 19,00 Std. EG2 / St.1 beschäftigt! Er erhält tatkräftig externe Unterstützung durch zwei diakonische MA zur Aufrechterhaltung seiner Arbeitsleistungen.

Ist doch super. Der Mann sichert gleichzeitig noch die Arbeitsplätze von zwei weiteren Mitarbeitern. Wir brauchen mehr davon.
Leider nein!
Die beiden MA wurden aus einer anderen Abt. abgezogen! Nun klagen die MA der abgebenden Abt., dass deren Klienten längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen!


Und wem dies so wäre, ist doch zu hinterfragen, ob es sich eine Gesellschaft leisten kann, 100 000te Akademiker einzusetzen, welche Millionen Menschen, ohne jegliche schulische/berufliche Qualifikation ( lebenslang) begleiten zu müssen.

WasDennNun

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« Antwort #952 am: 23.01.2023 14:22 »
Ich kenne ganz exzellente Personaler im öffentlichen Dienst und hundsmiserable in der Privatwirtschaft und vice versa. Da ist es also auch ein „es kommt darauf an“.

Betriebsbedingte Kündigungen kommen innerhalb wie außerhalb des öffentlichen Dienstes vor. Ob man davon betroffen ist und ob man dann im Rahmen der Sozialauswahl auch noch derjenige ist, der gehen muss, hängt vom Arbeitgeber und den persönlichen Voraussetzungen ab und nicht etwa davon, ob man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Die große Masse der öffentlichen Arbeitgeber kann aber nicht pleite gehen.
Sicherlich, das „es kommt darauf an“ gilt für fast alles, was diese Thematik an geht.
Allerdings ist ein signifikanter Unterschied für mich erkennbar.

Und klar: in der pW gibt es kleinere Klitschen, wo der ökonomische Druck stärker zu spüren ist, als bei großen Firmen, wo auch jede Menge Graupen sich verstecken können.

Aber wäre in der Tat mal interessant Statistiken über Rechtstreitigkeiten wie Eingruppierung TVx vs. IGM etc. zu sehen.
Oder KSchG bedingte Verfahren öD vs. pW
Auch wenn man daraus nicht sonderlich viel ableiten kann.


Neipotz

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #953 am: 23.01.2023 14:25 »
Ein weiterer "Benefit" ist, dass die Mitarbeiter an vorderster Front (Bauhof, Bauamt, Stadtreinigung etc.) auf übelster Art und Weise von jedem x-beliebigen attackiert werden. Sowohl auf social Media Kanälen, wie auch in real.

Jeder weiß es besser, jeder nimmt sich das Recht heraus alles zu kommentieren und sich entsprechend zu äußern.
Da wird teilweise Mitarbeitern der Müll vor die Füße geworfen.
Das macht doch Spaß, oder?

Da kommen wir wieder zum TVÖD, was lässt er zu und was machen die Arbeitgeber daraus. Meines Wissens dürfen die AG seit der letzten Tarifverhandlung mehr als die 6 Euro nochwas zahlen. Aber kein AG macht das. Letztendlich ist es so die Entgeltordnung kann viele Möglichkeiten anbieten. Nur genutzt werden diese von den AG meist nie.

Opa

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« Antwort #954 am: 23.01.2023 14:51 »

Ein Beispiel für sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis:
Mann ist in einer Abtl. unseres Dienstgeber mit 19,00 Std. EG2 / St.1 beschäftigt! Er erhält tatkräftig externe Unterstützung durch zwei diakonische MA zur Aufrechterhaltung seiner Arbeitsleistungen.

Die beiden MA wurden aus einer anderen Abt. abgezogen! Nun klagen die MA der abgebenden Abt., dass deren Klienten längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen!
Ein ebenso skandalöses und ebenso erfundenes Beispiel:
Mann arbeitet nur einen Tag im Jahr und kann es sich dennoch leisten, Millionen Geschenke zu machen und einen überaus teuren Rentierschlitten zu unterhalten.

alterschlingel

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« Antwort #955 am: 23.01.2023 16:18 »
 ;D

Emmi87

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« Antwort #956 am: 23.01.2023 16:22 »
Momentan nimmt mir nur der Tarif die Jobs weg- im übertragenen Sinne.

