Du musst Leistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang leisten. Wenn während Deiner rechtmäßigen Arbeitsniederlegung Arbeit liegen bleibt, ändert das nichts daran. Scheitert das Projekt oder verzögert sich maßgeblich, ist damit genau das erreicht, was eine Arbeitsniederlegung erreichen soll. Das einzige, was der Arbeitgeber machen kann, ist ggfs. Arbeitsstunden anzuordnen, die zu Überstunden werden und entsprechend mit Zuschlägen zu vergüten sind.