Um hier auch mal meine ganz persönliche Meinung und Sicht der Dinge wiederzugeben:
Hier wird viel von "unten" nach "oben" und umgekehrt geschossen. Der ÖD kann aber weder ohne die unteren EGs, noch ohne die oberen EGs bestehen. Heißt, dass durch das Tarifgefüge sichergestellt werden muss, dass in jeder EG ausreichend gute Leute gefunden und eingestellt werden können.
Das ist aber nicht der Fall. In meinem Team habe ich eine E6, eine E9a, eine E11 und eine E12.
Für E11 und E12 haben wir ein juristisches Bachelorstudium vorausgesetzt, da es um das Thema Grundsatz in unserem Fachbereich geht. Hier ist der TV absolut nicht konkurrenzfähig, es sei denn, der Bewerber kann ab Stufe 5 eingestellt werden. Selbst dann ist aber in den allermeisten Fällen mit einem Gehaltsverzicht zu rechnen, da sich die Berufserfahrung in der PW schon in einigen Gehaltserhöhungen niedergeschlagen hat. Ab E13 brauchen wir gar nicht mehr zu sprechen. Eine Karriere als Angestellter und nicht verbeamteter Jurist ist mittlerweile dermaßen unlukrativ, dass eigentlich maximal Bewerbungen von Personen kommen, die mit ihrer Solokanzlei gescheitert sind. Und das sind, wenn man mal ehrlich ist, nun mal nicht die absoluten High-Performer.
Aktuelles Beispiel, um das Problem zu untermauern: Das ITZ sucht eine Fk für den operativen Betrieb von Rechenzentren. Personalverantwortlichkeit über 40 Personen. E15 + 192 EUR Zulage. Entspräche bei mir mit Stufe 4 rd. 81k. Das mag für jeden E6er eine menge Kohle sein, aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, die Stelle muss besetzt werden mit einem geeigneten Kandidaten. Und das ist in der Regel nun mal niemand mit abgeschlossener Ausbildung, sondern eine Person mit mindestens Diplom oder Master, Softskills, Führungs- und Berufserfahrung und dem Willen zur Übernahme von Verantwortung. Und da sind 81k ein Witz! In der PW habe ich seinerzeit mit 75k aufgehört, ganz ohne jegliche Führungsverantwortung oder Stress. Über 80k bekommt bei einer Versicherung jeder 0815 Underwriter, was einem etwas besseren Sachbearbeiter entspricht. Heißt, der TV ist für höhere EGs Schrott!
Hingegen liegt der Schreibtisch voll mit Bewerbungen, wenn wir eine Stelle im mittleren Dienst ausschreiben. Und das liegt daran, dass ich bei den Quereinsteigerbewerbungen regelmäßig in den Gesprächen höre, dass das Gehalt im ÖD in dieser Qualifikationsgruppe absolut konkurrenzfähig ist.
Was bedeutet das nun?
Das bedeutet, dass nicht die unteren mit den oberen EGs zu vergleichen sind, sondern die Löhne in den EGs mit denen von Personen, die auf dem Arbeitsmarkt als vergleichbare Konkurrenz in der PW angestellt sind. Und dann sieht man, dass sich Bildung, Ehrgeiz und Übernahme von Verantwortung im ÖD nicht lohnen. Insofern muss der Arbeitgeber, wenn er denn für einen funktionierenden ÖD sorgen möchte, die Stellschrauben ab E11 ansetzen und die Gehälter dratsisch erhöhen. Die unteren EGs sind meiner Meinung nach bereits ausreichend gut bezahlt. Zudem stehen Weiterbildungen jedem offen und in der kommenden Zeit werden genug Stellen in den oberen EGs frei.
Wenn es nach mir ginge würde ich daher das Folgende als angemessen erachten:
Ab 1.1.23: 6 % für alle EGs
Ab 1.1.24: 4,5 % für alle EGs
Alle JSZ auf 100%
3.000 EUR IFP
24 Monate Laufzeit.
Genau so sieht aus. Die 80 bis 90k brutto in EG15 sind in Anbetracht der Aufgaben und des Anforderungsprofils ein Witz. Jeder Controller OHNE Personalverantwortung bekommt dies in der PW, mit Personalführung und entsprechender Performance sind es sogar eher locker 125k.
Interessant ist, dass jeder A12 Beamte den E15 Entlohnten finanziell in die Tasche steckt, mit Kindern dank der Zuschläge sowieso (siehe NRW). Aber es gibt immer noch genügend, die die Jobs für dieses Taschengeld machen.
Durchweg durch alle Entgeltgruppen sehe ich ein Defizit von 30 bis 40%. Bevor dieses nicht ausgeglichen wird, kann ich keinem empfehlen in den ÖD zu wechseln. Und bei den Beamten sieht es nicht besser aus, wenn sogar die R2 Besoldung (Richter) gemäß der Rechtsprechung des BVerfG als illegal anzusehen ist und gegen das Abstandsgebot zur Grundsicherung verstoßen wird. Wenn aber R2 zu gering ist, ja was sind dann die paar Kröten ab E13 bis E15??
Richtig deprimiert (ja, ist Jammern auf hohem Niveau 😁) ist man, wenn der Partner in der PW mit gleichem Bildungsstand das o.g. Einkommen erzielt, die Betriebsrente dreimal so hoch ist wie die VBL Kacke und man selbst sich damals für die Verbeamtung entschlossen hat im Vertrauen darauf, dass der "Vertragspartner" die amtsangemesse Alimentation schon rechtmäßig durchführen wird. Ich hätte nie gedacht, dass geltende Gesetze und die Rechtssprechung des BVerfG schlichtweg ignoriert werden...daher streikt was das Zeug hält 😁✌️