Hallo zusammen,
hier im Forum kann man an einigen Stellen die o.g. Aussage finden.
Personaler im öD behaupten hingegen mantraartig, die tariflich korrekte Eingruppierung sei gleichzeitig das Maximum, eine darüber hinausgehende höhere Eingruppierung dementsprechend tarifwidrig oder sogar "illegal". Dass dies so behauptet wird, ist natürlich nicht weiter verwunderlich.
Meine Frage: Wie lässt sich die Version "Tarifentgelt ist die unterste Grenze, auf die man einen Rechtsanspruch hat" belegen? Greift hier quasi eine Art umgekehrte Logik nach der Devise: "Es gibt keine Fundstelle im TV-L, die eine Eingruppierung verbietet, welche oberhalb derjenigen EG liegt, die sich formal aus der wirksamen Aufgabenübertragung ergibt" - also nach dem Schluss "Was nicht verboten ist, ist erlaubt"?
Danke und liebe Grüße
Elke