Hier laufen die Fachkräfte davon, weil die Gehaltsschere zwischen ÖD und Wirtschaft nicht mehr feierlich ist.
Wer wirklich gut verdienen will ist doch blöd, wenn er im ÖD bleibt.

Weitere Vorzüge? Bis auf die abgenutzte "Jobsicherheit" keine.

Ich glaube nicht, dass es nur am Gehalt liegt (auch wenn es natürlich ein Faktor ist).
Im SuE ist die Bezahlung im öD häufig nicht schlechter als bei freien Trägern. Und weitere Vorzüge gibt es im öD eigentlich auch (Regenerationstage, sicherer Stufenaufstieg, Kombi von Familie und Beruf) ..

Da scheitert es dann u.a. an Bürokratie, fehlender Digitalisierung, wenig Wertschätzung, zumüllen mit sonstigen Aufgaben einer Behörde, Flexibibiltät...

Sich pauschal "nur" aufs Gehalt zu stürzen, ist zumindest in diesem Bereich nicht richtig.

Nein es scheitert meistens an den eingesetzten Führungskräften die sich aufführen als wären sie der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens. Und das ist kein Witz!

Flying

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« Antwort #957 am: 23.01.2023 16:49 »
Momentan nimmt mir nur der Tarif die Jobs weg- im übertragenen Sinne.

Hier laufen die Fachkräfte davon, weil die Gehaltsschere zwischen ÖD und Wirtschaft nicht mehr feierlich ist.
Wer wirklich gut verdienen will ist doch blöd, wenn er im ÖD bleibt.

Weitere Vorzüge? Bis auf die abgenutzte "Jobsicherheit" keine.

Ich glaube nicht, dass es nur am Gehalt liegt (auch wenn es natürlich ein Faktor ist).
Im SuE ist die Bezahlung im öD häufig nicht schlechter als bei freien Trägern. Und weitere Vorzüge gibt es im öD eigentlich auch (Regenerationstage, sicherer Stufenaufstieg, Kombi von Familie und Beruf) ..

Da scheitert es dann u.a. an Bürokratie, fehlender Digitalisierung, wenig Wertschätzung, zumüllen mit sonstigen Aufgaben einer Behörde, Flexibibiltät...

Sich pauschal "nur" aufs Gehalt zu stürzen, ist zumindest in diesem Bereich nicht richtig.

Nein es scheitert meistens an den eingesetzten Führungskräften die sich aufführen als wären sie der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens. Und das ist kein Witz!

Mir ist das meistens zwar etwas zu pauschal.. Aber das Thema "mangelnde Führung" lässt sich sicherlich in die Reihe einfügen, warum der öD nicht so attraktiv ist. 

Thomasmueller

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« Antwort #958 am: 23.01.2023 16:57 »
Zitat
Mir ist das meistens zwar etwas zu pauschal.. Aber das Thema "mangelnde Führung" lässt sich sicherlich in die Reihe einfügen, warum der öD nicht so attraktiv ist. 

 ??? ???

Dann arbeiten Sie mal in einer Firma, die einen Fokus auf Führung legt und genießen Sie die vielfältigen Vorteile der strengen Hand! Das durfte ich schon bei 2 Firmen intensiv "genießen". Morgentliche Jour-Fixe um 07:30 Uhr, wöchentliche Leistungsnachweise, viele (natürlich) "freiwillige" After-Work Events, Überstunden - all die tollen Sachen!

Sie scheinen der einzige Mensch zu sein, der als AN eine "mangelnde Führung" als "nicht so attrakiv" wahrnimmt.


SVAbackagain

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« Antwort #959 am: 23.01.2023 16:58 »
Nein.