Es ist eine interessante Frage, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot bzw. das Gebot des sparsamen Einsatz von öffentlichen Geldern der öffentlichen Hand, eine übertariflichen "Eingruppierung" (Vergütung) im Wege stehen würde.
ist doch kaufmännisch darstellbar, wenn man ansatzweise beziffern kann, was der nicht besetzte Arbeitsplatz für Kosten verursacht.
Zumindest habe ich so der Leitungsebene deutlich machen können, dass förderliche Zeiten und Zulage 16.5 günstiger ist, als nicht besetzen.
Und den Personaler ausreichend "Angst" gemacht, dass sie die Verantwortung für den Schaden bei Nichtbesetzung angekreidet bekommen.
An Übertariflich musst ich bisher nicht ran, weil bisher dann mit diesen Mitteln (Einstieg mit Entgelt der Stufe 3 für Berufsanfänger, förderliche Zeiten komplett anerkennen für Ältere) wir die Posten bisher besetzen konnten.
Es kann aber sein, dass hier und da übertariflich bezahlt wird, weil ein Eingruppierungsirrtum vorliegt.